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Document 51998PC0601

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003

/* KOM/98/0601 endg. - CNS 98/0296 */

ABl. C 372 vom 2.12.1998, p. 27 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998PC0601

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003 /* KOM/98/0601 endg. - CNS 98/0296 */

Amtsblatt Nr. C 372 vom 02/12/1998 S. 0027
C 396 19/12/1998 P. 0025


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Am 14. November 1994 hat der Rat den Beschluß 94/753/EG(1) zur Weiterführung des Einsatzes der Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1994-1998 gefasst - ein Projekt, das auch unter dem Namen MARS bekannt ist. Die Anwendungen im Rahmen dieses Beschlusses zielen insbesondere darauf ab:

(1) ABl. L 299 vom 22.11.1994, S. 27

- den Einsatz der Fernerkundung in den interessierten Mitgliedstaaten zu erleichtern, um die nationalen Systeme der Agrarstatistik zu verbessern (Aktion A: Regionale Flächenerfassung),

- vor der Ernte Flächen- und Ertragsschätzungen für die wichtigsten Kulturen auf europäischer und, wenn möglich, nationaler Ebene im Rahmen der derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmittel durchzuführen (Aktion B: Schätzungen nach einem europäischen Schnellverfahren).

Ferner hat der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen, im Rahmen der Durchführung des Vierten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung eine bestimmte Zahl von Aktionen fortzuführen, die zwar Teil des MARS-Projekts sind, aber vor ihrer Anwendung auf europäischer Ebene weitere Forschungsarbeiten notwendig machen. Dabei handelt es sich um folgende Aktionen:

- Einrichtung eines fortgeschrittenen landwirtschaftlichen Informations-systems auf Gemeinschaftsebene durch Verknüpfung von Informationen aus den verschiedenen Aktionen, die im Laufe des Programms entwickelt und erprobt wurden, und insbesondere von Informationen aus der Flächenvorausschätzung und dem agrarmeteorologischen System zur Ertragsvorhersage und Überwachung des Zustands der Kulturen, das im Rahmen des MARS-Projekts entwickelt wurde (Aktion C: Integriertes System),

- Erarbeitung einer Methode analog zu der für die Europäische Union entwickelten Methode für die Vorausschätzung und Frühschätzung der Ernten in bestimmten, an die Europäische Union angrenzenden Regionen, insbesondere in den osteuropäischen Ländern und ggf. im Maghreb, im Rahmen der Kooperationsprogramme mit diesen Ländern (Aktion D: Überwachung und Vorausschätzung der Ernten ausserhalb der Gemeinschaft),

- Fortsetzung der Forschungsarbeiten zur etwaigen Anwendung neuer Sensoren, wie Radar, für statistische Zwecke, zusätzlich zu hochauflösenden Satelliten und Wettersatelliten, die derzeit im Rahmen des MARS-Projekts verwendet werden (Aktion E: Anwendung neuer Verfahren und Sensoren).

2. Gemäß Artikel 5 des Beschlusses 94/753/EG des Rates erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31.Juli 1998 Bericht über die Durchführung dieser Aktionen und über die Verwendung der hierfür bereitgestellten Mittel und legt gegebenenfalls Vorschläge zur Weiterführung des Einsatzes der Fernerkundung in der Agrarstatistik vor.

Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, die Aktionen, bei denen Techniken der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung eingesetzt werden und die bisher zufriedenstellende Ergebnisse geliefert und damit den Informationsbedarf der Kommission gedeckt haben, für den Zeitraum 1999-2003 neu zu organisieren und fortzusetzen.

3. Um einen wachsenden Informationsbedarf sowohl von Seiten der Kommission als auch der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bodennutzung, der multifunktionellen Rolle der Landwirtschaft und insbesondere ihres Einflusses auf die Umwelt, der räumlichen Dimension der derzeitigen Entwicklungen in der europäischen Landwirtschaft usw. zu decken, wird zunächst einmal vorgeschlagen, die Möglichkeiten, die sich durch Flächenstichprobenerhebungen auf europäischer Ebene bieten, besser zu nutzen. Diese Erhebungen sollten sich auf für das gesamte Hoheitsgebiet der Gemeinschaft repräsentative Flächenstichproben stützen. Diese wurden im Rahmen des MARS-Projekts bereits für speziellere Zwecke genutzt und bilden in einigen Mitgliedstaaten einen der Grundpfeiler des agrarstatistischen Systems.

