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Document 52001IE0933

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Menschenrechte am Arbeitsplatz"

    ABl. C 260 vom 17.9.2001, p. 79–85 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001IE0933

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Menschenrechte am Arbeitsplatz"

    Amtsblatt Nr. C 260 vom 17/09/2001 S. 0079 - 0085


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Menschenrechte am Arbeitsplatz"

    (2001/C 260/14)

    Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss auf seiner Plenartagung am 30. November 2000 gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

    Gemäß Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung setzte der Ausschuss für die Vorarbeiten zu diesem Thema einen Unterausschuss ein.

    Der Unterausschuss nahm seine Stellungnahme am 11. Juni 2001 an. Berichterstatter war Herr Putzhammer, Mitberichterstatter Herr Gafo Fernández.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 383. Plenartagung am 11. und 12. Juli 2001 (Sitzung vom 11. Juli) mit 120 gegen 10 Stimmen bei 23 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Allgemeine Bemerkungen

    1.1. Am 18. Oktober 2000 bat Kommissionsmitglied LAMY den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, eine Sondierungsstellungnahme zum Thema "Menschenrechte am Arbeitsplatz" zu erarbeiten.

    2. Zweck der Stellungnahme

    2.1. Hauptzweck der Stellungnahme ist es, den Standpunkt des WSA zum Thema "Handel und soziale Entwicklung" mit Hilfe einer Konsultation der Zivilgesellschaft zu präzisieren und in die Verhandlungsposition der Europäischen Union einfließen zu lassen. Der WSA hat sich bereits in diversen Stellungnahmen mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

    2.2. Auf diese Weise könnte insbesondere anhand einer Analyse der komplexen Beziehungen zwischen Handel und sozialer Entwicklung und der Beziehungen zwischen dem Handel und der Bekämpfung der Armut ein Gesamtkonzept erörtert werden. Dabei könnte klargestellt werden, dass Kernarbeitsnormen keine versteckte protektionistische Politik der Industriestaaten darstellen und von den Entwicklungsländern auch nicht als solche betrachtet werden dürfen.

    2.3. Ferner könnte es von Interesse sein, die Beziehungen zwischen den sozialen Normen und den Handelsströmen sowie die Wechselwirkung zwischen dem Wirtschaftswachstum und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu prüfen.

    3. In der Stellungnahme behandelte Schwerpunktthemen

    3.1. Bestandsaufnahme

    Internationaler Handel benötigt internationale Regeln. Dazu gehören die grundlegenden Arbeitnehmerrechte. Darüber hinaus haben die weitreichenden Auswirkungen der Globalisierung auf die Welt der Arbeit die Diskussion über die grundlegenden Arbeitnehmerrechte verschärft.

    3.1.1. Die Verbindung zwischen Handel und sozialer Entwicklung war nach dem Zweiten Weltkrieg ein wichtiger Punkt in den Außenbeziehungen zwischen den Ländern, was in der Havanna-Charta der Internationalen Handelsorganisation auch als Grundsatz verankert wurde. Das Zoll- und Handelsabkommen von 1948 (GATT) setzte den Schwerpunkt dann jedoch hauptsächlich auf die Liberalisierung des Handels als Instrument zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.

    3.1.2. Der WSA hebt die Bedeutung des Freihandels für das Weltwirtschaftswachstum hervor. Wirtschaftswachstum ist der wichtigste Faktor für Wohlstand, Schaffung von Arbeitsplätzen und Bekämpfung der Armut. Für das Wachstum muss jedoch ein Rahmen bereit stehen, damit diese Ziele erreicht werden. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuss die Wichtigkeit eines nachhaltigen und sozial verträglichen Wachstums.

    3.1.3. WTO-Daten zeigen auf, dass Entwicklungsländer (ausgenommen Länder im Kriegszustand und die ehemaligen kommunistischen Staaten), die am weltweiten Freihandel teilnehmen, ein Exportwachstum von durchschnittlich 4,3 % in den 80er Jahren auf 6,4 % jährlich in den 90er Jahren verzeichnen konnten. Zwar hat sich der Anteil der Exporte am BIP der Entwicklungsländer insgesamt erhöht, aber diese Steigerung konzentrierte sich auf lediglich 13 Länder (drei in Lateinamerika und 10 in Ost- und Südostasien). Letztere sind in ihrer Wirtschaftskraft und in ihrem Entwicklungsstand näher an die entwickelten Industrieländer gerückt. In den anderen Entwicklungsländern konzentrieren sich die Exporte hauptsächlich auf Rohstoffe und nicht auf industrielle Güter. Zu den Ursachen zählt, dass die entwickelten Länder ihre Märkte für Produkte der Landwirtschaft der Entwicklungsländer wenig geöffnet haben und das verarbeitende Gewerbe auf technische Schwierigkeiten und Hemmnisse stößt, wenn es auf diesen Märkten wettbewerbsfähig werden will.

