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Document 31994D0942

    94/942/GASP: Beschluß des Rates vom 19. Dezember 1994 über die vom Rat gemäß Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

    ABl. L 367 vom 31.12.1994, p. 8–163 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/06/2000; Aufgehoben durch 400X0402

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1994/942/oj

    31994D0942

    94/942/GASP: Beschluß des Rates vom 19. Dezember 1994 über die vom Rat gemäß Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

    Amtsblatt Nr. L 367 vom 31/12/1994 S. 0008 - 0163
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 15 S. 0090
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 15 S. 0090


    BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 1994 über die vom Rat gemäß Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommene gemeinsame Aktion zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (94/942/GASP)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel J.3,

    gestützt auf die allgemeinen Leitlinien des Europäischen Rates vom 26. und 27. Juni 1992 - BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten und zur Erfuellung ihrer internationaler Verpflichtungen wird eine gemeinsame Aktion zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern aus der Gemeinschaft angenommen, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können (sogenannte "Güter mit doppeltem Verwendungszweck").

    Dieser Beschluß und die Verordnung (EG) Nr. 3381/94 des Rates vom 19. Dezember 1994 über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (1) stellen ein integriertes System dar, an dem sich der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen Zuständigkeiten beteiligen.

    Artikel 2

    Anhang I enthält die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Diese Liste gilt für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 1 und des Artikels 19 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94.

    Artikel 3

    Anhang II enthält die Liste der Bestimmungsziele, für die Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 gilt.

    Artikel 4

    Anhang III enthält die Leitlinien, die nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 berücksichtigt werden sollen.

    Artikel 5

    Anhang IV enthält die Liste der Güter, für die Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 gilt.

    Artikel 6

    Anhang V enthält die Liste der Güter und der Mitgliedstaaten, für die Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 gilt.

    Artikel 7

    Dieser Beschluß wird am gleichen Tag wie die Verordnung (EG) Nr. 3381/94 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

    Änderungen dieses Beschlusses werden ebenfalls im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

    Artikel 8

    Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

    Er gilt ab 1. März 1995.

    Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 1994.

    Im Namen des Rates Der Präsident K. KINKEL

    (1) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

    ANHANG I

    Liste gemäß Artikel 2 des Beschlusses und gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 (Gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die bei der Ausfuhr aus der Europäischen Gemeinschaft der Kontrolle unterliegen)

    LISTE DER DUAL-USE-WAREN Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Waren - einschließlich der strategischen Kontrollen der Gemeinschaft, der MTCR, der NSG und der Australischen Gruppe - umgesetzt. Anträge von Mitgliedstaaten auf einen Ausschluß bestimmter Waren wurden nicht berücksichtigt. Ferner wurden keine nationalen Kontrollen (nichtstrategische Herkunftskontrollen) berücksichtigt, die von den Mitgliedstaaten beibehalten werden können.

    ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR AUSFURHLISTE

    1. Für die Kontrolle von Waren, die für militärische Zwecke entwickelt oder geändert sind, gelten die entsprechenden Kontrollisten für militärische Waren, die von den einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden. Bei den in der Ausfuhrliste verwendeten Verweisen mit dem Inhalt "SIEHE AUCH TEIL IA DER AL" sind genau diese Listen gemeint.

    2. Der Zweck der in der Ausfuhrliste angegebenen Kontrollen sollte nicht dadurch unterlaufen werden, daß nichterfasste Waren (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) das Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht ausgebaut oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).

    Anmerkung: Bei der Beurteilung darüber, ob das oder die erfasste(n) Bestandteile(e) das Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Bedingungen berücksichtigt werden.

    3. Die in der Ausfuhrliste festgelegte Kontrolle der Ausfuhr von Technologie ist auf materielle Formen beschränkt.

    4. Die in der Ausfuhrliste erfassten Waren umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Waren.

    Nukleartechnologie-Anmerkung (NTA)

    (gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorie 0) Die Ausfuhr von "Technologie", die direkt mit den von Kategorie 0 erfassten Waren in Verbindung steht, unterliegt demselben Maß an Prüfung und Kontrolle wie die Waren selbst.

    "Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Waren bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Waren einsetzbar ist.

    Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Waren wird auch die Ausfuhr der "Technologie" an denselben Endverwender genehmigt, die für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur der jeweiligen Waren unbedingt erforderlich ist.

    Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen oder "wissenschaftliche Grundlagenforschung".

    Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)

    (gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorien 1 bis 9) Die Erfassung von "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der in den Kategorien 1 bis 9 erfassten Waren "unverzichtbar" ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1 bis 9.

    "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Waren "unverzichtbar" ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Waren einsetzbar ist.

    Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Waren wird auch die Ausfuhr der "Technologie" an denselben Endverwender genehmigt, die für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur der jeweiligen Waren unbedingt erforderlich ist.

    Anmerkung: Hierdurch wird die von Unternummer 8E002a erfasste Reparatur-Technologie nicht freigestellt.

    Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen oder "wissenschaftliche Grundlagenforschung".

    Allgemeine Software-Anmerkung (ASA)

    Die Gattungen der Kategorien 1 bis 9 dieser Liste erfassen keine Software, die entweder:

    a) frei erhältlich ist und 1. im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:

    a) Barverkauf;

    b) Versandverkauf;

    c) Telefonverkauf und 2. dazu entwickelt ist, vom Benutzer ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installiert zu werden, oder b) "allgemein zugänglich" ist.

    Begriffsbestimmungen

    0 Abgereichertes Uran (depleted uranium):

    Uran, dessen Gehalt an 235U-Isotopen so verringert wurde, daß er geringer ist als bei natürlichem Uran.

    1 Abschrecken aus der Schmelze (splat quenching):

    ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur schnellen Erstarrung auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.

    Anmerkung:

    Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten grösser als 1 000 K/s.

    6 Abstimmbar (tunable):

    die Fähigkeit eines Lasers, eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen Wellenlänge über den Bereich von mehreren Laserübergängen zu erzeugen. Ein Laser, der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines Laserübergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar.

    2 Adaptive Steuerung (adaptive control):

    ein Steuerungssystem, das die Gegebenheiten berücksichtigt, die sich während des Arbeitsganges ergeben (Bezug: ISO 2806-1980).

    0008 Additive (additives):

    Stoffe, die bei der Zubereitung von Sprengstoffen verwendet werden, um deren Eigenschaften zu verbessern.

    6 8Aktives Bildelement (active pixel):

    das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine photölektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist.

    7 Aktives Flugsteuerungssystem (active flight control system):

    Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter Luftfahrzeug- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische Steuerung.

    ATA KTA ASAAllgemein zugänglich (in the public domain):

    bezieht sich auf Technologie oder Software, die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).

    0 Anderes spaltbares Material (other fissile material):

    vorher abgetrenntes Americium-242m, Curium-245 und -247, Californium-249 und -251, alle Isotope des Plutoniums ausser Plutonium-238 und -239 und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält.

    0 Angereichertes Uran (uranium enriched in the isotopes 235 or 233) Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer grösseren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,72 %) 0007 Antiidiotypische Antikörper (anti-idiotypic antibodies):

    Antikörper, die spezifisch an die Antigen-Bindungsstelle anderer Antikörper binden.

    5 6Anwenderzugängliche Programmierbarkeit (user-accessible programmability):

    die Möglichkeit für den Anwender, Programme einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch a) eine physikalische Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen oder b) das Setzen von Funktionsbedienelementen einschließlich Parametereingaben.

    6 Äquivalente Dichte (equivalent density):

    die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch wirksame Oberfläche projiziert wird.

    5 Asynchronous Transfer Mode (ATM):

    ein Transferverfahren, bei dem die Information in Zellen aufgegliedert ist; es arbeitet insoweit asynchron, als die Weiterleitung der Zellen von der gewünschten oder momentanen Bitrate abhängig ist (CCITT-Empfehlung L.113).

    5 ATM:

    siehe Asynchronous Transfer Mode.

    2 Auflösung (resolution):

    das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das kleinste bedeutsame Bit (Bezug: ANSI B-89.1.12).

    6 Automatische Zielverfolgung (automatic target tracking):

    ein Verarbeitungsverfahren, bei dem ein extrapolierter Wert der wahrscheinlichsten Position des Ziels in Echtzeit ermittelt und ausgegeben wird.

    8 Autonomer Betrieb (operate autonomously):

    vollständig untergetaucht, ohne Schnorchel, alle Systeme in Betrieb und mit der für die sichere dynamische Tiefensteuerung mittels Tiefenrudern geringsnötigen Geschwindigkeit, ohne Unterstützung durch ein Versorgungsschiff oder eine Versorgungsbasis auf der Meeresoberfläche, dem Meeresboden oder an der Küste und mit einem Antriebssystem für den Unter- oder Überwassereinsatz.

    2 Bahnsteuerung (contouring control):

    zwei oder mehr numerisch gesteuerte Bewegungen, die nach Befehlen ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Erreichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben. Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so geändert, daß eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 2806-1980).

    5 Bandbreite eines Sprachkanals (bandwidth of one voice channel):

    im Falle von Datenübertragungseinrichtungen entwickelt für den Einsatz in einem Sprachkanal von 3 100 Kz, entsprechend CCITT Empfehlung G.151.

    5 Basis-Software (generic software):

    die Software für ein speicherprogrammierbares (SPC) Vermittlungssystem, die allen Systemen des gleichen Typs gemeinsam ist.

    Anmerkung:

    Der Datenbankanteil wird nicht als Teil der Basis-Software angesehen.

    2 Baugruppe zur Bahnsteuerung (motion control board):

    eine elektronische Baugruppe, besonders entwickelt, um ein Rechnersystem zu befähigen, die Achsenbewegungen von Werkzeugmaschinen für die Bahnsteuerung gleichzeitig zu koordinieren.

    0 Besonderes spaltbares Material (special fissile material):

    Plutonium-239, mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält.

    4 Bildverarbeitung (image enhancement):

    Verarbeitung von aussen abgeleiteter informationstragender Bilddaten durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z. B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung oder Falschfarbendarstellung.

    0007 Biokatalysatoren (biocatalysts):

    Enzyme oder andere biologische Verbindungen, die spezifische chemische Kampfstoffe binden und deren Abbau beschleunigen.

    0007 Biopolymere (biopolymers):

    biologische Makromoleküle wie folgt:

    a) Enzyme,

    b) monoklonale, polyklonale oder antiidiotypische Antikörper,

    c) besonders entwickelte oder besonders verarbeitete Rezeptoren.

    0 Boräquivalent (BÄ) (boron equivalent):

    eine Meßzahl definiert als BÄ = UF Konzentration des Elements Z im ppm mit UF als Umrechnungsfaktor = gammaZ × AB gammaB × AZ dabei sind gammaB und gammaZ Wirkungsquerschnitte (in Barn) für die Absorption thermischer Neutronen für Bor und das Element Z und AB und AZ die Atomgewichte des Bors und des Elements Z.

    4 CE:

    siehe Rechenelement.

    7 CEP-Wert ([Kreisfehlerwahrscheinlichkeit] CEP - Circular Error Probability):

    ein Maß für die Genauigkeit; der Wert wird als der Radius des bei einer spezifischen Entfernung auf das Ziel zentrierten Kreises definiert, innerhalb dessen die Nutzlasten in 50 % der Fälle auftreten.

    6 Chemischer Laser (chemical laser):

    ein Laser, bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden.

    4 CTP:

    siehe zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (composite theoretical performance).

    4 5Datagram (datagram):

    ein selbständiges, unabhängiges Datenpaket, das genügend Leitweginformationen enthält, um von der sendenden zur empfangenden Datenstation geleitet zu werden ohne Bezug auf früher ausgetauschte Leitungsinformationen zwischen dieser sendenden oder der empfangenden Datenstation und dem Netzwerk.

    5 Datenübertragungsrate (data signalling rate):

    die Bitrate entsprechend ITU-Empfehlung 53-36, wobei zu berücksichtigen ist, daß für nichtbinäre Modulation ,Baud' und ,Bit pro Sekunde' nicht gleich sind. Bits für die Kodierung, Prüfung und Synchronisierung sind einzubeziehen.

    Anmerkungen:

    1. Bei der Bestimmung der Datenübertragungsrate sind Kanäle für Service und Überwachung auszunehmen.

    2. Es ist die höchste Übertragungsrate in einer Richtung, d. h. die höchste Rate entweder in Sende- oder Empfangsrichtung, anzunehmen.

    5 Diensteintegriertes digitales Nachrichtennetz ISDN (integrated services digital network):

    eine von Ende-zu-Ende (von Teilnehmer zu Teilnehmer) einheitliches digitales Netz, in dem Daten aller Kommunikationsarten (z. B. Sprache, Text, Daten, Stand- und Bewegt-Bilder) über eine Anschlußleitung der Vermittlung von und zum Teilnehmer übermittelt werden.

    1 2 9Diffusionsschweissen (diffusion bonding):

    Molekulares Zusammenfügen von mindestens zwei verschiedenen Metallen im festen Zustand zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweißverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht.

    5 Digitale Übertragungsrate (digital transfer rate):

    die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium übertragen wird (siehe auch gesamte digitale Übertragungsrate).

    4 5Digitalrechner (digital computer):

    Geräte, die in Form von einer oder mehreren diskreten Variablen a) Daten aufnehmen,

    b) Daten oder Befehle in einem festen oder veränderbaren (beschreibbaren) Speicher speichern,

    c) Daten durch eine gespeicherte und veränderbare Befehlsfolge verarbeiten und d) Daten ausgeben können.

    Anmerkung:

    Veränderungen einer gespeicherten Befehlsfolge schließen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.

    2 Direkt wirkendes hydraulisches Pressen (direct acting hydraulic pressing):

    ein Umformverfahren, bei dem ein fluessigkeitsgefuelltes, elastisches Kissen in unmittelbarem Kontakt mit dem Werkstück steht.

    7 Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation (circulation-controlled anti-torgü or circulation controlled direction control systems):

    Systeme, bei denen Luft über ärodynamische Oberfläche geblasen wird, um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu steuern.

    4 Dreidimensionale (3-D) Vektorrate (three dimensional vector rate):

    Anzahl von Vektoren, die je Sekunde erzeugt werden, aus Polygonzuegen mit 10 Bildelementen (Pixeln), die auf Überschreiten des Darstellungsbereichs getestet (clip tested) und zufällig orientiert (randomly oriented) sind, mit einer X-Y-Z-Koordinatendarstellung im Festkomma- oder Gleitkommaformat (es ist die Darstellung zu nehmen, die die höchste 3-D Vektorrate ergibt).

    7 Driftrate (Kreisel) [drift rate (gyro)]:

    Abweichung des Kreiselausgangssignals vom Sollwert als Funktion der Zeit. Die Abweichung besteht aus statistisch verteilten und systematischen Komponenten und wird als äquivalente Winkelverschiebung pro Zeiteinheit in bezug auf den Inertialraum ausgedrückt.

    5 Dynamisch adaptive Leitweglenkung (dynamic adaptive routing):

    automatische Verkehrsumleitung, basierend auf Erkennung und Auswertung des momentanen aktuellen Netzzustandes.

    Anmerkung:

    Hierzu gehören keine Verkehrsleitungsentscheidungen, die auf vorher festgelegter Information beruhen.

    3 Dynamische Signalanalysatoren (dynamic signal analysers):

    Signalanalysatoren, die digitale Abtast- und Umsetzungsverfahren verwenden, um eine Fourier-Spektren-Anzeige der vorhandenen Wellenform einschließlich Amplituden- und Phaseninformation zu liefern.

    3 Echtzeit-Bandbreite (real-time bandwidth):

    bei dynamischen Signalanalysatoren die grösste Frequenzbandbreite, die der Analysator zur Anzeige oder Massenspeicherung ausgeben kann, ohne bei der Analyse der Eingabedaten eine Unstetigkeit zu verursachen. Bei Analysatoren mit mehr als einem Kanal wird für die Berechnung die Kanalanordnung verwendet, die die grösste Echtzeitbandbreite ergibt.

    2 4Echtzeitverarbeitung (real-time processing):

    Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten Antwortzeit als Reaktion auf ein äusseres Ereignis erbringt, unabhängig von der aktuellen Systemauslastung.

    0 Effektives Gramm (effective gramme):

    von besonderem oder anderem spaltbarem Material ist a) für Plutonium und Uran-233 die Isotopen-Masse in Gramm,

    b) für angereichertes Uran mit 1 % oder mehr U-235 die Uran-Masse in Gramm multipliziert mit dem Quadrat seiner Anreicherung (in dezimaler Schreibweise),

    c) für angereichertes Uran mit weniger als 1 % U-235 die Uran-Masse in Gramm multipliziert mit 0,0001,

    d) für Americium-242m, Curium-245 und -247 sowie Californium-249 und -251 die Isotopen-Masse in Gramm multipliziert mit 10.

    3 Einfache Unterrichtsgeräte (simple educational devices):

    Ausrüstung, konstruiert zum Lehren grundlegender wissenschaftlicher Prinzipien und zum Demonstrieren der Arbeitsweise solcher Prinzipien in Lehrinstituten.

    3 Einstellzeit (settling time):

    die Zeit, welche der Ausgang beim Umschalten zwischen zwei beliebigen Werten benötigt, um bis auf ein halbes Bit den Endwert zu erreichen.

    4 5Einzelpaket (fast select):

    eine Einrichtung, anwendbar bei virtüller Verbindung (virtual calls), die es einem Datenendgerät erlaubt, die Möglichkeit der Datenübertragung über die Grundfunktionen der virtüllen Verbindung hinaus in Rufaufbau- und Rufabbau-Paketen zu erweitern.

    Anmerkung:

    Paket (packet):

    eine Gruppe binärer Einheiten, die Daten und Rufüberwachungssignale enthält und als Gesamtheit übertragen wird. Die Daten, Rufüberwachungssignale und eventuelle Fehlerkontrollinformationen bilden ein festgelegtes Format.

    3 4 5Elektronische Baugruppe (electronic assembly):

    eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d. h. Schaltungselemente, diskrete Bauelemente, integrierte Schaltungen u. ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfuellen. Die Baugruppe ist als Ganzes austauschbar und normalerweise demontierbar.

