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Document 32020D0214

    Beschluss (GASP) 2020/214 des Rates vom 17. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

    ST/5482/2020/INIT

    ABl. L 45 vom 18.2.2020, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/214/oj

    18.2.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 45/3


    BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES

    vom 17. Februar 2020

    zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Belarus angenommen.

    (2)

    Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden.

    (3)

    Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 8 des Beschlusses 2012/642/GASP erhält folgende Fassung:

    „Artikel 8

    (1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2021.

    (2)   Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2020.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES.


    (1)  Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).


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