    3.1.4. Der UNCTAD-Bericht "Handel und Entwicklung" von 1997 zeigt auf, dass Marktzugang und Handelsliberalisierung nicht automatisch zu mehr wirtschaftlichem Wachstum in den Entwicklungsländern führt. Die Gründe sind ein Sinken der Rohstoffpreise, ein niedriges wirtschaftliches Wachstum der Industrieländer in den 90er Jahren sowie rigide Fiskal- und Preisstabilisierungsprogramme der Entwicklungsländer, welche die binnenwirtschaftliche Nachfrage schwächten.

    3.1.5. Trotz gegensätzlicher Interessen und unterschiedlicher Sichtweisen kann nicht in Frage gestellt werden, dass die Globalisierung zu einer allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität führen sollte. Nachweislich führt jedoch Wirtschaftswachstum nicht immer zu einer Verbesserung der entwicklungspolitischen Indikatoren (Armut, Bildungsgrad, Säuglings- und Kindersterblichkeitsrate, allgemeiner Zugang zur Gesundheitsversorgung). Verstärktes Wachstum ist zwar nach wie vor der Motor für eine Verbesserung der Beschäftigungslage. Aber Wachstum bedeutet nicht automatisch mehr Beschäftigung und weniger Armut. Es gibt verschiedenartige Wachstumsregimes. Führt Wachstum, wie in Brasilien, Kolumbien, Kenia oder in Südafrika geschehen, zu großer sozialer Ungleichheit von Löhnen und Einkommen, so wird die Armut eher gesteigert, und im nächsten Zug entstehen Wachstumshemmnisse(1).

    3.1.6. In vielen Teilen der Welt konnte die Armut sowie das Entwicklungs- und Wohlstandsgefälle zwischen armen und reichen Ländern nicht erheblich verringert werden. 1960 betrug das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in den 20 reichsten Staaten der Welt das 18-fache des Werts der 20 ärmsten Staaten. Bis zum Jahr 1995 ist die Divergenz auf das 37-fache angewachsen. Über 80 Länder haben heute real niedrigere Pro-Kopf-Einkommen als vor zehn Jahren(2).

    3.1.7. Nach dem Weltbeschäftigungsbericht für das Jahr 2000 bleibt ein Drittel der in der Welt arbeitswilligen Menschen ohne Arbeit oder unterbeschäftigt. Über 3 Milliarden Menschen (das ist etwa die Hälfte der Weltbevölkerung) leben heute von weniger als 2 US-Dollar am Tag(3).

    3.2. Die Bedeutung der Durchsetzung von Kernarbeitsnormen als wirtschaftliche und soziale Ordnungsprinzipien

    3.2.1. Es gibt viele Faktoren, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation, wie sie im vorherigen Kapitel beschrieben wurde, führen können. Ein wichtiges Instrument sind z. B. die Kernarbeitsnormen der ILO in der 1998 international definierten Form, welche

    - die Herausbildung einer sozialen Marktwirtschaft, ihrer Rechtsgrundlagen und Institutionen fördern;

    - die Anerkennung von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften stärken und damit zum Aufbau einer Zivilgesellschaft beitragen;

    - tendenziell die Stellung von marginalisierten Gruppen und deren soziale und wirtschaftliche Situation (Arbeitnehmer ohne Vertragsposition, Kinder, Frauen, Zwangsarbeit) verbessern;

    - positive Verteilungseffekte für Arbeitnehmerinnen (im formellen Sektor) erzielen.

