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Document 32017D1208(01)
Commission Implementing Decision of 4 December 2017 on the publication in the Official Journal of the European Union of an application to amend the specification for a name in the wine sector in accordance with Article 105 of Regulation (EU) No 1308/2013 of the European Parliament and of the Council (Graves (PDO))
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Dezember 2017 zur Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Graves (g.U.))
Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Dezember 2017 zur Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Graves (g.U.))
C/2017/7947
ABl. C 421 vom 8.12.2017, p. 10–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
8.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/10 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 4. Dezember 2017
zur Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (Graves (g.U.))
(2017/C 421/07)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 97 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Frankreich hat gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation des Namens „Graves“ eingereicht. |
(2) |
Die Kommission hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass die in den Artikeln 93 bis 96, in Artikel 97 Absatz 1 sowie in den Artikeln 100, 101 und 102 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegten Bedingungen erfüllt sind. |
(3) |
Damit gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Einspruch erhoben werden kann, muss der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation des Namens „Graves“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation des Namens „Graves“ (g.U.) gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben.
Gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 besteht das Recht, innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union Einspruch gegen die in Absatz 1 vorgesehene Änderung der Produktspezifikation einzulegen.
Brüssel, den 4. Dezember 2017
Für die Kommission
Phil HOGAN
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
ANHANG
„GRAVES“
AOP-FR-A1012-AM01
Datum der Antragstellung: 7.3.2016
ANTRAG AUF ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION
1. Rechtsgrundlage der Änderung
Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — nicht geringfügige Änderung
2. Beschreibung und Änderungsgründe
2.1. Geografisches Gebiet
Kapitel I Abschnitt IV Nummer 1 der Produktspezifikation wird wie folgt geändert:
— |
Nach dem Wort „Virelade“ werden folgende Wörter eingefügt: „sowie auf dem Teil des Gebiets der Gemeinde Coimères, der dem Abschnitt A (Flurname: Herrères) des Grundbuchblatts 1 (1934 überarbeiteter Katasterplan) entspricht, dessen Übereinstimmung mit dem aktuellen Katasterplan („plan minute de conservation“) am 5. November 2010 bescheinigt wurde“. Zweck der Änderung ist es, in das geografische Gebiet einen Teil des Gebiets der Gemeinde Coimères einzubeziehen, für den belegt ist, dass er kontinuierlich für den Weinbau genutzt wurde, dass vergleichbare Erziehungsformen zur Anwendung kommen und dass das Gebiet landschaftlich und topografisch sowie hydrologisch, geologisch und pedologisch den benachbarten Weingärten des Namens „Graves“ vergleichbar ist. Dieser Teil der Gemeinde Coimères schließt geografisch unmittelbar an das geografische Gebiet der g.U. „Graves“ an. Der Antrag auf Einbeziehung der Gemeinde Coimères wurde erstmals im Jahr 1938 unmittelbar nach der nationalen Anerkennung des Namens gestellt, nachdem ein Wirtschaftsteilnehmer damals auf ein Versäumnis hingewiesen hatte. Obwohl auf allen Ebenen der nationalen Entscheidungsinstanzen stets positiv über die Einbeziehung der Gemeinde in das geografische Gebiet der Ursprungsbezeichnung entschieden wurde, wurde diese Entscheidung in der Folge nie in den amtlichen Urkunden festgehalten. Die nun vorgesehene Aufnahme der Gemeinde soll somit lediglich ein lang zurückliegendes Versäumnis beheben. |
— |
Die Wörter „Martignas-sur-Jalle“ und „Saint-Jean-d’Illac“ werden gestrichen. Dadurch sollen die Gemeinden Martignas-sur-Jalle und Saint-Jean-d’Illac aus dem geografischen Gebiet ausgeschlossen werden, da dort kein Weinbau mehr betrieben wird und keine für die g.U. genutzte Rebe oder Parzelle mehr vorhanden ist. |
Nummer 6 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.
2.2. Abgegrenztes Parzellengebiet
In Kapitel I Abschnitt IV Nummer 2 der Produktspezifikation werden nach der Datumsangabe „10. Februar 2011“ folgende Wörter eingefügt: „und — durch Delegation des nationalen Ausschusses — vom ständigen Ausschuss am 4. September 2013“. Mit dieser Änderung soll der Zeitpunkt eingefügt werden, zu dem die zuständige nationale Behörde eine Änderung des abgegrenzten Parzellengebiets im geografischen Produktionsgebiet genehmigt hat. Mit der Parzellenabgrenzung innerhalb des geografischen Erzeugungsgebiets werden die Parzellen ausgewiesen, die sich zur Erzeugung für die in Rede stehende kontrollierte Ursprungsbezeichnung eignen.
Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.
2.3. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
In Kapitel I Abschnitt X Nummer 1 Absatz 3 der Produktspezifikation wird die Zahl „43“ durch die Zahl „42“ ersetzt. Diese Änderung entspricht der Änderung der Zahl der Gemeinden im geografischen Gebiet nach der Streichung der beiden Gemeinden Martignas-sur-Jalle und Saint-Jean-d’Illac und der Aufnahme eines Teils des Gebiets der Gemeinde Coimères.
Nummer 8 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.
Die in Nummer 8 des Einzigen Dokuments enthaltene Zusammenfassung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde unter Beachtung der von e-Ambrosia vorgegebenen maximalen Zeichenzahl entsprechend geändert.
2.4. Sonstige Änderungen
Das Einzige Dokument wurde im Rahmen des vorliegenden neuen Änderungsantrags gemäß den neuen Dateneingaberegeln der Software e-Ambrosia aktualisiert.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name
Graves
2. Art der geografischen Angabe
g.U. — geschützte Ursprungsbezeichnung
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
1. |
Wein |
4. Beschreibung des Weins/der Weine
Nicht schäumender Rotwein
Die Rotweine werden aus einem ausgewogenen Rebsortenbestand gewonnen, dem die Rebsorte Cabernet Sauvignon N Aromen und Struktur und die Rebsorte Merlot N Duft und Geschmeidigkeit verleiht. Sie werden durch die Rebsorten Cabernet Franc N, Petit Verdot N, Malbec N und Carménère N vervollständigt. Die jungen Weine weisen häufig Aromen von roten Früchten auf, die von würzigen und gegrillten Noten begleitet werden. Diese eleganten und strukturierten, feinen und aromatischen Weine entwickeln sich harmonisch, und ihr Bouquet kann dann leicht rauchige Noten annehmen. Je nach Jahrgang und Lage erreichen sie ihren Höhepunkt, wenn sie zwischen fünf und zehn Jahre alt sind.
Natürlicher Alkoholgehalt: mindestens 11 %.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: 13,5 %.
Für diese Rotweine ist die malolaktische Gärung obligatorisch.
Apfelsäuregehalt: ≤ 0,3 g/l;
Gehalt an gärfähigen Zuckern: ≤ 3 g/l.
Nicht schäumender Weißwein
Die Weißweine sind elegant und körperreich. Sie werden aus der Rebsorte Sémillon B gewonnen und entwickeln in der Regel blumige Noten sowie eine natürliche Öligkeit, die Frische jedoch nicht ausschließt. Bei einer Assemblage mit der Rebsorte Sauvignon B, die für Spritzigkeit und Ausdruck sorgt, und der Rebsorte Muscadelle B, die leichte Moschusnoten bietet, weisen diese Weine häufig Blumen- und Zitrusfruchtaromen auf, die manchmal von exotischen oder Mentholnoten begleitet werden. Beim manchmal praktizierten Ausbau im Barrique können sie nach einigen Jahren an Fülle und Komplexität gewinnen.
Natürlicher Alkoholgehalt: mindestens 10,5 %.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: 13 %.
Gehalt an gärfähigen Zuckern: ≤ 4 g/l.
Allgemeine Analysemerkmale
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
|
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
|
Mindestgesamtsäuregehalt |
in Milliäquivalent je Liter |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
13,27 |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
|
Nicht aufgeführt sind die Analyseparameter, die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgegeben sind.
5. Weinbereitungsverfahren
a) Wesentliche önologische Verfahren
Pflanzdichte und -abstand
Anbaupraktiken
Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 5 000 Stöcken pro Hektar auf; der Abstand zwischen den Reihen darf maximal 2 m betragen und muss zwischen den Stöcken einer Reihe kleiner als 0,8 m sein.
Vorschriften für den Rebschnitt
Anbaupraktiken
Der Schnitt erfolgt spätestens im Stadium des Knospenaufbruchs (Stadium 9 nach Lorenz). Die Reben werden nach den nachstehend genannten Techniken mit höchstens 12 Augen je Stock geschnitten:
— |
Zapfenschnitt („à cots“ oder „coursons“) oder langer Schnitt; |
— |
Zapfenschnitt mit zwei Kordonen oder Fächererziehung mit vier Armen. |
Bewässerung
Anbaupraktiken
Während der Vegetationsperiode der Reben ist eine Bewässerung nur im Fall anhaltender Dürre und nur dann zulässig, wenn diese die ordentliche physiologische Entwicklung der Reben und die korrekte Reifung der Trauben beeinträchtigt.
