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Document 32001H0064
Council Recommendation of 19 January 2001 on the implementation of Member States' employment policies
Empfehlung des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
Empfehlung des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
ABl. L 22 vom 24.1.2001, p. 27–37
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Adoption | 52000DC0549 |
Empfehlung des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
Amtsblatt Nr. L 022 vom 24/01/2001 S. 0027 - 0037
Empfehlung des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2001/64/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 4, gestützt auf die 15 Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Leitlinien für 2000, die auch die Durchführung der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung 1999 umfassen und in denen die Anpassungen beschrieben werden, die an den nationalen Aktionsplänen zur Berücksichtigung der Änderungen durch die Leitlinien für 2000 vorgenommen wurden, gestützt auf die Empfehlung des Rates von 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten(1), gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 6. September 2000, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat die beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998, 1999 und 2000 durch die Entschließungen vom 15. Dezember 1997(2) und 22. Februar 1999(3) und den Beschluss vom 13. März 2000(4) angenommen. (2) Der Europäische Rat von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 vereinbarte eine neue umfassende Strategie für den Weg zu Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialem Zusammenhalt als Bestandteile der wissensbasierten Gesellschaft, verpflichtete sich darauf, die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen, und betonte die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens. (3) Der Europäische Rat von Santa Maria da Feira vom 19. und 20. Juni 2000 hob die führende Rolle hervor, die die Sozialpartner in der Modernisierung der Arbeitsorganisation, in der Förderung des lebensbegleitenden Lernens und bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote, insbesondere der Frauen, zu spielen haben. (4) Der Rat hat die Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik am 19. Juni 2000 angenommen, und der Europäische Rat von Amsterdam vom 16. und 17. Juni 1997 einigte sich auf eine Entschließung über einen Stabilitäts- und Wachstumspakt, der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten beinhaltet. (5) In dem gemeinsam mit der Kommission erstellten gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2000 wird die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft beschrieben und geprüft, inwieweit die von den Mitgliedstaaten in der Durchführung ihrer Beschäftigungspolitik getroffenen Maßnahmen in Einklang mit den Leitlinien stehen. (6) Der Ausschuss für Beschäftigung und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik haben am 31. Oktober 2000 eine gemeinsame Stellungnahme zu dieser Empfehlung vorgelegt. (7) Der Rat hält es aufgrund der Prüfung der Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten für angebracht, Empfehlungen auszusprechen. Das Instrument der Empfehlung sollte maßvoll eingesetzt und auf prioritäre Fragen konzentriert werden und auf einer fundierten und genauen Analyse beruhen. (8) Bei den ergänzend zu den Aktionen der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen, die zur Vollbeschäftigung beitragen sollen, sollten die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. (9) Der Rat würdigt die von den Mitgliedstaaten bereits unternommenen beträchtlichen Anstrengungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlung des Rates vom 14. Februar 2000. Bei der Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen sollten die Mehrjahresperspektive der beschäftigungspolitischen Leitlinien berücksichtigt werden. (10) Bei der Auseinandersetzung mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien ist ein strategisches Gesamtkonzept für Gestaltung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten vonnöten. (11) Entwicklung und Umsetzung des Konzepts des lebenslangen Lernens sind der Schlüssel zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen und dynamischen wissensbasierten Gesellschaft; sie erfordern das aktive Engagement aller Beteiligten, einschließlich der öffentlich Stellen, der Sozialpartner und des Einzelnen, sowie einen wesentlichen Beitrag der Bürgergesellschaft. (12) Damit das Problem der Jugendarbeitslosigkeit, das in den meisten Staaten der Europäischen Union seit langem besteht, gelöst werden kann, sollte allen Jugendlichen der Zugang zur Arbeitswelt ermöglicht werden, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind. (13) Zur Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit Erwachsener, die etwa die Hälfte der Arbeitslosen in der Europäischen Union betrifft, sollte allen arbeitslosen Erwachsenen ein Neuanfang ermöglicht werden, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind. (14) Faktoren in den Steuer- oder Sozialleistungssystemen, die sich negativ auf die Beschäftigung auswirken, müssen unbedingt abgebaut werden, damit eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern sichergestellt wird. (15) Um die Arbeitsplatzschaffung durch immer dynamischer agierende Unternehmen zu fördern, müssen das wirtschaftliche Umfeld und die Vorbereitung potenzieller Unternehmer auf ihre Tätigkeit verbessert werden. (16) Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, das Potenzial für ein Beschäftigungswachstum im Dienstleistungssektor zu nutzen. (17) Zur nachhaltigen Arbeitsplatzschaffung müssen die Steuersysteme beschäftigungsfreundlicher gestaltet werden, indem die derzeit starke steuerliche Belastung von der Arbeit auf andere Steuerquellen verlagert wird, wie Energie und Umweltschutz. (18) Lokale Beschäftigungsinitiativen tragen erheblich dazu bei, die Ziele der europäischen Beschäftigungsstrategie zu verwirklichen. (19) Der Aufbau von Partnerschaften auf allen geeigneten Ebenen ist unabdingbar für die Modernisierung der Arbeitsorganisation und die Förderung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern. (20) Geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt, sowie die geschlechtsspezifische Aufteilung nach Wirtschaftssektoren und Berufsfeldern erfordern umfassende Mainstreaming-Strategien und Regelungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen - RICHTET die im Anhang aufgeführten Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten. Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2001. Im Namen des Rates Der Präsident B. Ringholm (1) ABl. L 52 vom 25.2.2000, S. 32. (2) ABl. C 30 vom 28.1.1998, S. 1. (3) ABl. C 69 vom 12.3.1999, S. 2. (4) ABl. L 72 vom 21.3.2000, S. 15. ANHANG EMPFEHLUNGEN AN EINZELNE MITGLIEDSTAATEN I. BELGIEN Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Situation auf dem belgischen Arbeitsmarkt verbesserte sich 1999, wobei es zu einer besonders starken Zunahme der Beschäftigungsquote und einer Verringerung der Arbeitslosenquote auf einen Wert unterhalb des EU-Durchschnitts kam. Allerdings verlangsamte sich auch das Beschäftigungswachstum auf einen Wert unterhalb des EU-Durchschnitts, und schon seit längerem bestehende Herausforderungen werden nur schrittweise angegangen: - Die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt stark zu, so dass sich ein hoher Bestand an Langzeitarbeitslosen herausgebildet hat, die 1999 immer noch 5,0 % der Erwerbsbevölkerung ausmachten. - Die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen ist gering (12 % unterhalb des EU-Durchschnitts), insbesondere bei Personen über 55 Jahren, deren Beschäftigungsquote (24,7 %) EU-weit immer noch am niedrigsten ist. - Die durchschnittliche steuerliche Belastung der Arbeit bleibt eine der höchsten in der EU. - Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite machen sich bemerkbar; die regionalen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit sind weiterhin beträchtlich. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Durchführung einer Politik präventiver Maßnahmen; Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems; bessere Zusammenarbeit der Arbeitsmarktbehörden; Verminderung der steuerlichen Belastung der Arbeit; Förderung des lebensbegleitenden Lernens. Belgien sollte deshalb 1. seine Bemühungen verstärken, die auf die individuellen Bedürfnisse sämtlicher arbeitsloser Jugendlicher ausgerichteten neuen Maßnahmen durchzuführen, um diese Personen zu erreichen, bevor sie sechs Monate lang arbeitslos sind. Außerdem sind durchgreifende Aktionen erforderlich, um ein angemessenes System frühzeitiger Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene zu gestalten und mit dessen Einführung zu beginnen; 2. weiterhin das Steuer- und Sozialleistungssystem auf Hemmnisse für die Erwerbsbeteiligung prüfen, insbesondere bezogen auf ältere Arbeitnehmer. Vor allem sollte Belgien genau die Maßnahmen verfolgen, mit denen ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden soll, und eine Verstärkung entsprechender abschreckender Maßnahmen in Erwägung ziehen; 3. die Bemühungen fortsetzen, um die Zusammenarbeit der Arbeitsmarktbehörden zu verstärken. Auf diese Weise sollen verschiedenartige aktive Beschäftigungsmaßnahmen besser integriert und koordiniert werden; 4. Maßnahmen weiterführen und überwachen, die auf eine Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit abzielen. Dadurch sollen Arbeitnehmer zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Arbeitgeber zu Einstellungen ermutigt werden. Genau zu prüfen ist dabei, wie sich die Verringerung von Sozialversicherungsbeiträgen auswirkt; 5. eine umfassende Strategie des lebensbegleitenden Lernens entwerfen und verfolgen, um Qualifikationsdefizite zu vermeiden und ein solideres Fundament für den Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu legen. II. DÄNEMARK Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin sehr günstig. Dänemark hat die höchsten Beschäftigungsquoten in der EU für Männer wie auch für Frauen und eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten aufzuweisen. Die wichtigsten Herausforderungen, denen Dänemark sich stellen muss, sind nach wie vor folgende: - Die derzeitige Erwerbstätigenquote muss angehoben werden. Insbesondere sind Arbeitnehmer zu veranlassen, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. Weiterhin ist die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter, die von Sozialleistungen abhängig sind, zu verringern. - Es ist eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in allen Berufsfeldern zu verwirklichen. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen weitere Bemühungen in folgenden Bereichen erforderlich sind: Verminderung der steuerlichen Belastung der Arbeit; Anreize für Arbeitnehmer, länger im Erwerbsleben zu verbleiben; Integration arbeitsloser Frauen in den Arbeitsmarkt; Abbau der Geschlechtertrennung. Dänemark sollte deshalb 1. laufende Reformen mit dem Ziel einer Senkung der gesamten Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit und insbesondere die steuerliche Belastung niedriger Einkommen fortsetzen und genau überwachen; 2. Anreize für einen Eintritt ins Erwerbsleben oder einen längeren Verbleib im Berufsleben verstärken und die Reform von Vorruhestands- und Urlaubsregelungen weiterhin sorgfältig überwachen, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen; 3. die Bemühungen zur Entwicklung eines anspruchsvolleren Gender-Mainstreaming-Konzepts und einer umfassenden Strategie zur Verringerung des derzeitigen Ausmaßes der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern fortsetzen. III. DEUTSCHLAND Defizite