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Document 32016D1946
Council Decision (EU) 2016/1946 of 15 March 2016 concerning the signing and conclusion of the Agreement between the European Union and Georgia on security procedures for exchanging and protecting classified information
Beschluss (EU) 2016/1946 des Rates vom 15. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Beschluss (EU) 2016/1946 des Rates vom 15. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
ABl. L 300 vom 8.11.2016, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
8.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 300/1 |
BESCHLUSS (EU) 2016/1946 DES RATES
vom 15. März 2016
über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 218 Absatz 5 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 20. Januar 2014 beschlossen, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) zu ermächtigen, nach Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union und gemäß dem Verfahren des Artikels 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheit von Informationen aufzunehmen. |
(2) |
Die Hohe Vertreterin hat aufgrund dieser Ermächtigung ein Abkommen mit Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen ausgehandelt. |
(3) |
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen wird im Namen der Union genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A.G. KOENDERS