Anreicherung
Spezifisches önologisches Verfahren
Anreicherungsverfahren durch Wasserentzug sind bei Rotweinen bis zu einem Konzentrationsgrad von 15 % zulässig.
Die Rotweine dürfen nach der Anreichung einen Gesamtalkoholgehalt von 13,5 % vol nicht überschreiten.
Die Weißweine dürfen nach der Anreichung einen Gesamtalkoholgehalt von 13 % vol nicht überschreiten.
b) Höchsterträge
Rotwein
65 Hektoliter je Hektar
Weißwein
68 Hektoliter je Hektar
6. Abgegrenztes Gebiet
Traubenernte, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau finden auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Gironde statt: Arbanats, Ayguemorte-les-Graves, Beautiran, Bègles, La Brède, Budos, Cabanac-et-Villagrains, Cadaujac, Canéjan, Castres-Gironde, Cérons, Cestas, Eysines, Gradignan, Guillos, Le Haillan, Illats, Isle-Saint-Georges, Landiras, Langon, Léogeats, Léognan, Martillac, Mazères, Mérignac, Pessac, Podensac, Portets, Pujols-sur-Ciron, Roaillan, Saint-Médard-d’Eyrans, Saint-Michel-de-Rieufret, Saint-Morillon, Saint-Pardon-de-Conques, Saint-Pierre-de-Mons, Saint-Selve, Saucats, Talence, Toulenne, Villenave-d’Ornon, Virelade sowie auf dem Teil des Gebiets der Gemeinde Coimères, der dem Abschnitt A (Flurname: Herrères) des Grundbuchblatts 1 (1934 überarbeiteter Katasterplan) entspricht, dessen Übereinstimmung mit dem aktuellen Katasterplan („plan minute de conservation“) am 5. November 2010 bescheinigt wurde.
7. Wichtigste Keltertrauben
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Cabernet-Sauvignon N |
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Cabernet franc N |
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Cot N |
|
Carménère N |
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Muscadelle B |
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Merlot N |
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Sérmillon B |
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Sauvignon gris G |
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Sauvignon B |
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Petit Verdot N |
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. Der Zusammenhänge
Das geografische Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung „Graves“ bildet einen etwa 10 km breiten Streifen entlang des linken Ufers der Garonne, der von Bordeaux im Norden bis Langon im Südosten reicht.
Wie aus dem Namen der Ursprungsbezeichnung (gravier: Kies) hervorgeht, besteht der Boden des Gebiets „Graves“ aus Geröll, Steinen, mehr und minder grobkörnigem Kies sowie mit Schluff und Ton vermengtem Sand. Der Untergrund besteht zum Teil aus Kalkstein, in der Regel aber aus reinem Sand oder Ortstein (verkitteter Sand, der Eisenpartikel enthält) oder aus Ton. Das Gebiet umfasst 42 Gemeinden im Departement Gironde.
Die Böden sind im Verlauf einer langen, komplexen geologischen Geschichte entstanden, die eng mit der Entstehung der Garonne, den Verlagerungen ihres Laufs und den aufeinanderfolgenden Kaltzeiten des Quartärs verknüpft ist. In diesen Kaltzeiten haben die Gletscher der Pyrenäen deren Täler ausgeschliffen und das Geröll gebildet, das die Flüsse später bis in den Raum Bordeaux mitgeführt haben. Von diesen aufeinanderfolgenden Ablagerungen bleiben nur Reste in Form von Kieskruppen unterschiedlicher Ausmaße und Arten.
Die Böden, die seither entstanden sind, sind wegen des hohen Kies- und Geröllgehalts durchweg durchlässig. Zwar sind sie nicht die einzigen sehr charakteristischen Böden für die Weine mit dem Namen „Graves“, doch bilden sie die Struktur und sind ausschlaggebend für das Image von Exzellenz. Die Hänge fördern das Ablaufen des Wassers und sorgen so für eine vollständige Oberflächendränage, die im Übrigen von einem umfangreichen hydrografischen Netz aus kleinen Wasserläufen, die in die Garonne münden, ergänzt wird. Auf diesen Böden ist die Wasserversorgung der Reben stark reguliert.
Im Anbaugebiet herrscht ein besonderes, günstiges Klima, denn im Westen wird es von einem Kiefernwald, der als wichtiger Temperaturregler fungiert, vor Stürmen, durch die Nähe der Garonne, die für natürliche Luftzufuhr und Luftbewegung sorgt, vor übermäßiger Hitze und Feuchtigkeit und durch den milden Einfluss des Meeres vor Frühjahrsfrösten geschützt. Die Weinbaulandschaft in diesem Gebiet mit ihren sanft geschwungenen Hängen, auf denen die hellen, glattpolierten Kieselsteine das Licht auf die Trauben zurückwerfen, ist zwischen dem Fluss und Kiefernwäldern gelegen.
