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Document 32022D2243

    Beschluss (GASP) 2022/2243 des Rates vom 14. November 2022 zur Einleitung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)

    ST/14005/2022/INIT

    ABl. L 294 vom 15.11.2022, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2243/oj

    15.11.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 294/21


    BESCHLUSS (GASP) 2022/2243 DES RATES

    vom 14. November 2022

    zur Einleitung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (1),

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 17. Oktober 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1968 angenommen.

    (2)

    Am 8. November 2022 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Missionsplan für die EUMAM Ukraine gebilligt werden sollte.

    (3)

    Die EU-Mission sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers für die EUMAM Ukraine am 15. November 2022 eingeleitet werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Missionsplan für die EUMAM Ukraine wird gebilligt.

    Artikel 2

    Die EUMAM Ukraine wird am 15. November 2022 eingeleitet.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 14. November 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85.


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