in der Beschäftigungsleistung Im Zuge der weiteren Erholung der deutschen Wirtschaft bestätigt sich die Umkehr des Beschäftigungstrends. Die Arbeitslosigkeit ist weiter zurückgegangen, wobei die Auswirkungen der Herstellung der Einheit Deutschlands fortdauern. Zu den wichtigsten Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt zählen folgende: - Der während des größten Teils der 90er Jahre festgestellte Abbau von Arbeitsplätzen (- 1,2 % jährlich von 1991 bis 1998) wird nur langsam wieder wettgemacht, und es bestehen große regionale Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten, wobei besonders die neuen Bundesländer benachteiligt sind. - Die Langzeitarbeitslosenquote ist unverändert hoch: sie macht 4,4 % der Erwerbsbevölkerung aus. - Ungeachtet jüngster Reformen ist die Gesamtsteuerbelastung der Arbeit weiterhin eine der höchsten in der EU. - Der Anteil von Erwerbstätigen in der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren (ungefähr 37,8 %) ist gering, was auf ein zusätzliches, ungenutztes Beschäftigungspotenzial hinweist sowie darauf, dass eine wirkungsvollere Politik des lebensbegleitenden Lernens zu betreiben ist, um die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu verbessern. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: steuerliche Belastung der Arbeit; präventive Maßnahmen; Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems, insbesondere in Bezug auf ältere Arbeitnehmer; lebensbegleitendes Lernen; Chancengleichheit. Deutschland sollte deshalb 1. die uneingeschränkte Umsetzung eines präventiven Ansatzes weiter vorantreiben, dessen Schwerpunkt auf frühzeitigen, auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichteten Maßnahmen und auf der Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit liegt. Fortschritte bei der Erreichung gemeinsamer und nationaler Zielvorgaben sollten genau überwacht werden; 2. Hindernisse und negative Faktoren, die einer Erwerbsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer Arbeitnehmer, möglicherweise entgegenstehen, weiterhin prüfen. Veränderungen der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer sollten erfasst werden, und es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit dieser Gruppe zu verbessern; 3. die Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen, einschließlich der Anreize für die Weiterbildung, die Berufsbildung sowie die Lehrlingsausbildung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und durch die Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie sowie qualitative wie auch quantitative Zielvorgaben für das lebensbegleitende Lernen. Es müssen Maßnahmen in Schulen und Ausbildungsstätten entwickelt werden, um einen problemloseren Übergang auf moderne Arbeitsplätze zu gewährleisten; 4. die Bemühungen um eine weitere Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit insbesondere auf der Grundlage der jüngsten Steuerreform 2000 und der Öko-Steuerreform durch Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fortsetzen und überwachen. Auch am unteren Ende der Lohnskala sollten die Lohnkosten unter Berücksichtigung der notwendigen Finanzkonsolidierung weiter gesenkt werden; 5. den Doppelansatz, bei dem Gender-Mainstreaming und spezielle Chancengleichheitsmaßnahmen miteinander verbunden werden, verfolgen und ausbauen, wobei den Auswirkungen des Steuer- und Sozialleistungssystems auf die Beschäftigung von Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in Angriff zu nehmen ist. IV. GRIECHENLAND Defizite in der Beschäftigungsleistung Griechenland erfuellte Ende 1999 die Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion. Es weist jedoch eine der niedrigsten Beschäftigungsquoten (55,4 %) in der EU auf. Die Arbeitslosigkeit hat in den letzten Jahren zugenommen, hauptsächlich infolge des Wachstums der Erwerbsbevölkerung (Frauen und Immigranten) und des ständigen Rückgangs der Beschäftigung im Agrarsektor, und sie liegt nach wie vor über dem EU-Durchschnitt. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist gestiegen. Diese Situation ist Ausdruck der folgenden strukturellen Arbeitsmarktprobleme: - Die Quoten der Jugend-, Frauen- und Langzeitarbeitslosigkeit bleiben auf hohem Niveau oberhalb des EU-Durchschnitts. - Es besteht eine große geschlechtsspezifische Diskrepanz sowohl bei der Beschäftigung als auch bei der Arbeitslosigkeit. - Bildungsreformen umfassen auch Maßnahmen zur Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens, es fehlt jedoch an einer klaren Gesamtstrategie; im Bildungs- und Berufsausbildungssystem sind weitere Verbesserungen erforderlich. - Das Wachstum von Unternehmen wird durch einen hohen Verwaltungsaufwand behindert, insbesondere in der Gründungsphase. Im Dienstleistungssektor ist nach wie vor ein niedriger Beschäftigungsstand zu verzeichnen, trotz Verbesserungen in bestimmten Bereichen. - Es gibt Spielraum für die bessere Nutzung neuer Technologien und die Modernisierung der Arbeitsorganisation. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: globales politisches Konzept; Prävention und Aktivierung; Gender-Mainstreaming und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen; allgemeine und berufliche Bildung; Verringerung des Verwaltungsaufwands; Modernisierung der Arbeitsorganisation. Griechenland sollte deshalb 1. strategische Rahmenbedingungen und ein Bündel gezielter, aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in sämtlichen vier Schwerpunktbereichen festlegen; 2. in Einklang mit Leitlinien 1 und 2 entschiedene und kohärente Maßnahmen zur Verhütung des Abgleitens jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit treffen, was die Umsetzung der bestehenden Pläne für eine zügige Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung voraussetzt. Das statistische Instrumentarium muss verbessert werden, damit Politikindikatoren für die Bereiche Prävention