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Document 32009D0103
2009/103/EC: Council Decision of 4 November 2008 granting mutual assistance for Hungary
2009/103/EG: Entscheidung des Rates vom 4. November 2008 über einen gegenseitigen Beistand für Ungarn
2009/103/EG: Entscheidung des Rates vom 4. November 2008 über einen gegenseitigen Beistand für Ungarn
ABl. L 37 vom 6.2.2009, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
6.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 37/7 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 4. November 2008
über einen gegenseitigen Beistand für Ungarn
(2009/103/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 119,
auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Seit Mitte 2006 haben die ungarischen Behörden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die in Ungarn aufgelaufenen außen- und binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichte zu beheben. Obgleich dabei in den letzten beiden Jahren greifbare Ergebnisse erzielt wurden, darunter eine erhebliche Senkung des gesamtstaatlichen Defizits und ein allmählicher Abbau des Leistungsbilanzdefizits, sind die ungarischen Finanzmärkte seit Anfang Oktober 2008 unter großen Druck geraten. |
(2) |
Die ungarischen Behörden haben im Oktober 2008 ein umfassendes wirtschaftspolitisches Programm angenommen, das dazu bestimmt ist, das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen und die in den vorangegangenen Wochen an den ungarischen Finanzmärkten aufgetretenen Spannungen zu vermindern. Dieses Programm beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung einer angemessenen Liquidität und Finanzierung des Bankensystems, Schritte zur Gewährleistung einer angemessenen Kapitalisierung der Banken, sowie Pläne zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zur Eindämmung des Finanzierungsbedarfs. Insbesondere hat die ungarische Regierung ihr Defizitziel für 2008 gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan für 2008 von 4 % des BIP auf 3,4 % des BIP und für 2009 von 3,2 % des BIP auf 2,6 % des BIP gesenkt. Dieses wirtschaftspolitische Programm und insbesondere die Haushaltsziele werden im Staatshaushalt und im Konvergenzprogramm, die zudem weitere Politikmaßnahmen und Strukturreformen enthalten, zum Ausdruck kommen. |
(3) |
Der Rat überprüft die Wirtschaftspolitik Ungarns regelmäßig, insbesondere im Rahmen der alljährlichen Prüfung der Aktualisierung des Konvergenzprogramms Ungarns und der Umsetzung des nationalen Reformprogramms, der turnusmäßigen Bewertung der Fortschritte Ungarns im Hinblick auf die Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sowie im Rahmen des Konvergenzberichts. |
(4) |
Trotz der erwarteten Leistungsbilanzverbesserung kommt auf Ungarn 2008 und 2009 ein erheblicher Finanzierungsbedarf zu (schätzungsweise rund 20 Mrd. EUR), denn die jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten legen den Schluss nahe, dass sich die Kapitalbilanz und das Finanzierungskonto bei beschleunigten Nettoabflüssen von Portfolioinvestitionen erheblich verschlechtern könnten. |
(5) |
Die ungarischen Behörden haben die Gemeinschaft, internationale Finanzinstitutionen und andere Länder um erheblichen finanziellen Beistand ersucht, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz zu stützen und um die internationalen Währungsreserven auf ein dem Vorsichtsprinzip entsprechendes Niveau zu bringen. |
(6) |
Es besteht eine ernstliche Bedrohung für die ungarische Zahlungsbilanz, die die dringende Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft rechtfertigt — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Einziger Artikel
Die Gemeinschaft gewährt Ungarn einen gegenseitigen Beistand.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 4. November 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. VONDRA