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Document 32017D2271

Beschluss (EU) 2017/2271 des Rates vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

ABl. L 326 vom 9.12.2017, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2271/oj

9.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/36


BESCHLUSS (EU) 2017/2271 DES RATES

vom 30. November 2017

über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/949 des Rates (2) wurde das Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union am 31. Oktober 2016 vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.

(2)

Das Protokoll sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (3).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. November 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. SIMSON


(1)  Zustimmung vom 16. Mai 2017 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2016/949 des Rates vom 6. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl. L 159 vom 16.6.2016, S. 1).

(3)  Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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