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Document 32023R1214
Council Regulation (EU) 2023/1214 of 23 June 2023 amending Regulation (EU) No 833/2014 concerning restrictive measures in view of Russia’s actions destabilising the situation in Ukraine
Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
ST/8769/2023/INIT
ABl. L 159I vom 23.6.2023, p. 1–329
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang IV | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang VII | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Anhang VIII Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Anhang XV Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang XVII | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang XVIII | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang XXI | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang XXIII | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Anhang XXIX | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Anhang XXXIII | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Anhang XXXV | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 12a Absatz 2 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 12a Absatz 3 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 12b Absatz 1 Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 12b Absatz 1a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 12b Absatz 2a Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 12b Absatz 2b | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 12b Absatz 3 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 12f | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2a Absatz 1a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2a Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2a Absatz 3a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe (i) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2a Absatz 4a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 2aa Absatz 1 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 2aa Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 2d Absatz 1 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3b Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3c Absatz 1a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3c Absatz 4 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3c Absatz 6d | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3c Absatz 6e | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3d Absatz 5 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3ea Absatz 5 Buchstabe (e) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3eb | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3ec | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3f Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3g Absatz 1 Buchstabe (d) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3g Absatz 2 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3g Absatz 3 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3h Absatz 2 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3h Absatz 2a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3h Absatz 4a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3h Absatz 5 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3i Absatz 3 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3i Absatz 3b | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3i Absatz 3ba | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3i Absatz 3d | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3i Absatz 3e | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3j | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3k Absatz 2 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3k Absatz 3 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3k Absatz 3a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3k Absatz 3b | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 3k Absatz 3c | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3k Absatz 5b | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3k Absatz 7 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3l Absatz 1a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3l Absatz 3a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 3l Absatz 4 Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 3m Absatz 3a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe (a) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 5aa Absatz 3 Buchstabe (c) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 5f Absatz 1 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 5k Absatz 1 Text | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Streichung | Artikel 5k Absatz 2 Buchstabe (f) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 5n Absatz 11 | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 5n Absatz 9a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 5q | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe (a) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Ersetzung | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe (d) | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 6a | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Artikel 6b | 24/06/2023 | |
Modifies | 32014R0833 | Zusatz | Anhang XV Text | 01/10/2023 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32023R1214R(01) | (IT) | |||
Corrected by | 32023R1214R(02) | (DA, DE, PL) | |||
Corrected by | 32023R1214R(03) | (FI) | |||
Corrected by | 32023R1214R(04) | (CS, SV) | |||
Corrected by | 32023R1214R(05) | (ES, CS, DA, EL, DE, LV, NL, PL, PT, RO, SK, SL) | |||
Corrected by | 32023R1214R(06) | (DE, IT, LV, PT) | |||
Corrected by | 32023R1214R(07) | (DE, IT, LV, PT) | |||
Corrected by | 32023R1214R(08) | (DE) |
23.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 159/1 |
VERORDNUNG (EU) 2023/1214 DES RATES
vom 23. Juni 2023
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/1217 des Rates vom 23. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP (3) des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. |
(3) |
Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1217 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. |
(4) |
Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der Verbote nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bezweckt oder bewirkt wird, untergraben den Zweck und die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen der Union. |
(5) |
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, verbietet der Beschluss (GASP) 2023/1217 im Zusammenhang mit der Ausfuhr aus der Union die Durchfuhr von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, von Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind, sowie von Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven. |
(6) |
Die Union und Drittländer als Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verteidigen die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätze des Völkerrechts und unterstützen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. |
(7) |
Die Union erkennt die Bemühungen der nationalen Behörden in vielen Drittländern an, die Ströme der Güter, Technologien und Dienstleistungen aufzuhalten, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, welche die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat. Die Union sollte die Drittländer bei diesen Bemühungen mit allen verfügbaren Mitteln weiter unterstützen. |
(8) |
Um gegen die Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, sollte die Union rasch die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit durch diplomatisches Engagement mit den betreffenden Drittländern und die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe für diese Drittländer verstärken. Zur Entwicklung eines voll koordinierten diesbezüglichen Ansatzes gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission den Rat regelmäßig unterrichten. |
(9) |
Weitere Maßnahmen sollten rasch in Fällen ergriffen werden, in denen die Bemühungen der Union im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führen, die Umgehung der restriktiven Maßnahmen, die die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassen hat, durch Personen oder Organisationen in Drittländern zu verhindern. Solche Maßnahmen sollten gezielt und verhältnismäßig sein und ausschließlich darauf abzielen, Russland die Ressourcen zu entziehen, die es ihm ermöglichen, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fortzusetzen. |
(10) |
Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung einer Umgehung beteiligen. Diese Maßnahmen können einzelne Benennungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (4) oder andere Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates beinhalten, wie beispielsweise die Aufnahme von Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter anderem auf der Grundlage von Informationen und Vorschlägen der Mitgliedstaaten. |
(11) |
Nach der Annahme solcher individuellen Maßnahmen, wird die Union erneut einen konstruktiven Dialog mit dem betreffenden Drittland aufnehmen, um dafür zu sorgen, dass Abhilfemaßnahmen getroffen werden, die andere Wirtschaftsteilnehmer von ähnlichen Verhaltensweisen abhalten. Der Rat wird über diese Beziehungen und ihr Ergebnis unterrichtet werden. |
(12) |
Wenn nach der Annahme der individuellen Maßnahmen und weiteren Gesprächen mit dem Drittland angesichts des Umfangs, der Art oder des systematischen Charakters der fortgesetzten Umgehung offensichtlich ist, dass diese Schritte nicht ausreichen oder nicht dazu geeignet sind, zu verhindern, dass eine solche Umgehung in dem betreffenden Drittland oder über das betreffende Drittland erfolgt, sollte die Union in der Lage sein, weitere Maßnahmen zu treffen. |
(13) |
Zu diesem Zweck wurde mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 die Möglichkeit eingeführt, in Bezug auf sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist, außerordentliche Maßnahmen als letztes Mittel zu ergreifen, die den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter und Technologien in Drittländer beschränken, in deren Rechtsraum nachweislich ein anhaltendes und besonders hohes Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen besteht. |
(14) |
Bevor dem Rat ein Vorschlag über das Vorgehen nach diesen Maßnahmen als letztes Mittel vorgelegt wird, werden der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission den Rat über die technischen Einzelheiten, die unternommenen Outreach-Maßnahmen und über Durchsetzungsmaßnahmen unterrichten. |
(15) |
Entscheidungen über die Aufnahme eines Drittlands und bestimmter Güter oder Technologien in den Anwendungsbereich dieser Maßnahme sollten auf der einstimmigen Aufnahme des betreffenden Drittlands und der betreffenden Güter oder Technologien durch den Rat in Anhang XIV des Beschlusses 2014/512/GASP beruhen. |
(16) |
Bei der Entscheidung darüber, ob bestimmte Güter und Technologien sowie die von der Maßnahme als letztes Mittel betroffenen Drittländer auf der Grundlage dieses Vorschlags aufgenommen werden, sollte der Rat eine gründliche technische Analyse der betreffenden Umgehungsproblematik durch die Kommission berücksichtigen; diese technische Analyse sollte verfügbare Handelsdaten enthalten, die aufzeigen, dass die ergriffenen alternative Maßnahmen unwirksam waren, sowie Informationen über die Bemühungen der Union zur Lösung der Angelegenheit mit dem betreffenden Drittland und den eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass diese Bemühungen nicht erfolgreich waren. |
(17) |
Bevor ein Drittland in die Liste der von dieser Maßnahme betroffenen Länder aufgenommen wird, sollte die Union die Regierung dieses Drittlandes auf der Grundlage der in der technischen Analyse der Kommission dargelegten vorläufigen Ergebnisse und der beabsichtigten Abhilfemaßnahmen der Union unterrichten und aktiv ihre Stellungnahme einholen. Der Rat wird über alle Vorgänge im Rahmen der Beziehungen und über das Ergebnis unterrichtet werden. Der Rat wird einen solchen Beschluss erst annehmen, wenn die abschließende Kontaktaufnahme mit diesem Drittland beendet ist. |
(18) |
Der Rat sollte den Inhalt des Anhangs XXXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 regelmäßig auf der Grundlage gründlicher technischer Informationen der Kommission überprüfen. Bei dieser Überprüfung müssen die Ziele der Maßnahme und das Ergebnis der fortgesetzten Beziehungen zu den betreffenden Drittländern, einschließlich Vorschläge der Drittländer zum Umgang mit den Umgehungen, berücksichtigt werden. |
(19) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden 87 zusätzliche Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, d.h. die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. Insbesondere unter Berücksichtigung der direkten Verbindung zwischen iranischen Herstellern militärischer unbemannter Luftfahrzeuge und dem militärisch-industriellen Komplex Russlands sollten vier weitere Organisationen in Drittländern, die an der Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge und deren Bereitstellung für Russland beteiligt sind, in die Liste aufgenommen werden. Angesichts der entscheidenden Rolle, die elektronische Bauteile für die Unterstützung des Angriffskriegs gegen die Ukraine durch den militärisch-industriellen Komplex Russlands spielen, ist es darüber hinaus angezeigt, auch bestimmte andere Organisationen in Drittländern, die an der Umgehung von Handelsbeschränkungen beteiligt sind, sowie bestimmte russische Organisationen, die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung elektronischer Bauteile für den militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind, in diese Liste aufzunehmen. |
(20) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wird die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, um Güter erweitert, die von Russland für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet werden, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, darunter elektronische Bestandteile, Halbleitermaterialien, Ausrüstung für die Herstellung und das Testen von elektronischen integrierten Schaltungen und gedruckten Schaltungen, Ausgangsstoffe für energetische Materialien und Ausgangsstoffe für chemische Waffen, optische Bestandteile, Navigationsinstrumente, im Verteidigungssektor verwendete Metalle und Schiffsausrüstung. Durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 wird auch die Liste der Beschränkungen unterliegenden Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition erweitert und um weitere Waffenarten ergänzt. |
(21) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten. |
(22) |
Der Beschluss (GASP) 2023/1217 verbietet den Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder von Geschäftsgeheimnissen, die Erteilung von Lizenzen dafür oder jede anderweitige Weitergabe sowie die Gewährung von Rechten auf Zugang zu oder Weiterverwendung von Materialien oder Informationen, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland verboten ist. |
(23) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 werden die Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für fünf russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, und das Verbot der Ausstrahlung ihrer Sendungen verlängert. |
(24) |
Russland führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, vor allem in Wahlkampfzeiten, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten. |
(25) |
Um den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt Russland kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. |
(26) |
Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung Russlands verbreitet. Diese Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Die betreffenden Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, den Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen sowie die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren. |
(27) |
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten dieser Medien in der Union oder dieser gegen die Union gerichteter Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis der Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet wird und bis Russland und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen. |
(28) |
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta, hindern jene Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie etwa Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nichts an der Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. |
(29) |
Um die Kohärenz mit dem im Beschluss 2014/512/GASP festgelegten Verfahren zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse ausüben, um nach einer Prüfung der entsprechenden Fälle darüber zu beschließen, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Zeitpunkt in Bezug auf mehrere in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen. |
(30) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wird das Verbot der Beförderung von Gütern mit in Russland zugelassenen Anhängern und Sattelanhängern auf der Straße in der Union ausgeweitet, auch wenn diese von außerhalb Russlands zugelassenen Lastkraftwagen gezogen werden. |
(31) |
Versuche, restriktive Maßnahmen der Union zu umgehen, haben zu einer starken Zunahme betrügerischer Praktiken von Schiffen geführt, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Folglich verbietet der Beschluss (GASP) 2023/1217 Schiffen, die an Umladungen zwischen Schiffen beteiligt sind, den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union, wenn die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass ein Schiff gegen das Verbot der Einfuhr russischen Rohöls und russischer Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg in die Union verstößt oder russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse befördert, das bzw. die zu einem Preis oberhalb der von der Price Cap Coalition vereinbarten Preisobergrenze erworben wurden. Dieses Verbot gilt für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für alle Umladungen zwischen Schiffen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgen. Schiffen, die es versäumen, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb bestimmter geografischer Gebiete spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, wird unter keinen Umständen Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union gewährt. Darüber hinaus wird dieses Verbot die von Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen zum Schutz ihrer Küsten vor möglichen Umweltunfällen, die durch Umladungen zwischen Schiffen verursacht werden, weiter verstärken. |
(32) |
Der Beschluss (GASP) 2023/1217 verbietet ferner Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union, bei denen die zuständigen Behörden vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass sie ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 illegal stören, abschalten oder auf andere Weise deaktivieren, wenn sie russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördern. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das automatische Schiffsidentifizierungssystem im Einklang mit internationalen Übereinkünften, Vorschriften oder Standards, die den Schutz von Navigationsdaten vorsehen, wie z. B. bei Fahrten durch Gewässer mit hohem Sicherheitsrisiko, rechtmäßig ausgeschaltet werden darf. Dieses Verbot gilt auch für alle Schiffe, unabhängig von der Flagge, unter der sie registriert sind, sowie für jede illegale Störung des Navigationssystems, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedstaats erfolgt. |
(33) |
Die von den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit diesen Hafenzugangsverboten durchgeführte Bewertung sollte auf der Grundlage einer Risikoanalyse erfolgen, anhand derer die zuständige Behörde beurteilen kann, ob ausreichende faktische Umstände vorliegen, um einen Verstoß zu vermuten. Bei dieser Risikoanalyse sollte beispielsweise berücksichtigt werden, ob Schiffe die Voranmeldungsanforderungen in Bezug auf Umladungen zwischen Schiffen und andere einschlägige rechtliche Verpflichtungen erfüllt haben oder die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter, d.h. Rohöl und Erdölerzeugnisse, gemeldet haben (5). Die Kommission sollte zudem in Fällen, in denen im Zusammenhang mit Seeverkehrssanktionen ein Risikoverhalten festgestellt wird, eine Bekanntmachung veröffentlichen, um die zuständigen Behörden bei der Risikoanalyse zu unterstützen, unter anderem durch den Einsatz geeigneter IT-Tools. |
(34) |
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) die zuständigen Behörden unterstützen, indem sie unter anderem verdächtige Umladungen zwischen Schiffen sowie Fälle überwacht und meldet, in denen das automatische Schiffsidentifizierungssystem illegal gestört, abgeschaltet oder auf andere Weise deaktiviert wird, und indem sie den Informationsaustausch auf der Grundlage des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „SafeSeaNet“) erleichtert; das SafeSeaNet-System ermöglicht die Annahme, die Speicherung, den Abruf und den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Seeverkehrs, der Sicherheit der Häfen und der Meere, der Meeresumwelt und der Effizienz des Seeverkehrs und der Beförderung auf See. Die zuständigen nationalen Behörden im Sinne der Richtlinie 2014/100/EU der Kommission (6) sollten ihren Hafenbehörden, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich den Zugang zu diesem System ermöglichen. Unter Verwendung des SafeSeaNet sollte die Kommission mit Unterstützung der EMSA die zuständigen nationalen Behörden bei der Überwachung aller verdächtigen Schiffe, insbesondere innerhalb der 200-Seemeilen-Zone vor der Küste von Mitgliedstaaten, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. |
(35) |
Um „Forum-Shopping“ einzudämmen, sollten die zuständigen Behörden in einem Mitgliedstaat, die einem Schiff den Zugang verweigern, mit den anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die ihnen zur Verfügung stehenden Plattformen umgehend Informationen über die betreffende Verweigerung austauschen. Die Kommission sollte eng mit der EMSA zusammenarbeiten, um etwaige technische Anpassungen des SafeSeaNet auf der Grundlage der Mitteilungen der zuständigen Behörden sofort zu ermöglichen. |
(36) |
Die Verbote des Hafenzugangs gelten für alle Schiffe, unabhängig davon, ob sie in einem Hafen oder an einem Ankerplatz innerhalb der Zuständigkeit eines Hafens eines Mitgliedsstaats liegen. Im Falle des Finnischen Meerbusens gelten diese Verbote für jedes Schiff, unabhängig davon, ob es einem Hafen oder an einem Ankerplatz in den Hoheitsgewässern oder Binnengewässern eines Mitgliedstaats liegt. |
(37) |
Es werden geeignete Ausnahmen vorgesehen, die solchen Schiffen den Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union aus Gründen der maritimen Sicherheit, einschließlich Umweltbedenken, zur Rettung von Menschenleben auf See und für humanitäre Zwecke gestatten. |
(38) |