und Aktivierung rechtzeitig verfügbar sind und Fortschritte wirksam überwacht werden können; 3. die Möglichkeit prüfen, zur Steigerung der Beschäftigungsquote die Besteuerung von Arbeit und/oder Arbeitseinkünften zu verringern. Griechenland sollte auch im Rahmen eines Gender-Mainstreaming-Ansatzes eine stärkere Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben fördern; 4. eine umfassende Strategie des lebensbegleitenden Lernens mit konkreten Zielvorgaben festlegen und das Bildungs- und Berufsausbildungssystem weiter verbessern, um die Qualifikation der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen; die Weiterbildung stärker fördern, vor allem durch eine aktivere Einbeziehung der Sozialpartner; 5. eine auf eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Gründung neuer Unternehmen abzielende kohärente Strategie festlegen und verfolgen, um das Unternehmertum zu fördern und das Arbeitsplatzschaffungspotenzial des Dienstleistungssektors auszuschöpfen; 6. einen partnerschaftlichen Ansatz fördern und konkrete Verpflichtungen der Sozialpartner auf allen geeigneten Ebenen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation unterstützen mit dem Ziel, die Unternehmen produktiver und wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig das erforderliche Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten. V. SPANIEN Defizite in der Beschäftigungsleistung In Spanien war in den letzten Jahren ein positives Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu verzeichnen. Nach wie vor bestehen jedoch große Probleme: - Die Beschäftigungsquote ist zwar im Ansteigen begriffen, gehört aber zu den niedrigsten in der EU. Die Arbeitslosigkeit ist trotz eines deutlichen Rückgangs seit 1996 mit 15,9 % immer noch hoch. Auch die Langzeitarbeitslosigkeit ist rückläufig, jedoch sind Frauen und ältere Arbeitskräfte nach wie vor besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen. - Der Anteil der Zeitarbeitsverhältnisse ist hoch; meist sind sie von kurzer Dauer, und entsprechende Tätigkeiten werden in erster Linie von Frauen und jungen Menschen ausgeübt. - Die regionalen Unterschiede sind groß, die geografische Mobilität dabei jedoch sehr gering. - Zwar ist die Beschäftigungsquote der Frauen angestiegen, doch ist sie immer noch die niedrigste in der EU (37,6 %). Die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung ist mit 30,3 % die größte in der EU. Die Arbeitslosenquote der Frauen beläuft sich auf 23,1 %. - Weniger als 35 % der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren verfügen über einen Abschluss der Sekundarstufe II. Schulabbruch ist ein weit verbreitetes Phänomen. Bei Erwachsenen ist die Beteiligung an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung besonders gering. Es existiert kein umfassendes Konzept des lebensbegleitenden Lernens. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Prävention und Aktivierung; Verbesserung des statistischen Überwachungssystems; Gender-Mainstreaming; lebensbegleitendes Lernen; Anpassungsfähigkeit; Steuer- und Sozialleistungssystem. Spanien sollte deshalb 1. die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung fortführen, um deren Effizienz zu erhöhen und die Umsetzung des präventiven Ansatzes zu beschleunigen, damit alle potenziellen Begünstigten erfasst werden. Im Rahmen dieser Bemühungen sollte auch das statistische Überwachungssystem im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan und dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht fertig gestellt werden; 2. das Konzept der Chancengleichheit verstärkt in alle Politikfelder einbeziehen, um die Beschäftigungsquote der Frauen möglichst rasch an den EU-Durchschnitt heranzuführen, und zwar angesichts des Ausmaßes des Problems innerhalb eines Zeitrahmens, der der Dringlichkeit dieses Ziels entspricht; 3. eine kohärente Strategie des lebensbegleitenden Lernens entwickeln und verfolgen, die Zielvorgaben enthält und Allgemeinbildung sowie berufliche Erstausbildung und Weiterbildung umfasst, um das Bildungsniveau anzuheben und die Beteiligung von Erwachsenen an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erhöhen. Besondere Beachtung sollte dem Problem des Schulabbruchs gelten; 4. gemeinsam mit den Sozialpartnern die Bemühungen um eine Anpassung der Arbeitsbeziehungen, einschließlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, und um die Entwicklung neuer Formen der Arbeitsorganisation fortsetzen, wobei ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit für die gesamte Erwerbsbevölkerung zu gewährleisten ist; 5. die positiven und negativen Anreize, die sich aus dem Steuer- und Sozialleistungssystem ergeben, prüfen und dabei nach Möglichkeiten suchen, die Erwerbsbeteiligung anzuheben und die Beschäftigungsstabilität zu verbessern. VI. FRANKREICH Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Beschäftigungslage verbessert sich weiterhin. Nach wie vor sind jedoch wichtige strukturelle Probleme zu lösen: - Die Erwerbsbeteiligung der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen liegt weiterhin deutlich unter dem EU-Durchschnitt (28,3 % gegenüber 35,9 %). An diesem Abwärtstrend hat sich auch 1999 nichts geändert. - Der Rückgang der Arbeitslosigkeit fiel bescheiden aus, und die Arbeitslosenquote liegt mit 11,3 % nach wie vor über dem EU-Durchschnitt von 10,8 %. - Die steuerliche Belastung der Arbeit ist hoch. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Erwerbstätigkeit älterer Arbeitskräfte; Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit; Prävention; lebensbegleitendes Lernen. Frankreich sollte deshalb 1. seine Bemühungen intensivieren, um dem frühzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitskräfte aus dem Berufsleben entgegenzuwirken, und zu diesem Zweck unter Einbeziehung der Sozialpartner einen umfassenderen Ansatz entwickeln; 2. die Maßnahmen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit, vor allem Maßnahmen, die sich bei nicht qualifizierten und gering bezahlten Arbeitskräften auswirken, fortführen und evaluieren; 3. weiterhin auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene und auf ein frühzeitiges Eingreifen abstellende Programme zugunsten von Arbeitslosen durchführen und derartige Programme stärker zur Verhütung der Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen einsetzen; 4. seine Bemühungen um eine Modernisierung der Arbeitsorganisation fortsetzen und genau überwachen, wie sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung der 35-Stunden-Woche effektiv auswirken. Weiterhin sollte das Weiterbildungssystems optimiert und eine umfassende Strategie des lebensbegleitenden Lernens gefördert werden; 5. die Durchführung kohärenter Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen und darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern, fortführen, und bewerten, wie die laufenden Bemühungen zur Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen greifen. VII. IRLAND Defizite in der Beschäftigungsleistung Irland hat eine außerordentlich gute Wirtschafts- und Beschäftigungsleistung vorzuweisen. Die Beschäftigungsquote stieg 1999 bis auf einen Wert über dem EU-Durchschnitt an. Außerdem ging die Arbeitslosenquote für sämtliche Gruppen weiter zurück. Diese Entwicklungen weisen auf eine weitere Verknappung der Angebots auf dem Arbeitsmarkt hin. Es bestehen jedoch nach wie vor einige strukturelle Probleme: - Wie für einige andere Mitgliedstaaten besteht auch für Irland ein Kernproblem darin, Arbeitsmarktengpässe und einen daraus resultierenden Lohnkostendruck zu vermeiden. - Obwohl die Erwerbsbeteiligung der Frauen deutlich angestiegen ist, bleibt sie weiterhin unter dem EU-Durchschnitt und die geschlechtsspezifische Diskrepanz auf dem Arbeitsmarkt hat sich zwischen 1998 und 1999 kaum verringert. - Angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels muss Irland unbedingt in die allgemeine und berufliche Bildung der Arbeitslosen wie auch der Beschäftigten investieren. Irland ist eines der wenigen Länder, in denen der Prozentsatz der an berufsbildenden Maßnahmen teilnehmenden Arbeitslosen zugenommen hat. Gleichzeitig ist dort die Zahl der Beschäftigten in Ausbildungsmaßnahmen nach wie vor eine der niedrigsten in der Union. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Erwerbsbeteiligung der Frauen; Entwicklung einer Strategie für die innerbetriebliche Ausbildung und für das lebensbegleitende Lernen. Irland sollte deshalb 1. seine umfassende Strategie zur Förderung der Erwerbsbeteiligung der Frauen weiter vorantreiben, und zwar durch die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse und einen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, und Maßnahmen ergreifen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern; 2. die Bemühungen zur Aufrechterhaltung des Produktivitätszuwachses und zur Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitskräfte weiterverfolgen und intensivieren, und zwar durch verstärkte Betonung der innerbetrieblichen Ausbildung und durch Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens, einschließlich entsprechender Zielvorgaben. VIII. ITALIEN Defizite in der Beschäftigungsleistung Im Laufe des Jahres 1999 ist die Beschäftigung gewachsen, im Wesentlichen aufgrund der Einführung steuerlicher Anreize und flexibler Arbeitsregelungen. Allerdings sind einige strukturelle Probleme des italienischen Arbeitsmarkts, insbesondere hinsichtlich der regionalen Unausgewogenheiten, nach wie vor ungelöst. - Die niedrige Beschäftigungsquote von 52,5 % liegt ungefähr 10 Prozentpunkte unterhalb des EU-Durchschnitts. Die Beschäftigungsquote für ältere Menschen ist mit 27,5 % nach wie vor niedrig. - Die Beschäftigungsquote der Frauen ist stärker angestiegen als die der Männer; mit 38,1 % gehört sie jedoch weiterhin zu den niedrigsten Quoten in der EU. - Die Arbeitslosigkeit ging auf 11,3 % zurück, liegt aber weiterhin 2 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote für 15- bis 24-Jährige blieb mit 12,4 % fast 4 Prozentpunkte höher als der EU-Durchschnittswert. Die Langzeitarbeitslosigkeit ging nur unwesentlich von 7,1 % der Erwerbsbevölkerung im Jahre 1998 auf 6,9 % im Jahre 1999 zurück. - Kennzeichnend für den italienischen Arbeitsmarkt, insbesondere in den südlichen Regionen sind große geschlechtsspezifische Beschäftigungsunterschiede - annähernd 30 Prozentpunkte -, und die Arbeitslosenquote der Frauen ist mit 15,6 % fast doppelt so hoch wie die der Männer, die bei 8,7 % liegt. - Die regionalen Unterschiede sind weiterhin beträchtlich: die Arbeitslosenquote beträgt in Mittel- und Norditalien etwa 6,5 %, in Süditalien hingegen 22 %. - 51,5 % der Arbeitskräfte - gegenüber einem EU-Durchschnitt von 66 % - haben die Sekundarstufe II abgeschlossen, aber nur 6,1 % der Erwachsenen - im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 8,7 % - nahmen an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung teil. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen fortzusetzen sind: Policy-Mix in allen vier Schwerpunktbereichen; Steuer- und Sozialleistungssystem; Aktivierung und Prävention; Gender-Mainstreaming und geschlechtsspezifische Unterschiede; lebensbegleitendes Lernen. Italien sollte deshalb 1. die Ausgewogenheit innerhalb des Policy-Mix in sämtlichen vier Schwerpunktbereichen weiterhin verbessern, indem es die Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit noch ausbaut, die Modernisierung der Arbeitsorganisation, einschließlich des arbeitsrechtlichen Rahmens, fortsetzt, eine umfassende Strategie für die Herstellung der Chancengleichheit entwickelt und die Gender-Mainstreaming-Bemühungen fortsetzt; 2. die Reform des Rentensystems im Zuge der für 2001 geplanten Überprüfung fortsetzen, andere Sozialleistungssysteme mit dem Ziel überprüfen, die Abgänge vom Arbeitsmarkt zu verringern, und sich weiterhin verstärkt darum bemühen, die Steuerbelastung, insbesondere bei den gering verdienenden Arbeitskräften, zu verringern; 3. im Rahmen einer auf die Beschäftigungsfähigkeit abstellenden Politik weitere Maßnahmen zur Verhütung des Übergangs jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit treffen. Diese Maßnahmen hätten die Vollendung der Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung im gesamten Staatsgebiet, die Beschleunigung der Einrichtung des Beschäftigungsinformationssystems und die Fortsetzung der Bemühungen um die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems einzuschließen; 4. eine aktive Arbeitsmarktpolitik verfolgen und spezifische Maßnahmen ergreifen, damit die erheblichen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit verringert werden, um Frauen mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen; 5. eine kohärente Strategie des lebensbegleitenden Lernens einschließlich nationaler Zielvorgaben festlegen und verfolgen. Die Sozialpartner sollten aktiver an der Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten für die Erwerbstätigen mitwirken. IX. LUXEMBURG Defizite in der Beschäftigungsleistung Luxemburg hatte 1999 günstige Arbeitsmarktbedingungen zu verzeichnen, wobei ein starkes Wirtschaftswachstum und der höchste Anstieg der Beschäftigungsquote in der EU (4,8 Prozentpunkte) zum Tragen kamen. Die Arbeitslosenquote ging weiter zurück und ist nach wie vor die niedrigste in der EU (2,3 %). Dessen ungeachtet lassen sich doch einige strukturelle Probleme aufzeigen: - Die nationale Beschäftigungsquote ist sehr niedrig, ungeachtet einer sehr guten Beschäftigungssituation, die eine große Anzahl von Grenzgängern anzieht. Besonders niedrig ist die Quote bei Arbeitnehmern über 55 Jahren (26,3 %) und bei Frauen (48,5 %), obwohl beide Werte seit 1998 angestiegen sind. - Die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung ist mit 25,9 Prozentpunkten eine der höchsten in der EU. - Das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften auf dem inländischen Arbeitsmarkt ist unzureichend. - Der Anteil der erwachsenen Erwerbstätigen, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, ist immer noch gering (5,3 %). Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: sozialer Dialog; Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitskräften und Frauen; lebensbegleitendes Lernen. Luxemburg sollte deshalb 1. die Sozialpartner zur Pflege eines konstruktiven Dialogs anhalten, der eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg der im nationalen Aktionsplan vorgesehenen beschäftigungspolitischen Maßnahmen darstellt; 2. seine Bemühungen zur Steigerung der Erwerbsbeteiligungsquote von älteren Arbeitnehmern und von Frauen fortsetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Überprüfung der Steuer- und Sozialleistungssysteme, sowie das Gender-Mainstreaming gezielt fördern; 3. die Durchführung des Rahmengesetzes über berufliche Weiterbildung weiterverfolgen und politische Konzepte entwickeln und umsetzen, einschließlich entsprechender Zielvorgaben, um die Beteiligungsquoten an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu erhöhen. X. NIEDERLANDE Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Niederlande hatten im Jahre 1999 ein gesundes Beschäftigungswachstum zu verzeichnen; die Beschäftigungsquoten liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote sank 1999 weiter ab - bis auf 3,3 % - und liegt unterhalb des EU-Durchschnitts. Trotzdem bestehen immer noch einige strukturelle Probleme: - Zwar geht die Langzeitarbeitslosigkeit zurück, Probleme treten jedoch nach wie vor bei spezifischen Gruppen auf, insbesondere bei gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften sowie bei Angehörigen ethnischer Minderheiten. - Zahlreiche Personen im erwerbsfähigen Alter werden dadurch vom Arbeitsmarkt fern gehalten, dass sie Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit und sonstige Sozialleistungen erhalten. - Es zeichnen sich Engpässe beim Arbeitskräfteangebot und ein daraus resultierender Lohnkostendruck ab. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Steuer- und Sozialleistungssystem; statistisches Überwachungssystem. Die Niederlande sollten deshalb 1. gemeinsam mit den Sozialpartnern weiter darauf hinarbeiten, Hemmnisse im Sozialleistungssystem abzubauen, die negative Anreize für eine Beteiligung am offenen Arbeitsmarkt - insbesondere für Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsleistungen - darstellen können und zu Armutsfallen führen können; 2. die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems weiter vorantreiben, damit Politik- und Outputindikatoren frühzeitig genug verfügbar sind, um für die Überwachung und Evaluierung der laufenden Umsetzung des präventiven Ansatzes herangezogen werden zu können. XI. ÖSTERREICH Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Leistung des österreichischen Arbeitsmarkts verbesserte sich im letzten Jahr: Die Gesamtbeschäftigungsquote erreichte 68,2 % (59,7 % für Frauen). Dieser weit über dem EU-Durchschnitt liegende Wert kommt der vom Europäischen Rat in Lissabon festgelegten Zielvorgabe von 70 % bereits sehr nahe. Die Gesamtarbeitslosenquote wurde 1999 auf 3,8 % zurückgeführt, die zusammen mit den Werten bei der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu den niedrigsten in der EU gehören. Trotz der insgesamt guten Arbeitsmarktleistung existieren nach wie vor strukturelle Probleme: - Die Steuerbelastung ist insgesamt überdurchschnittlich hoch, und die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit hat sich im Zeitraum 1994 bis 1998 erhöht. Die angekündigte Verringerung der Lohnnebenkosten um etwa 0,4 % des BIP bis zum Jahr 2003 ist ein erster Schritt nach vorn. - Es bestehen weiterhin beträchtliche geschlechtsspezifische Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, und dies, obwohl die Beschäftigungsquote für Frauen über dem EU-Durchschnitt liegt. - Die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitnehmern liegt unter dem EU-Durchschnittswert und die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe der über 50-Jährigen ist nach wie vor hoch. