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Document 32023D1519

    Beschluss (GASP) 2023/1519 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

    ST/10723/2023/INIT

    ABl. L 184 vom 21.7.2023, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1519/oj

    21.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 184/45


    BESCHLUSS (GASP) 2023/1519 DES RATES

    vom 20. Juli 2023

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 (1) angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon betrifft.

    (2)

    Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2023. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden.

    (3)

    Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 erhält folgende Fassung:

    „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon (ABl. L 277 I vom 2.8.2021, S. 16).


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