Der Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates (7) und die Verordnung (EU) 2022/879 des Rates (8) sehen vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um Lieferungen zu erhalten, die Alternativen zur Einfuhr von Rohöl aus Russland über Pipelines darstellen, so dass diese Einfuhren möglichst bald den Verboten unterliegen. Im Einklang mit diesem Ziel sollte die vorübergehende Ausnahmeregelung für Deutschland und Polen, wonach die Lieferung von Rohöl aus Russland über den nördlichen Abschnitt der Druschba-Pipeline erlaubt ist, auslaufen. Die Einfuhr von Öl mit Ursprung in Kasachstan oder in einem anderen Drittland, das über die Druschba-Pipeline durch Russland geleitet wird, ist nicht verboten. |
(39) |
Der Preisobergrenzenmechanismus sieht vor, dass einzelne Projekte, die für die Energieversorgungssicherheit bestimmter Drittländer von wesentlicher Bedeutung sind, von der Preisobergrenze ausgenommen werden können. Die Ausnahmeregelung für das Projekt Sachalin-2 (Сахалин-2), das seinen Standort in Russland hat, sollte bis zum 31. März 2024 verlängert werden, um die Energieversorgung in Japan entsprechend den Bedürfnissen des Landes zu sichern. |
(40) |
Um kritische Energielieferungen, deren Einfuhr aus Drittländern in die Union nicht verboten ist, nicht zu untergraben, ist es angezeigt, eine angemessene Wartung und einen angemessenen Betrieb der Infrastrukturen des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) zu gewährleisten, die den Kauf, die Einfuhr oder die Verbringung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, ermöglichen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurden Ausnahmen von dem Verbot, bestimmte Güter oder Technologien an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen oder damit verbundene Finanzmittel oder Finanzhilfe, technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen oder Wirtschaftsprüfungsdienste, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdienste, technische physikalische oder chemische Untersuchungsdienste, die für diesen Zweck unbedingt erforderlich sind, zu erbringen, eingeführt, die strengen Auflagen unterliegen, um das Risiko einer Umgehung zu vermeiden. |
(41) |
Um die Umgehung des Verbots der Bereitstellung übertragbarer Wertpapiere für Personen in Russland zu verhindern, wurde dieses Verbot durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 auf in alle Währungen lautende Finanzinstrumente ausgeweitet. |
(42) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde auch eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für russische Organisationen eingeführt, die für die Einrichtung, Zertifizierung oder Bewertung einer Firewall erforderlich sind, durch die einer in der Liste aufgeführten Person die Kontrolle über die Vermögenwerte einer nicht in der Liste aufgeführten Organisation der Union, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der in der Liste aufgeführten Person befindet, entzogen wird und sicherzustellen, dass letzterer kein Vorteil entsteht, sodass dieser Organisation die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeiten erlaubt wird. |
(43) |
Im Beschluss (GASP) 2023/1217 wird präzisiert, welche Nachweise für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland unter Verwendung von Eisen- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Russland verarbeitet wurden, erforderlich sind. |
(44) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde eine Ausnahme vom Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung bestimmter Gegenstände eingeführt, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und die für den Betrieb, die Wartung oder die Reparatur von U-Bahn-Wagen der Budapester Linie 3 erforderlich sind. |
(45) |
Der Beschluss (GASP) 2023/1217 enthält Klarstellungen bezüglich der zuständigen Behörden, denen Meldungen von Nichtlinienflügen zwischen Russland und der Union zugehen. |
(46) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verlängert, um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern. Um den Rückzug russischer Wirtschaftsbeteiligter vom Unionsmarkt zu beschleunigen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingeführt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können bis zum 31. März 2024 die Bereitstellung juristischer Dienstleistungen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für einen solchen Rückzug obligatorisch sind, genehmigen. |
(47) |
Um die vollständige und einheitliche Umsetzung der restriktiven Maßnahmen sicherzustellen, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 abgelehnte Genehmigung unterrichten und Informationen über Anträge auf Genehmigung austauschen, die sie zu erteilen beabsichtigen, wenn ein anderer Mitgliedstaat bereits eine Ablehnung mitgeteilt hat, sodass „Forum Shopping“ vermieden wird. |
(48) |
Ferner sollte der Informationsaustausch über die Anwendung und Durchsetzung von Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter, die zur Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verwendet werden können, wie etwa Güter mit doppeltem Verwendungszweck und in Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Güter, verbessert werden, um dem Risiko einer Umgehung durch Personen oder Organisationen entgegenzuwirken, die unter Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an der Beschaffung verbotener Unionsgüter zur Verwendung in Russland oder an der Erbringung verbotener Dienstleistungen beteiligt sind. |
(49) |
Es ist angezeigt, die Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den Behörden eines Mitgliedstaats sowie mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission weiter zu präzisieren. |
(50) |
Die Liste der Partnerländer, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die im Wesentlichen den in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Ausfuhrkontrollmaßnahmen entsprechen, wird durch den Beschluss (GASP) 2023/1217 erweitert. |
(51) |
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 bestimmte technische Korrekturen des verfügenden Teils und der Anhänge vorgenommen, unter anderem durch Streichung von Bezugnahmen auf abgelaufene Übergangsfristen, sowie durch Umstrukturierung bestimmter Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Infolgedessen fällt das Verbot der Einfuhr von Kohle nun unter Artikel 3i und Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014; daher sind Artikel 3j und Anhang XXII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gegenstandslos geworden und werden aufgehoben. Mit der Streichung von Bezugnahmen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangszeiträume angestrebt. |
(52) |
Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, so dass für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich ist, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. |
(53) |
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
|
2. |
Artikel 2a erhält folgende Fassung:
|
3. |
Artikel 2aa wird wie folgt geändert:
|
4. |
Artikel 2d Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die zuständigen Behörden tauschen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Anwendung der Artikel 2, 2a und 2b aus, einschließlich über jede erteilte oder abgelehnte Genehmigung und, im Fall des Verdachts von „Forum-Shopping“ oder gegebenenfalls in anderen Fällen, über eingegangene Genehmigungsanträge. Die zuständigen Behörden tauschen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Durchsetzung der Artikel 2, 2a und 2b, einschließlich diesbezüglicher Verstöße und Sanktionen, sowie über bewährte Verfahren der nationalen Durchsetzungsbehörden und über die Aufdeckung und Verfolgung nicht genehmigter Ausfuhren aus. Für den Informationsaustausch wird das nach Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/821 bereitgestellte elektronische System genutzt.“ |
5. |
In Artikel 3 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
|
6. |
In Artikel 3b Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
|
7. |
Artikel 3c wird wie folgt geändert:
|
8. |
Artikel 3d Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(5) Luftfahrzeugbetreiber, die zwischen Russland und der Union — direkt oder über ein Drittland — Nichtlinienflüge durchführen, übermitteln den zuständigen Behörden des Abflug- oder Bestimmungsmitgliedstaats mindestens 48 Stunden vor dem Flug alle diesbezüglich relevanten Informationen.“ |
9. |
In Artikel 3ea Absatz 5 wird Buchstabe e gestrichen; |
10. |
die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 3eb (1) Ab dem 24. Juli 2023 ist es verboten, einem Schiff, das zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen und Schleusen eines Mitgliedsstaats Umladungen zwischen Schiffen vornimmt, Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, wenn die zuständige Behörde vernünftigen Grund zu der Annahme hat, dass dieses Schiff gegen die Verbote nach Artikel 3 m Absätze 1 und 2 und Artikel 3n Absätze 1 und 4 verstößt. (2) Eine zuständige Behörde gewährt einem Schiff, das es versäumt, der zuständigen Behörde eine Umladung zwischen Schiffen innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder innerhalb von 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste des betreffenden Mitgliedstaats spätestens 48 Stunden im Voraus zu melden, keinen Zugang. (3) Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See. (4) Abweichend von Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist. (5) Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang nach Absätzen 1 und 2 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission. (6) Für die Zwecke von Absätzen 1 und 2 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) zur Verfügung stehen. Artikel 3ec (1) Ab dem 24. Juli 2023 ist es verboten, einem Schiff Zugang zu Häfen und Schleusen im Hoheitsgebiet der Union zu gewähren, bei dem die zuständige Behörde vernünftigen Grund zur Annahme hat, dass es zu einem beliebigen Zeitpunkt der Fahrt zu Häfen oder Schleusen eines Mitgliedsstaats unter Verstoß gegen die SOLAS-Regel V/19 Absatz 2.4 ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem illegal stört, abschaltet oder auf andere Weise deaktiviert, wenn es russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse befördert, die den Verboten nach Artikel 3m Absätze 1 und 2 und Artikel 3n Absätze 1 und 4 unterliegen. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der maritimen Sicherheit oder zur Rettung von Menschenleben auf See. (3) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden einem Schiff unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Zugang zu einem Hafen oder einer Schleuse im Hoheitsgebiet der Union genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass der Zugang zu humanitären Zwecken erforderlich ist. (4) Bei Ablehnung eines Ersuchens um Hafenzugang nach Absatz 1 unterrichten die zuständigen Behörden sofort die anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission. (5) Für die Zwecke von Absatz 1 greifen die zuständigen Behörden zusätzlich zu eventuellen nationalen Systemen und Informationen auf die integrierten Seeverkehrsdaten zurück, die über das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG errichtete System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) zur Verfügung stehen. (*2) Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10).“ " |
11. |
In Artikel 3f Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
|
12. |
Artikel 3g wird wie folgt geändert:
|
13. |
Artikel 3h wird wie folgt geändert:
|
14. |
Artikel 3i wird wie folgt geändert:
|
15. |
Artikel 3j wird aufgehoben. |
16. |
Artikel 3k wird wie folgt geändert:
|
17. |
Artikel 3l wird wie folgt geändert:
|
18. |
In Artikel 3m wird folgender Absatz eingefügt: „(3a) Die Gültigkeit der Ausnahme gemäß Absatz 3 Buchstabe d endet für Deutschland und Polen am 23. Juni 2023.“ |
19. |
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
(*3) Letzte Fassung veröffentlicht in ABl. C 85 13.3.2020, S. 147 " |
20. |
In Artikel 5aa Absatz 3 wird Buchstabe c gestrichen. |
21. |
Artikel 5f Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, oder in einer anderen Währung lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 6. August 2023 begeben wurden, oder mit einem Engagement hinsichtlich solcher Wertpapiere verbundene Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren an russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen oder an in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen.“ |
22. |
Artikel 5k wird wie folgt geändert:
|
23. |
Artikel 5n wird wie folgt geändert:
|
24. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 5q (1) Abweichend von den Artikeln 2, 2a, 3f und 3k können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung, die Ausfuhr oder die Durchfuhr durch Russland der in diesen Artikeln genannten Güter und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener bzw. verbundenen technischer Hilfe Vermittlungsdiensten, oder anderen Dienstleistungen oder Finanzhilfe für den Betrieb und die Wartung der Pipelines des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(2) Abweichend von Artikel 5n können die zuständigen Behörden die Bereitstellung von Wirtschaftsprüfungsdiensten, Ingenieurdienstleistungen, Rechtsberatungsdiensten, technischen physikalischen und chemischen Untersuchungsdiensten für den Betrieb und die Wartung der CPC-Pipelines und der zugehörigen Infrastrukturen, die für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan, die nur in Russland verladen werden, aus Russland abgehen oder durch Russland durchgeführt werden, erforderlich sind, genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4) Bei Erteilung einer Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 verlangt die zuständige Behörde, dass eine Endverbleibsbescheinigung und regelmäßige detaillierte Berichte vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass solche Güter, Technologien oder Dienste zu keinen anderen als den im Rahmen der betreffenden Arbeiten vorgesehenen Zwecken verwendet wurden. Die zuständige Behörde kann gemäß Absatz 1 zusätzliche Auflagen erteilen.“ |
25. |
Artikel 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
|
26. |
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 6a (1) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichtet bzw. unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Artikeln 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3ea, 3f, 3g, 3h, 3i, 3k, 3m, 3n, 5a, 5c, 5d, 5k, 5m, 5n, 5p oder 12b abgelehnte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Ablehnung. (2) Bevor ein Mitgliedstaat eine Genehmigung nach den Artikeln 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3ea, 3f, 3g, 3h, 3i, 3k, 3m, 3n, 5a, 5c, 5d, 5k, 5m, 5n, 5p oder 12b für eine Transaktion erteilt, die im Wesentlichen die gleiche ist wie eine Transaktion, die einer noch gültigen Ablehnung unterliegt, die von einem anderen Mitgliedstaat oder von anderen Mitgliedstaaten erteilt wurde, konsultiert er zunächst den Mitgliedstaat bzw. die Mitgliedstaaten, der bzw. die die Ablehnung erteilt hat bzw. haben. Beschließt der betreffende Mitgliedstaat nach diesen Konsultationen, die Genehmigung zu erteilen, so unterrichtet er die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission hiervon und übermittelt ihnen alle zur Erläuterung dieses Beschlusses sachdienlichen Informationen. Artikel 6b (1) Entsprechend der in Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Achtung der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten sowie gegebenenfalls unbeschadet der Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen im Besitz von Justizbehörden, sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
(2) Der betreffende Mitgliedstaat übermittelt der Kommission jegliche einschlägige, gemäß Absatz 1 erhaltenen Informationen innerhalb eines Monats nach deren Eingang. Der betreffende Mitgliedstaat kann diese Informationen in anonymisierter Form übermitteln, wenn eine Ermittlungs- oder Justizbehörde die Informationen im Rahmen laufender strafrechtlicher Ermittlungen oder eines anhängigen Strafverfahrens als vertraulich erklärt hat. (3) Zusätzliche Informationen, die direkt bei der Kommission eingehen, werden den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. (4) Informationen, die den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach diesem Artikel übermittelt oder von ihnen entgegengenommen werden, dürfen von ihnen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.“ |
27. |
Artikel 12a Absätze 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „(2) Für die Zwecke dieser Verordnung wird die Kommission zum „Verantwortlichen“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten bestimmt, die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlich sind. (3) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der Durchsetzungsbehörden, der Zollbehörden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (*4), der zuständigen Behörden im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5) und der Richtlinie 2014/65/EU sowie der Verwalter amtlicher Register, in denen natürliche Personen, juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie unbewegliche oder bewegliche Vermögensgegenstände eingetragen sind, verarbeiten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten und erforderlichenfalls Informationen nach Artikel 6b Absatz 1, und tauschen sie unverzüglich mit anderen zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaats und anderer Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission aus, wenn eine solche Verarbeitung und ein solcher Austausch für die Wahrnehmung der Aufgaben der verarbeitenden oder der empfangenden Behörde gemäß der vorliegenden Verordnung erforderlich ist, insbesondere wenn sie Verletzungen, Umgehungen und Versuche der Verletzung oder Umgehung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verbote feststellen. Regeln zur Vertraulichkeit von Informationen im Besitz von Justizbehörden werden von dieser Bestimmung nicht berührt. (*4) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1)." (*5) Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).“ " |
28. |
Artikel 12b wird wie folgt geändert:
|
29. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 12f (1) Es ist verboten, die in Anhang XXXIII aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in dem in jenem Anhang aufgeführten Drittland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen. (2) Es ist verboten,
(3) Anhang XXXIII enthält nur sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder Güter und Technologien, die zur Stärkung der militärischen, technologischen oder industriellen Kapazitäten Russlands bzw. zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors in einer Weise beitragen könnten, die seine Fähigkeit zur Kriegsführung stärkt, und deren Ausfuhr nach Russland im Rahmen dieser Verordnung verboten ist, und bei denen ein hohes und kontinuierliches Risiko besteht, dass sie nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr aus der Union aus Drittländern nach Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden. In Anhang XXXIII werden für jedes bzw. jede in der Liste aufgeführte Gut und Technologie diejenigen Drittländer aufgeführt, in die der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr verboten ist. Anhang XXXIII enthält nur Drittländer, bei denen der Rat festgestellt hat, dass sie es systematisch und kontinuierlich versäumt haben, den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr nach Russland der in jenem Anhang aufgeführten Güter und Technologien, die die trotz der vorherigen Kontakte der Union zu dem betreffenden Land und ihrer Unterstützung für dieses Land aus der Union ausgeführt wurden, zu verhindern. (4) Ist der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von in Anhang XXXIII aufgeführten Gütern oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland aufgrund bestimmter in dieser Verordnung vorgesehener Ausnahmen nicht verboten, so ist ihr Verkauf, ihre Lieferung, ihre Verbringung oder ihre Ausfuhr an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland ebenfalls nicht verboten, sofern dieselben Bedingungen, die nach dieser Verordnung für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten, erfüllt sind. (5) Können die zuständigen Behörden den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr einzelner in Anhang XXXIII aufgeführter Güter oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland im Einklang mit dieser Verordnung genehmigen, so können die zuständigen Behörden auch den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter oder Technologien an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in dem aufgeführten Drittland unter denselben Bedingungen genehmigen, die für Ausnahmen für die Ausfuhr nach Russland oder die Verwendung in Russland gelten. |
30. |
Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
31. |
Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. |
32. |
Anhang VIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert. |
33. |
Anhang XV wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert. Diese Nummer gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang IV der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 1. Oktober 2023, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt. |
34. |
Anhang XVII wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert. |
35. |
Anhang XVIII wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert. |
36. |
Anhang XXI wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert. |
37. |
Anhang XXII wird aufgehoben. |
38. |
Anhang XXIII wird gemäß Anhang VIII der vorliegenden Verordnung geändert. |
39. |
Anhang XXIX wird gemäß Anhang IX der vorliegenden Verordnung geändert. |
40. |
Anhang XXXIII wird gemäß Anhang X der vorliegenden Verordnung geändert. |
41. |
Annex XXXV wird gemäß Anhang XI der vorliegenden Verordnung geändert. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 23. Juni 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL
(1) Siehe Seite 451 dieses Amtsblatts.
(2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229, 31.7.2014, S. 1).
(3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229, 31.7.2014, S. 13).
(4) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6)
(5) Anhang I des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), Regel 42; Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 10).
(6) Richtlinie 2014/100/EU der Kommission vom 28. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (ABl. L 308 vom 29.10.2014, S. 82)
(7) Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).
(8) Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3. 6.2022, S. 53).
ANHANG I
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG IV
In diesem Anhang sind die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die militärische Endnutzer sind, zum militärisch-industriellen Komplex Russlands gehören oder kommerzielle oder sonstige Verbindungen mit dem russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor unterhalten oder diesen anderweitig unterstützen. Diese natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen tragen zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors bei. Dazu gehören natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in anderen Drittländern als Russland. Ihre Aufnahme in diesen Anhang bedeutet nicht, dass die Verantwortlichkeit für ihre Handlungen dem Rechtsraum zugeschrieben wird, in dem sie tätig sind.
