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Document 32004D0185
2004/185/Euratom: Council Decision of 19 February 2004 concerning the adoption of a supplementary research programme to be implemented by the Joint Research Centre for the European Atomic Energy Community
2004/185/Euratom: Entscheidung des Rates vom 19. Februar 2004 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms
2004/185/Euratom: Entscheidung des Rates vom 19. Februar 2004 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms
ABl. L 57 vom 25.2.2004, p. 25–26
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2007
2004/185/Euratom: Entscheidung des Rates vom 19. Februar 2004 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms
Amtsblatt Nr. L 057 vom 25/02/2004 S. 0025 - 0026
Entscheidung des Rates vom 19. Februar 2004 zur Annahme eines von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms (2004/185/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 7, auf Vorschlag der Kommission, die den Ausschuss für Wissenschaft und Technik angehört hat, nach Stellungnahme des Aufsichtsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Rahmen des Europäischen Forschungsraums ist das zusätzliche Forschungsprogramm, zu dem der Hochflussreaktor (HFR) gehört, eines der wichtigsten Mittel, über das die Europäische Union verfügt, um einen Beitrag zu sicheren Nukleartechnologien, zur Werkstoffforschung für die thermonukleare Fusion, zur Grundlagenforschung, zur medizinischen Forschung und zu medizinischen Anwendungen, sowie zu Ausbildungsmaßnahmen in diesen Bereichen zu leisten. (2) Die Mittel für dieses Zusatzprogramm werden direkt von den Niederlanden und Frankreich aufgebracht werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 wird für die Dauer von drei Jahren das Zusatzprogramm für den Betrieb des HFR, nachstehend "Programm" genannt, aufgestellt, dessen Ziele in Anhang I aufgeführt sind. Artikel 2 Der für die Durchführung des Programms für erforderlich gehaltene Betrag beläuft sich auf 30,6 Mio. EUR. Die Aufschlüsselung der Finanzbeiträge geht aus Anhang II hervor. Dieser Betrag enthält auch die Rücklagen für die Stilllegung des Reaktors. Artikel 3 Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig und greift hierfür auf die Dienste der GFS zurück. Der Aufsichtsrat der GFS wird laufend über die Durchführung des Programms informiert. Artikel 4 Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss jährlich zum 15. Juni einen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung vor. Artikel 5 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2004. Im Namen des Rates Der Präsident M. McDowell ANHANG I WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE Hauptziele des Programms sind: 1. Betrieb des HFR während einer Dauer von über 250 Tagen/Jahr zur Sicherung der Verfügbarkeit von Neutronen für Versuche; 2. rationelle Nutzung dieses Reaktors gemäß den Erfordernissen der Forschungseinrichtungen, die die Unterstützung des HFR in Bereichen wie den folgenden benötigen: Verbesserung der Sicherheit bestehender Kernreaktoren, Gesundheit einschließlich Entwicklung medizinischer Isotope für die medizinische Forschung und Erprobung medizinischer Therapietechniken, Fusion, Grundlagenforschung und Ausbildung sowie Abfallentsorgung einschließlich der Möglichkeit der Entwicklung von Kernbrennstoff, der der Beseitigung waffenfähigen Plutoniums dient. ANHANG II AUFSCHLÜSSELUNG DER BEITRAEGE Die Mittel für das Programm werden von den Niederlanden und Frankreich aufgebracht. Die Beiträge schlüsseln sich wie folgt auf: Niederlande: 29,75 Mio. EUR, Frankreich: 0,90 Mio. EUR, insgesamt: 30,65 Mio. EUR.