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Document 32020R1228
Commission Implementing Regulation (EU) 2020/1228 of 29 November 2019 laying down implementing technical standards with regard to the format of applications for registration as a securitisation repository or for extension of a registration of a trade repository pursuant to Regulation (EU) 2017/2402 of the European Parliament and of the Council (Text with EEA relevance)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1228 der Kommission vom 29. November 2019 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung als Verbriefungsregister oder auf Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1228 der Kommission vom 29. November 2019 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung als Verbriefungsregister oder auf Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2019/8880
ABl. L 289 vom 3.9.2020, pp. 330–334
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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3.9.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 289/330 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1228 DER KOMMISSION
vom 29. November 2019
zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung als Verbriefungsregister oder auf Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 8,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Ein einheitliches Format für die bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einzureichenden Anträge auf Registrierung als Verbriefungsregister oder auf Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister sollte sicherstellen, dass sämtliche gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission (2) vorgeschriebenen Informationen an die ESMA übermittelt und von dieser problemlos identifiziert werden. |
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(2) |
Es ist wichtig, dass die in diesen Anträgen enthaltenen Informationen in einem Format übermittelt werden, das ihre Speicherung für eine künftige Verwendung und Reproduktion ermöglicht. Deshalb sollten diese Anträge auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. |
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(3) |
Um die Identifizierung der im Rahmen dieser Anträge übermittelten Informationen zu vereinfachen, sollten für jedes im Antrag enthaltene Dokument eine eindeutige Referenznummer und ein Titel angegeben werden. Aus demselben Grund sollte der Antragsteller verpflichtet sein, bei jeder übermittelten Information anzugeben, auf welche Bestimmung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 sich die betreffende Information bezieht. |
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(4) |
Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, den die ESMA der Kommission vorgelegt hat. |
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(5) |
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und Rates (3) hat die ESMA zu dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, auf dem diese Verordnung beruht, eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeneffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der vorgenannten Verordnung eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Format des Antrags auf Registrierung und Ausweitung der Registrierung
(1) Anträge auf Registrierung als Verbriefungsregister nach Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 werden in dem in Anhang 1 dieser Verordnung festgelegten Format ausgefüllt.
(2) Transaktionsregister, die nach Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 einen Antrag auf Ausweitung der Registrierung stellen, füllen ihren Antrag in dem in Anhang 2 dieser Verordnung festgelegten Format aus.
(3) Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 erfolgt die Übermittlung der Anträge
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a) |
auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4); |
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b) |
unter Vergabe einer eindeutigen Referenznummer für jedes im Antrag enthaltene Dokument. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. November 2019
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35.
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission vom 29. November 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Antrags auf Registrierung als Verbriefungsregister und der Einzelheiten des Antrags bei einem vereinfachten Antrag auf Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister (siehe Seite 345 dieses Amtsblatts).
(3) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 176/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84).
(4) Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).
ANHANG I
Formate für einen Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister
Tabelle 1
Allgemeine Informationen
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Datum der Antragstellung |
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Unternehmensbezeichnung des Verbriefungsregisters |
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Ort der Erlangung der Rechtsfähigkeit und Umfang der Geschäftstätigkeit |
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Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) |
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Geschäftsanschrift des Verbriefungsregisters |
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Geschäftsanschrift etwaiger Tochterunternehmen des Verbriefungsregisters |
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Geschäftsanschrift etwaiger Zweigniederlassungen des Verbriefungsregisters |
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Uniform Resource Locator (URL) der Website des Verbriefungsregisters |
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Verbriefungsarten, Risikoübertragungsmethoden und Arten von zugrunde liegenden Risikopositionen, für die das antragstellende Register die Registrierung beantragt |
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Wurde der Antragsteller von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, zugelassen oder registriert, Name der Behörde und etwaige Referenznummer der Zulassung oder Registrierung |
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Name(n) der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
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Kontaktdaten der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
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Name(n) der Person(en), die beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind (oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind) |
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Kontaktdaten der Person(en), die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind, oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind |
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Name etwaiger Mutterunternehmen |
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Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) etwaiger Mutterunternehmen |
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Geschäftsanschrift etwaiger Mutterunternehmen |
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Name der zuständigen Aufsichtsbehörde etwaiger Mutterunternehmen |
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Referenznummer der zuständigen Aufsichtsbehörde etwaiger Mutterunternehmen |
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Name eines etwaigen obersten Mutterunternehmens |
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Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) eines etwaigen obersten Mutterunternehmens |
|
Geschäftsanschrift eines etwaigen obersten Mutterunternehmens |
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Name der zuständigen Aufsichtsbehörde eines etwaigen obersten Mutterunternehmens |
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Referenznummer der zuständigen Aufsichtsbehörde eines etwaigen obersten Mutterunternehmens |
Tabelle 2
Dokumentreferenzen (1)
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Bestimmung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230der Kommission, in der die im betreffenden Dokument enthaltene Information verlangt wird |
Eindeutige Referenznummer des Dokuments |
Titel des Dokuments |
Kapitel, Abschnitt oder Seite des Dokuments, wo die Information zu finden ist, oder Grund, warum die Information nicht übermittelt wurde |
(1) Für alle nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 with the exception of points (a) to ( der Kommission verlangten Informationen, mit Ausnahme von deren Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a bis c, e, f, h und i sowie Artikel 7 Absatz 2.
ANHANG II
Formate für den Antrag eines Transaktionsregisters auf Ausweitung der Registrierung
Tabelle 1
Allgemeine Informationen
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Datum der Antragstellung |
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Datum der Registrierung des Antragstellers als Transaktionsregister |
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Unternehmensbezeichnung des Verbriefungsregisters |
|
Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) |
|
Geschäftsanschrift des Verbriefungsregisters |
|
Geschäftsanschrift etwaiger Tochterunternehmen des Verbriefungsregisters |
|
Geschäftsanschrift etwaiger Zweigniederlassungen des Verbriefungsregisters |
|
Uniform Resource Locator (URL) der Website des Verbriefungsregisters |
|
Bei der Global Legal Entity Identifier Foundation registrierte Rechtsträgerkennung (LEI) |
|
Verbriefungsarten, Risikoübertragungsmethoden und Arten von zugrunde liegenden Risikopositionen, für die das antragstellende Register die Registrierung beantragt |
|
Wurde der Antragsteller von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er seinen Sitz hat, zugelassen oder registriert, Name der Behörde und etwaige Referenznummer der Zulassung oder Registrierung |
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Name(n) der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
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Kontaktdaten der für den Antrag verantwortlichen Person(en) |
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Name(n) der Person(en), die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind, oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die in Bezug auf die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind |
|
Kontaktdaten der Person(en), die beim Verbriefungsregister für die Compliance verantwortlich sind (oder aller etwaigen anderen Mitarbeiter, die beim Verbriefungsregister an den Compliance-Bewertungen beteiligt sind) |
Tabelle 2
Dokumentreferenzen (1)
|
Bestimmung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission, in der die im betreffenden Dokument enthaltene Information verlangt wird |
Eindeutige Referenznummer des Dokuments |
Titel des Dokuments |
Kapitel, Abschnitt oder Seite des Dokuments, wo die Information zu finden ist, oder Grund, warum die Information nicht übermittelt wurde |
(1) Für alle nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1230 der Kommission verlangten Informationen, mit Ausnahme von deren Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a bis c, e, f, h und i sowie Artikel 7 Absatz 2.