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 2 Absatz 7, Artikel 2a Absatz 7 und Artikel 2b Absatz 1
1. |
JSC Sirius (Russland) |
2. |
OJSC Stankoinstrument (Russland) |
3. |
OAO JSC Chemcomposite (Russland) |
4. |
JSC Kalashnikov (Russland) |
5. |
JSC Tula Arms Plant (Russland) |
6. |
NPK Technologii Maschinostrojenija (Russland) |
7. |
OAO Wysokototschnye Kompleksi (Russland) |
8. |
OAO Almaz Antey (Russland) |
9. |
OAO NPO Bazalt (Russland) |
10. |
Admiralty Shipyard JSC (Russland) |
11. |
Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI (Russland) |
12. |
Argut OOO (Russland) |
13. |
Communication center of the Ministry of Defense (Russland) |
14. |
Federal Research Center Boreskov Institute of Catalysis (Russland) |
15. |
Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia (Russland) |
16. |
Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia (Russland) |
17. |
Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA) (Russland) |
18. |
Foreign Intelligence Service (SVR) (Russland) |
19. |
Forensic Center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs (Russland) |
20. |
International Center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum Center) (Russland) |
21. |
Irkut Corporation (Russland) |
22. |
Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company (Russland) |
23. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery (Russland) |
24. |
JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash) (Russland) |
25. |
JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service (Russland) |
26. |
JSC Shipyard Zaliv (Saliv-Schiffbauwerft) (Autonome Republik Krim, rechtswidrig annektiert von Russland) |
27. |
JSC Rocket and Space Centre – Progress (Russland) |
28. |
Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co. (Russland) |
29. |
Kazan Helicopter Plant PJSC (Russland) |
30. |
Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO) (Russland) |
31. |
Ministry of Defence RF (Russland) |
32. |
Moscow Institute of Physics and Technology (Russland) |
33. |
NPO High Precision Systems JSC (Russland) |
34. |
NPO Splav JSC (Russland) |
35. |
OPK Oboronprom (Russland) |
36. |
PJSC Beriev Aircraft Company (Russland) |
37. |
PJSC Irkut Corporation (Russland) |
38. |
PJSC Kazan Helicopters (Russland) |
39. |
POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company (Russland) |
40. |
Promtech-Dubna, JSC (Russland) |
41. |
Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation (Russland) |
42. |
Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern (Russland) |
43. |
Rapart Services LLC (Russland) |
44. |
Rosoboronexport OJSC (ROE) (Russland) |
45. |
Rostec (Russian Technologies State Corporation) (Russland) |
46. |
Rostekh – Azimuth (Russland) |
47. |
Russian Aircraft Corporation MiG (Russland) |
48. |
Russian Helicopters JSC (Russland) |
49. |
SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii) (Russland) |
50. |
Sukhoi Aviation JSC (Russland) |
51. |
Sukhoi Civil Aircraft (Russland) |
52. |
Tactical Missiles Corporation JSC (Russland) |
53. |
Tupolev JSC (Russland) |
54. |
UEC-Saturn (Russland) |
55. |
United Aircraft Corporation (Russland) |
56. |
JSC AeroKompozit (Russland) |
57. |
United Engine Corporation (Russland) |
58. |
UEC-Aviadvigatel JSC (Russland) |
59. |
United Instrument Manufacturing Corporation (Russland) |
60. |
United Shipbuilding Corporation (Russland) |
61. |
JSC PO Sevmash (Russland) |
62. |
Krasnoye Sormovo Shipyard (Russland) |
63. |
Severnaya Shipyard (Russland) |
64. |
Shipyard Yantar (Russland) |
65. |
UralVagonZavod (Russland) |
66. |
Baikal Electronics (Russland) |
67. |
Center for Technological Competencies in Radiophtonics (Russland) |
68. |
Central Research and Development Institute Tsiklon (Russland) |
69. |
Crocus Nano Electronics (Russland) |
70. |
Dalzavod Ship-Repair Center (Russland) |
71. |
Elara (Russland) |
72. |
Electronic Computing and Information Systems (Russland) |
73. |
ELPROM (Russland) |
74. |
Engineering Center Ltd. (Russland) |
75. |
Forss Technology Ltd. (Russland) |
76. |
Integral SPB (Russland) |
77. |
JSC Element (Russland) |
78. |
JSC Pella-Mash (Russland) |
79. |
JSC Shipyard Vympel (Russland) |
80. |
Kranark LLC (Russland) |
81. |
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) (Russland) |
82. |
LLC Center (Russland) |
83. |
MCST Lebedev (Russland) |
84. |
Miass Machine-Building Factory (Russland) |
85. |
Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk (Russland) |
86. |
MPI VOLNA (Russland) |
87. |
N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering (Russland) |
88. |
Nerpa Shipyard (Russland) |
89. |
NM-Tekh (Russland) |
90. |
Novorossiysk Shipyard JSC (Russland) |
91. |
NPO Electronic Systems (Russland) |
92. |
NPP Istok (Russland) |
93. |
NTC Metrotek (Russland) |
94. |
OAO GosNIIkhimanalit (Russland) |
95. |
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era (Russland) |
96. |
OJSC TSRY (Russland) |
97. |
OOO Elkomtekh (Elkomtex) (Russland) |
98. |
OOO Planar (Russland) |
99. |
OOO Sertal (Russland) |
100. |
Photon Pro LLC (Russland) |
101. |
PJSC Zvezda (Russland) |
102. |
Amur Shipbuilding Factory PJSC (Russland) |
103. |
AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC (Russland) |
104. |
AO Kronshtadt (Russland) |
105. |
Avant Space LLC (Russland) |
106. |
Production Association Strela (Russland) |
107. |
Radioavtomatika (Russland) |
108. |
Research Center Module (Russland) |
109. |
Robin Trade Limited (Russland) |
110. |
R.Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships (Russland) |
111. |
Rubin Sever Design Bureau (Russland) |
112. |
Russian Space Systems (Russland) |
113. |
Rybinsk Shipyard Engineering (Russland) |
114. |
Scientific Research Institute of Applied Chemistry (Russland) |
115. |
Scientific-Research Institute of Electronics (Russland) |
116. |
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems (Russland) |
117. |
Scientific Research Institute NII Submikron (Russland) |
118. |
Sergey IONOV (Russland) |
119. |
Serniya Engineering (Russland) |
120. |
Severnaya Verf Shipbuilding Factory (Russland) |
121. |
Ship Maintenance Center Zvezdochka (Russland) |
122. |
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) (Russland) |
123. |
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya (Russland) |
124. |
State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute (Russland) |
125. |
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) (Russland) |
126. |
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center (Russland) |
127. |
UAB Pella-Fjord (Russland) |
128. |
United Shipbuilding Corporation JSC „35th Shipyard“ (Russland) |
129. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Astrakhan Shipyard“ (Russland) |
130. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Aysberg Central Design Bureau“ (Russland) |
131. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Baltic Shipbuilding Factory“ (Russland) |
132. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Krasnoye Sormovo Plant OJSC“ (Russland) |
133. |
United Shipbuilding Corporation JSC SC „‘Zvyozdochka“ (Russland) |
134. |
United Shipbuilding Corporation „Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar“ (Russland) |
135. |
United Shipbuilding Corporation „Scientific Research Design Technological Bureau Onega“ (Russland) |
136. |
United Shipbuilding Corporation „Sredne-Nevsky Shipyard“ (Russland) |
137. |
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials (Russland) |
138. |
Urals Project Design Bureau Detal (Russland) |
139. |
Vega Pilot Plant (Russland) |
140. |
Vertikal LLC(Russland) |
141. |
Vladislav Vladimirovich Fedorenko (Russland) |
142. |
VTK Ltd (Russland) |
143. |
Yaroslavl Shipbuilding Factory (Russland) |
144. |
ZAO Elmiks-VS (Russland) |
145. |
ZAO Sparta (Russland) |
146. |
ZAO Svyaz Inzhiniring (Russland) |
147. |
46th TSNII Central Scientific Research Institute (Russland) |
148. |
Alagir Resistor Factory (Russland) |
149. |
All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements (Russland) |
150. |
All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC (Russland) |
151. |
Almaz JSC (Russland) |
152. |
Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia (Russland) |
153. |
Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC (Russland) |
154. |
Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) (Russland) |
155. |
Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC (Russland) |
156. |
Electrosignal JSC (Russland) |
157. |
Energiya JSC (Russland) |
158. |
Engineering Center Moselectronproekt (Russland) |
159. |
Etalon Scientific and Production Association (Russland) |
160. |
Evgeny Krayushin (Russland) |
161. |
Foreign Trade Association Mashpriborintorg (Russland) |
162. |
Ineko LLC (Russland) |
163. |
Informakustika JSC (Russland) |
164. |
Institute of High Energy Physics (Russland) |
165. |
Institute of Theoretical and Experimental Physics (Russland) |
166. |
Inteltech PJSC (Russland) |
167. |
ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics (Russland) |
168. |
Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC (Russland) |
169. |
Kulon Scientific-Research Institute JSC (Russland) |
170. |
Lutch Design Office JSC (Russland) |
171. |
Meteor Plant JSC (Russland) |
172. |
Moscow Communications Research Institute JSC (Russland) |
173. |
Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC (Russland) |
174. |
NPO Elektromechaniki JSC (Russland) |
175. |
Omsk Production Union Irtysh JSC (Russland) |
176. |
Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC (Russland) |
177. |
Optron, JSC (Russland) |
178. |
Pella Shipyard OJSC (Russland) |
179. |
Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC (Russland) |
180. |
Pskov Distance Communications Equipment Plant (Russland) |
181. |
Radiozavod JSC (Russland) |
182. |
Razryad JSC (Russland) |
183. |
Research Production Association Mars (Russland) |
184. |
Ryazan Radio-Plant (Russland) |
185. |
Scientific Production Center Vigstar JSC (Russland) |
186. |
Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“ (Russland) |
187. |
Scientific Research Institute Ferrite-Domen (Russland) |
188. |
Scientific Research Institute of Communication Management Systems (Russland) |
189. |
Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio- Components (Russland) |
190. |
Scientific-Production Enterprise „Kant“ (Russland) |
191. |
Scientific-Production Enterprise „Svyaz“ (Russland) |
192. |
Scientific-Production Enterprise Almaz JSC (Russland) |
193. |
Scientific-Production Enterprise Salyut JSC (Russland) |
194. |
Scientific-Production Enterprise Volna (Russland) |
195. |
Scientific-Production Enterprise Vostok JSC (Russland) |
196. |
Scientific-Research Institute „Argon“ (Russland) |
197. |
Scientific-Research Institute and Factory Platan (Russland) |
198. |
Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC (Russland) |
199. |
Special Design and Technical Bureau for Relay Technology (Russland) |
200. |
Special Design Bureau Salute JSC (Russland) |
201. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“ (Russland) |
202. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company “State Machine Building Design Bureau ‘Vympel’ By Name I.I.Toropov“ (Russland) |
203. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“ (Russland) |
204. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“ (Russland) |
205. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“ (Russland) |
206. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela (Russland) |
207. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov (Russland) |
208. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo (Russland) |
209. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service (Russland) |
210. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant (Russland) |
211. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press (Russland) |
212. |
Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“ (Russland) |
213. |
Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya (Russland) |
214. |
Tactical Missile Company, NPO Electromechanics (Russland) |
215. |
Tactical Missile Company, NPO Lightning (Russland) |
216. |
Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“ (Russland) |
217. |
Tactical Missile Company, PJSC “MBDB ISKRA” (Russland) |
218. |
Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia (Russland) |
219. |
Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau (Russland) |
220. |
Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“ (Russland) |
221. |
Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant (Russland) |
222. |
Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“ (Russland) |
223. |
Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“ (Russland) |
224. |
Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant (Russland) |
225. |
Tactical Missile Corporation, Concern „MPO – Gidropribor“ (Russland) |
226. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“ (Russland) |
227. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard (Russland) |
228. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron (Russland) |
229. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga (Russland) |
230. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash (Russland) |
231. |
Tactical Missile Corporation, RKB Globus (Russland) |
232. |
Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant (Russland) |
233. |
Tactical Missile Corporation, TRV Engineering (Russland) |
234. |
Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“ (Russland) |
235. |
Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company (Russland) |
236. |
Tambov Plant (TZ) „October“ (Russland) |
237. |
United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“ (Russland) |
238. |
United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard“ (Russland) |
239. |
Federal Center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz (Russland) |
240. |
Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz (Russland) |
241. |
Zhukovskiy Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI) (Russland) |
242. |
Rosatomflot (Russland) |
243. |
Lyulki Experimental-Design Bureau (Russland) |
244. |
Lyulki Science and Technology Center (Russland) |
245. |
AO Aviaagregat (Russland) |
246. |
Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI) (Russland) |
247. |
Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus) (Russland) |
248. |
Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM) (Russland) |
249. |
Federal State Budgetary Institution National Research Center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute) (Russland) |
250. |
Federal State Unitary Enterprise “State Scientific-Research Institute for Aviation Systems” (GosNIIAS) (Russland) |
251. |
Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ) (Russland) |
252. |
Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ) (Russland) |
253. |
Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ) (Russland) |
254. |
Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ) (Russland) |
255. |
Joint Stock Company 766 UPTK (Russland) |
256. |
Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ) (Russland) |
257. |
Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont) (Russland) |
258. |
Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov) (Russland) |
259. |
Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara) (Russland) |
260. |
Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev) (Russland) |
261. |
JSC NII Steel (Russland) |
262. |
Joint Stock Company Remdizel (Russland) |
263. |
Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka) (Russland) |
264. |
Joint Stock Company STAR (Russland) |
265. |
Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant (Russland) |
266. |
Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory (Russland) |
267. |
Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash) (Russland) |
268. |
Limited Liability Company Center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion) (Russland) |
269. |
Lytkarino Machine-Building Plant (Russland) |
270. |
Moscow Aviation Institute (Russland) |
271. |
Moscow Institute of Thermal Technology (Russland) |
272. |
Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau (Russland) |
273. |
Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP) (Russland) |
274. |
Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ) (Russland) |
275. |
Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ) (Russland) |
276. |
Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ) (Russland) |
277. |
Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP) (Russland) |
278. |
Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ) (Russland) |
279. |
Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ) (Russland) |
280. |
Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ) (Russland) |
281. |
Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP) (Russland) |
282. |
Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO) (Russland) |
283. |
Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat) (Russland) |
284. |
Salute Gas Turbine Research and Production Center (Russland) |
285. |
Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint) (Russland) |
286. |
Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA) (Russland) |
287. |
Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA) (Russland) |
288. |
Software Research Institute (Russland) |
289. |
Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant) (Stadt Sewastopol, illegal von Russland annektiert) |
290. |
Tula Arms Plant (Russland) |
291. |
Russian Institute of Radio Navigation and Time (Russland) |
292. |
Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart) (Russland) |
293. |
Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN) (Russland) |
294. |
Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI) (Russland) |
295. |
Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI) (Russland) |
296. |
The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP) (Russland) |
297. |
Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS) (Russland) |
298. |
UEC-Perm Engines, JSC (Russland) |
299. |
Ural Works of Civil Aviation, JSC (Russland) |
300. |
Central Design Bureau for Marine Engineering “Rubin”, JSC (Russland) |
301. |
„Aeropribor-Voskhod“, JSC (Russland) |
302. |
Aerospace Equipment Corporation, JSC (Russland) |
303. |
Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC (Russland) |
304. |
Aerospace Systems Design Bureau, JSC (Russland) |
305. |
Afanasyev Technomac, JSC (Russland) |
306. |
Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC (Russland) |
307. |
AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC (Russland) |
308. |
Almaz Central Marine Design Bureau, JSC (Russland) |
309. |
Joint Stock Company Eleron (Russland) |
310. |
AO Rubin (Russland) |
311. |
Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant (Russland) |
312. |
Branch of PAO II – Aviastar (Russland) |
313. |
Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol (Russland) |
314. |
Chkalov Novosibirsk Aviation Plant (Russland) |
315. |
Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient (Russland) |
316. |
Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP) (Russland) |
317. |
Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov (Russland) |
318. |
Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau (Russland) |
319. |
Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau (Russland) |
320. |
Joint Stok Company Microtechnology (Russland) |
321. |
Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering (Russland) |
322. |
Joint Stock Company Radiopribor (Russland) |
323. |
Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau (Russland) |
324. |
Joint Stock Company Research and Production Center SAPSAN (Russland) |
325. |
Joint Stock Company Rychag (Russland) |
326. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel (Russland) |
327. |
Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko (Russland) |
328. |
Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute (Russland) |
329. |
Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant (Russland) |
330. |
Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support (Russland) |
331. |
Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant (Russland) |
332. |
Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant (Russland) |
333. |
Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation (Russland) |
334. |
Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal (Russland) |
335. |
Public Joint Stock Company Techpribor (Russland) |
336. |
Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant (Russland) |
337. |
V.V. Tarasov Avia Avtomatika (Russland) |
338. |
Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM (Russland) |
339. |
Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair Center (Russland) |
340. |
Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant (Russland) |
341. |
Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland) |
342. |
Irkutsk Aviation Plant (Russland) |
343. |
Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant (Russland) |
344. |
Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev (Russland) |
345. |
Joint Stock Company Federal Research and Production Center Altai (Russland) |
346. |
Joint Stock Company “Head Special Design Bureau Prozhektor (Russland) |
347. |
Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex (Russland) |
348. |
Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau (Russland) |
349. |
Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek (Russland) |
350. |
Joint Stock Company SPMDB Malachite (Russland) |
351. |
Joint Stock Company Votkinsky Zavod (Russland) |
352. |
Kalyazinsky Machine Building Factory – Branch of RSK MiG (Russland) |
353. |
Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation (Russland) |
354. |
NPP Start (Russland) |
355. |
OAO Radiofizika (Russland) |
356. |
P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG (Russland) |
357. |
Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau (Russland) |
358. |
Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company (Russland) |
359. |
Radio Technical Institute named after A. L. Mints (Russland) |
360. |
Russian Federal Nuclear Center – All-Russian Research Institute of Experimental Physics (Russland) |
361. |
Shvabe JSC (Russland) |
362. |
Special Technological Center LLC (Russland) |
363. |
St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit (Russland) |
364. |
St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz (Russland) |
365. |
St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45 (Russland) |
366. |
Strategic Control Posts Corporation (Russland) |
367. |
V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences (Russland) |
368. |
Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC (Russland) |
369. |
Voentelecom JSC (Russland) |
370. |
A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS) (Russland) |
371. |
Ak Bars Holding (Russland) |
372. |
Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences (Russland) |
373. |
Systems of Biological Synthesis LLC (Russland) |
374. |
Borisfen, JSC (Russland) |
375. |
Barnaul cartridge plant, JSC (Russland) |
376. |
Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC (Russland) |
377. |
Bryansk Automobile Plant, JSC (Russland) |
378. |
Burevestnik Central Research Institute, JSC (Russland) |
379. |
Research Institute of Space Instrumentation, JSC (Russland) |
380. |
Arsenal Machine-building plant, OJSC (Russland) |
381. |
Central Design Bureau of Automatics, JSC (Russland) |
382. |
Zelenodolsk Design Bureau, JSC (Russland) |
383. |
Zavod Elecon, JSC (Russland) |
384. |
VMP „Avitec“, JSC (Russland) |
385. |
JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design (Russland) |
386. |
Tulatochmash, JSC (Russland) |
387. |
PJSC „I.S. Brook“ INEUM (Russland) |
388. |
SPE „Krasnoznamenets“ JSC (Russland) |
389. |
SPA Pribor named after S.S. Golembiovsky, SC (Russland) |
390. |
SPA „Impuls“, JSC (Russland) |
391. |
RusBITech (Russland) |
392. |
ROTOR 43 (Russland) |
393. |
Rostov optical and mechanical plant, PJSC (Russland) |
394. |
RATEP, JSC (Russland) |
395. |
PLAZ (Russland) |
396. |
OKB „Technika“ (Russland) |
397. |
Ocean Chips (Russland) |
398. |
Nudelman Precision Engineering Design Bureau (Russland) |
399. |
Angstrem JSC (Russland) |
400. |
NPCAP (Russland) |
401. |
Novosibirsk Plant of Artificial Fibre (Russland) |
402. |
Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (SIBFIRE) (Russland) |
403. |
Novator DB (Russland) |
404. |
NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC (Russland) |
405. |
NII Stali JSC (Russland) |
406. |
Nevskoe Design Bureau, JSC (Russland) |
407. |
Neva Electronica JSC (Russland) |
408. |
ENICS (Russland) |
409. |
The JSC Makeyev Design Bureau (Russland) |
410. |
KURGANPRIBOR, JSC (Russland) |
411. |
Ural Optical-Mechanical Plant E.S. Yalamova, JSC (Russland) |
412. |
Ramenskoye Engineering Design Office, JSC (Russland) |
413. |
Vologda Optical and Mechanical Plant, JSC (Russland) |
414. |
Videoglaz Project (Russland) |
415. |
Innovative Underwater Technologies, LLC (Russland) |
416. |
Ulyanovsk Mechanical Plant (Russland) |
417. |
