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Document 32011D0684
2011/684/CFSP: Council Decision 2011/684/CFSP of 13 October 2011 amending Decision 2011/273/CFSP concerning restrictive measures against Syria
2011/684/GASP: Beschluss 2011/684/GASP des Rates vom 13. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
2011/684/GASP: Beschluss 2011/684/GASP des Rates vom 13. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
ABl. L 269 vom 14.10.2011, p. 33–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 30/11/2011; Aufgehoben durch 32011D0782
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32011D0273 | Zusatz | Anhang II | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 3.8 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4 BI | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4.4 PTA) | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4.4 PTC) | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Zusatz | Artikel 4.5 BI | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4.1 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 3.1 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 6 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Änderung | Anhang | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 5.1 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4.2 | 13/10/2011 | |
Modifies | 32011D0273 | Ersetzung | Artikel 4.3 PTA) | 13/10/2011 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repealed by | 32011D0782 |
14.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 269/33 |
BESCHLUSS 2011/684/GASP DES RATES
vom 13. Oktober 2011
zur Änderung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 9. Mai 2011 den Beschluss 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1) erlassen. |
(2) |
Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien sollte eine weitere Organisation den im Beschluss 2011/273/GASP aufgeführten restriktiven Maßnahmen unterworfen werden, um zu verhindern, dass diese Organisation Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die derzeit in ihrem Eigentum sind oder von ihr gehalten oder kontrolliert werden, dazu verwendet, dem syrischen Regime finanzielle Unterstützung zu gewähren, wobei jedoch für einen befristeten Zeitraum erlaubt wird, dass eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die diese Organisation nachfolgend erhält, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Handelsgeschäften mit nicht benannten Personen und Organisationen verwendet werden. |
(3) |
Der Beschluss 2011/273/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2011/273/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
|
3. |
Artikel 4a erhält folgende Fassung: „Artikel 4a Ansprüche, einschließlich Schadensersatz-, Entschädigungs- und ähnlichen Ansprüchen wie Aufrechnungsansprüche, Geldbußen oder Garantieansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung von finanziellen Garantien, einschließlich Ansprüchen aus Akkreditiven und ähnlichen Instrumenten, die von den in den Anhängen I und II aufgeführten benannten Personen oder Organisationen oder einer anderen Person oder Organisation in Syrien, einschließlich der syrischen Regierung, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder von Personen oder Organisationen, die durch sie oder für sie handeln, im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen geltend gemacht werden, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise durch unter diesen Beschluss fallende Maßnahmen beeinträchtigt wurde, werden nicht anerkannt.“. |
4. |
Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Rat erstellt und ändert die Listen in den Anhängen I und II auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.“. |
5. |
Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 (1) In den Anhängen I und II werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisation in die Liste angegeben. (2) Die Anhänge I und II enthalten ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisation erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.“. |
Artikel 2
Der Anhang des Beschlusses 2011/273/GASP wird zu Anhang I.
Artikel 3
Der Anhang dieses Beschlusses wird dem Beschluss 2011/273/GASP als Anhang II angefügt.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Oktober 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DOWGIELEWICZ
(1) ABl. L 121 vom 10.5.2011, S. 11.
ANHANG
„ANHANG II
Liste der Organisationen nach Artikel 4 Absatz 1
Organisationen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
||||
1. |
Commercial Bank of Syria |
SWIFT/BIC CMSY SYDA; alle Filialen weltweit [NPWMD] Website: http://cbs-bank.sy/En-index.php Tel.: +963 11 2218890 Fax: +963 11 2216975 Geschäftsleitung: dir.cbs@mail.sy |
Im staatlichen Eigentum stehende Bank, die das Regime finanziell unterstützt. |
13.10.2011“ |