    3.2.2. Der Welthandel muss Früchte für alle tragen. Es darf nicht zu einem ruinösen Wettbewerb zwischen den Entwicklungsländern kommen, der von komparativen Vorteilen allein aufgrund von Niedrigstlöhnen und Ausbeutung von Arbeit geprägt ist. Denn mit der Produktionsqualität der Industrieländer können sie in vielen Fällen nicht mithalten. Damit die ärmsten Länder aus dieser Falle herauskommen, müssen die Grundsteine für eine höhere Produktivität und Innovationsfähigkeit gelegt werden - und die setzt beim Menschen in der Arbeitswelt an. Die Verletzung des Koalitions- und Tarifrechts als auch Kinder- und Zwangsarbeit stellen keine wirklich komparativen Vorteile für die Entwicklungsländer dar.

    So bevorzugen ausländische Direktinvestitionen dynamische Märkte mit einem stabilen Umfeld. Abgesehen von Ländern wie China und Indonesien entfielen im Jahr 1998 laut OECD 55 % der ADI(4) auf Entwicklungsländer mit einem stabilen bzw. sich allmählich verbessernden politischen und sozialen Umfeld wie z. B. Brasilien, Mexiko und Singapur. Die 48 ärmsten Entwicklungsländer konnten demgegenüber insgesamt lediglich 1 % der ausländischen Direktinvestitionen für sich verzeichnen.

    3.2.3. Ausbeuterische Formen von Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit hemmen eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, da es zu einer unzureichenden Qualifizierung der Bevölkerung kommt. Es wird nur auf den komparativen Vorteil von Niedrigst- bzw. Nulllöhnen gesetzt, ohne die Produktivität der Arbeit steigern zu wollen. Die Liberalisierung des Handels und die neuen Technologien haben auf dem Arbeitsmarkt jedoch den Bedarf an niedrigqualifizierten Arbeitskräften reduziert. Das Tempo der Wirtschaftstätigkeit und der technologische Wandel benötigen Innovation und Wissen - d. h. das Humankapital wird immer wichtiger. Als Beispiel für die Möglichkeit der Hilfe zur Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit wurde 1991 das Internationale Programm zur Beseitigung der Kinderarbeit (IPEC) eingeleitet. Die internationale Gemeinschaft versteht die Teilnahme an IPEC als ein Zeichen, dass die betreffenden Länder sich für die Beseitigung von Kinderarbeit einsetzen. Es ist zum größten Programm der technischen Zusammenarbeit der ILO geworden und zeigt, dass mit einem politischen Willen die Kernarbeitsnormen auf transparente Weise durch Zusammenarbeit umgesetzt werden können(5).

    3.2.4. Die Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit beinhaltet ausdrücklich Wanderarbeitnehmer, welche legal im Gastland beschäftigt sind. Viele dieser Arbeitnehmer sind in Ländern oder Wirtschaftszweigen tätig, in denen besondere Verbote für Ausländer in Bezug auf die Bildung von Gewerkschaften oder den Beitritt zu solchen Organisationen (z. B. in Kuwait), eine klare Ausgrenzung vom Geltungsbereich der Arbeitsgesetze (z. B. in Kirgistan) oder aber übermäßige Einschränkungen eines Mandats in Berufsverbänden (z. B. in Mauretanien, Nicaragua, Ruanda oder Venezuela) bestehen. Die Kernarbeitsnormen können in diesem Zusammenhang einen globalen Mindestschutz für Wanderarbeitnehmer darstellen(6).

    3.2.5. Das Koalitions- und Tarifrecht versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, ein der Produktivität ihrer Arbeit entsprechendes Lohnniveau zu erkämpfen. Die Unterschiede in den Einkommen der Arbeitnehmer werden weltweit dadurch nicht nivelliert. Sie können sich aber Schritt für Schritt annähern. Insofern bleibt ein komparativer Vorteil bestehen. Das Koalitions- und Tarifrecht könnte andererseits die Innovationsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie ihre langfristige Betriebszugehörigkeit fördern.

    3.2.6. Die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der ILO wird auch zunehmend durch das neue Bewusstsein der Verbraucher unterstützt, welche sich verstärkt Produkten zuwenden, deren Produktionsmethoden einem fairen Handel entsprechen.