Diese Erhebungen ermöglichen unmittelbare Flächenschätzungen, können jedoch auch die Grundlage für andere, punktüllere Erhebungen im Zusammenhang mit den in den Stichproben enthaltenen Flächen bilden. Die Nutzung von Flächenstichprobenerhebungen für statistische Zwecke kann sich vor allen im Hinblick auf die Erweiterung der Union als nützlich erweisen, wenn es noch schwieriger sein wird, innerhalb der erforderlichen Fristen über auf nationaler Ebene harmonisierte Zahlen zu verfügen, um so durch Zusammenfassung Gemeinschaftszahlen zu erhalten.

4. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß die Flächenschätzung mittels Fernerkundung noch nicht so zuverlässig und frühzeitig erfolgen kann, wie man gern hätte, und daß nach dem derzeitigen Wissensstand ein erhebliche Kostenerhöhung notwendig wäre, um zufriedenstellende Bedingungen zu schaffen. Um jedoch den technischen Vorsprung der Union in diesem Bereich zu erhalten und alle Möglichkeiten prüfen zu können, die die neuen hochauflösenden Satelliten bieten, wäre es wünschenswert, wenn die GFS (Ispra) im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung alternative Methoden oder signifikante Verbesserungen des derzeitigen Konzeptes erforschen könnte, um die Zuverlässigkeit der Flächenschätzungen zu erhöhen, während der Finanzrahmen gleichzeitig die verfügbaren Mittel nicht übersteigen sollte(2). Zeigen diese Arbeiten über einen ausreichenden Zeitraum zufriedenstellende Ergebnisse, so sollte jedoch bereits vorgesehen werden, die neuen Methoden und Techniken für die Flächenschätzung einzusetzen, ohne daß ein weiterer Beschluß des Rates erforderlich wäre.

(2) Siehe Kapitel II.5 des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates über ein von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Aktionen für die Europäische Gemeinschaft durchzuführendes spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration; KOM(1998) 305.

5. Schließlich wird vorgeschlagen, bei dem in der ersten und zweiten Phase des MARS-Projekts von der GFS entwickelten agrarmeteorologischen System zur Voraussage und Überwachung des Zustands der Kulturen von der Versuchs- und Forschungsphase ins operationelle Stadium überzugehen. Mit Hilfe dieses Systems kann während der Vegetationsperiode der Zustand der Kulturen bis zur Ernte verfolgt werden (Wasserbilanz, Entwicklungsstadium, Frühreife, Wärmebelastung, Bewertung der Faktoren, die den Gesundheitsstatus der Pflanzen beeinträchtigen können, usw.) sowie der potentielle Einfluß der agrarmeteorologischen Faktoren auf die Erträge bewertet werden.

6. Angesichts der künftigen Erweiterung der Europäischen Union und der Bedeutung, die der Entwicklung der Landwirtschaft in bestimmten an die Union angrenzenden Gebieten beigemessen wird, sollten die für den Zeitraum 1999-2003 vorgesehenen Aktionen - sowohl im Zusammenhang mit dem agrarmeteorologischen Modell als auch mit dem Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung - sich nicht nur auf das Europa der 15 beziehen, sondern auch die MÖL, den europäischen Teil Rußlands, die Türkei und die Maghreb-Länder miteinbeziehen. Diese Aktionen können von der Kommission direkt oder in Zusammenarbeit mit den für die Erstellung von Agrarstatistiken verantwortlichen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Stellen oder von diesen anerkannten Stellen durchgeführt werden.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die mit dem Beschluß 94/753/EG des Rates vom 14. November 1994 eingeleitete Weiterführung des Einsatzes der Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1994 bis 1998 läuft am 31. Dezember 1998 aus.

Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik und der bevorstehenden Erweiterung ist der Bedarf an angemessenen Informationen über die Bodennutzung und den Zustand der Kulturen besonders groß.

Die Durchführungsbestimmungen der im Rahmen des Beschlusses 94/753/EG des Rates durchgeführten Maßnahmen sollten vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen und der erzielten Ergebnisse angepasst und neu organisiert werden.

In Zusammenarbeit mit den interessierten Mitgliedstaaten sollte ein System von Flächenstichprobenerhebungen eingerichtet werden, um die notwendigen Informationen über die Bodennutzung und andere Parameter von Interesse zu sammeln.

Das agrarmeteorologische System für die Erntevorausschätzung und die Überwachung des Zustands der Kulturen haben das operationelle Stadium erreicht und sollten daher von den Aktionen getrennt werden, die weitere Forschungsarbeiten erfordern.

Die Aktionen im Bereich der Fernerkundung, bei denen während des Zeitraums 1999-2003 weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind, werden durch das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung abgedeckt.

Es sollte bereits die Möglichkeit vorgesehen werden, die sich ergebenden methodologischen Verbesserungen in den Kontext der unter diesen Beschluß fallenden operationellen Aktionen zu integrieren.

Es sollte vorgesehen werden, daß die Kommission die Gemeinschaftsinstanzen oder einzelstaatliche Stellen, die für die Erstellung der Agrarstatistiken verantwortlich sind, oder durch diese anerkannte Stellen damit betraut, diese Aktionen unter ihrer Kontrolle durchzuführen.

Die statistischen Aktionen mit Einsatz der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung entsprechen dem Subsidiaritätsprinzip, da sie die Zuständigkeit und die Durchführung der verschiedenen Aktionen aufgrund von Effizienz- und Durchführbarkeitskriterien auf die Mitgliedstaaten und die Kommission aufteilen.

Diese Aktionen tragen zur Verbesserung des statistischen Systems der Gemeinschaft sowie zur Gestaltung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik bei -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, die Techniken der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung in der Agrarstatistik für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Januar 1999 weiter anzuwenden. Sie zielen insbesondere darauf ab :

- die erforderlichen Hilfsmittel zu schaffen, um die für die Umsetzung und Begleitung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Analyse der Wechselwirkungen mit den anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik notwendigen Informationen über die Bodennutzung und andere Parameter von Interesse zu sammeln,

- Flächen- und Ertragsschätzungen für die wichtigsten Kulturen auf europäischer Ebene und in Gebieten von Interesse für die Gemeinschaft zu erstellen,

- die Überwachung des Zustands der Kulturen während der Vegetationsperiode zu gewährleisten, so daß der mögliche Einfluß auf die Erträge und die landwirtschaftliche Erzeugung eingeschätzt werden kann.

Artikel 2

Die Kommission sorgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel entweder direkt oder in Zusammenarbeit mit den Gemeinschaftsinstanzen und den für die Erstellung der Agrarstatistiken verantwortlichen einzelstaatlichen Stellen oder von diesen anerkannten Stellen für die Durchführung dieser Maßnahmen. Sie legt den Mitgliedstaaten gemäß dem Verfahren des Artikels 3 jährlich einen Bericht über die Durchführungsbedingungen, die eingesetzten Methoden, die Verwendung der Mittel, die Bewertung der erzielten Ergebnisse sowie die geplante Weiterführung der Arbeiten im folgenden Jahr vor.

Artikel 3

1. Wird auf das Verfahren dieses Artikels Bezug genommen, so befasst der Vorsitzende des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses, nachstehend "Ausschuß" genannt, diesen von sich aus oder auf Antrag des Vertreters eines Mitgliedstaats.

2. Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß nimmt zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist Stellung, die der Vorsitzende je nach Dringlichkeit der betreffenden Frage bestimmen kann, und kommt gegebenenfalls zu einer Abstimmung.

3. Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen. Darüber hinaus kann jeder Mitgliedstaat fordern, daß seine Position im Sitzungsprotokoll vermerkt wird.

4. Die Kommission berücksichtigt die Stellungnahme des Ausschusses soweit wie möglich und setzt den Ausschuß darüber in Kenntnis.