    Anmerkungen:

    1. Schaltungselement (circuit element):

    eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

    2. Diskretes Bauelement (discrete component):

    ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren Anschlüssen.

    6 Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen (electronically steerable phased array antenna):

    eine Antenne, deren Strahl durch Phasenkopplung gebildet wird, d. h. die Strahlungsrichtung wird durch die komplexen Erregungsköffizienten der Strahlerelemente gesteuert. Die Strahlungsrichtung beim Senden und beim Empfang kann durch ein elektrisches Signal im Azimut und/oder Höhenwinkel verändert werden.

    2 End-Effektoren (end-effectors):

    umfassen Greifer, aktive Werkzeugeinheiten und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlußflansch am Ende des Roboter-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.

    Anmerkung:

    Aktive Werkzeugeinheit (active tolling unit):

    eine Einrichtung, die dem Werkstück Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.

    4 Endgeräte-Schnittstelle (terminal interface equipment):

    Geräte, in denen ein Telekommunikationsnetz Informationen erhält oder ausgibt, z. B. Telefon, Datenendgerät, Rechner, Telefaxgerät.

    ATA KTA 0025 0 bis 9Entwicklung (development):

    schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z. B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout.

    0007 Enzyme (enzymes):

    Biokatalysatoren für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen.

    6 Erfassungsbereich (instrumented range):

    der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden.

    2 4 7Expertensysteme (expert systems):

    Systeme, die Ergebnisse durch Anwendungen von Regeln auf Daten erzielen, die unabhängig von einem Programm gespeichert sind, mit mindestens einer der folgenden Fähigkeiten:

    a) automatische Modifikation des vom Benutzer eingegebenen Quellencodes,

    b) Bereitstellung von Kenntnissen zu Problemklassen in quasi-natürlicher Sprache oder c) Erwerb des zur systemeigenen Weiterentwicklung nötigen Wissens (symbolisches Training).

    0007 Expressions-Vektoren (expression vectors):

    Träger (z. B. Plasmide oder Viren), die zum Einbringen genetischen Materials in Gastzellen eingesetzt werden.

    3 Familie (family):

    besteht aus Mikroprozessoren mit a) gleicher Architektur,

    b) gleichem Grundbefehlsvorrat und c) gleicher Technologie (z. B. nur NMOS oder nur CMOS).

    0 1 2 8Faser- oder fadenförmige Materialien (fibrous or filamentary Materials):

    umfassen a) endlose Monofile,

    b) endlose Garne und Rovings,

    c) Bänder, Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren,

    d) geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,

    e) geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,

    d) frei gewachsene Mikrokristalle (Whiskers), Monokristallin oder Polykristallin, in jeder Länge,

    f) Pulpe aus aromatischen Polyamiden.

    4 Fehlertoleranz (fault tolerance):

    die Fähigkeit eines Rechnersystems, nach beliebiger Fehlfunktion einer beliebigen Hardware- oder Softwarekomponente ohne menschlichen Eingriff mit einer bestimmten Leistung weiterzuarbeiten, die eine Aufrechterhaltung des Betriebs, die Datenintegrität und die Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit innerhalb einer bestimmten Zeit garantiert.

    5 Fernsprech-Nebenstellenanlage [private automatic branch exchange (PABX)]:

    eine automatische Fernsprechvermittlung, in der Regel mit einem Bedienungsplatz ausgerüstet, die für den Zugang zum öffentlichen Netz und zur Bedienung von Nebenstellen in einer Institution (z. B. Unternehmen, Regierung, Verwaltung) entwickelt ist.

    5 Fest (fixed):

    die Codier- und Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z. B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflußbar und können nicht durch den Anwender geändert werden.

    2 Flexible Fertigungseinheit (flexible manufacturing unit) [auch als flexibles Fertigungssystem (flexible manufacturing system FMS) oder flexible Fertigungszelle (flexible manufacturing cell FMC) bezeichnet]:

    eine Einheit, die eine Kombination enthält aus mindestens a) einem Digitalrechner einschließlich seines Hauptspeichers und seiner verwandten Geräte und b) zwei oder mehreren der folgenden Geräte:

    1. in Unternummer 2B001c beschriebene Wrkzeugmaschinen,

    2. in Kategorie 2 beschriebene Koordinatenmeßmaschinen oder von Kategorie 2 erfasste andere digital gesteuerte Linear- und Winkelmeßmaschinen,

    3. von Kategorie 2, 8 oder Teil I A Nummer 0017 erfasste Roboter,

    4. von Nummern 1B003, 2B003 oder 9B001 erfasste digital gesteuerte Ausrüstung,

    5. von Unternummer 3B001a erfasste speicherprogrammierte gesteuerte Ausrüstung,

    6. von Nummer 1B001 erfasste digital gesteuerte Ausrüstung,

    7. von Unternummer 3A002c erfasste digital gesteuerte elektronische Ausrüstung.

    1 2 3 4 5 6 7 9Flugkörper (missiles):

    vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.

    Anmerkung:

    Diese Definition bezieht sich auf Flugkörper, die in Positionen mit den Kennungen 101 bis 199 (Teil I C) genannt sind.

    6 Fluoridfasern (fluoride fibres):

    aus verschiedenen Fluoridverbindungen hergestellte Fasern.

    6 Focal plane array:

    Eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als auch ohne Ausleseelektronik sein.

    Anmerkung:

    Diese Definition beschreibt keine schichtweise Anordnung (Stack) von einzelnen Detektorelementen oder beliebige Detektoren mit zwei, drei oder vier Elementen, vorausgesetzt, sie arbeiten nicht nach dem "Time-delay-and-integration"-Prinzip.

    6 Frequenzsprung (Radar) [frequency agility (radar)]:

    jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in pseudo-zufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich der oder grösser als die Brandbreite des Radarimpulses ist.

    5 Frequenzsprungverfahren [frequency agility (or frequency hopping)]:

    ein Verfahren des gespreizten Spektrums. Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch die Steuerung in diskreten Stufen geändert.

    3 Frequenz-Syntheziser (frequency syntheziser):

    ungeachtet der im Einzelfall benutzten Technik jede Art von Frequenzquelle oder Meßsender, die an einem oder mehreren Ausgängen eine Vielfalt gleichzeitig oder abwechselnd vorhandener Ausgangsfrequenzen liefert, die durch eine kleinere Anzahl von Normal- oder Steuerfrequenzen geregelt, von ihr abgeleitet oder von ihr gesteuert sind.

    3 5Frequenzumschaltzeit (frequency switching time):

    die maximal benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz zu einer anderen gewählten Ausgangsfrequenz zur Erreichung a) einer Frequenz innerhalb von 100 Hz der Endfrequenz oder b) eines Ausgangspegels innerhalb von 1,0 dB des Endausgangspegels.

    0007 Für den Kriegsgebrauch (adapted for use in war):

    jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z. B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei der Aussergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von Ausrüstung oder Vernichtung von Ernten oder der Umwelt ausgeführt wird.

    1 Gaszerstäubung (gas atomization):

    ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 mm zerstäubt wird.

    2 6Genauigkeit (accuracy):

    die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes von einem anerkannten Richtmaß oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen.

    6 Geographisch verteilt (geographically dispersed):

    Sensoren gelten als geographisch verteilt, wenn der Abstand zwischen jedem Sensor mehr als 1 500 m in jeder Richtung beträgt. Mobile Sensoren gelten grundsätzlich als geographisch verteilt.

    5 Gesamte digitale Übertragungsrate (total digital transfer rate):

    die Anzahl Bits einschließlich der für Leitungscodierung, Overhead usw. pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird (siehe auch digitale Übertragungsrate).

    3 Gesamtstromdichte (overall current density):

    die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der Windungen, multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung fließt), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule (einschließlich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u. ä.).

    5 Gespreiztes-Spektrum-Verfahren (spread spectrum):

    die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird.

    6 Gespreiztes Spektrum (Radar) [spread spectrum (radar)]:

    jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigen Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung zu verbreitern.

    6 Gütegeschalteter Laser (Q-switched laser):

    ein Laser, bei dem die Energie in der Besetzungsinversion oder im optischen Resonator aufgespeichert und nachfolgend in einem Puls emittiert wird.

    4 Hauptbestandteil (principal element):

    ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35 % des Gesamtwertes für das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung.

    4 Hauptspeicher (main storage):

    Primärspeicher für Daten oder Befehle zum schnellen Zugriff durch eine Zentraleinheit. Er besteht aus dem internen Speicher eines Digitalrechners und jeder Art von hierarchischer Erweiterung wie Pufferspeicher (cache) oder zusätzliche Speicher mit nichtsequentiellem Direktzugriff.

    2 Heissisostatisches Verdichten (hot isostatic densification):

    ein Verfahren, bei dem ein Gußstück bei Temperaturen über 375 K (+120 °C) in einer geschlossenen Kammer über ein Medium (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen usw.) gleichmässig in allen Richtungen so mit Druck beaufschlagt wird, daß Hohlräume im Innern des Gußstücks verkleinert oder beseitigt werden.

    ATA KTA 0018 0025 0 bis 9Herstellung (production):

    schließt alle Fabrikationsstufen ein, z. B. Konstruktion, Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung.

    9 Herstellungsanlagen (production facilities):

    Ausrüstung und besonders entwickelte Software hierfür, eingebaut in Anlagen für die Entwicklung oder für eine oder mehrere Phasen der Herstellung.

    Anmerkung:

    Diese Definition bezieht sich auf Herstellungsanlagen, die in Positionen mit den Kennungen 101 bis 199 (Teil I C) genannt sind.

    1 9Herstellungsausrüstung (production equipment):

    Werkzeuge, Schablonen, werzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gußformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die Entwicklung oder für eine oder mehrere Phasen der Herstellung.

    Anmerkung:

    Diese Definition bezieht sich auf Herstellungsausrüstung, die in Positionen mit den Kennungen 101 bis 199 (Teil I C) genannt ist.

    4 Hoechste Bit-Übertragungsrate (maximum bit transfer rate):

    eines Halbleiterspeichers: die Anzahl der zwischen Speicher und der zugehörigen Steuerung übertragenen Datenbits je Sekunde.

    eines Plattenlaufwerks: die interne Datenübertragungsrate, berechnet wie folgt:

    MBTR (bit/s) ) B × R × T mit B = die höchste Anzahl von Datenbits pro Spur, die in einer Umdrehung gelesen werden kann,

    R = Umdrehungen pro Sekunde,

    T = Anzahl der Spuren, die gleichzeitig gelesen oder beschrieben werden können.

    4 Hybridrechner (hybrid computer):

    Geräte, die a) Daten aufnehmen,

    b) Daten sowohl in analoger als auch in digitaler Darstellung verarbeiten und c) Daten ausgeben können.

    6 Impulskompression (pulse compression):

    die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses grosser Impulsbreite mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite und höherer Auflösung unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie.

    5 Informationssicherheit (information security):

    sämtliche Mittel und Funktionen, die die Zugriffsmöglichkeit, die Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen Funktionsstörungen. Eingeschlossen sind: Kryptotechnik, Kryptoanalyse, Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit.

    Anmerkung:

    Kryptoanalyse (cryptoanalysis):

    die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Daten einschließlich Klartext abzuleiten (ISO 7498-2-1988 (E), Paragraph 3.3.18).

    9 Innenbeschichtung (interior lining):

    geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht; normalerweise eine fluessige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z. B. kohlenstoffgefuelltes HTPB oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird.

    3 Integrierte Hybrid-Schaltung (hybrid integrated circuit):

    jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung mit Schaltungselementen oder diskreten Bauelementen, die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfuellen, mit allen folgenden Merkmalen:

    - mit mindestens einem Bauelement ohne eigenes Gehäuse,

    - miteinander verbunden unter Verwendung typischer IC-Herstellungsverfahren,

    - als Ganzes austauschbar und - üblicherweise nicht zerlegbar.

    Anmerkungen:

    1. Schaltungslement (circuit element):

    eine unteilbare aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

    2. Diskretes Bauelement (discrete component):

    ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren Anschlüssen.

    3 Integrierte Multichip-Schaltung (multichip integrated circuit):

    zwei oder mehrere monolithisch integrierte Schaltungen, die auf einem gemeinsamen Substrat gebunden sind.

    3 Integrierte optische Schaltung (optical integrated circuit):

    eine monolithisch integrierte Schaltung oder eine integrierte Hybrid-Schaltung mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Photosensor oder Photosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer Funktionen konstruiert sind zur Verwendung in optischen Rechnern.

    3 Integrierte Schichtschaltung (film type integrated circuit):

    eine Anordnung von Schaltungselementen und metallischen Leiterverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem isolierenden Substrat gebildet wird.

    Anmerkung:

    Schaltungselement (circuit element):

    eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

    6 Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser (intrinsic magnetic gradiometers):

    Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen Magnetfeldgradienten-Meßwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausganssignal liefern (siehe auch Magnetfeldgradientenmesser).

    5 ISDN:

    siehe diensteintegriertes digitales Nachrichtennetz (integrated service digital network).

    1 Isolierte lebende Kulturen (isolated live cultures):

    schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.

    9 Isolierung (insulation):

    für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlaß, Gehäusedeckel); schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält, und kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.

    2 Isostatische Pressen (isostatic presses):

    haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstück wirkender Druck erzeugt wird.

    0 Kernreaktor (nuclear reactor):

    umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern.

    1 Kohlenstoffaser-Preform (carbon fibre preform):

    eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die Matrix zur Bildung eines Verbundwerkstoffs eingefügt wird.

    2 Kombinierter Schwenkrundtisch (compound rotary table):

    ein Tisch, mit dem ein Werkstück mit zwei nicht parallelen Achsen gedreht und geschwenkt werden kann, die simultan für eine Bahnbewegung koordiniert werden können.

    5 Kommunikationskanalsteuerung (communications channel controller):

    physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Es handelt sich um eine Baugruppe, die in Rechner oder in Telekommunikationseinrichtungen integriert werden kann, um Kommunikation zu ermöglichen.

    1 3 6Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet) [critical temperature (or transition temperature)]:

    eines speziellen supraleitenden Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluß vollständig verliert.

    5 Kryptotechnik (cryptography):

    die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern. Kryptotechnik beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter Benutzung eines oder mehrerer geheimer Parameter (z. B. Schlüssel-Variable) oder des zugehörigen Schlüssel-Managements.

    Anmerkung:

    Geheimer Parameter (secret parameter):

    eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.

    0023 0, 2,

    3, 5,

    6, 9,Laser (laser):

    eine Anordnung von Bauteilen zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht, das durch stimulierte Emission von Strahlung verstärkt wird.

    Anmerkung:

    siehe auch chemische Laser, gütegeschaltetete Laser, Super-High Power Laser, Transfer-Laser.

    7 Leistungsmanagement (power management):

    verändert die auf das Höhenmessersignal übertragene Leistung so, daß die erhaltene Leistung in der Luftfahrzeug-Höhe stets die geringstnötige zur Bestimmung der Höhe ist.

    5 6Lichtwellenleiter-Preforms (optical fibre preforms):

    Stangen, Blöcke oder Stäbe aus Glas, Kunststoff oder anderen Materialien, besonders behandelt zur Weiterverarbeitung zu Lichtwellenleitern. Die Eigenschaften der Vorformen bestimmen die grundlegenden Parameter der daraus gezogenen Lichtwellenleiter.

    2 Linearität (linearity):

    die maximale Abweichung der Ist-Kennlinie (Mittelwert der oberen und unteren Meßwerte), in positiver oder negativer Richtung, von einer Geraden, die so gelegt ist, daß die grössten Abweichungen ausgeglichen und so klein wie möglich gehalten werden.

    4 Local Area Network (local area network):

    ein Datenkommunikationssystem, das a) die direkte Kommunikation einer beliebigen Anzahl unabhängiger Datengeräte miteinander erlaubt und b) auf einen engen geographischen Bereich (z. B. Bürohaus, Fabrik, Universitätsgelände, Warenhaus) beschränkt ist.

    Anmerkung:

    Datengerät (data device):

    Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.

    7 9Luftfahrzeug (aircraft):

    ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippfluegeln (siehe auch zivile Luftfahrzeuge).

    6 Magnetfeldgradientenmesser (magnetic gradiometers):

    Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von Quellen ausserhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht aus mehreren Magnetometern sowie zugehörigen Elektronikschaltungen, deren Ausgangssignal ein Maß für den Magnetfeldgradienten ist (siehe auch intrinsische Magnetfeldgradientenmesser).

    6 Magnetometer (magnetometers):

    Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen ausserhalb des Geräts. Ein Magnetometer besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Meßwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal.

    1 6 8 9Matrix (matrix):

    eine im wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern fuellt.

    1 Mechanisches Legieren (mechanical alloying):

    ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.

    5 Medienzugriffseinheit (media acceß unit) ein Gerät, das eine oder mehrere Kommunikationsschnittstellen enthält (Netzzugangssteuerung, Kommunikationskanalsteuerung, Modem oder Rechner-Bus) um Terminaleinrichtungen an ein Netzwerk anschließen zu können.

    4 Mehrfachdatenstromverarbeitung (multi-data-stream processing):

    Mikroprogramm- oder Rechnerarchitektur-Technik zur simultanen Verarbeitung von mindestens zwei Datenfolgen unter der Steuerung mindestens einer Befehlsfolge wie:

    a) SIMD (single instruction multiple data) für z. B. Vektor- oder Array-Rechner,

    b) MSIMD (multiple single instruction multiple data),

    c) MIMD (multiple instruction multiple data) einschließlich straff (tightly), eng (closely) oder lose (loosely) gekoppelter Architekturen oder d) strukturierte Anordnungen (Datenfelder) von Recheneinheiten einschließlich systolischer Array-Rechner.

    Anmerkung:

    Mikroprogramm (microprogramme):

    eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.

    5 Mehrstufige Sicherheit (multilevel security):

    ein System, das Informationen mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen enthält und simultanen Zugriff von Anwendern unterschiedlicher Sicherheitsermächtigungen (Benutzergruppen) erlaubt, aber verhindert, daß Anwender Zugang zu Informationen erhalten, für die sie nicht autorisiert sind.