All-Russian Research Institute of Radio Engineering (Russland) |
418. |
PJSC Scientific and Production Association „Almaz“ named after Academician A.A. Raspletin (Russland) |
419. |
Concern OJSC - KIZLYAR ELECTRO-MECHANICAL PLANT (Russland) |
420. |
Concern Oceanpribor, JSC (Russland) |
421. |
JSC Zelenogradsky Nanotechnology Center (Russland) |
422. |
JSC Elektronstandart Pribor (Russland) |
423. |
JSC „Urals Optical-Mechanical Plant named after Mr E.S Yalamov“ (Russland) |
424. |
Ramenskoye Instrument-Making Design Bureau, JSC (Russland) |
425. |
Special Technology Centre Limited Liability Company (Russland) |
426. |
Vest Ost Limited Liability (Russland) |
427. |
Trade-Component LLC (Russland) |
428. |
Radiant Electronic Components JSC (Russland) |
429. |
JSC ICC Milandr (Russland) |
430. |
SMT iLogic LLC (Russland) |
431. |
Device Consulting (Russland) |
432. |
Concern Radio-Electronic Technologies (Russland) |
433. |
Technodinamika, JSC (Russland) |
434. |
OOO „UNITEK“ (Russland) |
435. |
Closed Joint Stock Company TPK LINKOS (Russland) |
436. |
Closed Joint Stock Company TPK LINKOS, SUBDIVISION IN ASTRAKHAN (Russland) |
437. |
Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA) (Iran) |
438. |
Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force (Iran) |
439. |
Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organization (IRGC SSJO) (Iran) |
440. |
Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado) (Iran) |
441. |
Paravar Pars Company (Iran) |
442. |
Qods Aviation Industries (Iran) |
443. |
Shahed Aviation Industries (Iran) |
444. |
Concern Morinformsystem–Agat (Russland) |
445. |
AO Papilon (Russland) |
446. |
IT-Papillon OOO (Russland) |
447. |
OOO Adis (Russland) |
448. |
Papilon Systems Limited Liability Company (Russland) |
449. |
Advanced Research Foundation (Russland) |
450. |
Federal Service for Military-Technical Cooperation (Russland) |
451. |
Federal State Budgetary Scientific Institution Research and Production Complex Technology Center (Russland) |
452. |
Federal State Institution Federal Scientific Center Scientific Research Institute for System Analysis of the Russian Academy of Sciences (Russland) |
453. |
Joint Stock Company All-Russian Research Institute Signal (Russland) |
454. |
Joint Stock Company Center of Research and Technology Services Dinamika (Russland) |
455. |
Joint Stock Company Concern Avtomatika (Russland) |
456. |
Joint Stock Company Corporation Moscow Institute of Heat Technology (Russland) |
457. |
Joint Stock Company Design Center Soyuz (Russland) |
458. |
Joint Stock Company Design Technology Center Elektronika (Russland) |
459. |
Joint Stock Company Institute for Scientific Research Microelectronic Equipment Progress (Russland) |
460. |
Joint Stock Company Machine-Building Engineering Office Fakel Named After Akademika P.D. Grushina (Russland) |
461. |
Joint Stock Company Moscow Institute of Electromechanics and Automatics (Russland) |
462. |
Joint Stock Company North Western Regional Center of Almaz Antey Concern Obukhovsky Plant (Russland) |
463. |
Joint Stock Company Obninsk Research and Production Enterprise Technologiya Named After A.G. Romashin (Russland) |
464. |
Joint Stock Company Penza Electrotechnical Research Institute (Russland) |
465. |
Joint Stock Company Production Association Sever (Russland) |
466. |
Joint Stock Company Research Center ELINS (Russland) |
467. |
Joint Stock Company Research and Production Association of Measuring Equipment (Russland) |
468. |
Joint Stock Company Research and Production Enterprise Radar MMS (Russland) |
469. |
Joint Stock Company Research and Production Enterprise Sapfir (Russland) |
470. |
Joint Stock Company RT-Tekhpriemka (Russland) |
471. |
Joint Stock Company Russian Research Institute Electronstandart (Russland) |
472. |
Joint Stock Company Ryazan Plant of Metal Ceramic Instruments (Russland) |
473. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Digital Solutions (Russland) |
474. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Kontakt (Russland) |
475. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Topaz (Russland) |
476. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute Giricond (Russland) |
477. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computer Engineering NII SVT (Russland) |
478. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electrical Carbon Products (Russland) |
479. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic and Mechanical Devices (Russland) |
480. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic Engineering Materials (Russland) |
481. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Gas Discharge Devices Plasma (Russland) |
482. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Industrial Television Rastr (Russland) |
483. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Precision Mechanical Engineering (Russland) |
484. |
Joint Stock Company Special Design Bureau of Computer Engineering (Russland) |
485. |
Joint Stock Company Special Design Bureau of Control Means (Russland) |
486. |
Joint Stock Company Special Design Bureau Turbina (Russland) |
487. |
Joint Stock Company State Scientific Research Institute Kristall (Russland) |
488. |
Joint Stock Company Svetlana Semiconductors (Russland) |
489. |
Joint Stock Company Tekhnodinamika (Russland) |
490. |
Joint Stock Company Voronezh Semiconductor Devices Factory Assembly (Russland) |
491. |
KAMAZ Publicly Traded Company (Russland) |
492. |
Keldysh Institute of Applied Mathematics of the Russian Academy of Sciences (Russland) |
493. |
Limited Liability Company Research and Production Association Radiovolna (Russland) |
494. |
Limited Liability Company RSBGroup (Russland) |
495. |
Mitishinskiy Scientific Research Institute of Radio Measuring Instruments (Russland) |
496. |
Open Joint Stock Company Khabarovsk Radio Engineering Plant (Russland) |
497. |
Open Joint Stock Company Mariyskiy Machine-Building Plant (Russland) |
498. |
Open Joint Stock Company Scientific and Production Enterprise Pulsar (Russland) |
499. |
Public Joint Stock Company Megafon (Russland) |
500. |
Public Joint Stock Company Tutaev Motor Plant (Russland) |
501. |
Public Joint Stock Company Vympel Interstate Corporation (Russland) |
502. |
RT-Inform Limited Liability Company (Russland) |
503. |
Skolkovo Foundation (Russland) |
504. |
Skolkovo Institute of Science and Technology (Russland) |
505. |
State Flight Testing Center Named After V.P. Chkalov (Russland) |
506. |
Joint Stock Company Research and Production Association Named After S.A. Lavochkina (Russland) |
507. |
VMK Limited Liability Company (Russland) |
508. |
TESTKOMPLEKT LLC (Russland) |
509. |
Radiopriborsnab LLC (Russland) |
510. |
CJSC Radiotekhkomplekt (Russland) |
511. |
Asia Pacific Links Ltd. (Hong Kong, China) |
512. |
Tordan Industry Limited (Hong Kong, China) |
513. |
Alpha Trading Investments Limited (Hong Kong, China) |
514. |
JSC NICEVT (Russland) |
515. |
A-CONTRAKT (Russland) |
516. |
JCS Izhevsk Motozavod Axion-holding (Russland) |
517. |
Gorky Plant of Communication Equipment (GZAS) (Russland) |
518. |
Nizhny Novgorod Research Institute of Radio Engineering (NNIIRT) (Russland) |
519. |
Nizhegorodskiy televizionnyy zavod (NITEL JSC) (Russland) |
520. |
LLC Rezonit (Russland) |
521. |
ZAO Promelektronika (Russland) |
522. |
TD Promelektronika LLC (Russland) |
523. |
Tako LLC (Armenia) |
524. |
Art Logistics LLC (Russland) |
525. |
GFK Logistics LLC (Russland) |
526. |
Novastream Limited (Russland) |
527. |
SKS Elektron Broker (Russland) |
528. |
Trust Logistics (Russland) |
529. |
Trust Logistics LLC (Russland) |
530. |
Alfa Beta Creative LLC (Usbekistan) |
531. |
GFK Logistics Asia LLC (Usbekistan) |
532. |
I Jet Global DMCC (Syrien) |
533. |
I Jet Global DMCC (Vereinigte Arabische Emirate) |
534. |
Success Aviation Services FZC (Vereinigte Arabische Emirate) |
535. |
LLC CST (Zala Aero Group) (Russland) |
536. |
Iran Aircraft Manufacturing Industries Corporation (HESA) (Iran) |
537. |
Closed Joint Stock Company Special Design Bureau (Russland) |
538. |
Federal State Enterprise Kazan State Gunpowder Plant (Russland) |
539. |
Federal State Unitary Enterprise Central Scientific Research Institute of Chemistry and Mechanics (Russland) |
540. |
Federal State Unitary Enterprise Rostov-On-Don Research Institute of Radio Communications (Russland) |
541. |
Informtest Firm Limited Liability Company (Russland) |
542. |
Joint Stock Company 150 Aircraft Repair Plant (Russland) |
543. |
Joint Stock Company 810 Aircraft Repair Plant (Russland) |
544. |
Joint Stock Company Arzamas Instrument-Making Plant named after P.I. Plandin (Russland) |
545. |
Joint Stock Company Concern Central Institute for Scientific Research Elektropribor (Russland) |
546. |
Joint Stock Company Dux (Russland) |
547. |
Joint Stock Company Eastern Shipyard (Russland) |
548. |
Joint Stock Company Information Satellite Systems Named After Academician M.F. Reshetnev (Russland) |
549. |
Joint Stock Company Izhevsk Electromechanical Plant Kupol (Russland) |
550. |
Joint Stock Company Kazan Optical-Mechanical Plant (Russland) |
551. |
Joint Stock Company Khabarovsk Shipbuilding Yard (Russland) |
552. |
Joint Stock Company Machine Building Company Vityaz (Russland) |
553. |
Joint Stock Company Management Company Radiostandard (Russland) |
554. |
Joint Stock Company Marine Instrument Engineering Corporation (Russland) |
555. |
Joint Stock Company NII Gidrosvyazi Shtil (Russland) |
556. |
Joint Stock Company Nizhny Novgorod Plant of the 70th Anniversary of Victory (Russland) |
557. |
Joint Stock Company Northern Production Association Arktika (Russland) |
558. |
Joint Stock Company Perm Machine Building Plant (Russland) |
559. |
Joint Stock Company Production Complex Akhtuba (Russland) |
560. |
Joint Stock Company Project Design Bureau RIO (Russland) |
561. |
Joint Stock Company Scientific Production Association Orion (Russland) |
562. |
Joint Stock Company Scientific Production Association Volna Plant (Russland) |
563. |
Joint Stock Company Scientific Production Center of Automatics and Instrument Building Named After Academician N.A. Pilyugin (Russland) |
564. |
Joint Stock Company Scientific Production Concern Tekhmash (Russland) |
565. |
Joint Stock Company Scientific Research Engineering Institute (Russland) |
566. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Complexes Named After M.A. Kartsev (Russland) |
567. |
Joint Stock Company Scientific Technical Institute Radiosvyaz (Russland) |
568. |
Joint Stock Company Taganrog Plant Priboy (Russland) |
569. |
Joint Stock Company Tula Cartridge Works (Russland) |
570. |
Joint Stock Company Tula Machine-Building Plant (Russland) |
571. |
Joint Stock Company Ulan-Ude Aviation Plant (Russland) |
572. |
Joint Stock Company Ulyanovsk Cartridge Works (Russland) |
573. |
Joint Stock Company Ural Automotive Plant (Russland) |
574. |
Joint Stock Company Vodtranspribor (Russland) |
575. |
Joint Stock Company Zavolzhskiy Plant of Caterpillar Tractors (Russland) |
576. |
Joint Stock Company Zelenodolsk Plant Named After A.M. Gorky (Russland) |
577. |
Machine Building Group Limited Liability Company (Russland) |
578. |
Military Industrial Company Limited Liability Company (Russland) |
579. |
Open Joint Stock Company Degtyaryov Plant (Russland) |
580. |
Promtekhnologiya Limited Liability Company (Russland) |
581. |
Public Joint Stock Company Kurganmashzavod (Russland) |
582. |
Public Joint Stock Company Motovilikha Plants (Russland) |
583. |
Public Joint Stock Company Proletarsky Plant (Russland) |
584. |
Public Joint Stock Company Rostvertol (Russland) |
585. |
Scientific Production Association Izhevsk Unmanned Systems Limited Liability Company (Russland) |
586. |
Scientific Production Enterprise Prima Limited Liability Company (Russland) |
587. |
United Machine Building Group Limited Liability Company (Russland) |
588. |
Volgograd Machine Building Company Limited Liability Company (Russland) |
589. |
VXI-Systems Limited Liability Company (Russland) |
590. |
LLC Yadro (Russland) |
591. |
Perm Powder Plant (Russland) |
592. |
RPA Kazan Machine Building Plant (Russland) |
593. |
Proton JSC (Russland) |
ANHANG II
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG VII
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absatz 1
Teil A
Für diesen Anhang gelten allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 mit Ausnahme von „Teil I – Allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen, allgemeine Anmerkungen zu Anhang I Nummer 2“.
Für diesen Anhang gelten die Begriffsbestimmungen der Gemeinsamen Militärgüterliste (CML) der Europäischen Union (2020/C 85/01).
Unbeschadet des Artikels 12 dieser Verordnung sind nicht erfasste Güter, die einen oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Bestandteile enthalten, nicht kontrollpflichtig nach den Artikeln 2a und 2b dieser Verordnung.
Kategorie I – Allgemeine Elektronik
X.A.I.001 |
Elektronische Geräte und Bestandteile.
|
X.A.I.002 |
„Elektronische Baugruppen“, Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke.
|
X.A.I.003 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Datenverarbeitungsausrüstung, wie folgt:
|
X.B.I.001 |
Ausrüstung für die Fertigung von Elektronikbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
|
X.B.I.002 |
Ausrüstung für die Prüfung oder das Testen elektronischer Bestandteile, Werkstoffe und Materialien sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür.
|
X.B.I.003 |
Ausrüstung für die Fertigung von gedruckten Schaltungen (PCB) sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür, wie folgt:
|
X.B.I.004 |
Automatische optische Prüfausrüstung zum Testen von gedruckten Schaltungen (PCB) auf der Grundlage optischer oder elektrischer Sensoren, die Qualitätsmängel hinsichtlich einer der folgenden Punkte erkennen können:
|
X.C.I.001 |
Positiv-Fotoresists, konstruiert für die Halbleiter-Lithografie, besonders eingestellt (optimiert) für den Einsatz bei Wellenlängen zwischen 370 und 193 nm. |
X.C.I.002 |
Chemikalien und Materialien der bei der Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art wie folgt:
|
X.D.I.001 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen, oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, oder von Herstellungs- und Testausrüstung, die von Nummer X.B.I.001 und X.B.I.002 erfasst wird, oder „Software“, besonders entwickelt für die „Verwendung“ von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001g und 3B001h (8) erfasst wird. |
X.D.I.002 |
„Software“, besonders entwickelt für die Prüfung, „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von gedruckten Schaltungen. |
X.E.I.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen, oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, von Herstellungs- und Testausrüstung, die von Nummer X.B.I.001 oder X.B.I.002 erfasst wird, oder von Werkstoffen und Materialien, die von Nummer X.C.I.001 erfasst werden. |
X.E.I.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von gedruckten Schaltungen. |
Kategorie II – Rechner
Anmerkung : Kategorie II erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.II.001 |
Computer, „elektronische Baugruppen“ und verwandte Geräte, die nicht von Nummer 4A001 oder 4A003 (9) erfasst werden, und besonders konstruierte und Bestandteile hierfür.
Anmerkung : Die Erfassung von in Nummer X.A.II.001 beschriebenen „Digitalrechnern“ und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
|
X.D.II.001 |
„Software“ zur Prüfung und Validierung von „Programmen“, „Software“, die die automatische Generierung von „Quellcodes“ ermöglicht, und Betriebssystem-„Software“, besonders entwickelt für Rechner zur „Echtzeitverarbeitung“.
|
X.D.II.002 |
„Software“, andere als von Nummer 4D001 (11) erfasst, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer 4A101 1 erfasst wird. |
X.E.II.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer X.A.II.001 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.II.001 oder X.D.II.002 erfasst wird. |
X.E.II.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Geräten zur „Mehrfachstromverarbeitung“ (multi-data-stream processing).
Technische Anmerkung : Im Sinne von Nummer X.E.II.002 wird „Mehrfachstromverarbeitung“ definiert als eine Mikroprogramm- oder Rechnerarchitektur-Technik zur simultanen Verarbeitung von mindestens zwei Datenfolgen unter der Steuerung mindestens einer Befehlsfolge, wie
|
Kategorie III. Teil 1 – Telekommunikation
Anmerkung : Kategorie III. Teil 1 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.III.101 |
Telekommunikationsausrüstungen.
|
X.B.III.101 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Prüfgeräte für Telekommunikationseinrichtungen. |
X.C.III.101 |
Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen, optimiert für die Fertigung der von Nummer X.A.III.101 erfassten Lichtwellenleiter. |
X.D.III.101 |
„Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfassten Ausrüstung, und Software für die dynamisch adaptive Leitweglenkung, wie folgt:
|
X.E.III.101 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der Ausrüstung, die von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.III.101 erfasst wird, und andere „Technologien“, wie folgt:
|
Kategorie III. Teil 2 – Informationssicherheit
Anmerkung : Kategorie III. Teil 2 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.III.201 |
Ausrüstung wie folgt:
|
X.D.III.201 |
„Software“ für „Informationssicherheit“ wie folgt:
Anmerkung : Dieser Eintrag erfasst nicht „Software“, entwickelt oder geändert zum Schutz gegen böswillige Computerbeeinträchtigungen, z. B. Viren, bei der die Verwendung von „Kryptotechnik“ auf Authentisierung, digitale Signaturen und/oder die Entschlüsselung von Daten oder Dateien beschränkt ist.
|
X.E.III.201 |
„Technologie“ für „Informationssicherheit“ gemäß der Allgemeinen Technologie- Anmerkung wie folgt:
|
Kategorie IV – Sensoren und Laser
X.A.IV.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Marine- oder terrestrische Akustikausrüstung, geeignet zum Erfassen oder Lokalisieren von Objekten oder Merkmalen unter Wasser oder zur Positionierung von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.IV.002 |
Optische Sensoren wie folgt:
|
X.A.IV.003 |
Bildkameras wie folgt:
|
X.A.IV.004 |
Optik wie folgt:
Anmerkung : Nummer X.A.IV.004 erfasst nicht optische Filter mit festen Luftspalten oder Lyot-Filter.
|
X.A.IV.005 |
„Laser“ wie folgt:
|
X.A.IV.006 |
„Magnetometer“, „supraleitende“ elektromagnetische Sensoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
|
X.A.IV.007 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Schwerkraftmesser (Gravimeter) für die Verwendung an Land, wie folgt:
|
X.A.IV.008 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Radarsysteme, -geräte und wichtige Bestandteile sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
|
X.A.IV.009 |
Spezifische Datenverarbeitungsausrüstung wie folgt:
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X.B.IV.001 |
Ausrüstung einschließlich Werkzeugen, Formen, Halterungsvorrichtungen oder Lehren und andere besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür, besonders entwickelt oder geändert für einen der folgenden Zwecke:
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X.C.IV.001 |
Optische Fasern für Sensorzwecke, die strukturell so geändert sind, dass sie eine „Schwebungslänge“ kleiner als 500 mm aufweisen (hohe Doppelbrechung), oder nicht in Unternummer 6C002b (16) beschriebene optische Sensormaterialien mit einem Zinkgehalt größer/gleich 6 %, ermittelt durch „Molenbruch“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.C.IV.001 bezeichnet
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X.C.IV.002 |
Optische Materialien wie folgt:
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X.D.IV.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer 6A002, 6A003 1 , X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007 oder X.A.IV.008 erfasst werden. |
X.D.IV.002 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005 erfassten Ausrüstung. |
X.D.IV.003 |
Sonstige „Software“ wie folgt:
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X.E.IV.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007, X.A.IV.008 oder Unternummer X.A.IV.009c erfasst werden. |
X.E.IV.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Ausrüstung, Werkstoffen oder „Software“, die von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005, X.B.IV.001, X.C.IV.001, X.C.IV.002 oder X.D.IV.003 erfasst werden. |
X.E.IV.003 |
Sonstige „Technologie“ wie folgt:
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Kategorie V – Navigation und Luftfahrtelektronik
X.A.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bord- Kommunikationsausrüstung, sämtliche „Luftfahrzeug“-Trägheitsnavigationssysteme und sonstige Luftfahrtelektronikausrüstung, einschließlich Bestandteilen.
Anmerkung 1 : Nummer X.A.V.001 erfasst keine Kopfhörer oder Mikrofone. Anmerkung 2 : Nummer X.A.V.001 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen. |
X.B.V.001 |
Sonstige Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung, das Testen oder die „Herstellung“ von Navigations- und Luftfahrtelektronikausrüstung. |
X.D.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung. |
X.E.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung. |
Kategorie VI – Meeres- und Schiffstechnik
X.A.VI.001 |
Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör, wie folgt:
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X.D.VI.001 |
„Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VI.002 |
„Software“, besonders entwickelt für den Betrieb von unbemannten Tauchfahrzeugen, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden. |
X.E.VI.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung. |
Kategorie VII – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
X.A.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Dieselmotoren und Zugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
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X.A.VII.002 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Gasturbinentriebwerke sowie deren Bestandteile
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X.A.VII.003 |
Andere als in Nummer X.A.VII.002, von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Luftfahrzeugmotoren, wie folgt:
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X.B.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vibrationsprüfausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Nummer X.B.VII.001 erfasst nur Ausrüstung für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“. Sie erfasst keine Zustandsüberwachungssysteme. |
X.B.VII.002 |
Besonders konstruierte „Ausrüstung“, Werkzeuge oder Vorrichtungen für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings), wie folgt:
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X.D.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VII.002 |
„Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.003 |
Sonstige „Technologie“, nicht von Nummer 9E003 erfasst (19), wie folgt:
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Kategorie VIII — Verschiedene Gegenstände
X.A.VIII.001 |
Ausrüstung für die Erdölförderung oder Erdölexploration wie folgt:
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X.A.VIII.002 |
Ausrüstung, „elektronische Baugruppen“ und Bestandteile, besonders konstruiert für Quantencomputer, Quantenelektronik, Quantensensoren, Quantenverarbeitungseinheiten, Qubit-Schaltungen, Qubit-Geräte oder Quantenradarsysteme, einschließlich Pockels-Zellen.
Anmerkung 1: Quantencomputer führen Berechnungen durch, die die kollektiven Eigenschaften von Quantenzuständen wie Überlagerung, Interferenzen und Verschränkungen nutzen. Anmerkung 2 : Zu den Einheiten, Schaltungen und Vorrichtungen gehören unter anderem supraleitende Schaltungen, Quanten-Annealing, Ionenfallen, photonische Wechselwirkungen, Silizium/Spin und kalte Atome. |
X.A.VIII.003 |
Mikroskope und zugehörige Ausrüstungen und Detektoren, wie folgt:
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X.A.VIII.004 |
Sammelausrüstung für Metallerze im Tiefseeboden. |
X.A.VIII.005 |
Herstellungsausrüstung und Werkzeugmaschinen wie folgt:
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X.A.VIII.006 |
Ausrüstung für die „Herstellung“ von gedruckter Elektronik für organische Leuchtdioden (OLED), organische Feldeffekttransistoren (OFET) oder organische Photovoltaikzellen (OPVC). |
X.A.VIII.007 |
Ausrüstung für die „Herstellung“ von mikroelektromechanischen Systemen (MEMS) unter Verwendung der mechanischen Eigenschaften von Silizium, einschließlich Sensoren in Chipformat wie Druckmembrane, Biegestäbe oder Mikroeinstellvorrichtungen. |
X.A.VIII.008 |
Ausrüstung, besonders konstruiert zur Herstellung von E-Fuels (Elektro-Kraftstoffe und synthetische Kraftstoffe) oder ultraeffizienten Solarzellen (Effizienz > 30 %). |
X.A.VIII.009 |
Ausrüstung für Ultrahochvakuum-Anwendungen (UHV) wie folgt:
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X.A.VIII.010 |
„Kryogene Kühlsysteme, konstruiert zur Aufrechterhaltung von Temperaturen unter 1,1 K für einen Zeitraum von 48 Std. oder mehr, und zugehörige Ausrüstung für kryogene Kühlung wie folgt:
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X.A.VIII.011 |
„Entkapselungs“-Ausrüstung für Halbleiterbauelemente.