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer; Gender-Mainstreaming; Besteuerung der Arbeit. Österreich sollte deshalb 1. mehr unternehmen, um eine deutliche Verringerung der hohen steuerlichen Belastung der Arbeit zu erreichen, indem es insbesondere das Hauptaugenmerk auf die Problemgruppen am Arbeitsmarkt richtet; 2. eine umfassende Strategie zum Abbau der immer noch beträchtlichen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung verfolgen, beispielsweise durch Maßnahmen, die zur Verringerung des Lohngefälles beitragen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtern; 3. die Bemühungen um die Reform der Vorruhestandsregelungen fortsetzen und durch entsprechende Maßnahmen Anreize für ältere Menschen schaffen, länger erwerbstätig zu bleiben, damit ein deutlicher Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer herbeigeführt wird. XII. PORTUGAL Defizite in der Beschäftigungsleistung Die Beschäftigungslage hat sich 1999 unter Bestätigung des positiven Trends des Vorjahres weiter verbessert. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU und die Langzeitarbeitslosigkeit ist stark zurückgegangen. Trotzdem zeigt der Arbeitsmarkt strukturelle Schwachpunkte, die ein Eingreifen erforderlich machen: - Die Erwerbsbevölkerung verfügt im Durchschnitt nur über ein niedriges Qualifikationsniveau. Lediglich 21,2 % haben zumindest die Sekundarstufe II abgeschlossen, verglichen mit dem EU-Durchschnittswert von 66 %. Die Beteiligung an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen liegt mit 3,6 % ebenfalls unter dem EU-Durchschnitt von 8,7 %; 45 % der Jugendlichen im Alter von 18-24 Jahren sind Schulabbrecher. - Es besteht ein beträchtliches Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, worauf die Beschäftigungsquote von nur 36,2 % in diesem Sektor schließen lässt, und es muss eine kohärente Strategie zur Förderung des Unternehmergeistes verfolgt werden. - Die Sozialpartner müssen einen wesentlichen Beitrag leisten, damit die wichtigsten Herausforderungen an den portugiesischen Arbeitsmarkt angegangen werden können, insbesondere das niedrige Qualifikationsniveau und das Problem der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbeziehungen. - Im Rahmen einer allgemeinen Verbesserung der Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt bedarf es einer größeren geschlechtsspezifischen Ausgewogenheit, insbesondere in Bezug auf einzelne Sektoren. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: allgemeine und berufliche Bildung; Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen; partnerschaftlicher Ansatz; Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Portugal sollte deshalb 1. weitere Anstrengungen unternehmen, um eine umfassende Strategie des lebensbegleitenden Lernens zu entwickeln und zu verfolgen, bei der auch das Problem des Schulabbruchs angegangen wird sowie eindeutige Ziele gesetzt und geeignete Mittel und Wege konzipiert werden. Besondere Beachtung sollte man der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zuteil werden lassen, damit Qualifikationsdefizite vermieden werden; 2. seine Bemühungen fortsetzen, um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu verringern, das Arbeitsplatzschaffungspotenzial des Dienstleistungssektors zu nutzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit mittleren und hohen Qualifikationsanforderungen in diesem Sektor zu fördern; 3. seine Bemühungen fortsetzen, um einen partnerschaftlichen Ansatz zu verwirklichen und konkrete Verpflichtungen der Sozialpartner zu fördern, insbesondere in den Bereichen Modernisierung der Arbeitsorganisation, Anpassung der Arbeitsbeziehungen, einschließlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, und Weiterbildung; 4. seine Bemühungen fortsetzen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben durch einen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote zu verbessern, und der Frage nachgehen, wie die geschlechtsspezifische Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt in einzelnen Sektoren gefördert werden kann. XIII. FINNLAND Defizite in der Beschäftigungsleistung Finnland ist es gelungen, in den letzten fünf Jahren ein starkes Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten. Einige erhebliche Strukturprobleme bestehen jedoch weiterhin: - Die Gesamtarbeitslosenquote ist mit 10,2 % nach wie vor hoch; im Wesentlichen ist dies strukturbedingt. Die Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50-Jährigen bleiben Besorgnis erregende Probleme. - Finnland hat in der Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit in jüngster Zeit Fortschritte gemacht. Die Belastung liegt jedoch immer noch über dem EU-Durchschnitt. - Die finnische Wirtschaft sieht sich Qualifikationsdefiziten in mehreren Sektoren gegenüber (dies gilt gleichermaßen für Arbeitsplätze mit hohen und mit niedrigen Qualifikationsanforderungen). Generell muss die Erwerbsbevölkerung mobilisiert werden, wobei der Schwerpunkt auf aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hoher Qualität liegen sollte. - Die Beschäftigungssituation ist weiterhin geprägt durch regionale Ungleichgewichte. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Steuer- und Sozialleistungssystem; Steuerbelastung der Arbeit; geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren. Finnland sollte deshalb 1. weiterhin die bestehenden Steuer- und Sozialleistungssysteme überarbeiten, um Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Einstellung von Arbeitnehmern zu verstärken. Strategien für das lebensbegleitende Lernen sollten auf die älteren Erwerbstätigen konzentriert werden, um diese länger im Berufsleben zu halten; 2. die jüngsten Initiativen zur Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit unter Berücksichtigung der Wirtschafts- und Beschäftigungslage des Landes weiterverfolgen; 3. im Rahmen eines Gender-Mainstreaming-Konzepts das derzeitige Ausmaß der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren überwachen und bewerten. XIV. SCHWEDEN Defizite in der Beschäftigungsleistung Schweden weist eine der höchsten Beschäftigungsquoten in der EU auf. Dank einer Intensivierung der Arbeitsplatzschaffung in jüngster Zeit konnte die Arbeitslosigkeit im Jahre 1999 auf 7,2 % gesenkt werden. Eine Reihe struktureller Probleme auf dem Arbeitsmarkt bestehen jedoch weiterhin: - Die steuerliche Belastung der Arbeit ist nach wie vor sehr hoch, insbesondere bei verhältnismäßig gering qualifizierten und niedrig bezahlten Arbeitskräften. Schweden hat weiterhin die höchsten Steuersätze für Arbeitseinkommen in der EU: im Jahre 1998 52,7 % gegenüber einem EU-Durchschnitt von 39,2 %. - Zahlreiche Personen im erwerbsfähigen Alter sind auf Sozialleistungen angewiesen. - Qualifikationsdefizite, insbesondere auf regionaler Ebene, sind zu einem Hindernis für Wirtschaftswachstum und regionale Entwicklung geworden. - Das derzeitige Ausmaß der Aufteilung des Arbeitsmarkts zwischen Männern und Frauen nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren gibt weiterhin Anlass zu Besorgnis, und zwar trotz hoch entwickelter Chancengleichheitsmaßnahmen. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: steuerliche Belastung der Arbeit; Gender-Mainstreaming. Schweden sollte deshalb 1. zusätzliche Maßnahmen ergreifen, darunter auch die Festlegung von Zielvorgaben unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten, um die immer noch hohe steuerliche Belastung der Arbeit zu verringern, insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigem Nettolohn; 2. sich verstärkt darum bemühen, durch geeignete politische Maßnahmen das Steuer- und Sozialleistungssystem so zu gestalten, dass ausreichende Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geschaffen werden; 3. im Zuge der 1999 eingeleiteten Gender-Mainstreaming-Reformen das derzeitige Ausmaß der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren überwachen und bewerten. XV. VEREINIGTES KÖNIGREICH Defizite in der Beschäftigungsleistung Das Vereinigte Königreich hatte 1999 ein gutes Beschäftigungswachstum aufzuweisen; die Beschäftigungsquote von Männern und Frauen liegt eindeutig über dem EU-Durchschnitt. Die Arbeitslosenquote ging 1999 bis auf 6,1 % weiter zurück und liegt damit unter dem EU-Durchschnitt. Trotzdem bestehen nach wie vor schwerwiegende strukturelle Probleme: - Die Zugänge jugendlicher wie auch erwachsener Arbeitsloser zur Langzeitarbeitslosigkeit (17 % bzw. 11 %) liegen weiterhin höher als bei den leistungsfähigsten Mitgliedstaaten. - Zwar nimmt die Langzeitarbeitslosigkeit ab, Probleme treten jedoch nach wie vor konzentriert bei spezifischen Gruppen auf, insbesondere bei Haushalten ohne Arbeitseinkommen, bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen und in einigen geografischen Gebieten. Die Erwerbslosigkeit bei Alleinerziehenden ist weiterhin ein Problem. - Es bestehen Qualifikationslücken in bestimmten Sektoren, insbesondere in der Informationstechnologie. Das niedrige Niveau der Grundkenntnisse ist ein generelles Problem im Vereinigten Königreich. - Das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringert sich zwar, ist aber im Vergleich zum EU-Durchschnitt immer noch groß. Auch die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei den Auswirkungen der Elternschaft auf die Beschäftigung ist die höchste in der EU, was darauf hinweist, dass ein Bedarf an ausreichenden und kostengünstigen Kinderbetreuungseinrichtungen besteht. - Das derzeitige Ausmaß der geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren ist höher als im EU-Durchschnitt. Eine eingehende Analyse führt zu dem Ergebnis, dass die Bemühungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Empfehlungen in folgenden Bereichen zu verstärken sind: Anpassungsfähigkeit; geschlechtsspezifisches Lohngefälle; Kinderbetreuungseinrichtungen; präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; lebensbegleitendes Lernen. Das Vereinigte Königreich sollte deshalb 1. die Bilanz der Umsetzung der Leitlinien verbessern, um die Bemühungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation zu verstärken und öffentlichkeitswirksamer darzustellen, insbesondere durch Förderung der Sozialpartnerschaft auf allen entsprechenden Ebenen; 2. Bemühungen fortsetzen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen und die Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu verbessern, um es Männern und Frauen mit elterlichen Verpflichtungen zu erleichtern, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Die Bedürfnisse Alleinerziehender sollten besondere Beachtung erfahren; 3. aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene vor dem Erreichen der Schwelle von 12 Monaten verstärken, um die Zahl der durch Aktivierungsmaßnahmen Begünstigten zu erhöhen und die durch das Jobseekers' Allowance Regime (System von Zuschüssen für Arbeit Suchende) gewährte Unterstützung zu ergänzen; 4. seine Bemühungen zur Durchführung von Initiativen im Bereich lebensbegleitendes Lernen intensivieren, insbesondere solcher, die eigens darauf zugeschnitten sind, das allgemeine Niveau der Grundkenntnisse anzuheben. Dabei ist aufzuzeigen, wie ein Zugang zu diesen Maßnahmen den Bevölkerungsgruppen ermöglicht wird, die üblicherweise von solchen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen oder nicht in der Lage sind, angemessene Angebote ausfindig zu machen.