    Anmerkung:

    Mehrstufige Sicherheit betrifft Rechnersicherheit, nicht aber Rechnerzuverlässigkeit, die sich auf die Verhinderung von Fehlern oder generelles menschliches Versagen bezieht.

    2 Messunsicherheit (measurement uncertainty):

    die Kenngrösse, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert der richtige Wert der Meßgrösse mit einer statistischen Sicherheit von 95 % liegt. Sie umfasst die nicht korrigierten systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen (Bezug: VDI/VDE 2617, Blatt 1).

    3 Mikrocomputer (microcomputer microcircuit):

    eine monolithisch integrierte Schaltung oder integrierte Multichip-Schaltung mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.

    Anmerkung:

    Der interne Speicher kann durch einen externen Speicher erweitert werden.

    1 2Mikroorganismen (microrganisms):

    Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiä, Chlamydiä oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.

    3 Mikroprozessor (microprocessor microcircuit):

    eine monolithisch integrierte Schaltung oder integrierte Multichip-Schaltung mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.

    Anmerkungen:

    1. Der Mikroprozessor enthält überlicherweise keinen anwenderzugänglichen Speicher als integralen Bestandteil, es kann jedoch auf dem Chip vorhandener Speicherplatz zur Erfuellung seiner Logikfunktionen genutzt werden.

    2. Diese Definition schließt auch Chipsets ein, die entwickelt wurden, um zusammengeschaltet wie ein Mikroprozessor zu arbeiten.

    0004 0008Militärische Pyrotechnika (military pyrotechnics):

    Mischungen aus festen oder fluessigen Treibstoffen mit Sauerstoffträgern, die nach dem anzuenden eine energetische chemische Reaktion durchlaufen, um spezifische Zeitverzögerungen oder Wärmemengen, Lärm, Rauch, Nebel, Licht oder Infrarotstrahlung zu erzeugen. Zu den militärischen Pyrophoren zählt auch die Untergruppe der Pyrotechnika, die keine Sauerstoffträger enthalten, sich an der Luft aber spontan entzuenden.

    0008 Militärische Sprengstoffe (military high explosives):

    feste, fluessige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen militärischen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.

    0008 Militärische Treibstoffe (military propellants):

    feste, fluessige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die zum Antrieb von Projektilen und Flugkörpern oder zur Gaserzeugung für den Antrieb von Hilfs- und Zusatzvorrichtungen für erfasste militärische Ausrüstung verwendet werden. Diese brennen nach dem Anzuenden ab oder deflagrieren und erzeugen dabei für das Verrichten von Arbeit ausreichende Gasmengen, ohne daß das Deflagrieren (oder Abbrennen) in eine Detonation übergeht.

    0 Mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran (uranium enriched in the isotops 235 or 233):

    Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer grösseren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,72 %).

    6 Miteinander verbundene Radarsensoren (interconnected radar sensors):

    zwei oder mehrere Radarsensoren, die miteinander Daten in Echtzeit austauschen können.

    3 5Momentan-Bandbreite (instantaneous bandwidth):

    die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von 3 dB konstant bleibt, ohne daß andere Funktionsparameter angepasst werden müssen.

    6 Monolitische Substrate (substrate blanks):

    monolithische Verbindungen mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen.

    3 Monolithisch integrierte Schaltung (monolithic integrated circuit):

    eine Kombination aus passiven oder aktiven Schaltungselementen oder aus beiden, die a) durch Diffusions-, Implantations- oder Abscheidungsverfahren in oder auf einem einzelnen Halbleiter-Substrat, einem sogenannten Chip, gebildet sind,

    b) unteilbar miteinander verbunden sind und c) eine oder mehrere Funktionen einer Schaltung ausführen.

    Anmerkung:

    Schaltungselement (circuit element):

    eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z. B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

    6 Multispektrale Bildsensoren (multispectral imaging sensors):

    können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet.

    0 Natürliches Uran (natural uranium):

    Uran mit einer natürlich vorkommenden Mischung von Isotopen.

    5 Netzuebergang (gateway):

    die durch eine beliebige Kombination von Geräten und Software realisierte Funktion zur Durchführung der Wandlung von Konventionen zur Darstellung, Verarbeitung oder Übertragung von Informationen, die in einem System verwendet werden, in die entsprechenden, jedoch verschiedenen Konventionen eines anderen Systems.

    4 5Netzzugangssteuerung (network acceß controller):

    physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben digitalen Übertragungsrate arbeitet und beliebige Übermittlung durch das Netz bietet (z. B. ,Token' oder ,Carrier Sense'). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengrupen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z. B. IEEE 802). Die Netzzugangssteuerung ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.

    4 Neuronaler Rechner (neural computer):

    Rechengerät, konstruiert oder geändert zur Nachahmung des Verhaltens eines oder mehrerer Neuronen, d. h. ein Rechengerät, das durch seine Hardwareeigenschaften geeignet ist, die Gewichtungen und Anzahl von Verbindungen einer Vielzahl von Recheneinheiten in Abhängigkeit von verarbeiteten Daten zu regulieren.

    7 Nullpunkt (Beschleunigungsmesser) [bias (accelerometer)]:

    das von einem Beschleunigungsmesser ohne vorhandene Beschleunigung ausgegebene Signal.

    2 Numerische Steuerung (numerical control):

    die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382).

    5 Optische Vermittlung (optical switching):

    das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale.

    4 Optischer Rechner (optical computer):

    Rechner, konstruiert oder geändert zur Darstellung von Daten durch Licht. Seine logischen Schaltungen basieren auf direkt gekoppelten Optoschaltelementen.

    5 Optische Verstärkung (optical amplification):

    eine Verstärkertechnik für die optische Kommunikation, die eine Verstärkung optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale erlaubt, z. B. durch Verwendung von optischen Halbleiterverstärkern, LWL-Luminiszenzverstärkern.

    5 PABX: siehe Fernsprech-Nebenstellenanlage.

    5 Personenbezogene Mikroprozessor-Karte (personalized smart card):

    eine Chip-Karte mit einer Mikroprozessor-/Mikrocomputerschaltung entsprechend ISO/IEC 781, die vom Ausgebenden programmiert wurde und vom Anwender nicht geändert werden kann.

    2 Planlaufabweichung (camming):

    die axiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Stirnfläche der Spindel in der Nähe des Umfangs der Stirnfläche (Bezug: ISO 230, Teil 1, Nr. 5.63).

    2 4 5Programm (programme):

    eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem Elektronenrechner ausführbar ist.

    4 Prozeß-Reaktionszeit (Reaktionszeit auf eine globale Unterbrechung) (global interrupt latency time):

    die Zeit, die ein Rechnersystem benötigt, um eine durch ein Ereignis verursachte Unterbrechung (interrupt) zu erkennen, die Unterbrechung zu bedienen und auf ein anderes speicherresidentes Programm (task) zur Bearbeitung dieser Unterbrechung umzuschalten.

    6 Pulsdauer (pulse duration):

    Dauer eines Laser-Pulses, gemessen als volle Halbwertsbreite des Intensitätsmaximums (FWHI).

    1 Pulverisierung (comminution):

    ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstossen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.

    4 5Quellcode oder Quell-Programmiersprache (source code or source language), auch Primärprogrammcode oder Primärprogrammiersprache genannt:

    geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigen Code (Zielcode oder Ziel-Programmiersprache, auch Objektcode) umgewandelt werden kann.

    7 9Raumfahrzeuge (spacecraft):

    aktive und passive Satelliten und Raumsonden.

    6 Rauschpegel (noise level):

    ein Maß, basierend auf der spektralen Leistungsdichte eines elektrischen Signals. Der Spitze-Spitze-Wert des Rauschpegels ist gleich S2pp = 8 N0 (f2-f1), wobei Spp die Spitze-Spitze-Amplitude des Signals (z. B. in nT), N0 die spektrale Leistungsdichte (z. B. nT2/Hz) und f1-f2 die interessierende Bandbreite ist.

    4 Rechenelement (computing element, CE):

    kleinste rechnende Einheit, die ein arithmetisches oder logisches Ergebnis liefert.

    8 Reichweite (range):

    die Hälfte der grössten Entfernung, die ein Tauchfahrzeug zurücklegen kann.

    0007 Reizstoffe (riot control argents):

    Stoffe, die vorübergehende Reizungen oder körperliche Behinderungen hervorrufen, die innerhalb weniger Minuten nach Beendigung der Einwirkung verschwinden. Es besteht keine bedeutsame Gefahr einer bleibenden Verletzung und medizinische Behandlung ist selten nötig.

    0017 2 8Roboter (robot):

    ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Merkmale aufweist:

    a) multifunktional,

    b) fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren oder auszurichten,

    c) mit zwei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschließen können, und d) mit anwenderzugänglicher Programmierbarkeit durch Eingabe-/Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d. h. ohne mechanischen Eingriff.

    Anmerkung:

    Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:

    a) ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,

    b) Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden,

    c) mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z. B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,

    d) nicht antriebsgeregelte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten, elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen,

    e) Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, daß sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen.

    1 Rotationszerstäubung (rotary atomization):

    ein Verfahren, bei dem ein schmelzfluessiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 ìm zerstäubt wird.

    2 Rundlaufabweichung (runout - out of trü running):

    die radiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Spindelachse auf der zu prüfenden inneren oder äusseren Oberfläche der Spindel (Bezug: ISO 230, Teil 1, Nr. 5.61).

    1 Schmelzextraktion (melt extraction):

    ein Verfahren, bei dem zur schnellen Erstarrung und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockes in eine Metallegierungsschmelze eingetaucht wird.

    Anmerkung:

    Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten grösser als 1 000 K/s.

    1 Schmelzspinnen (melt spinning):

    ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur schnellen Erstarrung auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.

    Anmerkung:

    Schnelle Erstarrung (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten grösser als 1 000 K/s.

    6 Schwebungslänge (beat length):

    die Strecke, die zwei zunächst in Phase liegende orthogonal polarisierte Signale zurücklegen müssen, damit eine Phasendifferenz von 2 m Radian erreicht wird.

    2 Schwenkspindel (tilting spindle):

    eine Werkzeugspindel, die die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert.

    5 SDH: siehe Synchronous Digital Hierarchy.

    5 SHPL: siehe Super-High Power Laser.

    3 Signalanalysatoren (signal analysers):

    Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können. Siehe auch dynamische Signalanalysatoren.

    3 4 5Signaldatenverarbeitung (Signal processing):

    die Verarbeitung von aussen kommender informationstragender Signale durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z. B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation).

    5 Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal (common channel signalling):

    ein Signalisierungsverfahren zwischen Vermittlungen, bei dem über einen einzelnen Kanal Signalisierungsinformationen für eine Vielzahl von Verbindungen oder Rufen und anderen Informationen, z. B. für die Netzwerksteuerung (Network Management), übermittelt werden, wobei adressierte Nachrichten (labelled messages) verwendet werden.

    3 Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time):

    der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, das in einer Familie von monolithisch integrierten Schaltungen verwendet wird. Für eine gegebene Schaltungsfamilie kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit je typisches Grundgatter oder als typische Signallaufzeit je Gatter angegeben werden.

    Anmerkung:

    Die Signallaufzeit des Grundgatters ist nicht mit der Eingangs-/Ausgangsverzögerungszeit einer komplexen, monolithisch integrierten Schaltung zu verwechseln.

    7 Skalierungsfaktor (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) [scale factor (gyro or accelerometer)]:

    das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgrösse und der Änderung der zu messenden Grösse. Als Skalierungsfaktor wird im allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden kann, indem die Eingangsgrösse zyklisch über den Eingangsgrössenbereich verändert wird.

    ASA 0024 0 bis 9Software (Software):

    eine Sammlung eines oder mehrerer Programme oder Mikroprogramme, die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.

    Anmerkung:

    Mikroprogramm (microprogramme):

    eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.

    5 SONET:

    siehe Synchronous Optical Network.

    2 3 5Speicherprogrammierbar (stored programme controlled):

    eine Steuerung, die in einem elektronischen Speicher Befehle speichert, die ein Prozessor zur Ausführung von vorher festgelegten Funktionsabläufen verwenden kann.

    Anmerkung:

    Ausrüstung kann unabhängig davon speicherprogrammierbar sein, ob sich der elektronische Speicher innerhalb oder ausserhalb der Ausrüstung befindet.

    5 Spektrale Effektivität (spectral efficiency):

    eine Wertangabe zur Darstellung der Effektivität eines Übertragungssystems, das ein komplexes Modulationsverfahren verwendet, z. B. QAM (Qaudratur-Amplituden-Modulation), Trellis-Kodierung, QSPK (Q-Phasen-Modulation) usw. Sie wird wie folgt bestimmt:

    Spektrale Effektivität = Digitale Übertragungsrate (bit/s) Bandbreite über 6 db (Hz) .0 1Spezifischer Modul (specific modulus):

    der Young'sche Modul gemessen in Pascal entsprechend N/m3, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.

    0 1Spezifische Zugfestigkeit (specific tensile strength):

    Hoechstfestigkeit gemessen in Pascal entsprechend N/m3, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %).

    6 Spitzenleistung (peak power):

    Energie je Puls in Joule geteilt durch die Pulsdauer in Sekunden.

    0008 Stabilisatoren (stabilisers):

    Stoffe, die bei der Zubereitung von Sprengstoffen verwendet werden, um deren Lagerfähigkeit zu verbessern.

    7 Stabilität (stability):

    Die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die Stabilität kann als Funktion der Zeit ausgedrückt werden.

    7 Steuerungssysteme (guidance set):

    Systeme, die das Meß- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d. h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt wird, um die Flugbahn zu korrigieren.

    3 Substrat (substrate):

    ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem diskrete Bauelemente oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht werden können.

    Anmerkung:

    Diskretes Bauelement (discrete component):

    ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äusseren Anschlüssen.

    6 Super-High Power Laser (SHPL):

    ein Laser, der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW abgeben kann.

    2 9Superlegierungen (superalloys):

    Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie (vom 1. 5. 1982) bei Temperaturen über 922 K (649 °C) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen.

    1 2Superplastisches Umformen (superplastic forming):

    ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20 % beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das Zweifache des vorgenannten Wertes betragen.

    0018 0020 1 3 6 8Supraleitend (superconductive):

    Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr grosse elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.

    Anmerkung:

    Der supraleitende Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine kritische Temperatur, ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist.

    5 Synchronous Digital Hierarchy (SDH):

    eine digitale Hierarchie mit der Fähigkeit, verschiedene Arten digitalen Verkehrs unter Verwendung synchroner Übertragungsformate über unterschiedliche Medien zu kontrollieren, zu multiplexen und anzusteuern. Das Format basiert auf dem Synchronen Transport Modul (STM), das in der CCITT-Empfehlung G.703, G.707, G.708, G.709 und anderen definiert ist. Die erste Stufe von SDH beträgt 155,52 Mbit/s.

    5 Synchronous Optical Network (SONET):

    ein Netz mit der Fähigkeit, verschiedene Arten digitalen Verkehrs unter Verwendung synchroner Übertragungsverfahren über Lichtwellenleiter zu kontrollieren, zu multiplexen und anzusteuern. Das Format ist die nordamerikanische Version von SDH und verwendet ebenfalls den Synchronen Transport Modul (STM). Jedoch wird das Synchrone Transportsignal (STS) als Basis-Transport-Modul mit einer Rate von 51,81 Mbit/s für die erste Stufe eingesetzt. Die SONET-Empfehlungen werden in die von SDH eingebracht.

    6 Systemzieldaten (systems tracks):

    die verarbeiteten, korrelierten und aktualisierten Informationen über die Flugpositionen von Luftfahrzeugen, die dem Personal einer Luftverkehrskontrollzentrale zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Informationen handelt es sich um mit Flugplanpositionen kombinierte Radarzieldaten.

    4 Systolischer Array-Rechner (systolic array computer):

    ein Rechner, bei dem Datenfluß und -modifikation durch den Benutzer auf der Ebene der Schaltkreistechnik dynamisch gesteuert werden können.

    ATA KTATechnische Unterlagen (technical data):

    können verschiedenartig sein, z. B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bänder oder Lesespeicher.

    ATA KTATechnische Unterstützung (technical assistance):

    kann verschiedenartig sein, z. B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von technischen Unterlagen einbeziehen.

    ATA KTA 0025 0 bis 9Technologie (technology):

    spezifisches technisches Wissen, das für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von technischen Unterlagen oder technischer Unterstützung verkörpert.

    2 Teileprogramm (part programme):

    ein geordneter Satz von Befehlen in einer bestimmten Sprache und einem bestimmten Format, wodurch gewährleistet wird, daß Prozesse automatisch gesteuert ablaufen können; die Befehle liegen entweder in Form eines Steuerprogramms auf einem Eingabemedium oder als Eingabedaten zur Verarbeitung durch einen Rechner in ein Steuerprogamm vor (Bezug ISO 2806-1980).

    1 2Toxine (toxins):

    Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitung oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von Mikroorganismen.

    0007 Tränengase (tear gases):

    Gase, die vorübergehende Reizungen oder Behinderungen hervorrufen, die innerhalb weniger Minuten nach Beendigung der Einwirkung verschwinden.

    6 Transfer-Laser (transfer laser):

    ein Laser, bei dem das Laser-Material durch den Energietransfer erregt wird, der durch die Kollision eines Nicht-Laser-Atoms oder -Moleküls mit einem Laser-Atom oder -Molekül bewirkt wird.

    4 5Übertragungsrate:

    siehe auch Datenübertragungsrate, digitale Übertragungsrate, gesamte digitale Übertragungsrate, höchste Bit-Übertragungsrate.

    ATA 1 bis 9Unverzichtbar (required):

    auf Technologie oder Software angewendet, bezieht sich ausschließlich auf den Teil der Technologie oder Software, der besonders dafür verantwortlich ist, daß die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese unverzichtbare Technologie oder Software kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein.

    1 Vakuum-Zerstäubung (vacuum atomization):

    ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verfluessigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 ìm zerstäubt wird.