Anmerkung : „Entkapselung“ bezeichnet das Entfernen von Gehäusen, Deckeln oder Verkapselungsmaterial aus einem verpackten integrierten Schaltkreis durch mechanische, thermische oder chemische Mittel. |
X.A.VIII.012 |
Photodetektoren mit hoher Quantenausbeute (QE) mit einem QE-Wert größer als 80 % innerhalb des Wellenlängenbereichs von größer als 400 nm und kleiner/gleich 1 600 nm. |
X.AVIII.013 |
Digital kontrollierte Werkzeugmaschinen mit einer oder mehreren Linearachsen mit einem Verfahrweg größer als 8 000 mm. |
X.A.VIII.014 |
Wasserwerfersysteme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Menschenansammlungen oder Unruhen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung : Nummer X.A.VIII.014 Wasserwerfersysteme umfasst z. B. Fahrzeuge oder feste Stationen mit fernbedientem Wasserwerfer, die so konstruiert sind, dass sie den Bediener vor Unruhen in der Umgebung schützen, und Merkmale wie Armierung, bruchsichere Fenster, Abschirmungen aus Metall, Frontschutzbügel oder Notlaufreifen aufweisen. Besonders für Wasserwerfer konstruierte Bestandteile können z. B. umfassen: Wasserdüsen, Pumpen, Tanks, Kameras und Lichter, die gegen Geschosse gehärtet oder geschützt sind, Hubmasten für diese Gegenstände und Fernbetriebssysteme für diese Gegenstände. |
X.A.VIII.015 |
Schlagwaffen der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Knüppeln, Schlagstöcken, Seitengriffstöcken, Tonfas, Sjamboks und Peitschen. |
X.A.VIII.016 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Polizeihelme und Schutzschilde sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.VIII.017 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vorrichtungen zu Fesselungszwecken für die Strafverfolgung einschließlich Fußschellen, Fesseln und Handschellen; Zwangsjacken; Elektroschellen; Schock-Gürtel; Schock-Ärmel; Vorrichtungen zur gleichzeitigen Fesselung verschiedener Körperpartien wie Zwangsstühle; besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
Anmerkung : Nummer X.A.VIII.017 gilt für Vorrichtungen zu Fesselungszwecken, die bei Strafverfolgungsmaßnahmen verwendet werden. Sie gilt nicht für Medizinprodukte, die dafür geeignet sind, die Bewegung der Patienten während medizinischer Behandlungen einzuschränken. Sie gilt nicht für Vorrichtungen, mit denen Patienten mit Gedächtnisstörungen in geeigneten medizinischen Einrichtungen festgehalten werden. Sie gilt nicht für Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsgurte oder Kindersitze für Kraftfahrzeuge. |
X.A.VIII.018 |
Ausrüstung, „Software“ und Daten für die Erdöl- und Erdgasexploration wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.A.VIII.019 |
Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.A.VIII.020 |
Waffen und Geräte, konstruiert zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz, wie folgt:
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X.A.VIII.021 |
Waffen und Ausrüstungen zur Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Substanzen zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz sowie bestimmte zugehörige Substanzen, wie folgt:
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X.A.VIII.022 |
Erzeugnisse, die zur Hinrichtung von Menschen durch tödliche Injektion eingesetzt werden können, wie folgt:
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X.A.VIII.023 |
Geflechte, Überdachungen, Zelte, Decken und Kleidung, besonders konstruiert zur Tarnung. |
X.B.VIII.001 |
Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.VIII.001 |
Metallpulver und Metalllegierungspulver, geeignet für eines der unter X.A.VIII.005.a aufgeführten Systeme. |
X.C.VIII.002 |
Fortgeschrittene Werkstoffe wie folgt:
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X.C.VIII.003 |
Konjugierte Polymere (leitende, halbleitende, elektrolumineszente) für gedruckte oder organische Elektronik. |
X.C.VIII.004 |
Energetische Materialien wie folgt und Mischungen daraus:
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X.D.VIII.001 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von der Nummer X.A.VIII.005 oder X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VIII.002 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, „elektronischen Baugruppen“ oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.VIII.002 erfasst werden. |
X.D.VIII.003 |
„Software“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten. |
X.D.VIII.004 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VIII.014 erfassten Waren. |
X.D.VIII.005 |
Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.E.VIII.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.VIII.001 bis X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VIII.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.VIII.002 oder X.C.VIII.003 erfassten Materialien. |
X.E.VIII.003 |
„Technologie“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten oder für die von Nummer X.D.VIII.003 erfasste „Software“. |
X.E.VIII.004 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.D.VIII.001 bis X.D.VIII.002 erfassten „Software“. |
X.E.VIII.005 |
„Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Waren, die von Nummer X.A.VIII.014 erfasst werden. |
X.E.VIII.006 |
„Technologie“, ausschließlich für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VIII.017 erfassten Ausrüstung. |
Kategorie IX – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
X.A.IX.001 |
Chemische Arbeitsstoffe, einschließlich Tränengasformulierungen mit einem Gehalt an Orthochlorbenzalmalononitril (CS) von kleiner/gleich 1 % oder an Chloracetophenon (CN) von kleiner/gleich 1 %, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 20 g; Pfefferspray, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 85,05 g verpackt; Rauchbomben; nicht reizende Rauchfackeln, Büchsen, Granaten und Ladungen sowie andere nicht von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste pyrotechnische Gegenstände mit doppeltem militärischem und gewerblichem Verwendungszweck und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.IX.002 |
Pulver, Farbstoffe und Tinte für Fingerabdrücke. |
X.A.IX.003 |
Schutz- und Nachweisausrüstung, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351 (20) erfasst, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter), und Bestandteile hierfür, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351 erfasst:
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X.A.IX.004 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.IX.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.001 |
Isolierte chemisch einheitliche Verbindungen nach Anmerkung 1 zu den Kapiteln 28 und 29 der Kombinierten Nomenklatur, wie folgt:
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X.C.IX.002 |
Fentanyl und seine Derivate Alfentanil, Sufentanil, Remifentanil, Carfentanil und Salze dieser Erzeugnisse.
Anmerkung : Unternummer X.C.IX.002 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind. |
X.C.IX.003 |
Chemische Ausgangsstoffe für Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, wie folgt:
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X.C.IX.004 |
Faser- und fadenförmige Materialien, nicht von Nummer 1C010 oder 1C210 (21) erfasst, zur Verwendung in „Verbundwerkstoff“-Strukturen und mit einem spezifischen Modul von größer/gleich 3,18 x 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit von größer/gleich 7,62 x 104 m. |
X.C.IX.005 |
„Impfstoffe“, „Immunotoxine“, „medizinische Produkte“, „Diagnose- und Lebensmitteluntersuchungskits“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.006 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste kommerzielle Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, und Stickstofftrifluorid in gasförmigem Zustand (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.007 |
Mischungen, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450 (22) erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind, sowie Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 erfasst sind, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.008 |
Nicht von Unternummer 1C008 (23) erfasste nichtfluorierte Polymere, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.009 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Materialien, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.010 |
Nicht von den Nummern 1C010, 1C210 oder X.C.IX.004 erfasste aromatische Polyamide (Aramide) in einer der folgenden Formen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.011 |
Nanomaterialien wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.012 |
Seltenerdmetalle und anorganische oder organische Verbindungen von Seltenerdmetallen, einschließlich Mischungen von Seltenerdmetallen, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert.
Anmerkung 1 : Zu den Seltenerdmetallen und Verbindungen von Seltenerdmetallen zählen Scandium, Yttrium, Lanthanum, Cerium, Praseodymium, Neodymium, Promethium, Samarium, Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium und Lutetium. Anmerkung 2 : Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mineralien, die Seltenerdmetalle enthalten. Anmerkung 3 : Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mischungen, in denen keines/keine der unter dieser Unternummer einzeln erfassten Metalle und Verbindungen zu mehr als 5 Gew.-% enthalten sind. |
X.C.IX.013 |
Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen, nicht erfasst von Nummer 1C117 oder 1C226 (24), mit mehr als 90 Gew.-% Wolfram.
Anmerkung 1 : Für die Zwecke der Unternummer X.C.IX.013 ist Draht ausgenommen. Anmerkung 2 : Für die Zwecke der Unternummer X.C.IX.013 sind chirurgische oder medizinische Instrumente ausgenommen. |
X.D.IX.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische „Software“, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.E.IX.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.C.IX.004 und X.C.IX.010 erfassten faser- oder fadenförmigen Materialien. |
X.E.IX.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.IX.011 erfassten Nanomaterialien. |
Kategorie X – Werkstoffbearbeitung
X.A.X.001 |
Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern, sowohl auf Bulk- als auch auf Trace-Basis, bestehend aus einer automatisierten Vorrichtung oder einer Kombination von Vorrichtungen für die automatisierte Entscheidungsfindung zum Nachweis verschiedener Arten von Sprengstoffen, Sprengstoffrückständen oder Sprengzündern und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür:
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X.A.X.002 |
Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände, die im Frequenzbereich von 30 GHz bis 3 000 GHz betrieben werden und eine räumliche Auflösung von 0,1 mrad (Milliradiant) bis einschließlich 1 mrad (Milliradiant) bei einem Sicherheitsabstand von 100 m aufweisen und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür.
Anmerkung : Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände umfasst Ausrüstung u. a. zur Kontrolle von Personen, Dokumenten, Gepäck, anderen persönlichen Gegenständen, Fracht und/oder Post. Technische Anmerkung: Der Frequenzbereich erstreckt sich über die Bereiche, die generell als Millimeterwellen, Submillimeterwellen und Terahertzstrahlung eingestuft werden. |
X.A.X.003 |
Lager und Lagersysteme, die nicht von Nummer 2A001 erfasst werden (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.A.X.004 |
Rohrleitungen, Armaturen und Ventile, die aus rostfreiem Stahl mit Kupfer-Nickel-Legierung oder einem anderen legiertem Stahl mit einem Nickel- und/oder Chromgehalt von 10 % oder mehr bestehen oder damit ausgekleidet sind:
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X.A.X.005 |
Pumpen zur Bewegung geschmolzener Metalle durch elektromagnetische Kräfte.
Anmerkungen:
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X.A.X.006 |
„Tragbare elektrische Generatoren“ und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkung: Die in Nummer X.A.X.006 aufgeführten Generatoren sind tragbar – 2 268 kg oder weniger auf Rädern – oder in einem 2,5-Tonnen-Lastkraftwagen ohne besondere Vorschrift transportierbar. |
X.A.X.007 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.001 |
„Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ und ihre „modularen Komponenten“.
Technische Anmerkungen:
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X.B.X.002 |
Nicht von Unternummer 2B352.i erfasste Nukleinsäure-Assembler und -Synthesegeräte, ganz oder teilweise automatisiert und konstruiert zur Erzeugung von Nukleinsäuren größer als 50 Basen. |
X.B.X.003 |
Automatische Peptidsynthesegeräte, die unter kontrollierten Atmosphären arbeiten können. |
X.B.X.004 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste numerische Steuerungen für Werkzeugmaschinen und „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.005 |
Nicht „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen (siehe Liste der kontrollierten Güter) sowie besonders konstruierte Bauteile hierfür:
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X.B.X.006 |
Nicht von Nummer 2B003 erfasste Zahnradherstellungs- und/oder Endbearbeitungsmaschinen, mit denen Zahnräder mit einer Qualität besser als AGMA 11 hergestellt werden können. |
X.B.X.007 |
Nicht von Nummer 2B006 oder 2B206 erfasste Messmaschinen oder -systeme wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.008 |
Nicht von Nummer 2B007 oder 2B207 erfasste „Roboter“, die Rückmelde-Informationen von einem oder mehreren Sensoren in Echtzeit verarbeiten können, um Programme und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern. |
X.B.X.009 |
Baugruppen, Schaltungen oder Einsätze, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, die von Nummer X.B.X.004 erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von den Nummern X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfasst wird:
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X.B.X.010 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.011 |
Am Boden angebrachte Abzüge (begehbar) mit einer Nennbreite von mindestens 2,5 m. |
X.B.X.012 |
Biosicherheitsschränke und Handschuhkästen der Klasse II. |
X.B.X.013 |
Reihenzentrifugen mit einer Rotorkapazität größer/gleich 4 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. |
X.B.X.014 |
Fermenter mit einem Innenvolumen von 10-20 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. |
X.B.X.015 |
Reaktionsbehälter, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen (einschließlich Eindichtungspumpen), Ventile, Lagertanks, Behälter, Flüssigkeitssammler und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die die Leistungsparameter der Regel 2B350 (27) erfüllen, unabhängig von ihren Baumaterialien.
Anmerkung : Für die Zwecke der Regel X.B.X.015 sind Sanitärventile und Lagertanks mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen von weniger als 1 m3 (1 000 Liter), konstruiert für Haushaltswasser- oder Gassysteme, ausgenommen. |
X.B.X.016 |
Konventionell oder turbulent durchströmte Reinräume und selbstständige Gebläse-HEPA-Filter-Einheiten, geeignet für Sicherheitsanlagen der Niveaus P3 oder P4 (BSL 3, BSL 4, L3, L4). |
X.B.X.017 |
Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 1 m3/h (unter Standard-Bedingungen) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren und Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus kontrollierten Werkstoffen oder Materialien bestehen. |
X.B.X.018 |
Laborausrüstung, einschließlich Teilen und Zubehör für diese Ausrüstung, für die Analyse oder den Nachweis, zerstörend oder zerstörungsfrei, von chemischen Stoffen. |
X.B.X.019 |
Ganze Chloralkalielektrolysezellen – Amalgam-, Diaphragma- und Membranverfahren. |
X.B.X.020 |
Titanelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.021 |
Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.022 |
Bipolare Titan-Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.023 |
Asbestdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.024 |
Fluorpolymerdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.025 |
Ionenaustauschermembranen auf Fluorpolymerbasis, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.026 |
Kompressoren, besonders konzipiert für die Kompression von Flüssig- oder Trockenchlor, unabhängig von Baumaterial. |
X.B.X.027 |
Mikrowellenreaktoren – Maschinen, Anlagen oder Laborgeräte, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch ein Verfahren, das eine Temperaturänderung mit sich bringt, wie z. B. Heizen. |
X.D.X.001 |
„Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.X.002 |
„Software“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände. |
X.D.X.003 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006 oder X.B.X.007, X.B.X.008 und X.B.X.009 erfassten Ausrüstung. |
X.D.X.004 |
Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.D.X.005 |
„Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Güter.
Anmerkung : Zur „Technologie“ für die von diesem Eintrag erfassten „Software“ siehe Nummer 2E001 („Entwicklung“). |
X.D.X.006 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren. |
X.E.X.001 |
„Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung oder die unverzichtbar ist für die „Entwicklung“ der von Nummer X.D.X.002 erfassten „Software“.
Anmerkung : Siehe Nummer X.A.X.002 und X.D.X.002 für damit verbundene Kontrollen von Waren und Software. |
X.E.X.002 |
„Technologie“ für die „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfassten Güter. |
X.E.X.003 |
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Ausrüstung. |
X.E.X.004 |
„Technologie“ für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren. |
Teil B
1. Halbleiterbauelemente
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8541 10 |
Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) |
8541 21 |
Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W |
8541 29 |
Andere Transistoren, andere als Fototransistoren |
8541 30 |
Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) |
8541 49 |
Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) |
8541 51 |
Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Wandler |
8541 59 |
Andere Halbleiterbauelemente |
8541 60 |
Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
8541 90 |
Halbleiterbauelemente: Teile |
2. Elektronische integrierte Schaltungen, Fertigungs- und Prüfgeräte
KN-Code |
Warenbezeichnung |
3818 00 |
Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert |
8486 10 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) |
8486 20 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen |
8486 40 |
Maschinen, Apparate und Geräte im Sinne der Anmerkung 11 C zu diesem Kapitel |
8534 00 |
Gedruckte Schaltungen |
8537 10 |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 , für eine Spannung von 1 000 V oder weniger. |
8542 31 |
Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
8542 32 |
Speicher |
8542 33 |
Verstärker |
8542 39 |
Andere elektronische integrierte Schaltungen |
8542 90 |
Elektronische integrierte Schaltungen: Teile |
8543 20 |
Signalgeneratoren |
9027 50 |
Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden |
9030 20 |
Oszilloskope und Oszillografen |
9030 32 |
Multimeter mit Registriervorrichtung |
9030 39 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Stromleistung, mit Registriervorrichtung |
9030 82 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben „wafers“ oder Halbleiterbauelementen |
3. Fotokameras und optische Bestandteile
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8525 89 |
Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
8529 90 |
Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt |
9006 30 |
Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt |
9013 10 |
Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI |
9013 80 |
Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte |
9025 19 |
Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert |
4. Sonstige elektrische/magnetische Bauteile
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8505 11 |
Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall |
8529 10 |
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
8532 21 |
Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren |
8532 24 |
Mehrschichtige Keramikkondensatoren |
8536 41 |
Relais für eine Spannung von 60 V oder weniger |
8536 50 |
Andere Schalter |
8536 69 |
Stecker und Steckdosen |
8536 90 |
Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel; |
8548 00 |
Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen |
5. Maschinen für die additive Fertigung
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8485 20 |
Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung |
8485 30 |
Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung |
8485 90 |
Teile von Maschinen für die additive Fertigung |
6. Energetische Materialien und Ausgangsstoffe
KN-Code |
Warenbezeichnung |
4706 10 |
Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-Linters |
7. Elektronische Geräte, Module und Baugruppen
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8471 50 |
Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterpositionen 8471 41 oder 8471 49 ), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten (Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten) in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten |
8471 80 |
Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) |
8471 70 98 |
Andere Speichereinheiten |
8517 62 |
Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) |
8517 69 |
Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk |
8526 91 |
Funknavigationsgeräte |
9014 20 |
Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse) |
9014 80 |
Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte |
(1) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(2) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(3) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(4) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(5) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(6) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(7) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(8) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(9) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(10) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(11) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(12) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(13) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(14) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(15) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(16) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(17) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(18) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(19) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(20) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(21) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(22) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(23) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(24) Ref. Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(25) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(26) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(27) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
ANHANG III
In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgendes Partnerland angefügt:
„SCHWEIZ“
ANHANG IV
In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird die folgende Organisation aufgenommen:
|
„RT Balkan |
|
Oriental Review |
|
Tsargrad |
|
New Eastern Outlook |
|
Katehon“ |
ANHANG V
Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
„ANHANG XVII
Liste der Eisen- und Stahlerzeugnisse nach Artikel 3g
KN-Code |
Warenbezeichnung |
7206 |
Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse und Eisen der Position 7203 ) |
7207 |
Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7208 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7209 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7210 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7211 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7212 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7213 |
Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7214 |
Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden (ausg. in Ringen regellos aufgehaspelt) |
7215 |
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g. |
7216 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, a.n.g. |
7217 |
Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (ausg. Walzdraht) |
7218 |
Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl |
7219 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7220 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7221 |
Walzdraht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7222 |
Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl, a.n.g. |
7223 |
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht) |
7224 |
Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl |
7225 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7226 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7227 |
Walzdraht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7228 |
Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl |
7229 |
Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht) |
7301 |
Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl |
7302 |
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material |
7303 |
Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen |
7304 |
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen) |
7305 |
Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl hergestellt (z. B. geschweißt oder genietet) |
7306 |
Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm) |
7307 |
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
7308 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 ) |
7309 |
Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7310 |
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
7311 |
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7312 |
Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht |
7313 |
Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl |
7314 |
Gewebe, einschl. endlose Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art); Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl |
7315 |
Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrketten, Schmuckketten usw., Fräs- und Sägeketten, Gleisketten, Mitnehmerketten für Fördereinrichtungen, Zangenketten für Textilmaschinen usw., Sicherheitsvorrichtungen mit Ketten zum Schließen von Türen sowie Messketten) |
7316 |
Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7317 |
Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen (ausgenommen mit Kopf aus Kupfer und Heftklammern, zusammenhängend in Streifen) |
7318 |
Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergl., mit Schraubgewinde) |
7319 |
Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheits-, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. |
7320 |
Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen, Federringe, Federscheiben sowie Stoßdämpfer und Drehstab- bzw. Torsionsfedern des Abschnitts 17) |
7321 |
Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde, auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar, Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnl. nichtelektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kessel und Heizkörper von Zentralheizungen, Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher sowie Großküchengeräte) |
7322 |
Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7323 |
Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Dosen, Dosen und ähnl. Behältnisse der Pos. 7310 ; Abfallkörbe; Schaufeln, Korkenbesatzungen und andere Waren der Art eines Werkmittels; Schneidwaren, Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. der Positionen 8211 bis 8215 ; Ziergegenstände; Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel) |
7324 |
Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310 , kleine Apotheken- und Toilettenhängeschränke und andere Möbel des Kapitels 94 sowie Armaturen) |
7325 |
Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, a.n.g. |
7326 |
Waren aus Eisen oder Stahl, a. n. g. (ausg. gegossen) |
ANHANG VI
Anhang XVIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XVIII
Liste der Luxusgüter nach Artikel 3h
ERLÄUTERUNG
Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.