Aus diesen Böden sind die berühmten Weiß- und Rotweine der Region Bordeaux hervorgegangen, und die Region „Graves“ ist die Wiege der Weinbauverfahren, die auch heute noch zum Einsatz kommen. Die im Meeresklima angebauten Rebsorten mussten bereits seit dem 17. und 18. Jahrhundert durch Pfähle gestützt werden. Später wurden die Spaliererziehung und eine strenge Schnittführung allgemein üblich, die für eine gleichmäßig verteilte Ernte und eine für die Fotosynthese ausreichende Blattoberfläche sorgen, sodass die Reben optimal reifen können.
Traditionsgemäß, wie dies bereits im Dekret vom 4. März 1937 über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Graves“ festgehalten wurde, gehören zu dem für die Traubenlese abgegrenzten Parzellengebiet die Parzellen, die durch ihren wasserableitenden Boden oder ihre Kamm- oder Hanglage über einen natürlichen Wasserabfluss verfügen. Ausgeschlossen sind geografische oder topografische Lagen, die wegen der Entfernung zur Garonne oder der umliegenden Wälder (die die Zirkulation der kalten Luftmassen behindern) im Frühjahr von Frösten bedroht sind.
Die genau abgegrenzten Parzellen ermöglichen die optimale Entfaltung der lokalen Rebsorten, die im Laufe der Zeit wegen ihrer Haltbarkeit und ihrer Alterungsfähigkeit ausgewählt wurden, da diese Erzeugnisse über weite Strecken befördert werden mussten.
Zwar sind der Produktionsmenge von Rotwein durch die steinigen, warmen und wenig fruchtbaren Böden der Ursprungsbezeichnung natürliche Grenzen gesetzt, diese gestatten jedoch eine optimale Reifung der Rebsorten Cabernet-Sauvignon N und Merlot, die darüber hinaus durch die Wärmeregulierung begünstigt wird, die die Nähe der Garonne gewährleistet. Die so erzeugten Weine weisen eine gute Struktur auf und erfahren dann den für ihre Reifung und die optimale Geschmacksentwicklung erforderlichen Ausbau, bevor sie an den Verbraucher abgegeben werden.
Die Böden, die mehr Sand oder Ton enthalten, eignen sich besser für die Erzeugung von Weißweinen mit der Ursprungsbezeichnung, die hauptsächlich aus den Rebsorten Sauvignon B und Sémillon B gewonnen werden, die ihnen Frische in Verbindung mit Feinheit und Blumen- und Fruchtaromen verleihen.
Die Mindestpflanzdichte ist hoch, um eine hinreichende Ernte ohne Überlastung der Reben zu erreichen, was eine Voraussetzung für die Reife und optimale Konzentration der Trauben ist.
Die Nähe zum Hafen von Bordeaux, in dem historisch ein florierender Handel entstand, um diese Weine in die ganze Welt zu verkaufen, kombiniert mit einer einmaligen geopedologischen Lage bewirkten, dass die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Graves“ internationale Bekanntheit erlangen konnte.
9. Weitere wesentliche Bedingungen
Gebiet in unmittelbarer Nähe
Rechtsrahmen
Nationale Rechtsvorschriften
Art der sonstigen Bedingung
Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Beschreibung der Bedingung
Das in Abweichung für die Weinherstellung, die Weinbereitung und den Weinausbau definierte Gebiet in unmittelbarer Nähe besteht aus dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Gironde: Barsac, Béguey, Bieujac, Bommes, Cadillac, Castets-en-Dorthe, Fargues, Langoiran, Loupiac, Le Pian-sur-Garonne, Preignac, Rions, Saint-Loubert, Saint-Maixant, Saint-Pierre-d’Aurillac, Sainte-Croix-du-Mont und Sauternes.
Größere geografische Einheit
Rechtsrahmen
Nationale Rechtsvorschriften
Art der sonstigen Bedingung
Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung
Beschreibung der Bedingung
Bei der Kennzeichnung von Weinen mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung kann die größere geografische Einheit „Vin de Graves“ angegeben werden. Die Schriftgröße der Zeichen für die größere geografische Einheit darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite zwei Drittel der Größe der Zeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.
10. Link zur Produktspezifikation
https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-d60d4526-0d0e-4eec-811f-73176ca92985