    4 Vektorrate (vector rate):

    siehe Dreidimensionale Vectorrate.

    1 6 8 9Verbundwerkstoff (composite):

    eine Matrix und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln, Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden.

    6 Verformbare Spiegel (deformable mirrors):

    a) kontinuierlich verformbarer Spiegel (Einzelspiegel), dessen optisch wirksame Oberfläche dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte verformt werden kann, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die auf den Spiegel auftrifft, auszugleichen, oder b) segmentierter Spiegel, aus mehreren Einzelelementen bestehend, diese können jeweils für sich dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte positioniert werden, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die auf den Gesamtspiegel auftrifft, auszugleichen.

    Verformbare Spiegel werden auch adaptive Spiegel genannt.

    1 Vermischt (commingled):

    Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und Matrixmaterial in Form von Fasern.

    5 Vermittlungsmatrix (switch fabric):

    die Hardware mit zugehöriger Software, die physikalische oder virtülle Durchschaltung eines Nachrichtenweges vorsieht.

    7 Verstellbare Blattprofilgeometrie (variable geometry airfoils):

    Verwendung von Klappen oder Trimmblechen an der Blatthinterkante oder an der Blattvorderkante, angebauten Vorfluegeln oder einer beweglichen Blattnase, deren Position während des Fluges gesteuert werden kann.

    ATA KTA 0025 0 bis 9Verwendung (use):

    Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.

    0 Vorher abgetrennt (previously separated):

    Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozeß hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt.

    0008 Vorprodukte (precursors):

    spezielle Chemikalien, die für die Herstellung militärischer Sprengstoffe verwendet werden.

    0023 3 6Weltraumgeeignet (space qualified):

    Produkte, die so konstruiert, gefertigt und geprüft wurden, daß sie die besonderen elektrischen, mechanischen oder umgebungsbedingten Anforderungen für die Verwendung beim Start und Einsatz von Satelliten oder Höhen-Flugsystemen, die in Höhen von 100 km und mehr operieren, erfuellen.

    2 Winkelpositionsabweichung (angular position deviation):

    die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Meßverfahrens nach Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird (Bezug: VDI/VDE 2617, Blatt 4/Teil 4 ,Drehtische auf Koordinatenmaschinen').

    ATA KTAWissenschaftliche Grundlagenforschung (basic scientific research):

    Versuchs- oder theoretische Arbeiten zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Fakten, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.

    3 Wobbel-Netzwerkanalysatoren (swept frequency network analysers):

    schließen die automatische Messung äquivalenter Schaltungsparameter über einen Bereich von Frequenzen ein, verbunden mit gewobbelten Frequenzmeßverfahren, aber ohne Dauerstrich-Punkt-zu-Punkt-Messungen.

    6 Zeitkonstante (time constant):

    die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in der der Strom auf das 1-1/e-fache des Endwertes anwächst (das sind 63 % des Endwertes).

    7 9Zivile Luftfahrzeuge (civil aircraft):

    sind solche Luftfahrzeuge, die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörde für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmässige zivile Privat- oder Geschäftsfluege registriert sind (siehe auch Luftfahrzeug).

    7 9Zivilluftfahrtbehörden (civil aviation authorities):

    die zuständigen Behörden in folgenden Ländern:

    Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich oder Vereinigte Staaten von Amerika.

    4 Zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (composite theoretical performance, CTP):

    eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in Millionen theoretischer Operationen je Sekunde (Mtops) und berechnet durch die Summierung von Rechenelementen CEs.

    Anmerkung:

    siehe Kategorie 4, Technische Anmerkung.

    KATEGORIE 0

    KERNTECHNISCHE MATERIALIEN, ANLAGEN UND AUSRÜSTUNG 0A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 0A001 Kernreaktoren, d. h. für den Betrieb einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltungs-Kettenreaktion geeignete Reaktoren, sowie Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in Verbindung mit einem Kernreaktor, einschließlich:

    a) Druckbehälter, d. h. Metallbehälter als vollständige Einheiten oder als werkstattgefertigte Hauptbestandteile, die zur Aufnahme des Reaktorkerns eines Kernreaktors besonders konstruiert oder hergerichtet sind und dem Betriebsdruck des Primärkühlmittels standhalten können, einschließlich der Deckplatte für einen Reaktordruckbehälter;

    b) Bedienungseinrichtungen für Reaktor-Brennelemente einschließlich Be- und Entladevorrichtungen;

    c) Kontrollstäbe, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Steuerung der Reaktionsrate in einem Kernreaktor einschließlich des neutronenabsorbierenden Teils und seiner Trage- oder Aufhängevorrichtungen sowie der Führungsrohre für die Kontrollstäbe;

    d) elektronische Einrichtungen für die Regelung und Steuerung des Leistungspegels in Kernreaktoren einschließlich der Kontrollstabantriebe und der Strahlungsdetektoren und Meßgeräte zur Ermittlung des Neutronenflusses;

    e) Druckrohre, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Aufnahme der Brennelemente und des Primärkühlmittels in einem Kernreaktor bei einem Betriebsdruck von mehr als 5,1 MPa;

    f) Rohre oder Rohrsysteme aus Zirkoniummetall oder -legierungen, bei denen der Hafniumgehalt weniger als 0,2 Gew.-% beträgt, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung in einem Kernreaktor;

    g) Kühlmittelpumpen, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Kreislauf des Primärkühlmittels von Kernreaktoren;

    h) innere Einbauten, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Betrieb eines Kernreaktors, z. B. Trägerkonstruktionen für den Reaktorkern, thermische Abschirmungen, Leitbleche, Kerngitter- und Diffusorplatten;

    i) Wärmetauscher.

    0A002 Krafterzeugungs- oder Antriebsausrüstung, besonders konstruiert für Weltraumreaktoren, Schiffsreaktoren oder mobile Reaktoren.

    Anmerkung:

    Konventionelle Ausrüstung zur Krafterzeugung, die in konventionellen Systemen verwendet werden kann, fällt auch dann nicht unter diese Nummer, wenn sie für ein Kernkraftwerk entwickelt wurde.

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Teil IA.

    0B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 0B001 Anlagen für die Isotopentrennung von natürlichem und abgereichertem Uran, besonderem und anderem spaltbarem Material sowie besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

    a) Anlagen, besonders konstruiert für die Isotopentrennung von natürlichem und abgereichertem Uran, besonderem und anderem spaltbarem Material, wie folgt:

    1. Gasdiffusions-Trennanlagen,

    2. Gaszentrifugen-Trennanlagen,

    3. ärodynamische Trennanlagen,

    4. Trennanlagen durch chemischen Austausch,

    5. Trennanlagen durch Ionenaustausch,

    6. Isotopentrennanlagen nach dem atomaren Laserverfahren,

    7. Isotopentrennanlagen nach dem molekularen Laserverfahren,

    8. Plasmatrennanlagen,

    9. Trennanlagen nach dem elektromagnetischen Verfahren;

    b) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gasdiffusions-Trennverfahren wie folgt:

    1. Federbalgventile, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen (z. B. Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel), mit einer Nennweite von 40 mm bis 1 500 mm,

    2. a) Kompressoren (fördernd in Turbo-, Axial- oder Radialbauweise) oder Ventilatoren mit einem Ansaugvermögen von 1 000 l/min oder mehr und einem Förderdruck bis zu 666,7 kPa, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen (z. B. Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel),

    b) Wellendichtungen für Kompressoren oder Ventilatoren, erfasst von Unternummer 0B001b2a, konstruiert für eine Einwärtsleckrate des Puffergases von weniger als 1 000 cm³/min,

    3. Gasdiffusionstrennwände aus UF6-resistenten porometallischen, -polymeren oder -keramischen Werkstoffen mit einer Porengrösse von 10 nm bis 100 nm, einer Dicke kleiner/gleich 5 mm und, bei Röhrenform, mit einem Durchmesser kleiner/gleich 25 mm,

    4. Gasdiffusorgehäuse, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen,

    5. Wärmetauscher, hergestellt aus Aluminium, Kupfer, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder bei Verwendung plattierter Rohre aus Kombinationen dieser Metalle untereinander und konstruiert für den Betrieb bei Unterdruck mit einer Leckrate, die den Druckanstieg auf weniger als 10 Pa/h bei einem Druckunterschied von 100 kPa begrenzt;

    c) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gaszentrifugen-Trennverfahren wie folgt:

    1. Gaszentrifugen,

    2. vollständige Rotorsysteme, bestehend aus einem oder mehreren Rotorrohren,

    3. Rotorrohre mit einer Wandstärke kleiner/gleich 12 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm, hergestellt aus "hochfesten Werkstoffen" gemäß Unternummer 0B001c8,

    4. fluessigkeitsgedämpfte Magnetlager, die aus einem Ringmagneten bestehen, der innerhalb eines Gehäuses aufgehängt ist, hergestellt aus UF6-resistenten Werkstoffen (z. B. Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel), das ein Dämpfungsmedium enthält. Der Magnet ist mit einem am Rotordeckel montierten Polstück oder zweiten Magneten gekoppelt,

    5. besonders hergerichtete Drehlager, bestehend aus einem kugelförmigen Zapfen und einem halbkugelförmigen Gegenlager (pivot-cup), montiert auf einem Dämpfer,

    6. Ringe oder Sickenbänder mit einer Wandstärke kleiner/gleich 3 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und konstruiert für die Verstärkung oder Verbindung der Rotorteile untereinander, hergestellt aus "hochfesten Werkstoffen" gemäß Unternummer 0B001c8,

    7. Leitbleche mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm zur Montage innerhalb der Rotorrohre, hergestellt aus "hochfesten Werkstoffen" gemäß Unternummer 0B001c8,

    8. obere und untere Deckel mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm zur Montage der Rotorrohrenden, hergestellt aus "hochfesten Werkstoffen" wie folgt:

    a) martensitaushärtender Stahl mit einer Zugfestigkeit grösser/gleich 2 050 MPa,

    b) Aluminiumlegierungen mit einer Zugfestigkeit grösser/gleich 460 MPa,

    c) faser- und fadenförmige Materialien mit einem spezifischen Modul grösser/gleich 3,18 × 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit grösser als 7,62 × 104 m,

    9. Molekularpumpen aus Zylindern mit inneren spiralförmigen gepressten oder gefrästen Nuten und inneren Bohrungen,

    10. ringförmige Motorstatoren für mehrphasige Wechselstromhysteresemotoren (oder -reluktanzmotoren) für Synchronbetrieb unter Vakuumbedingungen im Frequenzbereich von 600 Hz bis 2 000 Hz und mit einem Leistungsbereich von 50 VA bis 1 000 VA,

    11. Frequenzumwandler (Konverter oder Inverter), besonders konstruiert oder hergerichtet für die Spannungsversorgung von Motorstatoren für die Gaszentrifugenanreicherung, mit allen folgenden Merkmalen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    a) Mehrphasenausgang zwischen 600 Hz und 2 000 Hz,

    b) Frequenzstabilisierung besser als 0,1 %,

    c) Klirrfaktor kleiner als 2 % und d) Wirkungsgrad besser als 80 %,

    12. Zentrifugenrezipienten- oder Zentrifugengehäuse, um den Gesamtrotor der Gaszentrifuge aufzunehmen, bestehend aus einem starren Zylinder mit einer Wandstärke bis zu 30 mm mit präzisionsgefertigten Enden und hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen,

    13. Entnahmevorrichtungen, bestehend aus Röhren mit Innendurchmessern bis zu 12 mm, zur Entnahme von UF6-Gas aus dem Inneren des Zentrifugenrotors nach dem Pitot-Prinzip, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen;

    d) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das ärodynamische Trennverfahren wie folgt:

    1. Trenndüsen mit aufgeteilten, schlitzförmigen Gasführungskanälen mit einem Krümmungsradius kleiner als 1 mm (die Düse enthält ein Trennblech, welches das durch die Düse strömende Gas in zwei Ströme teilt),

    2. zylindrische oder konische Wirbelrohre mit tangentialem Gaseintritt, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen, mit einem Durchmesser zwischen 0,5 cm und 4 cm, mit einem Verhältnis Länge/Durchmesser von kleiner/gleich 20 zu 1 und mit einem oder mehreren tangentialen Gaseinlässen,

    3. Kompressoren (fördernd in Turbo-, Radial- oder Axialbauweise) oder Ventilatoren mit einem Ansaugvermögen von 2 m³/min, hergestellt aus oder geschützt mit UF-resistenten Werkstoffen (z. B. Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel), einschließlich Kompressorwellendichtungen,

    4. Gehäuse für ärodynamische Trennelemente, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen, entwickelt zur Aufnahme von Wirbelrohren oder Trenndüsen,

    5. Wärmetauscher aus Aluminium, Kupfer, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder Kombinationen dieser Metalle als beschichtete Rohre, konstruiert für den Betrieb bei Drücken von kleiner/gleich 600 kPa,

    6. Federbalgventile, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen, mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1 500 mm,

    7. Verfahrenssysteme zur Trennung von UF6 und Trägergas (Wasserstoff oder Helium) bis zu einem UF6-Gehalt von kleiner/gleich 1 ppm, einschließlich:

    a) Tieftemperatur-Wärmetauscher und Kältetrennanlagen, ausgelegt für Temperaturen von 153 K (-120 °C) oder tiefer,

    b) Tieftemperatur-Gefriergeräte, ausgelegt für Temperaturen von 153 K (-120 °C) oder tiefer,

    c) Trenndüsen oder Wirbelrohre zum Trennen von UF6 und Trägergas,

    d) UF-Kühlfallen, ausgelegt für Temperaturen von 253 K (-20 °C) oder tiefer;

    e) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch chemischen Austausch wie folgt:

    1. Zentrifugalextraktoren für schnelle Flüssigkeitsextraktionen mit Stufenverweilzeiten von 30 Sekunden oder weniger und resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl) (z. B. hergestellt aus oder ausgekleidet mit geeigneten Kunststoffmaterialien wie fluorkohlenwasserstoffhaltigen Polymeren oder ausgekleidet mit Glas),

    2. Pulsationskolonnen für schnelle Flüssigkeitsextraktion mit Stufenverweilzeiten von 30 Sekunden oder weniger und resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl) (z. B. hergestellt aus oder ausgekleidet mit geeigneten Kunststoffmaterialien wie fluorkohlenwasserstoffhaltigen Polymeren oder ausgekleidet mit Glas),

    3. elektrochemische Reduktionszellen, entwickelt zur Reduktion von Uran von einer Valenzstufe zu einer anderen;

    4. elektrochemische Reduktionszellen, Einspeiseausrüstung zur Aufnahme von U4+ aus dem organischen Materialstrom und Teile, die im Kontakt mit dem Prozeßstrom stehen, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Materialien (z. B. Glas, fluorkohlenwasserstoffhaltige Polymere, Polyphenylsulfat, Polyethersulfon und harzimprägnierte Graphite),

    5. Einspeise-Aufbereitungssysteme zur Herstellung hochreiner Uranchloridlösung, bestehend aus Lösemitteltrennungs-, Lösungsabscheidungs- und/oder Ionenaustauschausrüstung für die Reinigung, sowie Elektrolysezellen zur Reduzierung von U6+ oder U4+ zu U3+,

    6. Uranoxydationssysteme zur Oxydation von U3+ zu U4+;

    f) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch Ionenaustausch, wie folgt:

    1. schnell reagierende Ionenaustauschharze, membranartig- oder porös-makrovernetzte Harze, in denen die aktiven chemischen Austauschgruppen auf eine Oberflächenschicht eines inaktiven porösen Trägermaterials begrenzt sind, und andere zusammengesetzte Strukturen in geeigneter Form, einschließlich Teilchen oder Fasern mit Durchmessern von 0,2 mm oder weniger, resistent gegen konzentrierte Salzsäure, präpariert für eine Austauschhalbwertzeit von weniger als 10 Sek. und geeignet für den Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C),

    2. Ionenaustauschsäulen (zylindrisch) mit einem Durchmesser grösser als 1 000 mm, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die resistent sind gegen konzentrierte Salzsäure (z. B. Titan oder fluorkohlenwasserstoffhaltige Kunststoffe) und die geeignet sind zum Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C) und Drücken oberhalb 0,7 MPa,

    3. Ionenaustausch-Rückflußsysteme (chemische oder elektrochemische Oxydations- oder Reduktionssysteme) zur Wiederaufbereitung der chemischen Reduktions- oder Oxydationsmittel, die in Anreicherungskaskaden nach dem Ionenaustauschverfahren benutzt werden;

    g) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für Anlagen zur Isotopentrennung nach dem atomaren Laserverfahren wie folgt:

    1. Hochleistungs-Elektronenstrahlkanonen mit einer Gesamtleistung von mehr als 50 kW und flächenbestrahlende oder rasternde Elektronenstrahlkanonen mit einer Auftreffleistung von mehr als 2,5 kW/cm zum Gebrauch in Uranverdampfungssystemen,

    2. trogförmige Tiegel und Kühlvorrichtungen, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die wärme- und korrosionsbeständig gegenüber geschmolzenem Uran oder Uranlegierungen sind (z. B. Tantal, yttriumoxid (Y2O3)-beschichteter Graphit, Graphit, beschichtet mit anderen Oxyden "seltener Erden" oder Mischungen daraus),

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 2A225.