Artikel 4

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Juli 2003 Bericht über die Durchführung dieser Aktionen und legt gegebenenfalls Vorschläge für die Weiterführung des Einsatzes von Techniken der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung in der Agrarstatistik vor.

Artikel 5

Dieser Beschluß tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN

1. BEZEICHNUNG DER MASSNAHME

"Einsatz von Flächenstichprobenerhebungen und Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1999-2003"

2. HAUSHALTSLINIE

B2-513 : Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen

3. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 43 EG-Vertrag

Beschluß 94/753/EG des Rates vom 14. November 1994 zur Weiterführung des Einsatzes der Fernerkundung in der Agrarstatistik im Zeitraum 1994-1998.

4. BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

4.1 Allgemeines Ziel der Maßnahme

Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses 94/753/EG des Rates sind eine Reihe von Aktionen durchgeführt worden, um den Dienststellen der Kommission vor der Ernte und bevor die ersten offiziellen Statistiken vorliegen Schätzungen der Flächen und Erträge für die wichtigsten Kulturen zu liefern. Diese Aktionen laufen Ende 1998 aus. Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, die Aktionen, bei denen Techniken der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung eingesetzt werden und die bisher zufriedenstellende Ergebnisse geliefert und damit den Informationsbedarf der Kommission gedeckt haben, für den Zeitraum 1999-2003 neu zu organisieren und fortzusetzen.

4.2 Dauer der Maßnahme und ggf. Bestimmungen über ihre Verlängerung

1999-2003. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Juli 2003 Bericht über die Durchführung dieser Aktionen und legt gegebenenfalls Vorschläge für die Weiterführung des Einsatzes von Techniken der Flächenstichprobenerhebung und der Fernerkundung in der Agrarstatistik vor.

5. EINSTUFUNG DER AUSGABEN / EINNAHMEN

5.1 Nichtobligatorische Ausgaben

5.2 Getrennte Mittel

5.3 Betreffende Einnahmen

6. ART DER AUSGABEN / EINNAHMEN

Finanzierung zu 100%. Die nationalen statistischen Ämter können jedoch den zusätzlichen Teil der Ausgaben übernehmen, der notwendig wäre, um die Repräsentativität der Flächenschätzungen auf nationaler Ebene zu gewährleisten.

7. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

7.1 Berechnungsweise für die Gesamtkosten der Maßnahme

Die Maßnahme wird in drei Teilmaßnahmen untergliedert.

A. Durchführung von Flächenstichprobenerhebungen

Diese Erhebungen betreffen etwa 370.000 über ganz Europa verteilte Punkte. Auf der Grundlage der Erfahrungen der Vergangenheit wird ein durchschnittlicher Kostenaufwand von 4 ECU/Punkt für die Sammlung von Informationen über die Bodennutzung an jedem Punkt geschätzt, was zu Gesamtkosten von 1,5 Mio. ECU führt, zu denen noch ein Betrag von ungefähr 500.000 ECU für die Koordination und Durchführung der Aktion sowie die Verarbeitung der gesammelten Daten hinzukommt.

B. Anwendung von Fernerkundungstechniken für die Flächenerfassung

Ab dem Jahr 1999 wird es keine operationellen Anwendungen der Fernerkundung bei der schnellen Flächenerfassung mehr geben. Die Erfassung technologischer Entwicklungen in diesem Bereich sollte jedoch fortgesetzt werden. Aus diesem Grund ist ein «p.m.»-Vermerk für diese Maßnahmen vorgesehen.

C. Agrarmeteorologisches System

Das im Laufe der letzten Jahre in der Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelte agrarmeteorologische System ermöglicht es, den Zustand der Kulturen bis zur Ernte zu verfolgen sowie den potentiellen Einfluß agrarmeteorologischer Faktoren auf die Erträge zu bewerten. Es setzt sich zusammen aus einem agrarmeteorologischen System zur Ertragsvorausschätzung und Zielbeobachtungen durch Satelliten mit geringer Auflösung. Während das Vorhaben noch in der Versuchsphase war, wurden die Kosten des agrarmeteorologischen Systems aus dem Forschungsbudget der GFS finanziert. Da die Forschungs- und Versuchsphase nun als erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden kann, wird die Verwaltung des Vorhabens ab 1999 angesichts des operationellen Charakters der Maßnahme unter die Haushaltslinie B2-513 fallen. Die Kosten (500.000 ECU/Jahr) wurden auf der Grundlage der realen Kosten der Maßnahme während der Versuchsphase berechnet.

