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Document 32011R0505

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 505/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

ABl. L 136 vom 24.5.2011, p. 48–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/505/oj

24.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 136/48


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 505/2011 DES RATES

vom 23. Mai 2011

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger (1), insbesondere auf Artikel 8a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Mai 2006 die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/301/GASP des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2010/639/GASP über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger (2) sollten weitere Personen in die in Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 enthaltenen Listen der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgenommen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2011.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.

(2)  Siehe Seite 87 dieses Amtsblatts.


ANHANG

PERSONEN NACH ARTIKEL 1

 

Name

Transkription der belarussischen Schreibweise

Transkription der russischen Schreibweise

Name (bela–russische Schreib–weise)

Name (russische Schreibweise)

Geburtsort und Geburts–datum

Funktion/Position

1.

Schykarou, Uladsislau

Schikarow, Wladislaw

Шыкароў Уладзiслаў

Шикаров Владислав

 

Richter beim Bezirksgericht Witebsk-Schelesnodoroschny. Er veruteilte mehrere Demonstranten im Berufungsverfahren, obwohl das Gericht erster Instanz sie für nicht schuldig befunden hatte.

2.

Merkul, Natallja Wiktarauna

Merkul, Natalja Wiktorowna

Меркуль Наталля Вiктараўна

Меркуль Наталья Викторовна

Geburtsdatum:

13.11.1964

Direktorin der Sekundarschule in Talkow-Zentrum, Puchowitschi Distrikt. Sie entließ am 27. Januar 2011 Natalja Ilinitsch, eine hoch geachtete Lehrerin der Sekundarschule, wegen ihrer politischen Ansichten und ihrer Teilnahme an den Ereignissen vom 19. Dezember 2010.

3.

Akulitsch, Swjatlana Raszislawauna

Okulitsch, Swetlana Rostislawowna

Акулiч Святлана Расцiславаўна

Окулич Светлана Ростиславовна

Geburtsdatum:

27.8.1948 oder 1949

Richterin am Puchowitschi Bezirksgericht. Sie lehnte die Klage von Natalja Ilinitsch auf Wiedereinsetzung in ihre Funktion als Lehrerin an der Sekundarschule in Talkow-Zentrum gesetzeswidrig ab.

4.

Pykina, Natallja

Pykina, Natalja

Пыкiна Наталля

Пыкина Наталья

 

Richterin am Partisanski Bezirksgericht, war mit dem Verfahren gegen Herrn Lichowid befasst. Sie verurteilte Herrn Lichowid, einen Aktivisten der „Freiheitsbewegung“, zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren unter verschärften Bedingngen.

5.

Masouka, Sjarhej

Masowka, Sergej/Masowko, Sergej

Мазоўка Сяргей

Мазовка Сергей/Мазовко Сергей

 

Staatsanwalt in der Rechtssache Daschkewitsch-Lobow. Dmitri Daschkewitsch and Eduard Lobow, Aktivisten der „Jungen Front“, wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen wegen Rowdytums verurteilt. Der wahre Grund für die Haftstrafen ist, dass beide aktiv an der Wahlkampagne im Dezember 2010 teilgenommen und einen der Oppositionskandidaten unterstützt hatten.

6.

Aljaksandrau, Dsmitryj Pjatrowitsch

Aleksandrow, Dmitri Petrowitsch

Аляксандраў Дзмiтрый Пятровiч

Александров Дмитрий Петрович

 

Richter am Obersten Wirtschaftsgericht. Er verhängte das Verbot des unabhängigen Senders „Autoradio“. („Autoradio“ wurde verboten, weil er „Aufrufe zu Massenunruhen während des Präsidentschaftswahlkampfes im Dezember 2010“ gesendet haben soll. Entsprechend einem gültigen Vertrag hatte der Radiosender das Wahlprogramm von Herrn Sannikow, einem der Kandidaten der Opposition, mit de Worten verbreitet: „Die Zukunft wird nicht in den Küchen, sondern auf den Plätzen entschieden.“)

7.