    3. Product- und Tails-Sammler, hergestellt aus oder beschichtet mit Materialien, die wärme- und korrossionsbeständig gegenüber Urandampf sind, wie yttriumoxyd (Y2O3)-beschichteter Graphit,

    4. Behälter für Separatoren (zylindrische oder rechteckige Kessel) zur Aufnahme der Uranmetalldampfquelle, der Elektronenstrahlkanone und den Sammlern für Product (angereichertes Uran) und Tails (abgereichertes Uran),

    5. Laser oder Lasersysteme zur Trennung von Uranisotopen mit einer Frequenzspektrumstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeitabstände;

    h) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für Anlagen zur Isotopentrennung nach dem molekularen Laserverfahren wie folgt:

    1. Überschallexpansionsdüsen zur Kühlung von Mischungen aus UF6 und Trägergas bis 150 K (-123 °C) oder tiefer und hergestellt aus UF6-resistenten Werkstoffen,

    2. Uranpentafluorid(UF5)-Productsammler, bestehend aus Filter, Prallabscheider, Zyklonen oder Kombinationen daraus, hergestellt aus UF5/UF6-resistenten Werkstoffen (z. B. Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel und UF6-resistente vollfluorierte Kohlenwasserstoffpolymere),

    3. Ausrüstung zur Fluorierung von UF5 zu UF6,

    4. UF6-Trägergaskompressoren, die ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel hergestellt oder ganz damit geschützt sind, einschließlich Kompressorwellendichtungen,

    5. Verfahrenssysteme zur Trennung von UF6 und Trägergas (z. B. Stickstoff oder Argon), einschließlich:

    a) Tieftemperatur-Wärmetauscher und Kälteseparatoren, geeignet für Temperaturen von 153 K (-120 °C) oder weniger,

    b) Tieftemperatur-Kühlgeräte, geeignet für Temperaturen von 153 K (-120 °C) oder weniger,

    c) UF6-Kühlfallen, geeignet für Temperaturen von 253 K (-20 °C) oder weniger,

    6. Laser oder Lasersysteme zur Trennung von Uranisotopen mit einer Frequenzspektrumstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeitabstände;

    i) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Plasmatrennverfahren wie folgt:

    1. Product- und Tails-Sammler, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die wärme- und korrossionsbeständig gegenüber Urandampf sind, wie yttriumoxyd (Y2O3)-beschichteter Graphit oder Tantal,

    2. Anregungsspulen für Frequenzen im Radiofrequenzbereich über 100 kHz und geeignet für eine mittlere Leistung grösser als 40 kW,

    3. Mikrowellenleistungsquellen und -sender zur Produktion oder Beschleunigung von Ionen mit einer Ausgangsfrequenz grösser als 30 GHz und einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 50 kW,

    4. Uranplasmärzeugungssysteme,

    5. Handhabungssysteme für fluessiges Uranmetall, bestehend aus Tiegeln, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten wärme- und korrosionsbeständigen Materialien (z. B. Tantal, yttriumoxyd (Y2O3)-beschichtetem Graphit, Graphit, beschichtet mit anderen Oxyden "seltener Erden" oder Mischungen daraus) und Ausrüstung zur Kühlung der Tiegel,

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 2A225.

    6. Separatorbehälter (zylindrisch) zur Aufnahme der Uranplasmaquelle, Anregungsspulen der Radiofrequenz und der Product- und Tails-Sammler und hergestellt aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z. B. Edelstahl);

    k) Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Trennprozeß nach dem elektromagnetischen Verfahren, wie folgt:

    1. Ionenquellen, einzelne oder mehrere, die eine Strahlquelle enthalten, Ionisierer und Strahlbeschleuniger, hergestellt aus geeigneten Materialien (z. B. Graphit, Edelstahl oder Kupfer) und geeignet zur Erzeugung eines Gesamtionenstroms von 50 mA oder grösser,

    2. Ionenkollektorplatten zum Aufsammeln von angereicherten oder abgereicherten Uranionenstrahlen, die zwei oder mehr Spalte einschließlich Sammelbehälter enthalten und hergestellt sind aus geeigneten (nichtmagnetischen) Materialien (z. B. Graphit oder Edelstahl),

    3. Vakuumbehälter für elektromagnetische Uranseparatoren, hergestellt aus nichtmagnetischen Materialien (z. B. Graphit oder Edelstahl) und konstruiert zum Betrieb bei Drücken von 0,1 Pa oder weniger,

    4. Magnetpolstücke mit einem Durchmesser grösser als 2 m,

    5. Hochspannungsversorgungen für Ionenquellen mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) geeignet für kontinuierlichen Betrieb,

    b) Ausgangsspannung von 20 000 V oder grösser,

    c) Ausgangsstrom von 1 A oder grösser,

    d) Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden,

    6. Leistungsversorgungen für die Magnete (Hochleistung, Gleichstrom) mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) geeignet für kontinuierlichen Betrieb mit einem Ausgangsstrom von 500 A oder grösser bei einer Spannung von 100 V oder grösser,

    b) Strom- oder Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden.

    0B002 Zusatzsysteme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für von Nummer 0B001 erfasste Anlagen zur Isotopentrennung, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen, wie folgt:

    a) Speiseautoklaven, Öfen oder Systeme, mit denen UF6 zum Anreicherungsort geleitet wird;

    b) Desublimierer (Phasenübergang gasförmig-fest) oder Kühlfallen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozeß und zur nachfolgenden Weiterleitung mittels Heizung;

    c) Product- und Tailsausspeisesysteme zur Weiterleitung von UF6 in Behälter;

    d) Verfluessigungs- oder Erstarrungsstationen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozeß mittels Kompression und Umwandlung von UF6 in die fluessige oder feste Form;

    e) Rohr- und Verteilersysteme, besonders konstruiert zur Führung von UF6 innerhalb der Gasdiffusions-, Zentrifugen- oder ärodynamischen Kaskade, hergestellt aus oder geschützt mit UF6-resistenten Werkstoffen;

    f) 1. Vakuumrohrleitungssysteme oder Vakuumsammelleitungen mit einem Durchsatz von mindestens 5 m³ pro Minute oder 2. Vakuumpumpen, besonders konstruiert zum Gebrauch in UF6-haltiger Atmosphäre;

    g) UF6-Massenspektrometer/Ionenquellen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Aufnahme von On-line-Proben des Beschickungsgutes (feed), Products oder Tails des UF6-Gasstromes und mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. Auflösungsvermögen für Massen grösser als 320 amu (atomic maß units),

    2. Ionenquellen, hergestellt aus oder beschichtet mit Nichrom oder Monel bzw. vernickelt,

    3. Elektronenstoß-Ionenquellen und 4. Kollektorsystem, geeignet für die Isotopenanalyse.

    0B003 Anlagen für die Herstellung von Uranhexafluorid (UF6) und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:

    a) Anlagen zur Herstellung von UF6;

    b) Ausrüstung und Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Herstellung von UF6:

    1. Fluorierungs- und Hydrofluorierungs-Schneckenfördereinrichtungen, Wirbelschichtreaktoren und Flame Towers,

    2. Destillationsausrüstung zur Reinigung von UF6.

    0B004 Anlagen zur Herstellung von schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

    a) Anlagen zur Herstellung von schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen wie folgt:

    1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschanlagen,

    2. Amonik-Wasserstoff-Austauschanlagen,

    3. Wasserstoff-Destillations-Anlagen;

    b) Ausrüstung und Bestandteile wie folgt, konstruiert für:

    1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschverfahren:

    a) Boden-Austauschkolonnen (tray exchange towers),

    b) Schwefelwasserstoff-Gaskompressoren,

    2. Amonik-Wasserstoff-Austauschverfahren:

    a) Amonik-Wasserstoff-Hochdruck-Austauschkolonnen,

    b) Stufenkontaktgeber mit hohem Wirkungsgrad,

    c) Tauchpumpen,

    d) Amonikcracker, konstruiert für Drücke über 3 MPa,

    3. Wasserstoff-Destillations-Verfahren:

    a) Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen und Kühlfallen, konstruiert für Betriebstemperaturen unter 35 K (-238 °C),

    b) Turböxpander oder Turböxpander-Kompressoren-Anlagen, konstruiert für Betriebstemperaturen unter 35 K (-238°C),

    4. Verfahren zur Anreicherung von schwerem Wasser auf Reaktorkonzentration ( 99,75 Gew.-% Deuteriumoxid):

    a) Wasserdestillationskolonnen mit besonders konstruierten Füllkörpern,

    b) Ammoniakdestillationskolonnen mit besonders konstruierten Füllkörpern,

    c) katalytische Verbrennungsanlagen zur Konversion von hochangereichertem Deuterium zu schwerem Wasser,

    d) Infrarot-Absorptionsanalysegeräte zur laufenden (on-line) Messung des Wasserstoff-Deuterium-Verhältnisses (Verhältnisanalyse) bei Deuterium-Konzentrationen grösser/gleich 90 Gew.-%.

    0B005 Anlagen, besonders konstruiert für die Herstellung von Brennelementen, und besonders konstruierte Ausrüstung hierfür.

    Anmerkung:

    Eine Anlage, besonders konstruiert für die Herstellung von Brennelementen, schließt Ausrüstung ein, die a) üblicherweise mit dem Kernmaterial im Produktionsfluß in unmittelbaren Kontakt kommt oder dieses bearbeitet oder den Produktionsfluß steuert,

    b) das Kernmaterial innerhalb der Umhüllung verschließt,

    c) die Unversehrtheit innerhalb der Umhüllung oder des Verschlusses prüft und d) die Endbehandlung des festen Brennstoffes prüft.

    0B006 Anlagen für die Wiederaufbereitung bestrahlter Kernbrennstoffe und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, einschließlich:

    a) Brennelement-Zerhacker- oder -Schreddermaschinen, d. h. fernbediente Ausrüstung zum Zerschneiden, Zerhacken, Schreddern oder Abscheren von bestrahlten Brennelementen, -stäben oder -stabbündeln;

    b) Auflösetanks und kritikalitätssichere Tanks (z. B. mit kleinem Durchmesser, ring- oder scheibenförmige Tanks), besonders konstruiert oder hergerichtet zur Auflösung bestrahlten Kernbrennstoffs, beständig gegen heisse hochkorrosive Flüssigkeiten und geeignet, fernbedient befuellt und gewartet zu werden;

    c) Lösungs-Extraktoren nach dem Prinzip des Gegenstroms und Ionenaustauscher, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in einer Anlage zur Wiederaufarbeitung von bestrahltem natürlichem und abgereichertem Uran oder bestrahltem besonderem und anderem spaltbarem Material;

    d) Prozeßsteuerungseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Überwachung oder Steuerung der Wiederaufarbeitung von bestrahltem natürlichem und abgereichertem Uran oder bestrahltem besonderem und anderem spaltbarem Material;

    e) Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter, besonders konstruiert, um Kritikalitätssicherheit zu gewährleisten und den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standzuhalten;

    Anmerkung:

    Kritikalitätssichere Tanks können folgende Eigenschaften besitzen:

    1. Wände oder innere Strukturen mit einem Boräquivalent von wenigstens 2 %,

    2. einen maximalen Durchmesser von 175 mm bei zylindrischen Behältern oder 3. eine maximale Breite von 75 mm bei scheiben- oder ringförmigen Behältern;

    f) komplette Systeme, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Umwandlung von Plutoniumnitrat in Plutoniumoxid;

    g) komplette Systeme, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von Plutoniummetall.

    Anmerkung:

    Eine Anlage für die Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe umfasst Ausrüstung und Bestandteile, die mit dem bestrahlten Kernbrennstoff sowie mit den Prozeßströmen des Kernmaterials und der Spaltprodukte in unmittelbaren Kontakt kommen oder diese Prozeßströme unmittelbar steuern.

    0B007 Ausrüstung wie folgt, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Trennung von Lithiumisotopen:

    a) Flüssig-Flüssig-Füllkörperaustauschkolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame;

    b) Amalgampumpen;

    c) Amalgamelektrolysezellen;

    d) Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxidlösung.

    0B008 Ausrüstung für Kernreaktoren wie folgt:

    a) Simulatoren, besonders konstruiert für Kernreaktoren;

    b) Geräte für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit Ultraschall- oder Wirbelstromverfahren, besonders konstruiert für Kernreaktoren.

    0B009 Anlagen zur Konversion von Uran und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:

    a) Systeme zur Umwandlung von Uranerzkonzentraten zu UO3;

    b) Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UF6;

    c) Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UO2;

    d) Systeme zur Umwandlung von UO2 zu UF4;

    e) Systeme zur Umwandlung von UF4 zu UF6;

    f) Systeme zur Umwandlung von UF4 zu Uranmetall;

    g) Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UO2;

    i) Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UF4.

    0C MATERIALIEN 0C001 Natürliches oder abgereichertes Uran oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat, sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält, ausgenommen:

    a) Mengen bis zu vier Gramm natürlichen oder abgereicherten Urans, wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist,

    b) abgereichertes Uran, das speziell für folgende, nicht nukleare, zivile Verwendungszwecke hergestellt wurde:

    1. Abschirmungen gegen ionisierende Strahlung,

    2. Verpackungen,

    3. Ballast,

    4. Ausgleichsgewichte.

    0C002 Besonderes und anderes spaltbares Material, ausgenommen:

    Mengen bis zu vier effektiven Gramm, wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist.

    0C003 Materialien für nukleare Wärmequellen wie folgt:

    a) Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Plutonium-238 50 % übersteigt, ausgenommen :

    Mengen bis zu drei Gramm, wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist;

    b) vorher abgetrenntes Neptunium-237 in jeder Form, ausgenommen:

    Mengen bis zu einem Gramm Neptunium-237.

    0C004 Deuterium, schweres Wasser, deuterierte Paraffine, andere Deuteriumverbindungen sowie Mischungen und Lösungen, sofern sie mehr als 0,02 % Deuterium bezogen auf den Gesamt-Wasserstoffgehalt enthalten.

    0C005 Nuklearreiner Graphit, d. h. Graphit mit einem Boräquivalent von weniger als 5 ppm und einer Dichte von mehr als 1,5 g/cm³.

    0C006 Nickelpulver und poröses Nickelmetall wie folgt:

    a) Nickelpulver mit einem Reinheitsgrad von 99,9 Gew.-% oder mehr und einer mittleren Partikelgrösse unter 10 ìm gemäß ASTM-Standard B 330 und einem hohen Grad einheitlicher Partikelgrösse;

    b) poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 0C006a erfassten Materialien, ausgenommen : einzelne Bleche aus porösem Nickelmetall bis zu einer Grösse von 930 cm², die zum Gebrauch in Batterien für zivile Verwendungszwecke vorgesehen sind.

    0C201 Andere besonders hergerichtete UF6-resistente Verbindungen oder Pulver (z. B. Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoffpolymere) zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden und mit einem Reinheitsgrad von 99,9 Gew.-% oder mehr und einer mittleren Partikelgrösse unter 10 ìm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einem Grad einheitlicher Partikelgrössen.

    0D SOFTWARE 0D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Waren, die von dieser Kategorie erfasst werden.

    0E TECHNOLOGIE 0E001 Technologie entsprechend der Kerntechnischen Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Waren, die von dieser Kategorie erfasst werden.

    KATEGORIE 1

    WERKSTOFFE, CHEMIKALIEN, MIKROORGANISMEN UND TOXINE 1A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 1A001 Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt:

    a) Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für Luft- und Raumfahrtanwendungen und zu über 50 % aus mindestens einem der von Unternummer 1C009b oder c erfassten Werkstoffe hergestellt;

    b) piezölektrische Polymere und Copolymere aus Vinylidenfluorid mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. in Form einer Plane oder einer Folie und 2. mit einer Dicke grösser als 200 ìm;

    c) Verschlüsse, Dichtungen, Ventilsitze, Blasen oder Membrane aus Fluorelastomeren, die mindestens einen Vinylethermonomer enthalten, besonders konstruiert für Luft- und Raumfahrt- oder für Flugkörperanwendungen. "Flugkörper" im Sinne von Unternummer 1A001c bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

    1A002 Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminate Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 1A202, 9A010 und 9A110.

    a) mit einer organischen Matrix und hergestellt aus von Unternummer 1C010c, d oder e erfassten Materialien oder b) mit einer Metall- oder Kohlenstoff-Matrix und hergestellt aus 1. faser- oder fadenförmigen Materialien aus Kohlenstoff mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) spezifischer Modul grösser als 10,15 × 106 m und b) spezifische Zugfestigkeit grösser als 17,7 × 104 m oder 2. Werkstoffen, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.

    Anmerkung:

    Nummer 1A002 erfasst nicht Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten faser- oder fadenförmigen Materialien aus Kohlenstoff für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, sofern sie nicht grösser sind als 1 m².

    1A003 Erzeugnisse aus von Unternummer 1C008a erfassten nichtfluorierten polymeren Substanzen in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einem der folgenden Merkmale:

    a) Dicke grösser als 0,254 mm oder b) beschichtet oder laminiert mit Kohlenstoff, Graphit, Metallen oder magnetischen Substanzen.

    1A102 Resaturierte, pyrolysierte (d. h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-) Werkstoffe, konstruiert für die von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systeme.

    1A202 Verbundwerkstoff-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1A002, in Rohrform mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm, hergestellt aus den von Unternummer 1C010a oder b oder Nummer 1C210 erfassten Materialien.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A110.

    1A225 Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.

    1A226 Besonders hergerichtete Füllstoffe aus Phosphorbronze-Geflecht oder Kupfer (chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeit), konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen zur Trennung von schwerem Wasser aus Wasser.

    1A227 Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z. B. Bleiglas) mit einer Seitenlänge grösser als 0,3 m, einer Dichte grösser als 3 g/cm³ und einer Dicke grösser/gleich 100 mm sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür.

    1B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 1B001 Ausrüstung für die Herstellung der von Nummer 1A002 oder 1C010 erfassten Fasern, Prepregs, Preforms oder Verbundwerkstoffe wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 1B101 und 1B201.

    a) Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien;

    b) Bandlegemaschinen oder Kabelplazierungsmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern, Kabeln oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörperstrukturen aus Verbundwerkstoffen. "Flugkörper" im Sinne von Unternummer 1B001b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme;

    c) mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Flechtmaschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen zum Weben, Flechten oder Umspinnen von Fasern für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen, ausgenommen Textilmaschinen, die nicht für die oben genannten Endverwendung geändert worden sind;

    d) Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt:

    1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon, Pech oder Polycarbosilan) in Kohlenstoffasern oder Siliciumcarbidfasern einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,

    2. Ausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate zur Fertigung von Siliciumcarbidfasern,

    3. Ausrüstung für das Naßverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z. B. Aluminiumoxid),

    4. Ausrüstung für die Umwandlung durch Wärmebehandlung von aluminiumhaltigen Faser-Preforms in Aluminiumoxid-Fasern;

    e) Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer 1C010e erfassten Prepregs durch Heißschmelz-Verfahren;

    f) Ausrüstung zur zerstörungsfreien dreidimensionalen Prüfung von Fehlern mittels Ultraschall- oder Röntgentomographie, besonders konstruiert für Verbundwerkstoffe.