    3.2.7. Sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene werden die internationalen Arbeitsnormen zunehmend Verhandlungsgegenstand:

    - Auf dem Weltsozialgipfel 1995 in Kopenhagen verpflichteten sich die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs zur Achtung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

    - Koalitions- und Streikrecht

    - Die Freiheit von Zwangsarbeit;

    - Das Verbot der Kinderarbeit;

    - Gleichberechtigung am Arbeitsplatz

    - Auf der Ministerkonferenz in Singapur 1996 kam es zum Beschluss der Zusammenarbeit der WTO- und ILO-Sekretariate zur sozialen Dimension des Welthandels. Doch zu einer tatsächlich formalen Zusammenarbeit kam es nicht.

    - 1998 wurde mit der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ein globaler Konsens hergestellt, dass ein allgemein akzeptiertes Mindestniveau benötigt wird, um zu verhindern, dass die weltweite Standortkonkurrenz die Arbeits- und Lebensbedingungen verschlechtert. Dieses Mindestniveau wurde universell definiert, und nur um dieses geht es im Folgenden. Der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurde die Aufgabe zugewiesen, durch technische Assistenz, finanzielle Hilfsprogramme und Überwachung der ratifizierten ILO-Konventionen für die Durchsetzung der Kernarbeitsnormen zu sorgen. Aber auch in Nichtratifikationsländern kann die ILO die Situation im Bereich der Kernarbeitsnormen untersuchen. Die Ratifizierung der ILO-Konventionen hat Verfassungscharakter, und von 184 Mitgliedstaaten haben bis jetzt etwa 150 Länder die acht grundlegenden Übereinkommen aus den vier oben genannten Gruppen von Arbeitsnormen verbindlich unterschrieben.

    - Das neue Cotonou-Abkommen vom 23. Juni 2000 verweist sowohl in der Präambel als auch in Artikel 50 auf die Beziehung zwischen Handel und Kernarbeitsnormen. Die Hauptziele des Abkommens sind die Bekämpfung von Armut, eine nachhaltige Entwicklung und die schrittweise Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft, während die AKP-Länder verpflichtet wurden, eine entwicklungspolitische Strategie aufzubauen.

    - Das EU-Freihandelsabkommen mit Südafrika sowie die EU-Verhandlungsleitlinien für ein Freihandelsabkommen mit Mercosur nahmen erstmals grundlegende Arbeitsnormen und deren Überwachung in Beziehung zu Freihandel auf.

    - Die Allgemeinen Präferenzsysteme der EU und der USA bieten weitere Anreize für Entwicklungsländer, wenn sie sich an die Kernarbeitsnormen halten.

    - Die Demonstrationen seit der 3. WTO-Ministerkonferenz in Seattle zeigen, dass die grundlegenden Menschen- und Arbeitsrechte ein zentraler Punkt in der öffentlichen Diskussion sind und deswegen nicht von der politischen Agenda verschwinden werden.

    3.2.8. Die Umsetzung der Kernarbeitsnormen sowie weitere soziale Fortschritte in den Entwicklungsländern benötigen Kosten und Zeit, ganz zu schweigen vom politischen Willen der Regierungen der Entwicklungsländer und der erforderlichen Unterstützung dieses Prozesses durch die weltweite Zivilgesellschaft. Deswegen ist der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Ansicht, dass es notwendig ist, in langsamen Schritten diese Umsetzung mit Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen zu begleiten.

    3.3. Das Bemühen um eine "Soziale Agenda" für eine neue Verhandlungsrunde

    3.3.1. Die Industrieländer sind bemüht, die Liberalisierung des Welthandels innerhalb der WTO voranzutreiben, und engagieren sich deshalb, die Entwicklungsländer für eine neue Verhandlungsrunde im November in Katar ins Boot zu holen. Es soll eine "Entwicklungsrunde" zustande kommen, die den Entwicklungsländern besondere Marktzugeständnisse bringen soll und die Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft unterstützt, indem sie die entwicklungsmäßige Dimension des Handels entsprechend ins Spiel bringt. Der Ausschuss macht sich für die Idee einer internationalen und interinstitutionellen "Sozialen Agenda" parallel zu der WTO-Agenda stark. In diesem Verhandlungspaket sollen folgende Maßnahmen substantielle Bestandteile sein:

    3.3.1.1. Eine Unterstützung der Initiative von Kofi Annan - "Der globale Pakt: Eine Herausforderung an die Wirtschaft". Die ILO versucht mit einer Mehrheit ihrer Mitgliedsländer und deren Wirtschaftspartnern, Unternehmen davon zu überzeugen, dass sie die international anerkannten Arbeits- und Umweltmindeststandards einhalten. Der globale Pakt versteht sich jedoch nicht als Verhaltenskodex und beinhaltet daher keine Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der von den Unternehmen eingegangenen Selbstverpflichtung. Trotzdem ist es ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit.

