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Document 32005D0380

2005/380/EG: Beschluss der Kommission vom 28. April 2005 zur Einsetzung einer Gruppe von Nicht-Regierungsexperten für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

ABl. L 126 vom 19.5.2005, p. 40–42 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 349M vom 12.12.2006, p. 10–12 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2009: This act has been changed. Current consolidated version: 25/04/2008

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/380/oj

19.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 126/40


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 28. April 2005

zur Einsetzung einer Gruppe von Nicht-Regierungsexperten für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht

(2005/380/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der im Mai 2003 angenommene Aktionsplan der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union (1) identifiziert eine Reihe von Initiativen, die erforderlich sind, um die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance zu modernisieren und zu vereinfachen.

(2)

Dieser Aktionsplan erkennt die Bedeutung der Anhörung von Sachverständigen und der Öffentlichkeit an als wichtigen Bestandteil der Entwicklung des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance auf EU-Ebene.

(3)

Die Gruppe von Nicht-Regierungsexperten für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht sollte daher eingesetzt werden, um als ein Organ der Reflexion, der Diskussion und zur Beratung der Kommission im Bereich von Corporate Governance und Gesellschaftsrecht zu dienen, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen, die im Aktionsplan vorgesehen sind; es ist daher angebracht, die Mitwirkung besonders qualifizierter Persönlichkeiten in dieser Gruppe vorzusehen, welche in der Geschäftswelt, der akademischen Welt oder der Zivilgesellschaft aktiv sind, damit diese Personen ihre spezifischen Kenntnisse auf dem Gebiet von Corporate Governance und Gesellschaftsrecht auf Gemeinschaftsebene einbringen können.

(4)

Die Gruppe von Nicht-Regierungsexperten für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht sollte sich ihre Geschäftsordnung selbst geben und die Rolle und die Prärogativen der Institutionen voll respektieren.

BESCHLIESST:

Artikel 1

Es wird eine Gruppe von Nicht-Regierungsexperten für Corporate Governance und Gesellschaftsrecht in der Gemeinschaft (im Folgenden als „Gruppe“ bezeichnet) eingesetzt.

Artikel 2

Aufgabe der Gruppe ist es, der Kommission auf deren Ersuchen hin technischen Rat zu ihren Initiativen im Bereich Corporate Governance und Gesellschaftsrecht zu erteilen. Der Vorsitzende der Gruppe kann bei der Kommission anregen, die Gruppe zu einer bestimmten, in diesen Bereich fallenden Frage zu konsultieren.

Artikel 3

Die Gruppe setzt sich aus höchstens zwanzig Mitgliedern zusammen, die der Geschäftswelt, der akademischen Welt oder der Zivilgesellschaft angehören und deren Berufserfahrung und Fachkenntnisse im Bereich Corporate Governance und Gesellschaftsrecht auf europäischer Ebene weithin anerkannt sind. Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission ernannt. Die Ernennung erfolgt in persönlicher Eigenschaft. Die Mitglieder der Gruppe müssen der Kommission ihren Rat frei von jeder Weisung Dritter erteilen.

Die Liste der Mitglieder befindet sich im Anhang zu diesem Beschluss.

Artikel 4

Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe beträgt drei Jahre. Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleiben die Mitglieder der Gruppe bis zur Ernennung ihrer Nachfolger oder ihrer Wiederernennung im Amt. Im Falle des freiwilligen Ausscheidens oder des Ablebens eines Mitglieds der Gruppe vor Ablauf der Amtszeit ernennt die Kommission ein neues Mitglied der Gruppe entsprechend Artikel 3.

Artikel 5

Die Liste der Mitglieder wird von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 6

Den Vorsitz der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission.

Die Gruppe kann, im Einverständnis mit der Kommission, Arbeitsgruppen zur Untersuchung spezifischer Themen auf der Grundlage eines Mandates einsetzen. Die Arbeitsgruppe wird aufgelöst, sobald ihre Mandate erfüllt sind.

Das Forum kann Sachverständige und Beobachter mit besonderen Fachkenntnissen zur Teilnahme an den Sitzungen der Gruppe und/oder der Arbeitsgruppen einladen.

Artikel 7

Die Gruppe und die Arbeitsgruppen halten ihre Sitzungen normalerweise in Räumen der Kommissionsdienstellen ab, in der Form und auf der Grundlage des Zeitplans wie sie von der Kommission festgelegt werden.

Die Gruppe gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Entwurfs.

Das Sekretariat der Gruppe wird von der Kommission gestellt. Interessierte Mitarbeiter der Kommission können an den Sitzungen der Gruppe und der Arbeitsgruppen teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen.

Die Kommission hat die Möglichkeit, jede Schlussfolgerung, Zusammenfassung, teilweise Schlussfolgerung oder Arbeitspapier, welche sich auf die Arbeit der Gruppe oder ihrer Arbeitsgruppen beziehen, in der Originalsprache des betreffenden Dokuments im Internet zu veröffentlichen.

Artikel 8

Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Beobachtern und Experten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe entstehen, werden von der Kommission nach den innerhalb der Kommission geltenden Bestimmungen erstattet. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit wird keine Vergütung gezahlt.

Artikel 9

Dieser Beschluss ist anwendbar bis zum 27 April 2008.

Brüssel, den 28. April 2005

Für die Kommission

Charlie McCREEVY

Mitglied der Kommission


(1)  KOM(2003) 284 endgültig.


ANHANG

LISTE DER MITGLIEDER

 

Gintautas BARTKUS

 

Theodor BAUMS

 

Francesco CHIAPPETTA

 

Thomas COURTNEY

 

Jean-Pierre HELLEBUYCK

 

Erich KANDLER

 

Mrs Vanessa KNAPP

 

Vratislav KULHÁNEK

 

Jukka MÄHÖNEN

 

Stilpon NESTOR

 

Jesper Bo NIELSEN

 

Jósef OKOLSKI

 

Leonardo PEKLAR

 

Colin PERRY

 

Enrique PIÑEL LÓPEZ

 

Geert RAAIJMAKERS

 

Mrs Joëlle SIMON

 

Mario STELLA-RICHTER

 

Mrs Daniela WEBER-REY

 

Patrick ZURSTRASSEN


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