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Document 32014D0097

    2014/97/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

    ABl. L 50 vom 20.2.2014, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/97(1)/oj

    20.2.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 50/19


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 20. November 2013

    über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

    (2014/97/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (1), insbesondere auf Artikel 11,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in der Erwägung, dass es nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1b notwendig erscheint, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 den Mittelansatz für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme über die Obergrenze der Teilrubrik 1b hinaus um 89 330 000 EUR aufzustocken, um Zypern zusätzliche Mittel aus den Strukturfonds für das Jahr 2014 in Höhe von insgesamt 100 000 000 EUR zu gewähren —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 89 330 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in Teilrubrik 1b bereitzustellen.

    Dieser Betrag dient zur Aufstockung der Mittel für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme der Teilrubrik 1b.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Straßburg am 20. November 2013.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    M. SCHULZ

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    V. LEŠKEVIČIUS


    (1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.


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