    3.3.1.2. Gewährleistung der Einhaltung etwa der internationalen Arbeits- und Umweltnormen oder sonstiger Regelwerke. Es ist beabsichtigt, durch einen Überwachungsmechanismus unter Einbindung der nationalen Kontaktstellen auf eine Durchsetzung dieser Leitlinien hinzuwirken. Freiwillige Verhaltenskodizes können ebenfalls ein geeigneter alternativer Ansatz sein, um diese effiziente Umsetzung auf Unternehmensebene zu gewährleisten.

    3.3.1.3. Unterstützungsmaßnahmen für multinationale Unternehmen (wie z. B. internationale Auszeichnungen oder bevorzugter Zugang zu internationalen öffentlichen Kreditinstitutionen), die sich über einen selbstbindenden Verhaltenskodex oder über sozialverträgliche Produktkennzeichnungen dazu verpflichten, die internationalen Arbeitsnormen entsprechend der dreigliedrigen ILO-Erklärung einzuhalten.

    3.3.1.4. Die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen sowie deren Überwachung sollten grundsätzlich schrittweise in die bilateralen Freihandelsabkommen der Europäischen Union aufgenommen werden. Das derzeitige Allgemeine Präferenz-System der Europäischen Union gewährt Präferenzvorteile, wenn die ILO-Konventionen Koalitions- und Streikrecht sowie die Einhaltung eines Mindestbeschäftigungsalters berücksichtigt werden (ILO-Konventionen 87, 98 und 138). Im Fall von Burma wurden nach einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren die zusätzlichen Präferenzvorteile von der Europäischen Union zurückgenommen, da schwere Verstöße gegen Menschenrechte durch Zwangs- und Kinderarbeit aufgetreten sind. Der ökonomische Hebel der Anreize muss jedoch verstärkt werden. Dieses APS-System der Europäischen Union, welches Ländern zusätzliche Zollsenkungen bei der Einhaltung von Internationalen Arbeitsnormen verspricht, muss durch zusätzliche Anreize vertieft und ausgebaut werden. Es sollten dringend Machbarkeitsstudien für diesen Zweck durchgeführt werden.

    3.3.1.5. Die vom EU-Ministerrat beschlossene Everything-but-Arms-Initiative, d. h. die umgehende Abschaffung der EU-Zölle und Einfuhrmengenbegrenzungen für die 49 am wenigsten entwickelten Länder wird vom WSA als wichtiges Entgegenkommen für die Entwicklungsländer begrüßt. Diese Zugeständnisse sind in der Zukunft noch weiter auszubauen und müssen von der Einhaltung der wichtigsten ILO-Konventionen abhängig gemacht werden.

    3.3.1.6. Mit den Entwicklungsländern muss in der nächsten WTO-Runde über weitere Gegenstände verhandelt werden, die helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Situation zu verbessern. Dazu gehören

    - die Neuverhandlung der Vereinbarung über handelsbezogene Aspekte von Schutzrechten für geistiges Eigentum (TRIPS);

    - ein verbesserter Marktzugang für Exporte aus Entwicklungsländern;

    - Gruppenfreistellungen für die Entwicklungsländer von bestimmten Liberalisierungsverpflichtungen gemäß den WTO-Regeln unter bestimmten objektiven und nachprüfbaren Bedingungen, um dem unterschiedlichen Entwicklungsstand angemessen Rechnung zu tragen;

    - eine Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung des handelsbezogenen Streitbeilegungsmechanismus;

    Der Ausschuss wird auf diese Empfehlungen in einer von ihm derzeit erarbeiteten Stellungnahme zum Thema "Vorbereitung der 4. WTO-Ministerkonferenz in Katar: der Standpunkt des WSA" näher eingehen.

