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Document 32010D0818

    Beschluss der Kommission vom 17. August 2010 zur Änderung des Beschlusses 2007/623/EG zur Einrichtung der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten

    ABl. C 223 vom 18.8.2010, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2012

    18.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 223/6


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 17. August 2010

    zur Änderung des Beschlusses 2007/623/EG zur Einrichtung der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten

    2010/C 223/03

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Durch den Beschluss 2007/623/EG (1) schuf die Kommission für die Dauer von drei Jahren die Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten („die Gruppe“).

    (2)

    Für die Kommission haben der Abbau der Verwaltungslasten und die Vereinfachung der Rechtsvorschriften weiterhin Priorität; das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union soll 2012 abgeschlossen werden.

    (3)

    Deshalb sollte das Mandat der Gruppe und ihrer Mitglieder entsprechend verlängert werden.

    (4)

    Die Gruppe sollte auch künftig eng mit externen Interessenträgern und den Kommissionsdienststellen zusammenarbeiten und mit dem stellvertretenden Generalsekretär und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Folgenabschätzung regelmäßig einen strukturierten Meinungs- und Erfahrungsaustausch über Fragen im Zusammenhang mit Verwaltungslasten führen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss K(2007) 4063 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 2 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 2

    Die Aufgabe der Gruppe besteht darin, die Kommission in Fragen im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union, dessen Ziel es ist, die für Unternehmen aufgrund von EU-Rechtsvorschriften entstehenden Verwaltungslasten bis 2012 um 25 % zu verringern, sowie hinsichtlich der im Arbeitsprogramm der Kommission vorgesehenen Vereinfachungsinitiativen zu beraten.

    Insbesondere soll die Gruppe

    Unterstützung im Zusammenhang mit Fragen zu den von den Beratern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten bieten; hierfür werden Internetkonsultationen und einschlägige Seminare in den Mitgliedstaaten durchgeführt;

    die Kommission auf Verlangen bei etwaigen im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm auftretenden methodischen Fragen beraten;

    Vorschläge dazu unterbreiten, welche bestehenden Rechtsvorschriften bei Bedarf zusätzlich in das Programm zum Abbau der Verwaltungslasten einbezogen werden könnten;

    die Kommission in Bezug auf ihr fortlaufendes Vereinfachungsprogramm, insbesondere mit Blick auf Rechtsakte, die ein großes Potenzial für den Abbau von Verwaltungslasten besitzen, beraten;

    die Kommission dabei unterstützen, Fortschritte bei der Annahme von Vorschlägen zur Verringerung von Verwaltungslasten durch Rat und Parlament zu sichern;

    bis November 2011 einen Bericht über bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten für eine möglichst unbürokratische Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften vorlegen.

    Das Mandat wird der Gruppe bis zum 31. Dezember 2012 erteilt.“

    2.

    Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 3

    1.   Die Kommission kann die Gruppe zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union und zu ihrem laufenden Vereinfachungsprogramm gemäß dem Arbeitsprogramm der Kommission konsultieren.“

    3.

    Artikel 4 wird wie folgt geändert:

    Artikel 4

    a)

    Absatz 4 erster Satz erhält folgende Fassung:

    „Die Mitglieder der Gruppe werden bis zum 31. Dezember 2012 ernannt.“

    b)

    Absatz 7 erster Satz erhält folgende Fassung:

    „Die Namen der Mitglieder werden auf der Internetseite des Generalsekretariats der Europäischen Kommission veröffentlicht.“

    4.

    Artikel 5 Absatz 4 zweiter Satz erhält folgende Fassung:

    „Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission nimmt die Sekretariatsgeschäfte der Gruppe wahr.“

    5.

    Artikel 7 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 7

    Geltungsdauer

    Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2012.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am 30. August 2010 in Kraft.

    Brüssel, den 17. August 2010

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 253 vom 28.9.2007, S. 40.


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