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Document 32017B1717

Beschluss (EU) 2017/1717 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 313–313 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1717/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/313


BESCHLUSS (EU) 2017/1717 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts (Europol) für das Haushaltsjahr 2015

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2015,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der dem Amt für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 — C8-0070/2017),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (4), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 108,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0107/2017),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Polizeiamts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Amts für das Haushaltsjahr 2015;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Antonio TAJANI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 198.

(2)  Siehe Fußnote 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(5)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


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