    1B002 Systeme und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert für die Herstellung von Metallegierungen, Metallegierungspulver oder legierten Werkstoffen, die von Unternummer 1C002a2, 1C002b oder 1C002c erfasst werden.

    1B003 Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das superplastische Umformen oder Diffusionsschweissen von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung von a) Strukturen für die Luft- und Raumfahrt,

    b) Motoren für die Luft- und Raumfahrt oder c) besonders konstruierten Bauteilen für solche Strukturen oder Motoren.

    1B101 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die Herstellung von Struktur-Verbundwerkstoffen wie folgt sowie ausschließlich konstruierte Bestandteile und ausschließlich konstruiertes Zubehör hierfür:

    Anmerkung:

    Von dieser Nummer erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gußformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von Verbundwerkstoff-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1B201.

    a) Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür;

    b) Bandlegemaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörperstrukturen aus Verbundwerkstoffen;

    c) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien wie folgt:

    1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (z. B. Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Einrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,

    2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate und 3. Ausrüstung für das Naßverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z. B. Aluminiumoxid);

    d) Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9A110.

    Anmerkung:

    Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schließt Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.

    1B115 Ausrüstung für die Herstellung, Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flugkörpertreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, erfasst von Teil IA Nummer 0008 oder Nummer 1C115, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkungen:

    1.Diese Nummer schließt solche Mischer ein, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind und eine Temperaturregelung der Mischkammer besitzen:

    a) Chargenmischer mit einer Kapazität grösser/gleich 110 l und mindestens einer exzentrischen Misch-/Knetwelle,

    b) Durchlaufmischer mit zwei oder mehreren Misch-/Knetwellen und der Möglichkeit zum Öffnen der Mischkammer,

    2. Ausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung militärischer Güter: siehe Teil IA Nummer 0018.

    1B116 Düsen, ausschließlich konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1 573 K (1 300 °C) bis 3 173 K (2 900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

    1B201 Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und geeignet zum Wickeln zylindrischer Rotoren mit Durchmessern zwischen 75 mm und 400 mm und Längen grösser/gleich 600 mm sowie Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren und Präzisionsdorne hierfür.

    1B225 Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.

    1B226 Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von grösser/gleich 50 mA liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.

    Anmerkungen:

    1. Nummer 1B226 schließt Separatoren ein, die stabile Isotope anreichern können.

    2. Nummer 1B226 schließt Separatoren mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und ausserhalb des magnetischen Feldes ein.

    1B227 Konverter und Ausrüstung für die Ammoniak-Synthese, bei der das Synthesegas (Stickstoff und Wasserstoff) einer Ammoniak-Wasserstoff-Hochdruck-Austauschkolonne entnommen und das synthetisierte Ammoniak in die Kolonne zurückgeführt wird.

    1B228 Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (−238 °C),

    b) konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,

    c) hergestellt aus feinkörnigen rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt oder vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffen und d) mit einem Innendurchmesser grösser/gleich 1 m und effektiven Längen grösser/gleich 5 m.

    1B229 Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen aus hochwertigem Kolonnenstahl mit einem Durchmesser grösser/gleich 1,8 m zum Betrieb bei einem Nenndruck grösser/gleich 2 MPa.

    Anmerkungen:

    1. Kolonnen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von schwerem Wasser, siehe Nummer 0B004.

    2. Nummer 1B229 umfasst eingebaute Extraktoren als segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser grösser/gleich 1,8 m, z. B. Siebböden, Ventilböden, Glockenböden und Turbogridböden, konstruiert zur Erleichterung des Gegenstromprozesses und hergestellt aus Materialien, die gegen Korrosion durch Schwefelwasserstoff/Wasser-Mischungen beständig sind, z. B. rostfreier Stahl 304L oder 316.

    3. Hochwertige Kohlenstoffstähle sind z. B. Stähle gemäß ASTM A516.

    1B230 Umwälzpumpen für Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in verdünnter oder konzentrierter Lösung in fluessigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) hermetisch dicht,

    b) für konzentrierte Kaliumamidlösungen grösser/gleich 1 % bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPa; für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 % bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa und c) Leistung grösser als 8,5 m³/h.

    1B231 Anlagen, Anlagenteile oder Ausrüstung für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium wie folgt:

    a) Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (−250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität grösser als 150 W oder b) Wasserstoffisotopen-Speicher- und Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.

    1C WERKSTOFFE UND MATERIALIEN 1C001 Werkstoffe, besonders entwickelt und gefertigt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C101.

    a) Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen grösser als 2 × 108 Hz und kleiner als 3 × 1012 Hz, ausgenommen Werkstoffe wie folgt:

    Anmerkung:

    Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

    1. Absorptionsmittel aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,

    2. Absorptionsmittel mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverluste haben,

    3. ebene Absorptionsmittel wie folgt:

    a) hergestellt aus 1. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) grösser als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite grösser als ±15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen grösser als 450 K (177 °C) zu widerstehen, oder 2. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) grösser als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite grösser als ±15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen grösser als 800 K (527 °C) zu widerstehen,

    Technische Anmerkung:

    Probekörper für Absorptionstests gemäß Unternummer 1C001a3a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz) bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.

    b) Zugfestigkeit kleiner als 7 × 106 N/m² und c) Druckfestigkeit kleiner als 14 × 106 N/m²,

    4. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) spezifische Dichte grösser als 4,4 und b) maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C);

    b) Werkstoffe für die Absorption von Frequenzen grösser als 1,5 × 1014 Hz und kleiner als 3,7 × 1014 Hz und nicht transparent für sichtbares Licht;

    c) eigenleitfähige polymere Werkstoffe mit einer elektrischen Volumenleitfähigkeit grösser als 10 000 S/m (Siemens pro m) oder einem Schicht-/Oberflächenwiderstand kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:

    1. Polyanilin,

    2. Polypyrrol,

    3. Polythiophen,

    4. Polyphenylenvinylen,

    5. Polythienylenvinylen.

    Technische Anmerkung:

    Die elektrische Volumenleitfähigkeit und der Schicht-/Oberflächenwiderstand werden gemäß ASTM D-527 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

    1C002 Metallegierungen, Metallegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt:

    Anmerkung:

    Nummer 1C002 erfasst nicht Metallegierungen, Metallegierungspulver oder legierte Werkstoffe für die Beschichtung von Substraten.

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C202.

    a) Metallegierungen wie folgt:

    1. Nickel- und Titanbasislegierungen in der Form von Aluminiden wie folgt, in Roh- oder Halbzeugformen:

    a) Nickel-Aluminide mit einem Gehalt von 10 Gew.-% oder mehr Aluminium,

    b) Titan-Aluminide mit einem Gehalt von 12 Gew.-% oder mehr Aluminium,

    2. aus von Unternummer 1C002b erfasstem Metallegierungspulver oder feinen Materialpartikeln wie folgt:

    a) Nickellegierungen mit 1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 923 K (650 °C) und bei einer Belastung von 550 MPa oder 2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 823 K (550 °C) mit einer maximalen Belastung von 700 MPa,

    b) Nioblegierungen mit 1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 1 073 K (800 °C) und bei einer Belastung von 400 MPa oder 2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 973 K (700 °C) mit einer maximalen Belastung von 700 MPa,

    c) Titanlegierungen mit 1. einem Zeitstandskennwert grösser/gleich 10 000 Stunden bei 723 K (450 °C) und bei einer Belastung von 200 MPa oder 2. einer Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl von 10 000 Zyklen oder mehr bei 723 K (450 °C) mit einer maximalen Belastung von 400 MPa,

    d) Aluminiumlegierungen mit einer Zugfestigkeit 1. grösser/gleich 240 MPa bei 473 K (200 °C) oder 2. grösser/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C),

    e) Magnesiumlegierungen mit einer Zugfestigkeit grösser/gleich 345 MPa und einer Korrosionsrate kleiner als 1 mm/Jahr in 3%iger wäßriger Kochsalzlösung, gemessen unter Beachtung von ASTM-Standard G-31 oder vergleichbaren nationalen Verfahren;

    Technische Anmerkungen:

    1. Die von Unternummer 1C002a erfassten Metallegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderen Element.

    2. Der Zeitstandskennwert wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.

    3. Die Ermüdung bei geringer Lastspielzahl wird gemäß ASTM-Standard E-606 "Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigü Testing" oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor Kt gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.

    b) Metallegierungspulver oder feine Materialpartikel für die Herstellung der von Unternummer 1C002a erfassten Materialien wie folgt:

    1. hergestellt aus einem der folgenden Zusammensetzungs-Systeme:

    a) Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), die sich für Turbinenmotorteile oder Bauteile eignen, die auf 109 Legierungspartikel weniger als 3 (während des Herstellungsprozesses eingeführte) nichtmetallische Partikel enthalten, die grösser als 100 ìm sind,

    b) Nioblegierungen (Nb-Al-X oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti),

    c) Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al),

    d) Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe) oder e) Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X oder Mg-X-Al) und Ergänzende Anmerkung:

    X entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.

    2. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit mindestens einem der folgenden Verfahren:

    a) Vakuumzerstäubung,

    b) Schutzgaszerstäubung,

    c) Rotationszerstäubung,

    d) Abschrecken aus der Schmelze (splat quenching),

    e) Schmelzspinnen und Pulverisierung,

    f) Schmelzextraktion und Pulverisierung oder g) mechanisches Legieren;

    c. legierte Werkstoffe in Form von unzerkleinerten Flocken, Bändern oder dünnen Stäben, hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mittels Abschrecken aus der Schmelze (splat quenching), Schmelzspinnen oder Schmelzextraktion, die bei der Fertigung der von Unternummer 1C002b erfassten Metallegierungspulver oder feinen Materialpartikel verwendet werden.

    1C003 Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Anfangsrelativpermeabilität (initial relativ permeability) grösser/gleich 120 000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm,

    Technische Anmerkung:

    Die Messung der Anfangspermeabilität muß an den vorstehend spezifizierten Materialien vorgenommen werden, die vollständig geglüht sind.

    b) magnetostriktive Legierungen mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Sättigungsmagnetostriktion grösser als 5 × 104 oder 2. magnetomechanischer Kopplungsfaktor (k) grösser als 0,8 oder c) Streifen aus amorphen Legierungen mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Legierungen, die mindestens 75 Gew.-% Eisen, Kobalt oder Nickel enthalten, und 2. eine magnetische Sättigungsinduktion (Bs) grösser/gleich 1,6 T sowie entweder a) eine Streifendicke kleiner/gleich 0,02 mm oder b) einen spezifischen elektrischen Widerstand grösser/gleich 2 × 104 Ohm cm aufweisen.

    1C004 Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer Matrix auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Dichte grösser als 17,5 g/cm³,

    b) Elastizitätsgrenze höher als 1 250 MPa,

    c) spezifische Zugfestigkeit grösser als 1 270 MPa und d) Dehnung grösser als 8 %.

    1C005 Supraleitende Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge grösser als 100 m oder einer Masse grösser als 100 g wie folgt:

    a) supraleitende Multifilament-Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-Filament oder mehrere Niob-Titan-Filamente enthalten:

    1. eingebettet in eine andere Matrix als eine Matrix aus Kupfer oder Kupferbasislegierungen oder 2. mit einem Flächenquerschnitt kleiner al 0,28 × 104 mm² (d. h. 6 ìm Durchmesser bei kreisrunden Filamenten);

    b) supraleitende Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen supraleitenden Filament oder mehreren anderen supraleitenden Filamenten bestehen als aus Niob-Titan, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. kritische Temperatur bei einer magnetischen Induktion von Null grösser als 9,85 K (−263,31 °C) und kleiner als 24 K (−249,16 °C),

    2. Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 × 10-4 mm², und 3. die Filamente verbleiben im supraleitenden Zustand bei einer Temperatur von 4,2 K (−268,96 °C), wenn sie einem magnetischen Feld ausgesetzt werden, das einer magnetischen Induktion von 12 Tesla entspricht.

    1C006 Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:

    a) hydraulische Flüssigkeiten, die als Hauptbestandteil mindestens eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:

    1. synthetische Kohlenwasserstofföle oder nichtfluorierte Siliconöle mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Flammpunkt höher als 477 K (204 °C),

    b) Pourpoint kleiner/gleich 239 K (−34 °C),

    c) Viskositätsindex grösser/gleich 75 und d) Wärmebeständigkeit bei 616 K (343 °C) oder Anmerkung:

    Siliconöle im Sinne von Unternummer 1C006a1 enthalten ausschließlich Silicium, Wasserstoff und Kohlenstoff.

    2. Fluorchlorkohlenstoffe mit allen folgenden Merkmalen:

    a) kein Flammpunkt,

    b) autogene Zuendtemperatur grösser als 977 K (704 °C),

    c) Pourpoint kleiner/gleich 219 K (−54 °C),

    d) Viskositätsindex grösser/gleich 80 und e) Siedepunkt grösser/gleich 473 K (200 °C);

    Anmerkung:

    Fluorchlorkohlenstoffe im Sinne von Unternummer 1C006a2 enthalten ausschließlich Kohlenstoff, Fluor und Chlor.

    b) Schmiermittel, die als Hauptbestandteil mindestens eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:

    1. Phenylether, Alkylphenylether, Thiöther oder deren Mischungen, die mehr als zwei Ether- oder Thiöther-Funktionen enthalten, oder Mischungen hieraus, oder 2. fluorierte fluessige Silicone mit einer kinematischen Viskosität kleiner als 5 000 mm²/s (5 000 Centistokes), gemessen bei 298 K (25 °C);

    c) Dämpfungs- oder Flotationsfluessigkeiten, die zu mindestens 85 % aus einer oder mehreren der folgenden Verbindungen oder einem oder mehreren der folgenden Stoffe bestehen, eine Reinheit grösser als 99,8 % aufweisen und weniger als 25 Partikel grösser/gleich 200 ìm pro ml enthalten:

    1. Dibromtetrafluorethan,

    2. Polychlortrifluorethylen (nur öl- oder wachsartige Modifikationen) oder 3. Polybromtrifluorethylen.

    Technische Anmerkung:

    Im Sinne von Nummer 1C006 wird a) der Flammpunkt unter Anwendung des Cleveland-Verfahrens im offenen Tiegel gemäß ASTM-Standard D-92 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt,

    b) der Pourpoint nach der im ASTM-Standard D-97 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt,

    c) der Viskositätsindex nach der im ASTM-Standard D-2270 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt,

    d) die Wärmebeständigkeit gemäß ASTM-Standard D-2160 (-85) oder nach folgendem Prüfverfarhen oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt:

    20 ml der zu prüfenden Flüssigkeit werden in ein 46 ml fassendes Gefäß aus rostfreien US-Normstahl 317 eingefuellt, das je eine Kugel mit einem Nenndurchmesser von 12,5 mm (0,5 Zoll) aus den US-Normstählen M10 (Werkzeugstahl) und SEA 52.100 (Chromstahl) sowie aus Schiffsbronze (60 % Kupfer, 39 % Zink und 0,75 % Zinn) enthält. Das Gefäß wird mit Stickstoff gespült und bei atmosphärischem Druck dicht verschlossen. Danach wird die Temperatur auf 644 ±6 K (371 ±6 °C) erhöht und 6 Stunden lang konstant gehalten. Die Probe gilt als wärmebeständig, wenn nach dem oben beschriebenen Verfahren allen folgenden Bedingungen erfuellt sind:

    1. Gewichtsverlust jeder Kugel kleiner als 10 mg/mm² der Kugeloberfläche,

    2. Änderung der Viskosität gegenüber der bei 311 K (38 °C) ermittelten Anfangsviskosität kleiner als 25 % und 3. Gesamtsäure- oder basenzahl kleiner als 0,40,

    e) die autogene Zuendtemperatur nach der im ASTM-Standard E-659 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.

    1C007 Keramische Ausgangsmaterialien, keramische Nicht-Verbundwerkstoffe, Verbundwerkstoffe mit keramischer Matrix und keramische Vormaterialien wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C107.

    a) Ausgangsmaterialien aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5 000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgrösse kleiner/gleich 5 ìm misst und nicht mehr als 10 % der Partikel grösser als 10 ìm sind;

    b) keramische Nicht-Verbundwerkstoffe in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer Dichte grösser/gleich 98 % der theoretischen Dichte, ausgenommen Schleifmittel;

    c) Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxid-Matrix und verstärkt mit Fasern aus mindestens einem der folgenden Systeme:

    1. Si-N,

    2. Si-C,

    3. Si-Al-O-N oder 4. Si-O-N;

    d) Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die fein dispergierte Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder Whiskermaterialien enthalten, wobei Carbide oder Nitride von Silicium, Zirkon oder Bor die Matrix bilden;

    e) Vormaterialien (d. h. spezielle polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer 1C007c erfassten Materialien wie folgt:

    1. Polydiorganosilane (zur Herstellung von Siliciumcarbid),

    2. Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitrid) oder 3. Polycarbosilazane (zur Herstellung von Keramikprodukten, die Silicium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten).

    1C008 Nichtfluorierte Polymere wie folgt:

    a) 1. Bismaleimide,

    2. aromatische Polyamidimide,

    3. aromatische Polyimide,

    4. aromatische Polyetherimide mit einer Übergangstemperatur in den glasartigen Zustand (Tg) grösser als 503 K (230 °C), mit dem Naßverfahren gemessen;

    Anmerkung:

    Unternummer 1C008a erfasst keine nicht-schmelzbaren, durch Pressen formbaren Pulver oder Pressteile.

    b) thermoplastische Flüssigkristall-Copolymere mit einer Erweichungstemperatur grösser als 523 K (250 °C), gemessen gemäß ASTM-Standard D-648, Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren, mit einer Belastung von 1,82 N/mm² und folgender Zusammensetzung:

    1. einer der folgenden Stoffe:

    a) Phenylen, Biphenylen oder Naphthalin oder b) Methyl, tertiär-butyl- oder phenyl-substituiertes Phenylen, Biphenylen oder Naphthalin und 2. mindestens einer der folgenden Säuren:

    a) Terephthalsäure,

    b) 6-Hydroxy-2-Naphthösäure oder c) 4-Hydroxybenzösäure;

    c) aromatische Polyetherketone wie folgt:

    1. Polyetheretherketon (PEEK),

    2. Polyetherketonketon (PEKK),

    3. Polyetherketon (PEK),

    4. Polyetherketonetherketonketon (PEKEKK);

    d) aromatische Polyketone;

    e) aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;

    f) Polybiphenylenethersulfon.