    3.3.2. Im Gesamtzusammenhang eines solchen Verhandlungspakets wird sichtbar, dass Kernarbeitsnormen keine protektionistische Politik der Industrieländer sind und von den Entwicklungsländern auch nicht als solche interpretiert werden dürfen. Wenn die Europäische Union die Einhaltung der Kernarbeitsnormen als wichtigen Punkt auf ihre politische Agenda setzt, dann muss sie natürlich eine auf diesen Grundsätzen basierende Politik betreiben und diese in ihrer Außenpolitik selbst auch umsetzen.

    3.3.3. Soziale Verantwortung sollen alle internationalen Organisationen wie die ILO, die Weltbank, der IWF, die WTO, die UNCTAD u. a. übernehmen, die einen direkten Einfluss auf die Politik der Entwicklungsländer ausüben. Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank haben in den letzten drei Jahrzehnten über Darlehensvergabe, Unterstützung von Direktinvestitionen und Schuldenerlass für arme, reformbedürftige Länder einen vorwiegend angebotsorientierten Kurs in die Entwicklungsländer gebracht und eine entsprechende restriktive Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik vorgeschrieben, durch die Inflation und Leistungsbilanzdefizite zurückgeführt werden sollten. Die Strukturanpassungsprogramme, d. h. die Privatisierung des öffentlichen Sektors und die Deregulierung der Güter- und Faktormärkte sollten Freihandel und Markteffizienz erhöhen. Die Ergebnisse waren begrenzt auf bestenfalls ein schwaches, teilweise sogar negatives Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, eine Zunahme der Verschuldung der Entwicklungsländer sowie ein Anwachsen der Einkommensdisparität und damit der Armut. Dies lag auch daran, dass die Flankierung dieser Maßnahmen durch eine Verbesserung der Regierungsfähigkeit dieser Länder nur begrenzte Unterstützung fand. Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Entwicklungsländern wird es nach diesen Erfahrungen notwendig sein, die Strukturanpassungsprogramme der internationalen Finanzinstitutionen um eine "Soziale Dimension" zu erweitern, die eine Berücksichtigung der sozialen Lage in diesen Ländern erst möglich macht, und sich für eine gute Regierungstätigkeit in diesen Ländern einzusetzen. Dies schließt auch Unterstützungsmaßnahmen der Industriestaaten für Schuldenerlassprogramme ein.

    3.3.4. Hinsichtlich der Zivilgesellschaft muss der engagierte Einsatz der Europäischen Union für eine Soziale Agenda der Ausgangspunkt für die Einbeziehung der Kernarbeitsnormen in die Verhandlungen für ein neues Welthandelssystem sein. Den Entwicklungsländern sollten zur Schaffung dieser Mindeststandards sowohl technische und finanzielle Hilfe als auch faire Übergangsfristen eingeräumt werden. Gemischte Beratende Ausschüsse für EU-Freihandelsabkommen oder andere Foren könnten eine wichtige technische Hilfe für diesen Zweck darstellen. Im globalen Kontext gibt es dazu bereits einige Gemischte Beratende Ausschüsse, wie z. B. die Zusammentreffen der Wirtschafts- und Sozialpartner AKP-EU, Euro-Mittelmeer-Gipfel der Wirtschafts- und Sozialräte und ähnlicher Einrichtungen, regelmäßige Treffen mit dem Wirtschafts- und Sozialforum MERCOSUR und dem WSA-Rat des Sozialen Dialoges Chile. Dasselbe gilt auch für die Beziehungen zu Indien und zu einigen der Beitrittsstaaten.

    3.4. Wie kann das internationale System die weltweite Einhaltung der Kernarbeitsnormen am besten fördern, einschließlich der positiven Schnittstelle zur Liberalisierung des Handels und der Investitionen?

    3.4.1. Die Verankerung der Kernarbeitsnormen als Vorsorgeprinzip könnte in einer gemeinsamen Erklärung von möglichst vielen ILO-/WTO-Mitgliedern erfolgen.

    3.4.2. Zu diesem Zweck ist es dringend notwendig, eine Prüfung des Verhältnisses zwischen Handelsmaßnahmen, Handelsliberalisierung und Kernarbeitsnormen, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Oktober 1999 vorgeschlagen, in einem Ständigen Forum zwischen ILO und WTO stattfinden zu lassen. Nach Ansicht des Ausschusses sollte dieses Forum um internationale Entwicklungs- und/oder Finanzinstitutionen wie UNCTAD, UNDP, die Weltbank usw. erweitert werden, um wirklich repräsentativ zu sein. Auch sollte die Arbeit des Ständigen Forums unter Beteiligung internationaler Sozialpartner und anderer Vertreter der Zivilgesellschaft ausgeführt werden.

