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Document 32022R1936
Council Implementing Regulation (EU) 2022/1936 of 13 October 2022 implementing Regulation (EU) 2018/1542 concerning restrictive measures against the proliferation and use of chemical weapons
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1936 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1936 des Rates vom 13. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
ST/12591/2022/INIT
ABl. L 268 vom 14.10.2022, p. 7–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32018R1542 | Ersetzung | Anhang I Teil A Nummer 12 | 15/10/2022 |
14.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 268/7 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1936 DES RATES
vom 13. Oktober 2022
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (1), insbesondere auf Artikel 12,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 15. Oktober 2018 die Verordnung (EU) 2018/1542 angenommen. |
(2) |
Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2018/1542 hat der Rat die in Anhang I der Verordnung enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2 überprüft. Ein Eintrag in dieser Liste sollte aktualisiert werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. BLAŽEK
ANHANG
Eintrag Nr. 12 unter Abschnitt A „Natürliche Personen“ der in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2 erhält folgende Fassung:
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Benennung |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
„12. |
Sergei Ivanovich MENYAILO (Сергей Иванович МЕНЯЙЛО) |
Geschlecht: männlich; Geburtsdatum: 22. August 1960; Geburtsort: Alagir; Staatsangehörigkeit: russisch; Titel: Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania. |
Sergei Menyailo ist das Regierungsoberhaupt von Nordossetien-Alania. Er war zwischen 2016 und April 2021 generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im Föderationskreis Sibirien. In dieser Eigenschaft war er dafür verantwortlich, die Umsetzung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten, einschließlich der Umsetzung der Innen- und Außenpolitik des Staates, sicherzustellen. Sergei Menyailo war bis August 2021 Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation. Alexej Nawalny ist wegen seiner herausragenden Rolle in der politischen Opposition Ziel systematischer Schikanen und Repression durch staatliche Akteure und Akteure der Justiz in der Russischen Föderation. Alexej Nawalnys Aktivitäten wurden während seiner Reise nach Sibirien im August 2020 von den Behörden der Russischen Föderation eng überwacht. Am 20. August 2020 ist er schwer erkrankt und wurde in ein Krankenhaus in Omsk, Russische Föderation, eingeliefert. Am 22. August 2020 wurde er in ein Krankenhaus in Berlin, Deutschland, verlegt. Ein Fachlabor in Deutschland hat anschließend eindeutige Beweise, die auch von Laboren in Frankreich und Schweden bestätigt wurden, gefunden, dass Alexej Nawalny mit einem toxischen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde. Dieser toxische Nervenkampfstoff steht in der Russischen Föderation nur staatlichen Stellen zur Verfügung. Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass die Vergiftung von Alexej Nawalny nur mit der Zustimmung der Präsidialverwaltung möglich war. Aufgrund seiner Führungsposition als ehemaliger Bevollmächtigter der Präsidialverwaltung im Föderationskreis Sibirien ist Sergei Menyailo daher dafür verantwortlich, dass den Personen, die die Vergiftung von Alexej Nawalny mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen einen Einsatz von Chemiewaffen bedeutet, durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, Unterstützung verschafft oder geleistet wurde. |
15.10.2020“ |