    1C009 Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:

    a) Copolymere des Vinylidenfluorids, die ungereckt zu mindestens 75 % eine beta-kristalline Struktur aufweisen;

    b) fluorierte Polyimide, die mindestens 30 % gebundenes Fluor enthalten;

    c) fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 % gebundenes Fluor enthalten.

    1C010 Faser- oder fadenförmige Materialien, die in Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten mit organischer Matrix, Metall-Matrix oder Kohlenstoff-Matrix verwendet werden können, wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C210.

    a) organische faser- oder fadenförmige Materialien, ausgenommen Polyethylen, mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. spezifischer Modul grösser als 12,7 × 106 m und 2. spezifische Zugfestigkeit grösser als 23,5 × 104 m;

    b) faser- oder fadenförmige Kohlenstoffmaterialien mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. spezifischer Modul grösser als 12,7 × 106 und 2. spezifische Zugfestigkeit grösser als 23,5 × 104 m;

    Technische Anmerkung:

    Die Eigenschaften der in Unternummer 1C010b beschriebenen Materialien sollten gemäß den von der SACMA empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17 oder entsprechenden nationalen Zugprüfungen untersucht werden (z. B. der japanische Industriestandard JIS-R-7601, Absatz 6.6.2) und sich auf Chargenmittelwerte stützen.

    Anmerkung:

    Unternummer 1C010b erfasst nicht Gewebe, hergestellt aus faser- oder fadenförmigen Materialen, für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei dem die Grösse der Einzelmatten nicht grösser ist als 50 cm × 90 cm.

    c) anorganische faser- oder fadenförmige Materialien mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. spezifischer Modul grösser als 2,54 × 106 m und 2. Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt grösser als 1 922 K (1 649 °C) in einer inerten Umgebung;

    Anmerkung:

    Unternummer 1C010c erfasst nicht 1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliciumoxidgehalt grösser/gleich 3 Gew.-% und einem spezifischen Modul kleiner als 10 × 106 m,

    2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,

    3. Borfasern,

    4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2 043 K (1 770 °C) in einer inerten Umgebung.

    d) faser- oder fadenförmige Materialien,

    1. bestehend aus mindestens einem der folgenden Stoffe:

    a) von Unternummer 1C008a erfasste Polyetherimide oder b) von Unternummer 1C008b, c, d, e oder f erfasste Materialien oder 2. bestehend aus den von Unternummer 1C010d1a oder b erfassten Stoffen, auch vermischt (commingled) mit anderen von Unternummer 1C010a, b oder c erfassten Fasern;

    e) harz- oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern (Preforms) oder Kohlenstoffaser-Preforms wie folgt:

    1. hergestellt aus von Unternummer 1C010a, b oder c erfassten faser- oder fadenförmigen Materialien oder 2. hergestellt aus faser- oder fadenförmigen Materialien aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff mit allen folgenden Merkmalen:

    a) spezifische Zugfestigkeit grösser als 17,7 × 104 m,

    b) spezifischer Modul grösser als 10,15 × 106 m,

    c) nicht erfasst von Unternummer 1C010a oder b und d) mit einer Übergangstemperatur in den glasartigen Zustand (Tg) grösser als 383 K (110 °C) bei Imprägnierung mit von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfassten Materialien oder mit Phenol- oder Epoxyharzen.

    Anmerkung:

    Unternummer 1C010e erfasst keine epoxyharzimprägnierte Matrix aus faser- oder fadenförmigen Materialien aus Kohlenstoff (Prepregs) für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei der die Grösse der Einzelmatte des Prepregs nicht grösser ist als 50 cm × 90 cm.

    1C101 Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe zum Gebrauch als Absorptionsmittel zur Verminderung von Meßgrössen wie Radarreflexion, UV-/IR- und akustische Signaturen, geeignet für Flugkörper und Flugkörper-Subsysteme.

    Anmerkungen:

    1. Nummer 1C101 schließt folgendes ein:

    a) Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, ausschließlich konstruiert für reduzierte Radarreflexion,

    b) Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, ausschließlich konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen- IR- oder UV-Spektrum.

    2. Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

    1C107 Keramik- oder Graphitmaterialien wie folgt:

    a) feinkörnige, rekristallisierte Graphite mit einer Dichte grösser/gleich 1,72 g/cm³ (gemessen bei 288 K (15 °C)) und einer Partikelgrösse kleiner als 100 ìm oder pyrolytische oder faserverstärkte Graphite, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern;

    b) keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei Frequenzen von 100 Hz bis 10 000 MHz, auch geeignet für Radome, sowie maschinell bearbeitbare, mit Siliciumcarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen.

    1C115 Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe wie folgt:

    a) Treibstoffzusätze wie folgt:

    1. kugelförmiges Aluminiumpulver, das nicht von Teil IA erfasst wird, aus Partikeln mit einem einheitlichem Durchmesser kleiner als 500 ìm und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.-%,

    2. metallische Treibstoffe, die nicht von Teil IA erfasst werden, mit Partikelgrössen kleiner als 500 ìm (kugelförmig, staubförmig, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der folgenden Elemente bestehen:

    a) Zirkon,

    b) Beryllium,

    c) Bor,

    d) Magnesium,

    e) Zink,

    f) Legierungen der Stoffe unter a) bis e) oder g) Mischmetall,

    3. Flüssigoxidatoren wie folgt:

    1. Distickstofftrioxid,

    2. Stickstoffdioxid/Distickstofftetroxid,

    3. Distickstoffpentoxid;

    b) Polymere wie folgt:

    1. Carboxyl-terminiertes Polybutadien (CTPB),

    2. Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB),

    3. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA),

    4. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN);

    c) andere Additive und Agenzien wie folgt:

    1. Butacen,

    2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN),

    3. 2-Nitrodiphenylamin.

    Anmerkung:

    Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C115 erfasst werden: siehe Teil IA.

    1C116 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel) (im allgemeinen mit hohem Nickel- und sehr geringem Kohlenstoffgehalt sowie gekennzeichnet durch die Verwendung von Substitutionselementen zur Ausscheidungshärtung) mit einer erreichbaren Zugfestigkeit grösser/gleich 1 500 MPa, gemessen bei 293 K (20 °C), in Form von Blechen, Platten oder Rohren mit einer Wand-/Plattenstärke kleiner/gleich 5 mm.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C216.

    1C117 Wolfram, Molybdän und Legierungen dieser Metalle in Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgrösse kleiner/gleich 500 ìm und einer Reinheit von mindestens 97 %, bestimmt für die Herstellung von Raketenmotorteilen, d. h. Hitzeschilden, Düsensubstraten, Düsenhälsen und Steuerflächen zur Schubvektorsteuerung.

    1C202 Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002a2c oder d erfasst werden, wie folgt:

    a) Aluminiumlegierungen mit einer erreichbaren Zugfestigkeit grösser/gleich 0,46 × 109 Pa bei 293 K (20 °C) als Rohre oder massive Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Aussendurchmesser grösser als 75 mm;

    b) Titanlegierungen mit einer erreichbaren Zugfestigkeit grösser/gleich 0,9 × 109 Pa bei 293 K (20 °C) als Rohre oder massive Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Aussendurchmesser grösser als 75 mm.

    Technische Anmerkung:

    Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

    1C210 Faser- oder fadenförmige Materialien, die nicht von Unternummer 1C010a oder b erfasst werden, wie folgt:

    a) faser- oder fadenförmige Materialien aus Aramid oder Kohlenstoff mit einem spezifischen Modul grösser/gleich 12,7 × 106 m oder einer spezifischen Zugfestigkeit grösser/gleich 23,5 × 104 m;

    b) faser- oder fadenförmige Materialien aus Glas mit einem spezifischen Modul grösser/gleich 3,18 × 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit grösser/gleich 7,62 × 104 m.

    1C216 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren Zugfestigkeit grösser/gleich 2,05 × 109 Pa bei 293 K (20 °C), ausgenommen Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

    Technische Anmerkung:

    Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

    1C225 Bor und Borverbindungen, Mischungen und Bor enthaltende Materialien mit einem Bor-10-Gehalt grösser als 20 Gew.-% des Gesamt-Borgehalts.

    1C226 Wolfram wie folgt:

    Teile aus Wolfram, Wolframcarbid oder Wolframlegierungen (mit mehr als 90 % Wolfram) mit einer Masse grösser als 20 kg und einer hohlzylindrischen Symmetrie (einschließlich Zylindersegmenten) mit einem Innendurchmesser grösser als 100 mm und kleiner als 300 mm, ausgenommen Teile, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

    1C227 Calcium (hohe Reinheit) mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) weniger als 1 000 ppm an metallischen Verunreinigungen ausser Magnesium und b) weniger als 10 ppm Bor.

    1C228 Magnesium (hohe Reinheit) mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) weniger als 200 ppm an metallischen Verunreinigungen ausser Calcium und b) weniger als 10 ppm Bor.

    1C229 Hochreines Wismut (99,99 % oder besser) mit einem Silbergehalt kleiner als 10 ppm.

    1C230 Beryllium wie folgt:

    Metall, Legierungen mit mehr als 50 Gew.-% Beryllium, Berylliumverbindungen und Erzeugnisse hieraus, ausgenommen:

    1. Metallfenster für Röntgengeräte,

    2. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen.

    Anmerkung:

    Nummer 1C230 erfasst auch berylliumhaltigen Abfall und Schrott.

    1C231 Hafnium wie folgt:

    Metall, Legierungen und Verbindungen mit mehr als 60 Gew.-% Hafnium und Erzeugnisse hieraus.

    1C232 Helium in jeder Form, angereichert an Helium-3, auch in Mischung mit anderen Materialien oder in Ausrüstung oder Erzeugnissen enthalten, ausgenommen Erzeugnisse, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

    1C233 Lithium wie folgt:

    a) Metall, Hydride oder Legierungen, die mit dem Isotop 6 angereichertes Lithium in einer höheren Konzentration enthalten als natürliches Lithium (mehr als 7,5 % Lithium-6);

    b) alles sonstige Material, das mit dem Isotop 6 angereichertes Lithium enthält (einschließlich Verbindungen, Mischungen und Konzentraten), ausgenommen mit dem Isotop 6 angereichertes Lithium, das in Thermolumineszenz-Dosimetern enthalten ist.

    1C234 Zirkonium wie folgt:

    Metall, Legierungen mit mehr als 50 Gew.-% Zirkonium, Zirkoniumverbindungen (sofern der Hafniumgehalt bezogen auf Zirkonium weniger als 0,2 Gew.-% beträgt) und Erzeugnisse, die völlig aus diesen Materialien hergestellt sind, ausgenommen Zirkonium in Form von Folien oder Streifen mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

    Anmerkung:

    Nummer 1C234 erfasst auch zirkoniumhaltigen Abfall und Schrott.

    1C235 Tritium, tritiumhaltige Verbindungen und Mischungen, bei denen das Verhältnis von Tritium zu Wasserstoff grösser als 1:1 000 ist, ausgenommen Erzeugnisse mit nicht mehr als 40 Ci Tritium in jeder chemischen oder physikalischen Form.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1C935.

    1C236 Alphastrahlen emittierende Radionuklide (Alphastrahler) und Ausrüstung, die diese Radionuklide enthält, wie folgt:

    Alphastrahler mit einer Halbwertszeit grösser/gleich 10 Tage, jedoch kleiner als 200 Jahre, einschließlich Verbindungen und Mischungen, die von dieser Nummer erfasste Radionuklide enthalten, mit einer Gesamt-Alphaaktivität grösser/gleich 37 GBq/kg, ausgenommen Erzeugnisse mit weniger als 3,7 GBq Alphaaktivität pro Erzeugnis.

    1C237 Radium-226, ausgenommen in Erzeugnissen für medizinische Anwendungen.

    1C238 Chlortrifluorid (Cl F3).

    1C239 Sprengstoffe, die nicht von Teil IA erfasst werden, mit einer Kristalldichte grösser als 1,8 g/cm³ und einer Detonationsgeschwindigkeit grösser als 8 000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 % enthalten.

    Anmerkung:

    Siehe auch Teil IA.

    1C350 Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werken können, wie folgt:

    1. Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8);

    2. Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3);

    3. Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6);

    4. zur Erfassung von Methylphosphorsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3) siehe Teil IA;

    5. Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1);

    6. Dimethylphosphit (CAS-Nr. 868-85-9);

    7. Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2);

    8. Trimethylphosphit (CAS-Nr. 121-45-9);

    9. Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7);

    10. 3-Hydroxy-I-methylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3);

    11. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7);

    12. N,N-Diisopropyl-2-aminöthanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9);

    13. 3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7);

    14. Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3);

    15. 2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3);

    16. Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3);

    17. Ethylphosphansäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6);

    18. N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7);

    19. Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9);

    20. Dimethylaminhydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2);

    21. Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4);

    22. Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8);

    23. Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0);

    24. Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3);

    25. Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1);

    26. Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5);

    27. N,N-Diisopropyl-2-aminöthanol (CAS-Nr. 986-80-0);

    28. Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3);

    29. zur Erfassung von o-Ethyl-2-diisopropylaminöthylmethylphosphonit (CAS-Nr. 57856-11-8) siehe Teil IA;

    30. Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1);

    31. Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1);

    32. Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7);

    33. Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15715-41-0);

    34. Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3);

    35. Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4);

    36. Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3);

    37. 3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2);

    38. Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10026-13-8);

    39. Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8);

    40. Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8);

    41. Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9);

    42. Ammoniumhydrogenfluorid (CAS-Nr. 1341-49-7);

    43. Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4);

    44. Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1);

    45. Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9);

    46. Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6);

    47. Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3);

    48. Dipropylamin (CAS-Nr. 108-18-9);

    49. Diethylaminöthanol (CAS-Nr. 100-37-8);

    50. Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2);

    51. Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10025-67-9);

    52. Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10545-99-9);

    53. Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8);

    54. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-8-1).

    1C351 Human- und tierpathogene Erreger sowie Toxine:

    a) Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Chikungunaya-Virus,

    2. Hämorrhagisches-Kongo-Krim-Fieber-Virus,

    3. Dengü-Fiebervirus,

    4. Eastern-Equine-Enzephalitis-Virus,

    5. Ebola-Virus,

    6. Hantaan-Virus,

    7. Junin-Virus,

    8. Lassa-Virus,

    9. Lyphozytäre-Choriomeningitis-Virus,

    10. Machupo-Virus,

    11. Marburg-Virus,

    12. Affenpockenvirus,

    13. Rift-Valley-Fieber-Virus,

    14. Zeckenenzephalitis-Virus (Virus der russischen Frühjahr-/Sommerenzephalitis),

    15. Variola-Virus,

    16. Venezuelan-Equine-Enzephalitis-Virus,

    17. Western-Equine-Enzephalitis-Virus,

    18. Whitepox-Virus,

    19. Gelbfieber-Virus,

    20. Japan-B-Enzephalitis-Virus;

    b) Rickettsiä (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Coxiella burnetii,

    2. Rickettsia quintana,

    3. Rickettsia prowasecki,

    4. Rickettsia rickettsii;

    c) Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Bacillus anthracis,

    2. Brucella abortus,

    3. Brucella melitensis,

    4. Brucella suis,

    5. Chlamydia psittaci,

    6. Clostridium botulinum,

    7. Francisella tularensis,

    8. Pseudomonas mallei,

    9. Pseudomonas pseudomallei,

    10. Salmonella typhi,

    11. Shigella dysenteriä,

    12. Vibrio cholerä,

    13. Yersinia pestis;

    d) Toxine wie folgt:

    1. Clostridium-botulinum-Toxine,

    2. Clostridium-perfringens-Toxine,

    3. Conotoxin,

    4. Rizin,

    5. Saxitoxin,

    6. Shiga-Toxin,

    7. Staphylococcus-aureus-Toxine,

    8. Tetrodotoxin,

    9. Verotoxin,

    10. Microcystin (Cyanginosin).

    1C352 Tierpathogene Erreger wie folgt:

    a) Viren (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Afrikanisches-Schweinepest-Virus,

    2. Aviäre-Influenza-Viren wie folgt:

    a) uncharakterisiert oder b) Viren mit hoher Pathogenität gemäß der EU-Richtlinie 92/40/EWG (ABl. Nr. L 167 vom 22. 6. 1992, S. 1) wie folgt:

    1. Typ-A-Viren mit einem IVPI (intravenöser Pathogenitätsindex) in 6 Wochen alten Hühnern grösser als 1,2 oder 2. Typ-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7, für welche die Nukleotid-Sequenzierung an der Spaltstelle für Hämagglutinin multiple basische Aminosäuren aufweist,

    3. Blütongü-Virus,

    4. Maul- und Klauenseuche-Virus,

    5. Ziegenpockenvirus,

    6. Aujeszky-Virus,

    7. Schweinepest-Virus (Hog-cholera-Virus),

    8. Lyssa-Virus,

    9. Newcastle-Virus,

    10. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,

    11. Schweine-Entero-Virus vom Typ 9 (SVD-Virus),

    12. Rinderpest-Virus,

    13. Schafpocken-Virus,

    14. Teschen-Virus,

    15. Vesikuläre-Stomatitis-Virus;

    b) Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Mycoplasma mycoides.

    1C353 Genetisch modifizierte Mikroorganismen wie folgt:

    a) genetisch modifizierte Mikroorganismen oder genetische Elemente, die pathogene Nukleinsäuresequenzen enthalten, die aus den von Unternummer 1C351a bis c, 1C352a oder b oder Nummer 1C354 erfassten Organismen abgeleitet sind;

    b) genetisch modifizierte Mikroorganismen oder genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Kodierung für eines der von Unternummer 1C351d erfassten Toxine enthalten.

