This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32023D0614
Political and Security Committee Decision (CFSP) 2023/614 of 14 March 2023 on the appointment of the EU Mission Force Commander for the European Union military partnership mission in Niger (EUMPM Niger) (EUMPM Niger/1/2023)
Beschluss (GASP) 2023/614 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. März 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (EUMPM Niger/1/2023)
Beschluss (GASP) 2023/614 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. März 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (EUMPM Niger/1/2023)
ST/7198/2023/INIT
ABl. L 80 vom 20.3.2023, p. 93–93
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 18/09/2023; Aufgehoben durch 32023D1789
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repealed by | 32023D1789 | 19/09/2023 |
20.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 80/93 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/614 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 14. März 2023
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (EUMPM Niger/1/2023)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2444 des Rates vom 12. Dezember 2022 über eine militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (1), insbesondere Artikel 5 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/2444 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse unter anderem zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte für die militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen. |
(2) |
Am 2. Februar 2023 haben die italienischen Militärbehörden die Ernennung von Oberst Antonio D’AGOSTINO zum ersten Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte mit Wirkung vom 1. März 2023 vorgeschlagen. |
(3) |
Am 7. Februar 2023 hat der Befehlshaber der Mission EUMPM Niger diese Ernennung unterstützt. |
(4) |
Am 10. Februar 2023 ist der Militärausschuss der Europäischen Union übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, Oberst Antonio D’AGOSTINO mit Wirkung vom 1. März 2023 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte zu ernennen. |
(5) |
Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Oberst Antonio D’AGOSTINO gefasst werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Oberst Antonio D’AGOSTINO wird mit Wirkung vom 1. März 2023 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte für die militärische Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 1. März 2023.
Geschehen zu Brüssel am 14. März 2023.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
D. PRONK