    3.4.3. Dieses Ständige Forum sollte die Kompetenz erhalten, die Schnittstelle zwischen Handelsliberalisierung und sozialer Entwicklung zu analysieren, um bewährte Praktiken festzustellen und Instrumente zur Entwicklung eines Handelssystems zu vereinbaren, das die soziale Entwicklung fördert.

    4. Planung der Arbeit des Unterausschusses und Folgemaßnahmen

    4.1. Angesichts der internationalen Dimension des Themas und der Notwendigkeit, einen Dialog mit den Vertretern von Drittländern in Gang zu bringen, ist auch die Verbindung zu den verschiedenen Gruppen des Ausschusses, die geregelte Beziehungen zu diesen unterhalten, gesucht worden.

    4.1.1. Euromed-Partnerschaft: Zum Thema "Internationaler Handel und soziale Entwicklung" gibt es einen WSA-Informationsbericht, und eine Anhörung der ägyptischen organisierten Zivilgesellschaft fand am 5. Mai 2001 in Alexandria statt.

    4.1.2. Beziehungen AKP-EU: Der WSA sowie die AKP-Seite erarbeiten einen thematischen Beitrag zum Thema "Ausgewogener Handel und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung". Eine Anhörung der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen aus 15 Karibikstaaten fand am 22. und 23. Mai 2001 in Santo Domingo statt.

    4.1.3. Die Internationale Vereinigung der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbarer Einrichtungen, der fast 40 Organisationen aus verschiedenen Teilen der Welt angehören, befasst sich dieses Jahr mit dem Thema "Die Globalisierung bewältigen - die Schwächsten haben keine andere Wahl", zu dem der WSA unlängst einen Informationsbericht verabschiedet hat (CES 326/2001 fin rev.).

    4.1.4. In Verbindung mit dieser Stellungnahme fand eine Reihe von Anhörungen statt, darunter insbesondere eine am Sitz der ILO in Genf, an der Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter aus Afrika, Asien und Lateinamerika teilnahmen.

    4.2. Es wird vorgeschlagen die Stellungnahme "Menschenrechte am Arbeitsplatz" in verschiedenen Foren vorzustellen, die mit der Umsetzung der Strategie zu tun haben, und den mit Vertretern aus Drittländern zu diesem Thema aufgenommenen Dialog fortzuführen.

    4.3. Das WSA-Präsidium hat die Abhaltung einer Schlusskonferenz in Brüssel vorgeschlagen, um die Arbeit des Ausschusses in diesem Bereich publik zu machen.

    Brüssel, den 11. Juli 2001.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) "Globale Trends bei Arbeit, Beschäftigung und Einkommen - Herausforderungen für die soziale Entwicklung", Werner Sengenberger, ILO 2001 Genf.

    (2) "Globale Trends bei Arbeit, Beschäftigung und Einkommen - Herausforderungen für die soziale Entwicklung", Werner Sengenberger, ILO 2001 Genf.

    (3) Weltarbeitsbericht der ILO 2001 "Arbeitsleben in der Informationswirtschaft", Genf 2001.

    (4) ADI = Ausländische Direktinvestitionen.

    (5) Beim Verbot von Kinderarbeit geht es um die Definition von gewissen ausbeuterischen Arbeiten. Dazu gehört z. B. der Handel mit Kindersklaven in einigen afrikanischen Staaten.

    (6) Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der ILO, Genf 2000.

    ANHANG

    zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Abgelehnter Änderungsantrag

    In der Debatte wurde folgender Änderungsantrag abgelehnt, der mehr als 25 % der abgegebenen Stimmen erhielt:

    Ziffer 3.3.4

    Der erste Satz dieser Ziffer sollte folgendermaßen umformuliert werden:

    "Hinsichtlich der Zivilgesellschaft muss der engagierte Einsatz der Europäischen Union für eine Soziale Agenda der Ausgangspunkt für die internationale Förderung der universellen Anwendung der Kernarbeitsnormen sein."

    Begründung

    Ergibt sich aus dem Text.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 47, Nein-Stimmen: 85, Stimmenthaltungen: 4.

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