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Document 31995R1545

    Verordnung (EG) Nr. 1545/95 des Rates vom 29. Juni 1995 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1995/96

    ABl. L 148 vom 30.6.1995, p. 33–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/1996

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1995/1545/oj

    31995R1545

    Verordnung (EG) Nr. 1545/95 des Rates vom 29. Juni 1995 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1995/96

    Amtsblatt Nr. L 148 vom 30/06/1995 S. 0033 - 0033


    VERORDNUNG (EG) Nr. 1545/95 DES RATES vom 29. Juni 1995 zur Festsetzung der Orientierungspreise für Wein für das Wirtschaftsjahr 1995/96

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 822/87 des Rates vom 16. März 1987 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (1), insbesondere auf Artikel 27,

    auf Vorschlag der Kommission (2),

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (3),

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (4),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Bei der Festsetzung der Orientierungspreise für die einzelnen Tafelweinarten ist den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung zu tragen. Die gemeinsame Agrarpolitik hat insbesondere zum Ziel, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

    Damit diese Ziele erreicht werden, darf sich insbesondere nicht der zwischen Erzeugung und Nachfrage bestehende Unterschied vergrößern. Für das Wirtschaftsjahr 1995/96 sollten deshalb die Orientierungspreise ebenso hoch wie im vorangehenden Wirtschaftsjahr festgesetzt werden.

    Die Orientierungspreise müssen für jede für die Gemeinschaftserzeugung repräsentative Tafelweinart im Sinne des Anhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 festgesetzt werden -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für das Wirtschaftsjahr 1995/96 werden die Orientierungspreise für Tafelwein wie folgt festgesetzt:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Sie gilt ab 1. September 1995.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Luxemburg am 29. Juni 1995.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BARROT

    (1) ABl. Nr. L 84 vom 27. 3. 1987, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1544/95 (siehe Seite 31 dieses Amtsblatts).

    (2) ABl. Nr. C 99 vom 21. 4. 1995, S. 39.

    (3) ABl. Nr. C 151 vom 19. 6. 1995.

    (4) ABl. Nr. C 155 vom 21. 6. 1995, S. 21.

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