1. Pferde
ex |
0101 21 00 |
reinrassige Zuchttiere |
ex |
0101 29 90 |
Andere |
2. Kaviar und Kaviarersatz
ex |
1604 31 00 |
Kaviar |
ex |
1604 32 00 |
Kaviarersatz |
3. Trüffel und Zubereitungen daraus
ex |
0709 56 00 |
Trüffel |
ex |
0710 80 69 |
Andere |
ex |
0711 59 00 |
Andere |
ex |
0712 39 00 |
Andere |
ex |
2001 90 97 |
Andere |
ex |
2003 90 10 |
Trüffel |
ex |
2103 90 90 |
Andere |
ex |
2104 10 00 |
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen |
ex |
2104 20 00 |
Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzt, homogenisiert |
ex |
2106 00 00 |
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
4. Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
ex |
2203 00 00 |
Bier aus Malz |
ex |
2204 10 11 |
Champagner |
ex |
2204 10 91 |
Asti spumante |
ex |
2204 10 93 |
Andere |
ex |
2204 10 94 |
Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) |
ex |
2204 10 96 |
Andere Rebsortenweine |
ex |
2204 10 98 |
Andere |
ex |
2204 21 00 |
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger |
ex |
2204 29 00 |
Andere |
ex |
2205 00 00 |
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert |
ex |
2206 00 00 |
Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met und Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
ex |
2207 10 00 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt |
ex |
2208 00 00 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke |
5. Zigarren und Zigarillos
ex |
2402 10 00 |
Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend |
ex |
2402 90 00 |
Andere |
6. Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten
ex |
3303 |
Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) |
ex |
3304 00 00 |
Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre |
ex |
3305 00 00 |
Zubereitete Haarbehandlungsmittel |
ex |
3307 00 00 |
Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften |
ex |
6704 00 00 |
Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
ex |
4201 00 00 |
Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art |
ex |
4202 00 00 |
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen |
ex |
4205 00 90 |
Andere |
ex |
9605 00 00 |
Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidung |
8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
ex |
4203 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
ex |
4303 00 00 |
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen |
ex |
6101 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 |
ex |
6102 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 |
ex |
6103 00 00 |
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6104 00 00 |
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6105 00 00 |
Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6106 00 00 |
Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6107 00 00 |
Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben |
ex |
6108 00 00 |
Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6109 00 00 |
T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6110 00 00 |
Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6111 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder |
ex |
6112 11 00 |
Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus Baumwolle |
ex |
6112 12 00 |
Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern |
ex |
6112 19 00 |
Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6112 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6112 31 00 |
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Männer oder Knaben |
ex |
6112 39 00 |
Badeanzüge und Badehosen aus Gewirken oder Gestricken anderen Spinnstoffen, für Männer oder Knaben |
ex |
6112 41 00 |
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6112 49 00 |
Badeanzüge und Badehosen aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6113 00 10 |
Gewebe aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906 |
ex |
6113 00 90 |
Andere |
ex |
6114 00 00 |
Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6115 00 00 |
Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken) |
ex |
6116 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6117 00 00 |
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6201 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 |
ex |
6202 00 00 |
Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 |
ex |
6203 00 00 |
Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben |
ex |
6204 00 00 |
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen |
ex |
6205 00 00 |
Hemden für Männer oder Knaben |
ex |
6206 00 00 |
Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6207 00 00 |
Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben |
ex |
6208 00 00 |
Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6209 00 00 |
Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder |
ex |
6210 10 00 |
Kleidung aus Gewirken der Positionen 5602 oder 5603 |
ex |
6210 20 00 |
Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren |
ex |
6210 30 00 |
Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren |
ex |
6210 40 00 |
Andere Kleidung für Männer oder Knaben |
ex |
6210 50 00 |
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 11 00 |
Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben |
ex |
6211 12 00 |
Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6211 32 00 |
Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Männer oder Knaben |
ex |
6211 33 00 |
Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Männer oder Knaben |
ex |
6211 39 00 |
Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen |
ex |
6211 42 00 |
Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 43 00 |
Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 49 00 |
Trainingsanzüge sowie andere Kleidung aus anderen Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6212 00 00 |
Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken |
ex |
6213 00 00 |
Taschentücher und Ziertaschentücher |
ex |
6214 00 00 |
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren |
ex |
6215 00 00 |
Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals |
ex |
6216 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe |
ex |
6217 00 00 |
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 |
ex |
6401 00 00 |
Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist |
ex |
6402 20 00 |
Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt |
ex |
6402 91 00 |
Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, den Knöchel bedeckend |
ex |
6402 99 00 |
Andere |
ex |
6403 19 00 |
Andere |
ex |
6403 20 00 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen |
ex |
6403 40 00 |
Andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe |
ex |
6403 51 00 |
Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend |
ex |
6403 59 00 |
Andere |
ex |
6403 91 00 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend |
ex |
6403 99 00 |
Andere |
ex |
6404 19 10 |
Pantoffeln und andere Hausschuhe |
ex |
6404 20 00 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
ex |
6405 00 00 |
Andere Schuhe |
ex |
6504 00 00 |
Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet |
ex |
6505 00 10 |
Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Spitzen, aus Haarfilz oder Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00 hergestellt, auch ausgestattet |
ex |
6505 00 30 |
Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm |
ex |
6505 00 90 |
Andere |
ex |
6506 99 00 |
Aus anderen Stoffen |
ex |
6601 91 00 |
Schirme mit Teleskopauszug |
ex |
6601 99 00 |
Andere |
ex |
6602 00 00 |
Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren |
ex |
9619 00 81 |
Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder |
9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
ex |
5701 00 00 |
Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
ex |
5702 10 00 |
Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche |
ex |
5702 20 00 |
Fußbodenbeläge aus Kokosfasern |
ex |
5702 31 80 |
Andere |
ex |
5702 32 00 |
Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 39 00 |
Aus anderen Spinnstoffen |
ex |
5702 41 90 |
Andere |
ex |
5702 42 00 |
Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 50 00 |
Andere, ohne Flor, unkonfektioniert |
ex |
5702 91 00 |
Aus Wolle oder feinen Tierhaaren |
ex |
5702 92 00 |
Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
ex |
5702 99 00 |
Aus anderen Spinnstoffen |
ex |
5703 00 00 |
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert |
ex |
5704 00 00 |
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert |
ex |
5705 00 00 |
Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert |
ex |
5805 00 00 |
Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert |
10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
ex |
7101 00 00 |
Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
ex |
7102 00 00 |
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke |
ex |
7103 00 00 |
Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
ex |
7104 91 00 |
Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken |
ex |
7105 00 00 |
Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen |
ex |
7106 00 00 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
ex |
7107 00 00 |
Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7108 00 00 |
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
ex |
7109 00 00 |
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7110 11 00 |
Platin, in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 19 00 |
Platin, anderes als in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 21 00 |
Palladium, in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 29 00 |
Palladium, anderes als in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 31 00 |
Rhodium, in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 39 00 |
Rhodium, anderes als in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 41 00 |
Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver |
ex |
7110 49 00 |
Iridium, Osmium und Ruthenium, anderes als in Rohform oder als Pulver |
ex |
7111 00 00 |
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug |
ex |
7113 00 00 |
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7114 00 00 |
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7115 00 00 |
Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7116 00 00 |
Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) |
11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
ex |
4907 00 30 |
Banknoten |
ex |
7118 10 00 |
Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel |
ex |
7118 90 00 |
Andere |
12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
ex |
7114 00 00 |
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
7115 00 00 |
Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
8214 00 00 |
Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) |
ex |
8215 00 00 |
Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren |
ex |
9307 00 00 |
Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen |
13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
ex |
6911 00 00 |
Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan |
ex |
6912 00 23 |
Aus Steinzeug |
ex |
6912 00 25 |
Aus Steingut oder feinen Erden |
ex |
6912 00 83 |
Aus Steinzeug |
ex |
6912 00 85 |
Aus Steingut oder feinen Erden |
ex |
6914 10 00 |
Aus Porzellan |
ex |
6914 90 00 |
Andere |
14. Artikel aus Bleikristall
ex |
7009 91 00 |
Nicht gerahmt |
ex |
7009 92 00 |
Gerahmt |
ex |
7010 00 00 |
Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas |
ex |
7013 22 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 33 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 41 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7013 91 00 |
aus Bleikristall |
ex |
7018 10 00 |
Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren |
ex |
7018 90 00 |
Andere |
ex |
7020 00 80 |
Andere |
ex |
9405 50 00 |
Beleuchtungskörper, nichtelektrisch |
ex |
9405 91 00 |
aus Glas |
15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR
ex |
8414 51 |
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger |
ex |
8414 59 00 |
Andere |
ex |
8414 60 00 |
Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger |
ex |
8415 10 00 |
zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) |
ex |
8418 10 00 |
Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren |
ex |
8418 21 00 |
Kompressorkühlschränke |
ex |
8418 29 00 |
Andere |
ex |
8418 30 00 |
Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger |
ex |
8418 40 00 |
Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger |
ex |
8419 81 00 |
Zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen |
ex |
8422 11 00 |
Haushaltsgeschirrspülmaschinen |
ex |
8423 10 00 |
Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen |
ex |
8443 12 00 |
Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen |
ex |
8443 31 00 |
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
ex |
8443 32 00 |
Andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
ex |
8443 39 00 |
Andere |
ex |
8450 11 00 |
Waschvollautomaten |
ex |
8450 12 00 |
Andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner |
ex |
8450 19 00 |
Andere |
ex |
8451 21 00 |
mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger |
ex |
8452 10 00 |
Haushaltsnähmaschinen |
ex |
8470 10 00 |
Elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen |
ex |
8470 21 00 |
druckend |
ex |
8470 29 00 |
Andere |
ex |
8470 30 00 |
Andere Rechenmaschinen |
ex |
8472 90 80 |
Andere |
ex |
8479 60 00 |
Verdunstungsluftkühler |
ex |
8508 11 00 |
Mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger |
ex |
8508 19 00 |
Andere |
ex |
8508 60 00 |
Andere Staubsauger |
ex |
8509 80 00 |
Andere Geräte |
ex |
8516 31 00 |
Haartrockner |
ex |
8516 50 00 |
Mikrowellengeräte |
ex |
8516 60 10 |
Vollherde |
ex |
8516 71 00 |
Kaffeemaschinen und Teemaschinen |
ex |
8516 72 00 |
Brotröster (Toaster) |
ex |
8516 79 00 |
Andere |
ex |
8517 11 00 |
Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer |
ex |
8517 13 00 |
Smartphones |
ex |
8517 18 00 |
Andere |
ex |
8529 10 65 |
Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen |
ex |
8529 10 69 |
Andere |
ex |
8531 10 00 |
Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte |
ex |
8543 70 10 |
Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen |
ex |
8543 70 30 |
Antennenverstärker |
ex |
8543 70 50 |
Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte |
ex |
8543 70 90 |
Andere |
ex |
9504 50 00 |
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30 |
ex |
9504 90 80 |
Andere |
16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR
ex |
8519 00 00 |
Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte |
ex |
8521 00 00 |
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner |
ex |
8527 00 00 |
Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
ex |
8528 71 00 |
Der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet |
ex |
8528 72 00 |
Andere, für mehrfarbiges Bild |
ex |
9006 00 00 |
Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539 ) |
17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 50 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
ex |
4011 10 00 |
Von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art |
ex |
4011 40 00 |
Von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art |
ex |
4011 90 00 |
Andere |
ex |
7009 10 00 |
Rückspiegel für Fahrzeuge |
ex |
8407 00 00 |
Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung |
ex |
8409 00 00 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
ex |
8428 60 00 |
Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen |
ex |
8512 30 10 |
Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
ex |
8512 30 90 |
Andere |
ex |
8512 40 00 |
Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben |
ex |
8603 00 00 |
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 |
ex |
8605 00 00 |
Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604 ) |
ex |
8607 00 00 |
Teile von Schienenfahrzeugen |
ex |
8702 00 00 |
Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer |
ex |
8706 00 00 |
Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor |
ex |
8707 00 00 |
Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
ex |
8708 00 00 |
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
ex |
8711 00 00 |
Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen |
ex |
8712 00 00 |
Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor |
ex |
8714 00 00 |
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 |
ex |
8716 10 00 |
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen |
ex |
8716 40 00 |
Andere Anhänger und Sattelanhänger |
ex |
8901 10 00 |
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe |
ex |
8901 90 00 |
Andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind |
18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
ex |
9101 00 00 |
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen |
ex |
9102 00 00 |
Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 |
ex |
9103 00 00 |
Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104 |
ex |
9104 00 00 |
Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge |
ex |
9105 00 00 |
Andere Uhren |
ex |
9108 00 00 |
Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt |
ex |
9109 00 00 |
Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt |
ex |
9110 00 00 |
Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke |
ex |
9111 00 00 |
Gehäuse für Uhren und Teile davon |
ex |
9112 00 00 |
Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon |
ex |
9113 00 00 |
Uhrarmbänder und Teile davon |
ex |
9114 00 00 |
Andere Uhrenteile |
19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 EUR
ex |
9201 00 00 |
Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur |
ex |
9202 00 00 |
Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen) |
ex |
9205 00 00 |
Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln |
ex |
9206 00 00 |
Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas) |
ex |
9207 00 00 |
Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons): |
20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
ex |
9700 |
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten |
21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
ex |
4015 19 00 |
Andere |
ex |
4015 90 00 |
Andere |
ex |
6210 40 00 |
Andere Kleidung für Männer oder Knaben |
ex |
6210 50 00 |
Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 11 00 |
Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben |
ex |
6211 12 00 |
Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen |
ex |
6211 20 00 |
Skianzüge |
ex |
6216 00 00 |
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe |
ex |
6402 12 00 |
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe |
ex |
6402 19 00 |
Andere |
ex |
6403 12 00 |
Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe |
ex |
6403 19 00 |
Andere |
ex |
6404 11 00 |
Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe |
ex |
6404 19 90 |
Andere |
ex |
9004 90 00 |
Andere |
ex |
9020 00 00 |
Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement |
ex |
9506 11 00 |
Ski |
ex |
9506 12 00 |
Skibindungen |
ex |
9506 19 00 |
Andere |
ex |
9506 21 00 |
Windsurfer |
ex |
9506 29 00 |
Andere |
ex |
9506 31 00 |
Golfschläger, vollständig |
ex |
9506 32 00 |
Golfbälle |
ex |
9506 39 00 |
Andere |
ex |
9506 40 00 |
Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis |
ex |
9506 51 00 |
Tennisschläger, auch ohne Bespannung |
ex |
9506 59 00 |
Andere |
ex |
9506 61 00 |
Tennisbälle |
ex |
9506 69 10 |
Kricket- und Polobälle |
ex |
9506 69 90 |
Andere |
ex |
9506 70 |
Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen |
ex |
9506 91 |
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik |
ex |
9506 99 10 |
Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle |
ex |
9506 99 90 |
Andere |
ex |
9507 00 00 |
Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705 ) und ähnliche Jagdgeräte |
22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
ex |
9504 20 00 |
Billardspiele aller Art und Zubehör |
ex |
9504 30 00 |
andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) |
ex |
9504 40 00 |
Spielkarten |
ex |
9504 50 00 |
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30 |
ex |
9504 90 80 |
Andere |
23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
ex |
9004 90 90 |
Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte |
ex |
9013 80 90 |
Rotpunktvisier |
ANHANG VII
Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XXI
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 3i
KN-Code |
Bezeichnung der Güter |
0306 |
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake |
1604 31 00 |
Kaviar |
1604 32 00 |
Kaviarersatz |
2208 |
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke |
2303 |
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets |
2402 |
Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen |
2523 |
Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement, Supersulfatzement und ähnliche hydraulische Zemente, auch gefärbt oder in Form von Klinkern |
2701 |
Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
2702 |
Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
2703 |
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
2704 |
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
2705 |
Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe |
2706 |
Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere |
2707 |
Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen |
2708 |
Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
2712 |
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
2713 |
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien |
2714 |
Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein |
2715 |
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech |
2803 |
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) |
2811 |
Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ausgenommen Chlorwasserstoff „Salzsäure“, Chlorschwefelsäure, Schwefelsäure, Oleum, Salpetersäure, Sulfonitersäuren, Diphosphorpentaoxid, Phosphorsäure, Polyphosphorsäuren, Boroxide und Borsäuren) |
2818 |
Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid |
ex 2825 |
Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide, ausgenommen solche der KN-Codes 2825 20 00 und 2825 30 00 |
2834 |
Nitrite; Nitrate |
ex 2835 |
Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlich, ausgenommen solche des KN-Codes 2835 26 00 |
2836 |
Carbonate; Peroxocarbonate „Percarbonate“; handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend |
ex 2901 |
Acyclische Kohlenwasserstoffe, ausgenommen solche des KN-Codes 2901 10 00 |
2902 |
Cyclische Kohlenwasserstoffe |
2903 |
Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe |
2905 |
Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2907 |
Phenole; Phenolalkohole |
2909 |
Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Acetal- und Halbacetalperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2914 |
Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -Nitrosoderivate |
2915 |
Carbonsäuren, gesättigt, acyclisch, einbasisch, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2917 |
Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2922 |
Amine mit Sauerstoff-Funktionen |
2923 |
quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich |
2931 |
Verbindungen, isolierter chemisch einheitlicher organisch-anorganischer Art (ausg. organische Thioverbindungen sowie solche von Quecksilber) |
2933 |
Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) |
3104 20 |
Kaliumchlorid |
3105 20 |
Mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend |
3105 60 |
Mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend |
ex 3105 90 20 |
Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
ex 3105 90 80 |
Andere Düngemittel, Kaliumchlorid enthaltend |
3301 |
Öle, ätherisch, auch terpenfrei gemacht, einschl. „konkrete“ oder „absolute“ Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnl. Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle |
3304 |
Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre |
3305 |
Zubereitete Haarbehandlungsmittel |
3306 |
Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel, zubereitet, einschl. Haftpuder und Haftpasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume „Zahnseide“, in Aufmachungen für den Einzelverkauf |
3307 |
Rasiermittel, zubereitet, einschl. Vorbehandlungsmittel und Nachbehandlungsmittel, Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riechmittel, Körperpflegemittel oder Schönheitsmittel, a.n.g.; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften |
3401 |
Seifen; als Seife verwendbare organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Stangen, Blöcken, geformten Stücken oder Figuren, auch Seife enthaltend; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen |
3402 |
Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401 ) |
3404 |
Wachse, künstlich, und zubereitete Wachse |
3801 |
Grafit, künstlich; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen |
3811 |
Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
3812 |
Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g.; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe |
3817 |
Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
3819 |
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
3823 |
Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole |
3824 |
Bindemittel, zubereitet, für Gießereiformen oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. |
3901 |
Polymere des Ethylens, in Primärformen |
3902 |
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen |
3903 |
Polymere des Styrols, in Primärformen |
3904 |
Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen |
3907 |
Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen |
3908 |
Polyamide in Primärformen |
3916 |
Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen |
3917 |
Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke „Kniestücke, Flansche und dergl.“, aus Kunststoffen |
3919 |
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen (ausg. Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 |
Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3921 |
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen, verstärkt, laminiert, unterlegt oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, oder aus Zellkunststoffen, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebend sowie Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3923 |
Transportmittel oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen |
3925 |
Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, a.n.g. |
3926 |
Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 , a.n.g. |
4002 |
Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. |
4011 |
Luftreifen aus Kautschuk, neu |
4107 |
Leder „einschl. Pergament- oder Rohhautleder“ von Rindern und Kälbern „einschl. Büffeln“ oder von Pferden und anderen Einhufern, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, enthaart, auch gespalten (ausg. Sämischleder, Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder) |
4202 |
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnl. Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnl. Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen |
4301 |
Pelzfelle, roh „einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile“ (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101 , 4102 oder 4103 ) |
44 |
Holz und Holzwaren; Holzkohle |
4703 |
Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen) |
4705 |
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
4801 |
Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4802 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe sowie Büttenpapier und Büttenpappe „handgeschöpft“ (ausg. Zeitungsdruckpapier der Pos. 4801 sowie Papiere der Pos. 4803 ) |
4803 |
Toilettenpapier, Handtuchpapier, Serviettenpapier und ähnl. Papier zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4804 |
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803 ) |
4805 |
Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g. |
4810 |
Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
4811 |
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Papiere von der in Pos. 4803 , 4809 oder 4810 beschriebenen Art) |
4818 |
Toilettenpapier und Ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern |
4819 |
Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.; Pappwaren in Form von starren Behältnissen von der in Büros, Geschäften und dergl. verwendeten Art |
4823 |
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g. |
5402 |
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5601 |
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
5603 |
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g. |
6204 |
Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschl. Kniebundhosen und ähnl. Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, für Frauen oder Mädchen (ausg. aus Gewirken oder Gestricken sowie Windjacken und ähnl. Waren, Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen, Trainingsanzüge, Skianzüge und Badebekleidung) |
6305 |
Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art |
6403 |
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder (ausg. orthopädische Schuhe, Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen sowie Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben) |
6806 |
Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (ausg. Waren aus Leichtbeton, Asbest, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren) |
6807 |
Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech |
6808 |
Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergl., aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt (ausg. Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.) |
6810 |
Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
6814 |
Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren, einschl. agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck) |
6815 |
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschl. Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), a.n.g. |
6902 |
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden) |
6907 |
keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen) |
7005 |
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
7007 |
Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) |
7010 |
Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas |
7019 |
Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe) |
7104 |
Edelsteine oder Schmucksteine, synthetisch oder rekonstituiert, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht |
7106 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7112 |
Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott) |
7115 |
Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, a.n.g. |
7606 |
Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm |
7801 |
Blei in Rohform |
8207 |
Werkzeuge, auswechselbar, zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschl. Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder Tiefbohrwerkzeuge |
8212 |
Rasiermesser, nichtelektrische Rasierapparate und Rasierklingen (einschl. Rasierklingenrohlinge im Band), aus unedlen Metallen |
8302 |
Beschläge und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen |
8309 |
Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen |
8407 |
Hubkolbenverbrennungsmotoren und Rotationskolbenverbrennungsmotoren, mit Fremdzündung |
8408 |
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
8409 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt |
8411 |
Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen, ausgenommen Teile von Turbo-Strahltriebwerken und Turbo-Propellertriebwerken des KN-Codes 8411 91 00 |
8412 |
Motoren und Kraftmaschinen (ausg. Dampfturbinen, Kolbenverbrennungsmotoren, Wasserturbinen, Wasserräder, Gasturbinen sowie Elektromotoren); Teile davon |
8413 |
Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser (ausg. aus keramischen Stoffen sowie medizinische Sekret-Absaugpumpen oder am Körper zu tragende oder implantierbare medizinische Pumpen); Hebewerke für Flüssigkeiten (ausgenommen Pumpen); Teile davon |
8414 |
Luft- oder Vakuumpumpen (ausg. Gasgemischheber [Emulsionspumpen] sowie pneumatische Elevatoren und Längsförderer); Luft oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; Teile davon |
8418 |
Kühlschränke und Gefrierschränke, Gefriertruhen und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen; Teile davon (ausg. Klimageräte der Pos. 8415 ) |
8419 |
Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausg. Öfen und andere Apparate der Pos. 8514 ), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsapparate); nichtelektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher; Teile davon |
8421 |
Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. künstliche Nieren); Teile davon |
8422 |
Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschl. Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Teile davon |
8424 |
Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g.; Feuerlöscher, auch mit Füllung (ausg. Feuerlöschbomben und -granaten); Spritzpistolen und ähnl. Apparate (ausg. elektrische Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Hartmetalle der Pos. 8515 ); Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahl- und ähnl. Strahlapparate, a.n.g.; Teile davon, a.n.g. |
8426 |
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane (ausg. Autokrane sowie Kranwagen für das Eisenbahnnetz); fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
8431 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt |
8450 |
Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung; Teile davon |
8455 |
Metallwalzwerke und Walzen dafür; Teile von Metallwalzwerken |
8466 |
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art |
8467 |
Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen Teile davon |
8471 |
Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, a.n.g. |
8474 |
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen, auch pulver- oder breiförmigen, mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand; Teile davon |
8477 |
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon |
8479 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen Teile davon |
8480 |
Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoff (ausg. aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, aus keramischen Stoffen oder Glas sowie Matern, Matrizen oder Gießformen für Zeilengießmaschinen) |
8481 |
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile; Teile davon |
8482 |
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326 ); Teile davon |
8483 |
Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon |
8487 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren) |
8501 |
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate |
8502 |
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer |
8503 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Elektromotoren, elektrische Generatoren, Stromerzeugungsaggregate oder elektrische rotierende Umformer bestimmt a.n.g. |
8504 |
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen; Teile davon |
8511 |
Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon |
8516 |
Warmwasserbereiter und Tauchsieder, elektrisch; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege „z.B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer“ oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt (ausg. Heizdecken, -kissen oder dergl.); elektrische Heizwiderstände (ausg. solche der Pos. 8545 ); Teile davon |
8517 |
Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk); Teile davon (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Pos. 8443 , 8525 , 8527 oder 8528 ) |
8523 |
Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 |
8525 |
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
8526 |
Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte: |
8531 |
Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder); Teile davon |
8535 |
Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 ) |
8536 |
Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von <= 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 ) |
8537 |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Pos. 8535 oder 8536 , einschl. solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung sowie numerische Steuerungen (ausg. Vermittlungseinrichtungen für die drahtgebundene Fernsprechtechnik oder Telegrafentechnik oder Telegrafentechnik) |
8538 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535 , 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g. |
8539 |
Glühlampen und Entladungslampen, elektrisch, einschl. innenverspiegelter Scheinwerferlampen „sealed beam lamp units“, Ultraviolettlampen und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED); Teile davon |
8541 |
Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln (ausg. fotovoltaische Generatoren); Leuchtdioden „LED“, gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle; Teile davon |
8542 |
Schaltungen, elektronisch, integriert; Teile davon |
8543 |
Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, elektrisch, in Kapitel 85 a.n.g. sowie Teile davon |
8544 |
Drähte und Kabel „einschl. Koaxialkabel“ für elektrotechnische Zwecke, isoliert „auch lackisoliert oder elektrolytisch oxidiert“ und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken |
8545 |
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall |
8603 |
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 |
8606 |
Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen) |
8701 |
Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709 ) |
8703 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt (ausg. Omnibusse der Pos. 8702 ), einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen |
8704 |
Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus |
8716 |
Anhänger und Sattelanhänger; andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausg. schienengebunden); Teile davon, a.n.g. |
8802 |
Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb „z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge“; Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge |
8901 |
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern |
8903 |
Jachten und andere Vergnügungsboote oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
8904 |
Schlepper und Schubschiffe |
8905 |
Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen |
9001 |
Fasern, optisch, und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544 ); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschl. Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, ungefasst (ausg. solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Fotoapparate; |
9006 |
Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539 ) |
9013 |
Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte |
9014 |
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte) |
9026 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Positionen 9014 , 9015 , 9028 oder 9032 |
9027 |
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome |
9030 |
Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028 ; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen |
9031 |
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren |
9032 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln (ausg. Armaturen der Pos. 8481 ) |
9401 |
Sitzmöbel (ausg. für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Chirurgie der Pos. 9402 ), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon, a.n.g. |
9403 |
Andere Möbel und Teile davon |
9404 |
Sprungrahmen (ausg. Federkerne für Sitze); Bettausstattungen und ähnl. Waren, z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen, mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen (ausg. Wassermatratzen, Luftmatratzen sowie Decken und Bezüge) |
9405 |
Leuchten und Beleuchtungskörper, einschl. Scheinwerfer und Teile davon, a.n.g.; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergl., mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, a.n.g. |
9406 |
Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert |
ANHANG VIII
Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XXIII
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 3k
KN-Code |
Warenbezeichnung |
0601 |
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212 ) |
0602 30 |
Rhododendren (Azaleen), auch veredelt |
0602 40 |
Rosen, auch veredelt |
0602 90 |
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel - andere |
0604 20 |
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch |
2508 |
Ton, Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen (ausg. Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm sowie geblähter Ton) |
2509 |
Kreide |
2512 |
Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger |
2515 |
Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2518 20 |
Dolomit, gebrannt oder gesintert |
2519 10 |
Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) |
2520 10 |
Gipsstein; Anhydrit |
2521 |
Kalkstein als Flussmittel; Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art |
2522 |
Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 |
2525 |
Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall |
2526 |
Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum |
2530 20 |
Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) |
2701 |
Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
2702 |
Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
2703 |
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
2704 |
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
2707 30 |
Xylole |
2708 |
Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
2710 |
Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT und mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit nicht genannt; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
2712 |
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
2715 |
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech — andere |
ex 2804 |
Wasserstoff und andere Nichtmetalle (ohne seltene Gase) |
2806 |
Chlorwasserstoff „Salzsäure“ Chloroschwefelsäure |
2811 29 |
Andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle - andere |
2813 10 |
Kohlenstoffdisulfid |
2814 |
Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung |
2815 12 |
Natriumhydroxid (Ätznatron) - in wässriger Lösung (Natronlauge) |
2818 30 |
Aluminiumhydroxid |
2819 |
Chromoxide und -hydroxide |
2820 |
Manganoxide |
2827 31 |
Andere Chloride — des Magnesiums |
2827 35 |
Andere Chloride — des Nickels |
2828 |
Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite |
2829 11 |
Natriumchlorat |
2832 20 |
Sulfite (ausg. Natriumsulfite) |
2833 24 |
Nickelsulfate |
2833 30 |
Alaune |
2834 10 |
Nitrite |
2836 30 |
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) |
2836 50 |
Calciumcarbonat |
2839 |
Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle |
2840 30 |
Peroxoborate (Perborate) |
2841 50 |
Andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate |
2841 80 |
Wolframate |
2843 |
Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame |
2847 |
Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt |
2901 |
Acyclische Kohlenwasserstoffe |
2902 |
Cyclische Kohlenwasserstoffe |
2903 |
Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe |
2904 |
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert |
2905 13 |
Butan-1-ol (n-Butylalkohol) |
2905 16 |
Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere |
2905 19 |
Alkohole, einwertig, gesättigt - andere |
2905 41 |
2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan) |
2905 59 |
Andere mehrwertige Alkohole - andere |
2906 |
Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2907 |
Phenole; Phenolalkohole |
2909 |
Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2910 |
Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro– oder Nitrosoderivate |
2911 |
Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2912 |
Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd |
2914 11 |
Aceton |
2914 61 |
Anthrachinon |
2915 13 |
Ester der Ameisensäure |
2915 90 |
Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: – andere |
2916 |
Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2917 33 |
Dinonyl- oder Didecylorthophthalate |
2920 11 |
Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) |
2921 22 |
Hexamethylendiamin und seine Salze |
2921 41 |
Anilin und seine Salze |
2922 11 |
Monoethanolamin und seine Salze |
2922 43 |
Anthranilsäure und ihre Salze |
2923 20 |
Lecithine und andere Phosphoaminolipoide |
2930 40 |
Methionin |
2933 54 |
Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse |
2933 71 |
6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) |
3201 |
Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
3202 |
Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben |
3203 |
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) – andere |
3204 90 |
Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
3205 |
Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) |
3206 41 |
Ultramarin und seine Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) |
3206 49 |
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art) – andere |
3207 |
Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
3208 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Gehalt an Lösungsmitteln von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Kollodion) |
3209 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst |
3210 |
Andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Emaillen, Lacke und Dispersionen); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art |
3212 90 |
Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf – andere |
3214 |
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen |
3215 11 |
Druckfarben – schwarz |
3215 19 |
Druckfarben – andere |
3403 |
Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art (ausg. als Grundbestandteil Öle oder Öle aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT enthaltend) |
3505 10 |
Dextrine und andere modifizierte Stärken |
3506 99 |
Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
3701 20 |
Sofortbild-Planfilme |
3701 91 |
Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen |
3702 |
Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet |
3703 |
Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet |
3705 |
Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten) |
3706 |
Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung: |
3801 20 |
Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit |
3806 20 |
Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren (ausg. Salze von Kolofoniumaddukten) |
3807 |
Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech) |
3809 |
Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen „z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen“, von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. |
3810 |
Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen Zubereitungen von der als Überzugsmasse oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art |
3811 |
Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten |
3812 20 |
Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g. |
3813 |
Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung) |
3814 |
Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner) |
3815 |
Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger) |
3816 00 10 |
Dolomitstampfmasse |
3817 |
Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
3819 |
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
3820 |
Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten) |
3823 13 |
Tallölfettsäuren, technische |
3827 90 |
Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten (ausg. solche der Unterpos. 3824.71.00 bis 3824.78.00) |
3824 81 |
Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid) enthalten |
3824 84 |
Mischungen und Zubereitungen, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend |
3824 99 |
Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. |
3825 90 |
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle) |
3826 |
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT |
3901 40 |
Ethylenalpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von < 0,94, in Primärformen |
3902 20 |
Polyisobutylen in Primärformen |
3902 30 |
Propylen-Copolymere in Primärformen |
3902 90 |
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere) |
3903 19 |
Polystyrol in Primärformen (ausg. expandierbar) |
3903 90 |
Polymere des Styrols, in Primärformen (ausg. Polystyrol, Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) und Acrylnitril-Butadien- Styrol-Copolymere (ABS)) |
3904 10 |
Poly(vinylchlorid) in Primärformen, nicht mit anderen Stoffen gemischt |
3904 50 |
Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen |
3905 |
Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen |
3906 |
Acrylpolymere, in Primärformen |
3907 21 |
Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale und Erzeugnisse der Unterposition 3002 10 ) |
3907 40 |
Polycarbonate, in Primärformen |
3907 70 |
Poly(milchsäure), in Primärformen |
3907 91 |
Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure)) |
3908 |
Polyamide, in Primärformen |
3909 20 |
Melaminharze in Primärformen |
3909 39 |
Aminoharze in Primärformen (ausg. Harnstoffharze, Thioharnstoffharze, Melaminharze und MDI) |
3909 40 |
Phenolharze in Primärformen |
3909 50 |
Polyurethane in Primärformen |
3912 11 |
Celluloseacetate, nichtweichgemacht, in Primärformen |
3912 90 |
Cellulose und ihre chemischen Derivate, a.n.g., in Primärformen (ausg. Celluloseacetate, Cellulosenitrate und Celluloseether) |
3915 20 |
Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols |
3917 10 |
Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen |
3917 23 |
Nicht biegsame Rohre und Schläuche, aus Polymeren des Vinylchlorids |
3917 31 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten |
3917 32 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
3917 33 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
3920 10 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 61 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polycarbonaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly „methylmethacrylat“, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 69 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. Polycarbonate, Poly(ethylenterephthalat) und andere ungesättigte Polyester, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 73 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Celluloseacetaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 91 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Poly„vinylbutyral“, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3921 19 |
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30) |
3922 90 |
Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel) |
3925 20 |
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen, aus Kunststoffen |
4002 |
Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4005 |
Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4006 10 |
„Rohlaufprofile“ aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen |
4008 21 |
Platten, Blätter und Streifen, aus weichem Vollkautschuk |
4009 12 |
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
4009 41 |
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
4010 |
Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk |
4011 20 |
Neue Luftreifen aus Kautschuk, von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art |
4012 |
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk |
4016 93 |
Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk) |
4407 |
Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
4408 10 |
Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm |
4411 13 |
Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm |
4411 94 |
Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile) |
4412 |
Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz |
4416 |
Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe |
4418 40 |
Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten) |
4418 60 |
Pfosten und Balken, aus Holz |
4418 79 |
Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden) |
4503 |
Waren aus Naturkork |
4504 |
Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork: |
4701 |
Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandelt |
4703 |
Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen) |
4704 |
Halbstoffe, chemisch, aus Holz „Sulfitzellstoff“ (ausg. solche zum Auflösen) |
4705 |
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
4706 |
Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen |
4707 |
Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung |
4802 20 |
Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
4802 40 |
Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen |
4802 58 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g. |
4802 61 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. |
4804 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803 ) |
4805 |
Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g. |
4806 |
Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4807 |
Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4808 |
Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art) |
4809 |
Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4810 |
Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
4811 10 |
Papier und Pappe, geteert, bitumiert oder asphaltiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
4811 51 |
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
4811 59 |
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m2 sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
4811 60 |
Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803 , 4809 oder 4818 ) |
4811 90 |
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstoffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803 , 4809 , 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 4811.10 bis 4811.60) |
4814 90 |
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde) |
4819 20 |
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
4822 |
Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet |
4823 |
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g. |
4906 |
Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke |
5105 |
Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form): |
5106 |
Streichgarne (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5107 |
Kammgarne aus Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5112 |
Gewebe aus gekämmter Wolle oder aus gekämmten feinen Tierhaaren (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911 ) |
5205 |
Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5206 42 |
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5209 11 |
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, roh |
5211 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g |
5308 |
Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne |
5402 63 |
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne) |
5403 |
Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5404 |
Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <= 5 mm |
5407 30 |
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt |
5501 |
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten |
5502 |
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten |
5503 |
Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
5504 90 |
Spinnfasern, künstlich, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose) |
5506 |
Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
5507 |
Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
5512 21 |
Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht |
5512 99 |
Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern) |
5516 |
Gewebe aus künstlichen Spinnfasern |
5601 29 |
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
5601 30 |
Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen |
5604 |
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405 , mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht) |
5605 |
Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405 , oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren) |
5607 41 |
Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen |
5801 27 |
Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806 ) |
5803 |
Drehergewebe (ausg. Bänder der Pos. 5806 ) |
5806 40 |
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von <= 30 cm |
5901 |
Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnl. steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art (ausg. mit Kunststoffen bestrichene Gewebe) |
5905 |
Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |
5908 |
Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnststoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern) |
5910 |
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt) |
5911 10 |
Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen |
5911 31 |
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von < 650 g/m2 |
5911 32 |
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), mit einem Gewicht von >= 650 g/m2 |
5911 40 |
Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren |
6001 99 |
Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse) |
6003 |
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6005 36 |
Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6005 44 |
Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6006 10 |
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6309 |
Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien) |
6802 92 |
Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterpos. 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten) |
6804 23 |
Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Naturstein (ausg. aus agglomerierten natürlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sowie parfümierte Bimssteine, Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, und Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
6806 |
Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 |
6807 |
Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech |
6809 19 |
Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) |
6810 91 |
Bauelemente, vorgefertigt, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
6811 |
Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen |
6813 |
Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen |
6814 90 |
Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck; Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen) |
6901 |
Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. kieselsäurehaltigen Erden |
6904 10 |
Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Pos. 6902 ) |
6905 |
Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik |
6906 00 |
Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken) |
6907 22 |
Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <= 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke) |
6907 40 |
Fertige Formstücke |
6909 90 |
Keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnl. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken (ausg. Standgefäße für Laboratorien mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, Ladenkrüge sowie Haushaltsgegenstände) |
