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Document 32017B1707

    Beschluss (EU) 2017/1707 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2015

    ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 299–299 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1707/oj

    29.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/299


    BESCHLUSS (EU) 2017/1707 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 27. April 2017

    zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2015

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2015,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 — C8-0053/2017),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (4), insbesondere auf Artikel 14,

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 108,

    gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0116/2017),

    1.

    billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2015;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Antonio TAJANI

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 179.

    (2)  Siehe Fußnote 1.

    (3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (4)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.

    (5)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


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