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Document 32013D0523
2013/523/EU: Council Decision of 18 October 2013 on the signing, on behalf of the European Union, of the revised Memorandum of Understanding with the United States of America Regarding the Importation of Beef from Animals Not Treated with Certain Growth-Promoting Hormones and Increased Duties Applied by the United States to Certain Products of the European Union
2013/523/EU: Beschluss des Rates vom 18. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — der überarbeiteten Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union
2013/523/EU: Beschluss des Rates vom 18. Oktober 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — der überarbeiteten Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union
ABl. L 282 vom 24.10.2013, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 282 vom 24.10.2013, p. 7–7
(HR)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/523/oj
24.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 282/35 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Oktober 2013
über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — der überarbeiteten Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union
(2013/523/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Phase 2 der Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Kommission über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „Vereinbarung“), die am 13. Mai 2009 zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft getroffen und vom Rat der Europäischen Union als internationale Übereinkunft der Union gebilligt wurde, lief am 1. August 2013 aus. |
(2) |
Es liegt im Interesse der Union, Phase 2 der Vereinbarung zu verlängern und sich dabei weiter um eine Beilegung der WTO-Streitigkeit Europäische Gemeinschaften — Gemeinschaftsmaßnahmen betreffend Fleisch und Fleischprodukte (Hormone) zu bemühen. |
(3) |
In diesem Sinne hat die Kommission Entwürfe zur Änderung der Vereinbarung ausgehandelt, im Einklang mit der in der Vereinbarung festgelegten Verhandlungsbefugnis. |
(4) |
Die überarbeitete Vereinbarung sollte unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung der überarbeiteten Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses der genannten überarbeiteten Vereinbarung — genehmigt.
Der Wortlaut der zu überarbeiteten Vereinbarung ist diesem Beschluss beigefügt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die überarbeitete Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 18. Oktober 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. LINKEVIČIUS
(1) Der Wortlaut der überarbeiteten Vereinbarung wird gemeinsam mit dem Beschluss über ihren Abschluss veröffentlicht.