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Document 32023D1515

Beschluss (GASP) 2023/1515 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

ST/11121/2023/INIT

ABl. L 184 vom 21.7.2023, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1515/oj

21.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 184/37


BESCHLUSS (GASP) 2023/1515 DES RATES

vom 20. Juli 2023

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1026 (1) angenommen.

(2)

Am 18. Mai 2023 hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen, die für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 genannten Maßnahmen zuständig ist, eine Verlängerung der Durchführung des genannten Beschlusses um zwölf Monate bis zum 30. August 2024 beantragt.

(3)

Die laufende Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/1026 hat für den Zeitraum bis zum 30. August 2024 keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2021/1026 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/1026 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 30. August 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2021/1026 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Unterstützung des Programms für Cybersicherheit und -abwehrfähigkeit sowie für Informationssicherung der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 224 vom 24.6.2021, S. 24).


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