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Document 51994AC1299

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen (1996)"

    ABl. C 397 vom 31.12.1994, p. 15–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51994AC1299

    STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen (1996)"

    Amtsblatt Nr. C 397 vom 31/12/1994 S. 0015


    Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen (1996) (94/C 397/06)

    Der Rat beschloß am 14. Oktober 1994, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 126 und 127 des Unionsvertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur nahm ihre Stellungnahme am 10. November 1994 an. Berichterstatter war Herr van Dijk.

    Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 320. Plenartagung (Sitzung vom 23. November 1994) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Allgemeine Bemerkungen

    1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüsst die Initiative der Kommission, 1996 zum "Europäischen Jahr für lebenslanges Lernen" auszurufen. Diese Inititative wurde bereits in dem Weißbuch über "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" angeregt, in dem es heisst: "(...) Die Investitionen in die Humanressourcen sind für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit notwendig, vor allem für die umfassendere Berücksichtigung und Verbreitung der neuen Technologien." () Der Ausschuß befürwortet nachhaltig den der Bildung und Ausbildung eingeräumten, entscheidenden Stellenwert für die Vorbereitung Europas auf seine Aufgaben im 21. Jahrhundert.

    1.2. Im Weißbuch über die europäische Sozialpolitik heisst es: "Die europäische Sozialpolitik muß den Interessen der Union insgesamt und allen ihren Menschen dienen - unabhängig davon, ob sie im Erwerbsleben stehen oder nicht." () Dementsprechend betreffen die Aktionen im Rahmen des Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen neben den Unionsbürgern im allgemeinen die Arbeitnehmer im besonderen.

    1.3. Der Ausschuß nimmt mit Befremden zur Kenntnis, welch kurze Frist ihm zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt wurde. Anscheinend nimmt die Task Force "Humanressourcen" das Konsultationsverfahren immer noch nicht ernst.

    1.3.1. Der Zeitraum zur Vorbereitung dieses Europäischen Jahres ist angesichts der Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens äusserst knapp bemessen.

    1.4. Der Ausschuß weist darauf hin, daß eine gute allgemeine und berufliche Weiterbildung auch auf einer guten Erstausbildung aufbauen muß.

    2. Besondere Bemerkungen

    2.1. Die konkreten, von der Kommission aufgelegten Maßnahmen müssen im Hinblick auf ihre Durchführung eng mit den von den Mitgliedstaaten beauftragten Stellen abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist zu bedauern, daß die Sozialpartner nicht an dem beratenden Ausschuß beteiligt werden. Schließlich sind alle sozialen Akteure vorrangige Träger einer europäischen Kultur der Ausbildung und Qualifizierung. Dies sollte nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene zum Tragen kommen.

    2.2. Die Zielsetzungen der Kommission bezueglich der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, des Einsatzes der Medien und der Fördermaßnahmen für dieses Europäische Jahr sind eine grossartige Idee, für die leider angemessene Finanzmittel fehlen, selbst im Vergleich zum Europäischen Jahr für Sicherheit, Hygiene und Gesundheit ist die Mittelausstattung sehr bescheiden; der drohende Verlust der Glaubwürdigkeit springt ins Auge. Nach Ansicht des Ausschusses muß die für einen Dreijahreszeitraum angesetzte Mittelausstattung von 8 Mio. ECU aufgestockt werden.

    2.2.1. Die für drei Jahre vorgesehenen Mittel in Höhe von 8 Mio. ECU ergeben eine jährliche Mittelausstattung von 2 650 000 ECU. Auf zwölf Mitgliedstaaten verteilt bleiben ± 220 000 ECU pro Jahr und Staat, bei künftig sechzehn Mitgliedstaaten nur noch ± 165 600 ECU. Dazu ein Vergleich: In Deutschland werden über 20 Mrd. ECU für die Umschulung aufgewendet.

    2.3. Der Ausschuß fragt sich, nach welchen Grundsätzen die Mittelverteilung erfolgen soll. Bei früheren Maßnahmen wie dem Europäischen Jahr für Gesundheit und Sicherheit wurden Kriterien wie Erwerbsbevölkerung, Beschäftigung in Sektoren mit hohem Gefährdungspotential und KMU angelegt. In der jetzigen Kommissionsvorlage werden keinerlei Kriterien erwähnt.

    2.4. Der Einsatz der Medien zur Förderung lebenslangen Lernens ist eine der Möglichkeiten zur Verwirklichung der Zielsetzungen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufstellung von Pilotprojekten. Mit der Vorlage positiver Ergebnisse von Pilotprojekten dürfte sich eine bessere Wirkung erzielen lassen als nur mit dem Entwurf eines Logos und Slogans.

    2.5. Angesichts der knapper bemessenen Mittelausstattung sollten Prioritäten aufgestellt werden, da die Auswirkungen sonst kaum ins Gewicht fallen werden.

    2.6. Nach Ansicht des Ausschusses sind Investitionen in die Ausbildung dringende Voraussetzung für einen Abbau der Arbeitslosigkeit.

    2.7. Angesichts des technologischen Wandels kommt der Bildung und Ausbildung wachsende Bedeutung zu - und zwar nicht nur in der Industrie, sondern auch im staatlichen Bereich.

    2.8. Der Ausschuß plädiert für ein enges Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Bildungssystemen (einschließlich der akademischen Kreise) und den Unternehmen. Auf diese Weise können sich die Unterrichtenden ein besseres Bild von den für einen Arbeitsplatz erforderlichen Qualifikationen machen. Die Unternehmen ihrerseits begreifen besser, was das Bildungswesen für die Wirtschaft bedeutet. Allerdings heisst dies nicht, daß die Unternehmen eine Änderung der Bildungsprogramme der Schulen und Hochschulen herbeiführen werden.

    Geschehen zu Brüssel am 23. November 1994.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Carlos FERRER

    () Dok. KOM (93) 700 endg., Kapitel 7, S. 144.

    () Dok. KOM (94) 333 endg., S. 6.

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