7.2 Aufschlüsselung nach Kostenelementen

1000 ECU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.3 Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

1000 ECU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. VORGESEHENE BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Da die Lieferung von Informationen an die Kommission vertraglich festgelegt ist, wird die Maßnahme direkt kontrolliert. Darüber hinaus wird die Durchführung der Aktionen durch die Kommission entweder direkt oder in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Gemeinschaft und innerstaatlichen Stellen, die für die Erstellung der Agrarstatistiken verantwortlich sind, oder von diesen anerkannten Stellen gewährleistet.

9. ANGABEN ZUR KOSTEN-WIRKSAMKEITS-ANALYSE

9.1 Quantifizierbare Einzelziele, Zielgruppen

- Einzelziele: frühzeitige und/oder von anderen Quellen unabhängige Informationen über die Anbauflächen der verschiedenen Kulturen, über den Zustand der Kulturen, die potentiellen Erträge, die Bodennutzung und die räumliche Dimension der Agrarpolitik. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Verwaltung der Agrarmärkte sondern auch ein besseres Verständnis der räumlichen und umweltrelevanten Auswirkungen der Agrarpolitik sowie der derzeitigen Entwicklungen in der europäischen Landwirtschaft. Diese Hilfsmittel werden vor dem Hintergrund der Erweiterung der Union auf die Länder Mittel- und Osteuropas eine noch bedeutendere Rolle spielen.

- Zielgruppe: die Kommission, nationale statistische Ämter, einzelstaatliche Verwaltungsstellen, Berufsverbände im Agrarbereich.

9.2 Begründung der Maßnahme

Wie unter Punkt 9.1. erläutert, benötigt die Kommission für die Verwaltung der Agrarmärkte frühzeitige und objektive Informationen über das Erzeugungspotential der verschiedenen Sektoren und insbesondere der grossen Kulturen. Darüber hinaus besteht sowohl von Seiten der Kommission als auch der Mitgliedstaaten ein wachsender Informationsbedarf hinsichtlich der Bodennutzung, der multifunktionellen Rolle der Landwirtschaft und insbesondere ihres Einflusses auf die Umwelt, der räumlichen Dimension der derzeitigen Entwicklungen in der europäischen Landwirtschaft usw. Angesichts der Erweiterung der Union wird es noch schwieriger sein, innerhalb der erforderlichen Fristen über auf nationaler Ebene harmonisierte Zahlen zu verfügen, um so durch Zusammenfassung Gemeinschaftszahlen zu erhalten. Der Bedarf an Systemen zur Erfassung von Daten für das gesamte Hoheitsgebiet der Gemeinschaft und insbesondere von Angaben über die Flächen und ganz allgemein über die Bodennutzung wird daher noch weiter steigen.

9.3 Follow-up und Bewertung der Maßnahme

Was das agrarmeteorologische System angeht, so wird über die Maßnahme ein monatlicher Bericht erstellt (MARS-Bulletin), der den am meisten betroffenen Dienststellen der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt wird. Im Zusammenhang mit der Flächenstichprobenerhebung wird die Kommission vor Ende Juni jeden Jahres eine Schätzung der mit den verschiedenen Kulturen bebauten Flächen erhalten. Für die Maßnahmen insgesamt ist darüber hinaus vorgesehen, daß die Kommission den Mitgliedstaaten jedes Jahr im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Agrarstatistik einen Bericht über die Durchführungsbestimmungen, die angewendeten Methoden, die Verwendung der Mittel, die Bewertung der erzielten Ergebnisse und die vorgesehene Fortführung der Arbeiten im folgenden Jahr vorlegt.

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