7002 |
Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018 ), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet |
7003 |
Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
7004 |
Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
7005 |
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
7007 11 |
Einschichten-Sicherheitsglas, vorgespannt, in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art |
7007 29 |
Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) (ausg. in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art sowie Mehrschichtisolierverglasungen) |
7011 10 |
Glaskolben, offen, und offene Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, erkennbar für elektrische Lampen zu Beleuchtungszwecken bestimmt |
7202 92 |
Ferrovanadium |
7207 |
Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7208 |
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7209 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7210 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7211 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7212 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen |
7213 |
Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt |
7215 50 |
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus Automatenstahl) |
7216 |
Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl |
7218 |
Stahl, nichtrostend, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse) Halbzeug aus nicht rostendem Stahl |
7219 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7220 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7222 30 |
Anderer Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder nur geschmiedet oder geschmiedet oder anders warmhergestellt und weitergehend bearbeitet |
7224 |
Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse); Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl |
7225 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7226 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7228 |
Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl |
7229 90 |
Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht sowie Draht aus Mangan-Silicium-Stahl) |
7301 20 |
Profile aus Eisen oder Stahl, durch Schweißen hergestellt |
7304 24 |
Futterrohre und Steigrohre, nahtlos, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus nicht rostendem Stahl |
7305 39 |
Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, geschweißt (ausg. längsnahtgeschweißt sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
7306 50 |
Rohre und Hohlprofile, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl (ausg. Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
7307 22 |
Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde |
7308 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 ) |
7309 |
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung |
7310 |
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
7311 |
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7314 12 |
Gewebe, endlos, für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht |
7318 24 |
Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl |
7320 20 |
Federn, schraubenlinienförmig, aus Eisen oder Stahl (ausg. Spiralflachfedern, Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen sowie Stoßdämpfer des Abschnitts 17) |
7322 90 |
Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7324 29 |
Badewannen aus Stahlblech |
7407 |
Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer |
7408 |
Draht aus Kupfer |
7409 |
Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm |
7411 29 |
Rohre aus Kupferlegierungen (ausg. aus Kupfer-Zink-Legierungen [Messing], Kupfer-Nickel-Legierungen [Kupfernickel] oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen [Neusilber]) |
7415 21 |
Unterlegscheiben, einschl. Federringe und -scheiben, aus Kupfer |
7505 |
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel |
7506 |
Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel |
7507 |
Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke z.B. Bogen, Muffen, aus Nickel |
7508 |
Andere Waren aus Nickel |
7605 |
Draht aus Aluminium |
7606 92 |
Bleche und Bänder, aus Aluminiumlegierungen, mit einer Dicke von > 0,2 mm, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form |
7607 20 |
Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von <= 0,2 mm (ausg. Prägefolien der Pos. 3212 sowie als Christbaumschmuck aufgemachte Folien) |
7610 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 ); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergl., aus Aluminium |
7611 |
Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7612 |
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, einschl. Verpackungsröhrchen und Tuben, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
7613 |
Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase |
7616 10 |
Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305 ), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren |
7804 |
Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei |
7905 |
Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
8001 |
Zinn in Rohform |
8003 |
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
8007 |
Waren aus Zinn |
8101 10 |
Pulver aus Wolfram |
8102 |
Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
8105 90 |
Waren aus Kobalt |
8109 |
Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott |
8202 20 |
Bandsägeblätter aus unedlen Metallen |
8207 60 |
Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge |
8208 10 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Metallbearbeitung |
8208 20 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Holzbearbeitung |
8208 30 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Nahrungsmittelindustrie |
8208 90 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — andere |
8301 20 |
Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen |
8301 70 |
Schlüssel, gesondert gestellt |
8302 30 |
Andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge |
8307 |
Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
8309 |
Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen |
8402 |
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausg. Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Teile davon |
8404 |
Hilfsapparate für Kessel der Pos. 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen) Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen Teile davon |
8405 |
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern Teile davon (ausg. Kokereien, elektrolytische Prozessgasgeneratoren und Karbidlampen) |
8406 |
Dampfturbinen; Teile davon |
8407 21 |
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge |
8407 29 |
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, für den Antrieb von Wasserfahrzeugen (ausg. Außenbordmotoren) |
8408 |
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
8409 99 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g. |
8410 |
Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür; Teile davon (ausg. Wasserkraftmaschinen oder Hydromotoren der Pos. 8412 ) |
8412 10 |
Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke |
8412 21 |
Motoren und Kraftmaschinen — linear arbeitend (Zylinder) |
8412 29 |
Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren — andere |
8412 39 |
Druckluftmotoren — andere |
8413 11 |
Ausgabepumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt, für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art |
8413 19 |
Flüssigkeitspumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt (ausg. Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art) |
8413 30 |
Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren |
8413 50 |
Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren und Betonpumpen) |
8413 60 |
Rotierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren) |
8413 81 |
Flüssigkeitspumpen, kraftbetrieben (ausg. solche der Unterpos. 8413.11 oder 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen sowie allgemein oszillierende oder rotierende Verdrängerpumpen und Kreiselpumpen aller Art) |
8414 10 |
Vakuumpumpen |
8414 90 |
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren, Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter – Teile |
8415 83 |
andere Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird — ohne Kälteerzeugungsvorrichtung |
8416 |
Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen Teile davon |
8417 20 |
Backöfen, nichtelektrisch, für Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken |
8419 19 |
Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer, nichtelektrisch (ausg. Gasdurchlauferhitzer sowie Heizkessel bzw. Heizthermen für Zentralheizung) |
8419 40 |
Destillier- und Rektifizierapparate |
8419 50 |
Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel) |
8419 89 |
Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Pos. 8514 ) |
8419 90 |
Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g. |
8420 99 |
Teile von Kalandern und Walzwerken (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen — andere |
ex 8421 |
Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner (ausg. für die Isotopentrennung); Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (ausg. von Wasser oder Getränken, und ausg. von künstlichen Nieren); Teile davon |
8424 89 |
Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
8424 90 |
Apparaten, Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparaten und ähnl. Strahlapparaten sowie von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
8425 11 |
Flaschenzüge und Hebezeuge, ausgenommen Absetzkipper und Hebezeuge von der Art, die zum Anheben von Fahrzeugen mit Elektromotor verwendet werden |
8425 31 |
Zugwinden und Spille, mit Elektromotor |
8426 |
Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren |
8427 |
Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren (ausg. Portalhubkraftkarren sowie Krankraftkarren) |
8428 20 |
Pneumatische Stetigförderer |
8428 31 |
Stetigförderer für Waren, ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt (ausg. pneumatische Stetigförderer) |
8428 32 |
Andere Stetigförderer für Waren — andere, mit Kübeln |
8428 33 |
Andere Stetigförderer für Waren — andere, mit Bändern oder Gurten |
8428 39 |
Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer) |
8428 70 |
Industrieroboter |
8428 90 |
Andere Maschinen, Apparate und Geräte |
8429 |
Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter |
8430 10 |
Rammen und Pfahlzieher |
8430 39 |
Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen — andere |
8430 50 |
Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, selbstfahrend, a.n.g. |
8430 69 |
Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, nicht selbstfahrend, a.n.g. |
8431 20 |
Teile von Gabelstaplern und anderen mit Hebevorrichtung ausgerüsteten Karren zum Fördern und für das Hantieren, a.n.g. |
8431 39 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8428 , a.n.g. |
8431 41 |
Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen, für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8426 , 8429 oder 8430 |
8431 49 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8426 , 8429 oder 8430 , a.n.g. |
8439 10 |
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
8439 30 |
Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe |
8440 90 |
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen — Teile |
8441 30 |
Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen |
8442 40 |
Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte |
8443 13 |
Andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 15 |
Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 16 |
Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 17 |
Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 19 |
Druckmaschinen, -apparate und -geräte, zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442 (ausg. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen und andere druckende Büromaschinen der Pos. 8469 bis 8472 , Tintenstrahldruckmaschinen sowie Offset-, Flexo-, Hoch- und Tiefdruckmaschinen) |
8443 91 |
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 |
8444 |
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
8448 |
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) |
8451 10 |
Maschinen für die chemische Reinigung |
8451 29 |
Trockner — andere |
8451 30 |
Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
8451 90 |
Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450 ) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen – andere |
8453 |
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder (ausg. Trocknungsmaschinen, Spritzpistolen, Maschinen zum Enthaaren von Schweinen, Nähmaschinen sowie Allzweckpressen); Teile davon |
8454 |
Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe; Teile davon |
8455 22 |
Metall-Kaltwalzwerke (ausg. Rohrwalzwerke) |
8455 30 |
Walzen für Metallwalzwerke |
8456 20 |
Ultraschallwerkzeugmaschinen (ausg. Ultraschallreinigungsmaschinen sowie Materialprüfmaschinen) |
8456 40 |
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, im Plasmalichtbogenverfahren betrieben |
8457 |
Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen |
8458 |
Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
8459 |
Werkzeugmaschinen, einschl. Bearbeitungseinheiten auf Kopf, zum Bohren, Fräsen, Fräsen oder Innengewinden (ausg. Drehmaschinen und Drehzentren der Pos. 8458 , Zahnschneidemaschinen der Pos. 8461 sowie handbetriebene Maschinen) |
8460 |
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Pos. 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen) |
8461 20 |
Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
8461 30 |
Räummaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
8461 40 |
Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen |
8461 90 |
Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen — andere |
8462 |
Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, nicht in den vorstehenden Positionen genannt |
8463 |
Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen) |
8464 |
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen) |
8465 20 |
Bearbeitungszentren |
8465 93 |
Schleifmaschinen und Poliermaschinen |
8465 94 |
Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen |
8465 96 |
Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen, für die Bearbeitung von Holz (ausg. Maschinenzentren) |
8466 |
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen, a.n.g.; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art |
8468 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten Teile davon |
ex 8471 |
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Lesegeräte, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen andere Einheiten automatischer Datenverarbeitungsmaschinen des KN-Codes 8471 80 und Speichereinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, anderweit nicht genannt, entsprechend dem KN-Code 8471 70 98 |
8472 10 |
Vervielfältigungsmaschinen |
8472 30 |
Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen |
8473 |
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmt |
8474 10 |
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen |
8474 31 |
Betonmischmaschinen und Mörtelmischmaschinen (ausg. auf Eisenbahnwagen oder LKW-Fahrgestellen montiert) |
8474 39 |
Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten — andere |
8474 80 |
Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen sowie Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand (ausg. zum Gießen oder Pressen von Glas) |
8475 |
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren (ausg. Öfen sowie Heizgeräte zum Herstellen von vorgespanntem Glas); Teile davon |
8477 |
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Teile davon |
8479 10 |
Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten |
8479 30 |
Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork |
8479 50 |
Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8479 81 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Behandeln von Metallen, einschl. Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke, a.n.g. (ausg. Industrieroboter, Öfen, Trockenapparate, Spritzpistolen und ähnl. Apparate, Hochdruckreiniger und andere mit Spritzdüsen arbeitende Reinigungsmaschinen, Walzwerke, Werkzeugmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln) |
8479 82 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren, a.n.g. (ausg. Industrieroboter) |
8479 89 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, a.n.g. |
8479 90 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen — Teile |
8480 20 |
Grundplatten für Formen |
8480 30 |
Gießereimodelle |
8480 60 |
Formen für mineralische Stoffe |
8481 10 |
Druckminderventile |
8481 20 |
Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung |
8481 30 |
Rückschlagklappen und Rückschlagventile, für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnl. Behälter |
8481 40 |
Überdruckventile und Sicherheitsventile |
8482 |
Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager), ausg. Stahlkugeln der Pos. 7326 ); Teile davon |
8483 |
Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Gleitlager; Kugel- oder Rollenschrauben, Getriebe und andere Drehzahlumwandler, einschl. Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon |
8484 |
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen |
8486 |
Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; Maschinen, Apparate und Geräte in Anmerkung 9C zu Kapitel 84 genannt Teile und Zubehör, a.n.g. |
8487 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren) |
8501 20 |
Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von > 37,5 W |
8501 31 |
Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger |
8501 33 |
Andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW |
8501 53 |
Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von > 75 kW |
8501 61 |
Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von <= 75 kVA |
8501 62 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA |
8501 63 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA |
8501 64 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 kVA |
8502 |
Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer |
8503 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt: |
8504 32 |
Trockentransformatoren mit einer Leistung von > 1 kVA bis 16 kVA |
8504 33 |
Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA |
8504 34 |
Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 500 kVA |
8505 |
Elektromagnete (ausg. für medizinische Zwecke) Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnl. dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe; Teile davon |
8506 60 |
Luft-Zink-Elemente und Luft-Zink-Batterien (ausg. ausgebrauchte) |
8506 90 |
Elektrische Primärelemente und Primärbatterien — Teile |
8507 10 |
Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art „Starterbatterien“ (ausg. ausgebrauchte) |
8507 20 |
Blei-Akkumulatoren (ausg. ausgebrauchte sowie Starterbatterien) |
8507 30 |
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form — Nickel-Cadmium-Akkumulatoren |
8511 |
Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z.B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon |
8512 20 |
Beleuchtungsgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (ausg. Lampen der Pos. 8539 ) |
8512 90 |
Teile von elektrischen Beleuchtungsgeräten, Signalgeräten, Scheibenwischern, Scheibenentfrostern und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art, a.n.g. |
ex 8514 |
Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; ausg. heißisostatische Pressen, Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabrikender Pos. 8514 19 10 ; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung: |
8515 11 |
Lötkolben und Lötpistolen, elektrisch |
8515 19 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen) |
8515 21 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, vollautomatisch oder teilautomatisch |
8515 29 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, weder vollautomatisch noch teilautomatisch |
8516 80 |
Heizwiderstände, elektrisch (ausg. aus agglomerierter Kohle oder Grafit) |
8517 61 |
Basisstationen von Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten |
8523 51 |
Halbleiterspeichervorrichtungen, nichtflüchtige, ohne Aufzeichnung (ausg. Waren des Kapitels 37) |
8525 |
Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
8526 |
Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte: |
8527 21 |
Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät |
8528 49 |
Monitore mit Kathodenstrahlröhre "CRT" (ausg. Computermonitore sowie mit TV-Empfänger) |
8530 |
Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608 ); Teile davon |
8532 10 |
Festkondensatoren ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von >= 0,5 kVAr „Leistungskondensatoren“ |
8532 29 |
Festkondensatoren (ausg. Tantalkondensatoren, Aluminium-Elektrolytkondensatoren, Keramik-, Papier- und Kunststoffkondensatoren sowie Leistungskondensatoren) |
8532 30 |
Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrisch |
8532 90 |
Teile von elektrischen Festkondensatoren, Drehkondensatoren und anderen einstellbaren Kondensatoren, a.n.g. |
8533 29 |
Andere Festwiderstände — andere |
8533 90 |
Teile von elektrischen Widerständen, einschl. Rheostaten und Potenziometern, a.n.g. |
8534 |
Gedruckte Schaltungen |
8535 |
Geräte, elektrisch, zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von > 1 000 V (ausg. Schaltschränke, Schaltpulte, Steuerungen usw. der Pos. 8537 ) |
8538 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535 , 8536 oder 8537 bestimmt |
8539 29 |
Glühlampen, elektrisch (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen, Lampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen) |
8539 39 |
Entladungslampen (ausg. Glühkathoden-Leuchtstofflampen, Quecksilber-, Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Ultraviolettlampen) |
8539 41 |
Bogenlampen |
8539 51 |
Leuchtdiodenmodule (LED-Module) |
8539 52 |
Leuchtdiodenlampen (LED) |
8540 |
Glühkathoden-, Kaltkathoden– und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf– oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Teile davon |
8541 30 |
Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) |
8541 41 |
Leuchtdioden (LED) |
8541 42 |
Fotoelemente, weder zu Modulen zusammengesetzt noch in Form von Tafeln |
8541 43 |
Fotoelemente, zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln |
8543 10 |
Teilchenbeschleuniger |
8543 20 |
Signalgeneratoren, elektrisch |
8543 30 |
Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese |
8544 11 |
Wickeldrähte für elektrotechnische Zwecke, aus Kupfer, isoliert |
8544 30 |
Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art |
8544 49 |
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 1 000 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g. |
8544 60 |
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von > 1 000 V, isoliert, a.n.g. |
8544 70 |
Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken |
8545 20 |
Kohlebürsten für elektrotechnische Zwecke |
8547 |
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546 ; Isolierrohre für elektrotechnische Zwecke, einschl. Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung |
8549 |
Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten |
8602 |
Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); Lokomotivtender |
8604 |
Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
8606 |
Güterwagen, schienengebunden (ausg. Gepäckwagen und Postwagen) |
8701 21 |
Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
8701 22 |
Sattelzugmaschinen — mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |
8701 23 |
Sattelzugmaschinen — mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen — nur mit Elektromotor angetrieben |
8701 24 |
Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper) |
8701 30 |
Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Einachsschlepper) |
8703 10 |
Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |
ex 8703 23 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 900 cm3, jedoch <= 3 000 cm3 (ausg. Krankenwagen) |
ex 8703 24 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3 000 cm3 (ausg. Krankenwagen) |
ex 8703 32 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1 900 cm3, jedoch <= 2 500 cm3 (ausg. Krankenwagen) |
ex 8703 33 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausg. Krankenwagen) |
8703 40 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-in-Hybride) |
8703 50 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor (ausg. Plug-in-Hybride) |
8703 60 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
8703 70 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden |
8703 80 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Elektromotor als Antriebsmotor |
8703 90 |
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Kolbenverbrennungsmotoren oder Elektromotoren |
ex 8704 |
Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus, ausgenommen Fahrzeuge der KN-Codes 8704 21 91 und 8704 21 99 , mit Motor mit einem Hubraum von 1 900 cm3 oder weniger |
8705 |
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
8709 90 |
Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon – Teile |
8716 20 |
Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung |
8716 39 |
andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern — andere |
8716 90 |
Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g. |
8903 |
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus |
9001 10 |
Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544 ) |
9002 11 |
Objektive für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder Verkleinerungsapparate |
9002 19 |
Objektive (ausg. für Fotoapparate, Filmkameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate) |
9005 |
Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte oder inbegriffene Instrumente, Apparate und Geräte) |
9007 |
Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (ausg. Geräte der Videotechnik) |
9010 |
Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Negativbetrachter; Lichtbildwände |
9013 10 |
Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI |
9014 |
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davon |
9015 |
Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser |
9024 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen): Teile davon |
9025 90 |
Teile und Zubehör für Dichtemesser „Aräometer, Senkwaagen“ und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, a.n.g. |
9026 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z.B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Positionen 9014 , 9015 , 9028 oder 9032 |
9027 10 |
Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch |
9027 81 |
Massenspektrometer |
9027 89 |
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen oder zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergl. oder für kalorimetrische, akustische oder photometrische Messungen, a.n.g. (ausg. Massenspektrometer) |
9029 |
Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler (ausg. Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015 ; Stroboskope |
9030 32 |
Multimeter mit Registriervorrichtung |
9030 39 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung (ausg. Multimeter sowie Oszilloskope und Oszillografen) |
9030 40 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt „z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser“ |
9030 82 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben „wafers“ oder Halbleiterbauelementen |
9030 89 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ohne Registriervorrichtung, a.n.g. |
9031 |
Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 a.n.g.; Profilprojektoren |
9032 81 |
Andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln — hydraulische oder pneumatische — andere Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
9401 10 |
Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
9401 20 |
Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
9403 30 |
Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
9406 |
Vorgefertigte Gebäude |
9503 00 75 |
Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
9503 00 79 |
Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen als Kunststoff, a.n.g. unter Position 9503 |
9606 |
Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge (ohne Manschettenverbindungen) |
9608 91 |
Schreibfedern und Schreibfederspitzen |
9612 20 |
Aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art |
ex 98 |
Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten |
ANHANG IX
Anhang XXIX der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG XXIX
Liste der Projekte nach Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c
Gegenstand der Befreiung |
Geltungsbeginn |
Ablauf der Geltungsdauer |
Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sachalin II (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. |
5. Dezember 2022 |
31. März 2024 |
ANHANG XXXX
Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang XXXIII angefügt:
„ANHANG XXXIII
Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 12f
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Land |
ANHANG XI
Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang XXXV angefügt:
„ANHANG XXXV
Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen nach Artikel 2aa
KN Code |
Warenbezeichnung |
9303 |
Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird |
ex 9304 |
Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen), ausgenommen Waffen der Position 9307 |