Wakultschyk, Walery

Wakultschik, Waleri

Вакульчык Валерый

Вакульчик Валерий

 

Leiter des Analytischen Zentrums der Präsidialverwaltung, verantwortlich für Telekommunikation, einschließlich Überwachung, Filterung, Abhörung und Kontrolle von sowie Eingriff in verschiedene(n) Kommunikationskanäle(n), z.B. dem Internet.

8.

Tschatwjartkowa, Natallja

Tschetwertkowa, Natalja

Чатвярткова Наталля

Четверткова Наталья

 

Richterin am Partisanski Bezirksgericht in Minsk. Sie war mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Andrej Sannikow, den Aktivisten der Zivilgesellschaft Ilja Wassilewitsch, Fjodor Mirsojanow, Oleg Gnedtschik und Wladimir Jerjomenok befasst. Ihre Art, den Prozess zu führen, stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie hielt an gegen die Angeklagten vorgebrachten nicht relevanten Beweismitteln und Zeugenaussagen fest.

9.

Bulasch, Ala

Bulasch, Alla

Булаш Ала

Булаш Алла

 

Richterin am Oktjabrski (Kastritschnitski) Bezirksgericht in Minsk. Sie war mit der Rechtssache Pawel Winogradow, Dmitri Drosd, Ales Kirkevitsch, Andrej Protassenja und Wladimir Chomitschenko befasst. Ihre Art, den Prozess zu führen, stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie hielt an gegen die Angeklagten vorgebrachten nicht relevanten Beweismitteln und Zeugenaussagen fest.

10.

Barouski, Aljaksandr Genadsewitsch

Borowski, Aleksandr Gennadijewitsch

Бароўскi Аляксандр Генадзевiч

Боровский Александр Геннадиевич

 

Staatsanwalt am Oktjabrski (Kastritschnitski) Bezirksgericht in Minsk. Er war mit der Rechtssache Pawel Winogradow, Dmitri Drosd, Ales Kirkevitsch und Wladimir Chomitschenko befasst. Die von ihm vertretene Anklage ist eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie stützt sich auf eine falsche Einstufung der Ereignisse vom 19. Dezember 2010, die weder durch Beweismittel noch durch Zeugenaussagen gedeckt ist.

11.

Simanouski, Dmitri Walerjewitsch

Simanowski, Dmitri Walerijewitsch

Сiманоўскi Дмiтрый Валер'евiч

Симановский Дмитрий Валериевич

 

Staatsanwalt am Perwomaiski Bezirksgericht in Minsk. Er war mit der Rechtssache Dmitri Bondarenko befasst. Die von ihm vertretene Anklage ist eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie stützt sich auf eine falsche Einstufung der Ereignisse vom 19. Dezember 2010, die weder durch Beweismittel noch durch Zeugenaussagen gedeckt ist.

12.

Bryssina, Schanna

Bryssina, Schanna/

Brissina, Schanna

Брысiна Жанна

Брысина Жанна/Брисина Жанна

 

Richterin am Sawodskoi Bezirksgericht in Minsk in der Rechtssache Irina Chalip, Sergej Marzelew und Pawel Sewerinez – herausragende Vertreter der Zivilgesellschaft. Ihre Art, den Prozess zu führen, stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie hielt an gegen die Angeklagten vorgebrachten nicht relevanten Beweismitteln und Zeugenaussagen fest.

13.

Schukouski, Sjarhej Kanstanzinawitsch Schukowski, Sergej Konstantinowitsch

Жукоўскi Сяргей Канстанцiнавiч

Жуковский, Сергей Константинович

 

Staatsanwalt am Sawodskoi Bezirksgericht in Minsk in der Rechtssache Irina Chalip, Sergej Martselew und Pawel Sewerinets – herausragende Vertreter der Zivilgesellschaft. Die von ihm vertretene Anklage ist eindeutig und unmittelbar politisch motiviert und stellt einen klaren Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Sie stützt sich auf eine falsche Einstufung der Ereignisse vom 19. Dezember 2010, die weder durch Beweismittel noch durch Zeugenaussagen gedeckt ist.


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