    1C354 Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:

    a) Bakterien (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Xanthomonas albilineans,

    2. Xanthomonas campestries pv. citri, einschließlich darauf zurückzuführender Stämme, wie Xanthomonas camprestris pv. citri Typen A, B, C, D, E oder anders klassifizierte wie Xanthomonas citri, Xanthomonas campestris pv. aurantifolia oder Xanthomonas pv. campestris pv. citromelo;

    b) Pilze (natürlich, adaptiert oder modifiziert, entweder in Form isolierter lebender Kulturen oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:

    1. Colletotrichum coffeanum var. virulans,

    2. Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzä),

    3. Micricyclus ulei (syn. Dothidella ulei),

    4. Puccinia graminis (syn. Puccinia graminis f. sp. tritici),

    5. Puccinia striiformis (syn. Puccinia glumarum),

    6. Magnaporthe grisea (Pyricularia grisea/Pyricularia oryzä).

    1D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 1D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Ausrüstung der von Nummer 1B001, 1B002 oder 1B003 erfassten Ausrüstung.

    1D002 Software für die Entwicklung von Laminaten oder Verbundwerkstoffen mit einer Matrix aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.

    1D101 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung der von Nummer 1B101 erfassten Ausrüstung.

    1D103 Software, ausschließlich entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Meßgrössen wie z. B. Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.

    1D201 Software, besonders entwickelt für die Verwendung der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.

    1E TECHNOLOGIE 1E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Unternummer 1A001b, 1A001c, Nummer 1A002, 1A003, 1B oder 1C erfasst werden.

    1E002 Technologie wie folgt:

    a) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen;

    b) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von (Per)fluorelastomer-Verbindungen, die mindestens ein Vinylethermonomer enthalten;

    c) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung folgender Ausgangsmaterialien oder keramischer Materialien, die keine Verbundwerkstoffe sind:

    1. Ausgangsmaterialien mit allen folgenden Merkmalen:

    a) mindestens einer der folgenden Zusammensetzungen:

    1. einfache oder komplexe Oxide des Elements Zirkonium oder komplexe Oxide der Elemente Silicium oder Aluminium,

    2. einfache Nitride des Elements Bor (kubisch kristalline Formen),

    3. einfache oder komplexe Carbide der Elemente Silicium oder Bor oder 4. einfache oder komplexe Nitride des Elements Silicium,

    b) Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, kleiner als 1. 1 000 ppm für einfache Oxide oder Carbide oder 2. 5 000 ppm für komplexe Verbindungen oder einfache Nitride und c) 1. durchschnittliche Partikelgrösse kleiner/gleich 5 ìm und nicht mehr als 10 % aller Partikel grösser als 10 ìm oder Anmerkung:

    Für Zirkoniumoxid betragen die entsprechenden Grenzwerte 1ìm und 5ìm.

    2. a) Plättchen mit einem Verhältnis Länge zu Dicke grösser als 5,

    b) Whiskers mit einem Verhältnis Länge zu Durchmesser grösser als 10 bei Durchmessern kleiner als 2 ìm und c) kontinuierliche oder geschnittene Fasern mit einem Durchmesser kleiner als 10 ìm,

    2. Keramikmaterialien, die keine Verbundwerkstoffe sind und die aus von Unternummer 1E002c1 erfassten Materialien bestehen, ausgenommen Schleifmittel;

    d) Technologie für die Herstellung aromatischer Polyamidfasern;

    e) Technologie für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe;

    f) Technologie für die Reparatur der von Nummer 1A002, Unternummer 1C007c oder 1C007d erfassten Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate oder Werkstoffe.

    Anmerkung:

    Unternummer 1E002f erfasst nicht Technologie für die Reparatur von Strukturen ziviler Luftfahrzeuge, die faser- oder fadenförmige Materialien aus Kohlenstoff und Epoxyharzen verwenden, entsprechend den Handbüchern des Luftfahrzeugherstellers.

    1E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Waren, erfasst von Nummer 1A102, 1B001, 1B101, 1B115, 1B116, 1C001, 1C101, 1C107, 1C115 bis 1C117, 1D101 oder 1D103.

    1E102 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.

    1E103 Technologie zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die Herstellung von Verbundwerkstoffen oder von teilweise verarbeiteten Verbundwerkstoffen.

    1E104 Technologie zur Herstellung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1 573 K (1 300 °C) bis 3 173 K (2 900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

    Anmerkung:

    Nummer 1E104 gilt auch für Technologie für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflußraten sowie Prozeßsteuerungsplänen und -parametern.

    1E201 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Waren, erfasst von Nummer 1A002, 1A202 bis 1A227, 1B201 bis 1B231, Unternummer 1C002a2c, 1C002a2d, 1C010b, Nummer 1C202 bis 1C239 oder 1D201.

    1E202 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von Waren, erfasst von Nummer 1A202 bis 1A227.

    1E203 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 1D201.

    KATEGORIE 2

    WERKSTOFFBEARBEITUNG 2A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE Technische Anmerkungen:

    1. DN ist das Produkt von Lager-Bohrungsdurchmesser in mm und der Drehzahl in U/min.

    2. Die Betriebstemperatur schließt die Temperaturen ein, die nach Abschalten einer Gasturbine erreicht werden.

    2A001 Kugellager und Rollenlager (ausgenommen Kegelrollenlager) mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ABEC 7, ABEC 7T, ABEC 7P oder ISO-Norm Klasse 4 oder besser (oder vergleichbaren nationalen Normen) und mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Ringe, Kugeln oder Rollen aus Monel-Metall oder Beryllium,

    b) gefertigt für Betriebstemperaturen von mehr als 573 K (300 °C) durch Verwendung von Spezialwerkstoffen oder durch besondere Wärmebehandlung oder c) mit Schmierungselementen oder Bestandteilmodifikationen, gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert, um Drehzahlen grösser als 2,3 Mio. DN zu ermöglichen.

    2A002 Andere Kugel- oder Rollenlager (ausgenommen Kegelrollenlager) mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ABEC 9, ABEC 9P oder ISO-Norm Klasse 2 oder besser (oder vergleichbaren nationalen Normen).

    2A003 Kegelrollenlager mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ANSI/AFBMA Klasse 00 (inch) oder Klasse A (metrisch) oder besser (oder vergleichbaren nationalen Normen) und einem der folgenden Merkmale:

    a) mit Schmierungselementen oder Bestandteilmodifikationen, gemäß den Spezifikationen des Herstellers besonders konstruiert, um Drehzahlen grösser als 2,3 Mio. DN zu ermöglichen oder b) gefertigt für Betriebstemperaturen unter 219 K (−54 °C) oder über 423 K (150 °C).

    2A004 Folienluftlager, gefertigt für Betriebstemperaturen von 561 K (288 °C) oder höher und mit einer spezifischen Tragfähigkeit grösser als 1 MPa.

    2A005 Aktive Magnetlagersysteme.

    2A006 Selbsteinstellende Lager mit Gewebeeinlage oder selbsteinstellende, verschiebbare Zapfenlager mit Gewebeeinlage, gefertigt für Betriebstemperaturen unter 219 K (−54 °C) oder über 423 K (150 °C).

    2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen fluessige, geschmolzene Actiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:

    a) Tiegel mit einem Fassungsvermögen von 150 ml bis 8 l, hergestellt aus oder ausgekleidet mit mindestens einem der folgenden Materialien der Reinheit grösser/gleich 98 %:

    1. Calciumfluorid (Ca F2),

    2. Calciummetazirkonat (Ca Zr O3),

    3. Cersulfid (Ce2 S3),

    4. Erbiumoxid (Er2 O3),

    5. Hafniumoxid (Hf O2),

    6. Magnesiumoxid (Mg O),

    7. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram-Legierungen (etwa 50 % Nb, 30 % Ti, 20 % W),

    8. Yttriumoxid (Y2 O3),

    9. Zirkondioxid (Zr O2);

    b) Tiegel mit einem Fassungsvermögen von 50 ml bis 2 l, hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit grösser/gleich 99,9 %;

    c) Tiegel mit einem Fassungsvermögen von 50 ml bis 2 l, hergestellt aus oder ausgekleidet mit tantalcarbid-, tantalnitrid- oder tantalborid- (oder jeder Kombination hieraus) beschichtetem Tantal der Reinheit grösser/gleich 98 %.

    2A226 Ventile mit einer Nennweite grösser/gleich 5 mm, mit Federbalgabdichtung, ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 % Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet und manuell oder automatisch bedienbar.

    2B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN Anmerkung:

    Die Nummern 2B001 bis 2B009 erfassen keine Interferometersysteme ohne geschlossene oder offene Regelkreise, die einen Laser für die Messung von Schlittenbewegungsfehlern von Werkzeugmaschinen, Meßmaschinen oder ähnlichen Geräten enthalten.

    2B001 Numerische Steuerungen, besonders konstruierte Baugruppen zur Bahnsteuerung für die numerische Steuerung von Werkzeugmaschinen, Werkzeugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:

    Technische Anmerkungen:

    1. In der Summe der bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt, z. B. die W-Achse in Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter Rundtisch, dessen Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten Rundtisches verläuft.

    Ergänzende Anmerkung:

    Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die nicht 360° drehen können. Eine Rundachse kann von Linearsystemen angetrieben werden, z. B. einer Schraube oder einem Zahnrad und einer Zahnstange.

    2. Die Achsenbezeichnungen entsprechen der Internationalen Norm ISO 841, "Numerisch gesteuerte Maschinen - Achsen- und Bewegungsbezeichnungen".

    a) numerische Steuerungen für Werkzeugmaschinen wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Unternummer 2B001a erfasst nicht numerische Steuerungen,

    a) geändert für und eingebaut in nichterfasste Maschinen oder b) besonders konstruiert für nichterfasste Maschinen.

    1. mehr als vier interpolierende Achsen können simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden,

    2. zwei, drei oder vier interpolierende Achsen können simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden, und eine oder mehrere der folgenden Bedingungen werden erfuellt:

    a) Echtzeitverarbeitung von Daten, um während der Bearbeitung die Werkzeugbahn, den Vorschub oder die Hauptspindelwerte zu verändern durch:

    1. automatische Erzeugung und Veränderung von Teileprogrammen für die Bearbeitung in zwei oder mehr Achsen mit Hilfe von Meßzyklen und Zugriff zu Teileprogramm-Quelldaten oder 2. Adaptive Steuerung mit mehr als einer gemessenen physikalischen und mit Hilfe eines Kennfeldes (Strategie) verarbeiteten Variablen zur Optimierung des Bearbeitungsprozesses durch Veränderung eines Maschinenbefehls oder mehrerer Maschinenbefehle,

    b) Rechnerschnittstelle (on-line) zum direkten Empfang von Computer-Aided-Design(CAD)-Daten und zur internen Verarbeitung dieser Daten zur Erzeugung von Maschinenbefehlen,

    c) Voraussetzungen zur Aufnahme zusätzlicher Schaltgruppen, die entsprechend der Spezifikation des Herstellers und ohne Modifikation eine Erhöhung der Anzahl interpolierender Achsen, die für die Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können, über die Anzahl der für die Nichterfassung zulässigen Achsen hinaus ermöglichen. Die Steuerungen werden auch dann erfasst, wenn sie diese zusätzlichen Schaltgruppen nicht enthalten;

    b) Baugruppen zur Bahnsteuerung, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen und mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Interpolation für mehr als vier Achsen,

    2. Echtzeitverarbeitung, wie in Unternummer 2B001a2a beschrieben, oder 3. Rechnerschnittstelle (on-line) zum direkten Empfang und zur internen Verarbeitung von CAD-Daten, wie in Unternummer 2B001a2b beschrieben;

    c) Werkzeugmaschinen wie folgt für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen Bahnsteuerung in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

    1. Werkzeugmaschinen für Dreh-, Schleif- oder Fräsbearbeitungen oder eine beliebige Kombination von diesen a) mit zwei oder mehr Achsen, die für eine simultane Bahnsteuerung koordiniert werden können, und b) mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. zwei oder mehr bahnsteuerungsfähige Drehachsen,

    Technische Anmerkung:

    Die C-Achse bei Koordinatenschleifmaschinen, die verwendet wird, um die Zuordnung der Schleifscheiben normal zu der Arbeitsoberfläche beizubehalten, wird nicht als bahngesteuerte Drehachse berücksichtigt.

    2. eine oder mehrere bahnsteuerungsfähige Schwenkspindeln,

    Anmerkung:

    Unternummer 2B001c1b2 gilt nur für Schleif- oder Fräsmaschinen.

    3. Planlaufabweichung bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) als 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),

    Anmerkung:

    Unternummer 2B001c1b3 gilt nur für Drehmaschinen.

    4. Rundlaufabweichung bei einer Umdrehung der Spindel kleiner (besser) als 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),

    5. Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kompensationen besser als:

    a) 0,001° bei jeder Drehachse oder b) 1. 0,004 mm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Schleifmaschinen,

    2. 0,006 mm entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) bei Dreh- oder Fräsmaschinen oder Anmerkung:

    Unternummer 2B001c1b5 erfasst nicht Dreh- oder Fräsmaschinen, wenn die Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kompensationen entlang einer der Linearachsen gleich oder schlechter als 0,005 mm ist.

    Technische Anmerkung:

    Die Positioniergenauigkeit (positioning accuracy) von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen ist nach ISO 230, Teil 2, Nr. 2.13 in Verbindung mit folgenden Anforderungen zu bestimmen:

    a) Prüfbedingungen (ISO 230, Teil 2, Nr. 3):

    1. Über 12 Stunden vor und während der Messungen soll die Werkzeugmaschine und die Genauigkeitsmesseinrichtung bei gleicher Umgebungstemperatur gehalten werden. In der Zeit vor den Messungen sollen die Schlitten der Maschine ständig in der gleichen zyklischen Weise wie bei den Genauigkeitsmessungen bewegt werden.

    2. Die Maschine soll mit allen mechanischen, elektronischen und Software-Kompensationen ausgerüstet sein, mit denen die Maschine exportiert wird.

    3. Die Genauigkeit der Messeinrichtung soll mindestens um den Faktor 4 besser sein als die zu erwartende Werkzeugmaschinengenauigkeit.

    4. Die Stromversorgung für die Schlittenantriebe soll folgende Bedingungen erfuellen:

    a) Die Abweichung der Spannung darf nicht grösser sein als ±10 % der Nennspannung,

    b) die Abweichung von der Nennfrequenz darf nicht grösser sein als ± 2 Hz,

    c) Abschaltungen oder Stromunterbrechungen sind nicht erlaubt.

    b) Prüfprogramme (ISO 230, Teil 2, Nr. 4):

    1. Das Anfahren der Prüfpositionen soll im Eilgang erfolgen.

    Ergänzende Anmerkung:

    Für Werkzeugmaschinen zur Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen soll die Vorschubgeschindigkeit 50 mm/Min. oder weniger betragen.

    2. Die Messungen sollen in Inkrementen von einem Ende des gesamten Verfahrweges bis zum anderen erfolgen ohne Rückkehr zur jeweiligen Startposition.

    3. Während der Messung einer Achse sollen die anderen Achsen in der Mitte ihres gesamten Verfahrweges stehen.

    c) Darstellung der Ergebnisse der Prüfung (ISO 230, Teil 2, Nr. 6):

    Die Ergebnisdarstellung muß mindestens enthalten:

    1. Positioniergenauigkeit A und 2. die mittlere Umkehrspanne B.

    6. a) Positioniergenauigkeit besser als 0,007 mm und b) Schlittenbewegung aus der Ruhelage bei allen Schlitten innerhalb 20 % der Bewegungsbefehlseingabe für Eingaben kleiner als 0,5 ìm.

    Technische Anmerkung:

    Prüfung des kleinsten verfahrbaren Weges (Schlittenbewegung aus der Ruhelage): Die Prüfung ist nur durchzuführen, wenn die Werkzeugmaschine mit einer Steuerung ausgerüstet ist, deren Eingabefeinheit kleiner (besser) ist als 0,5 Mikrometer. Die Maschine ist für die Prüfung entsprechend ISO 230.2 Paragraphen 3.1, 3.2, 3.3 vorzubereiten. Die Prüfung ist bei jeder Achse (Schlitten) der Werkzeugmaschine wie folgt durchzuführen:

    a) zweimaliges Verfahren der Achse über mindestens 50 % der maximalen Verfahrlänge in positiver und negativer Richtung mit dem höchsten Vorschub, im Eilgang oder bei manueller Steuerung,

    b) Wartezeit mindestens 10 Sekunden,

    c) Handeingabe des kleinsten programmierbaren Inkrements der Steuerung,

    d) Messung der Achsbewegung,

    e) Löschen des Steuerbefehls mit Servo null, Rückstellung oder eine andere Maßnahme, die jedes Signal (Spannung) im Servo-Kreis löscht,

    f) Wiederholung der Schritte b bis e fünfmal, zweimal in der gleichen Richtung der erfolgten Achsbewegung und dreimal in entgegengesetzter Bewegungsrichtung für insgesamt sechs Prüfpunkte,

    g) die Maschine wird erfasst, wenn die Achsbewegung bei vier von sechs Testpunkten zwischen 80 % und 120 % der kleinsten programmierbaren Eingabe liegt.

    Für Drehachsen ist die Messung 200 mm vom Drehmittelpunkt durchzuführen.

    Anmerkungen:

    1. Unternummer 2B001c1 erfasst nicht Aussenrund-, Innenrund- und Aussen-/Innenrund-Schleifmaschinen mit allen folgenden Merkmalen:

    a) keine Spitzenlos- (Schuhschleif-Typ) Schleifmaschine,

    b) Begrenzung auf Rundschleifen,

    c) maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Aussendurchmesser oder Länge,

    d) nur zwei Achsen, die simultan für eine Bahnsteuerung koordiniert werden können, und e) keine bahnsteuerungsfähige C-Achse.

    2. Unternummer 2B001c1 erfasst nicht Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen mit den beiden folgenden Merkmalen:

    a) Beschränkung auf die Achsen x, y, c und a, wobei die c-Achse verwendet wird, um die Zuordnung der Schleifscheiben normal zur Arbeitsoberfläche beizubehalten, und die a-Achse zum Schleifen von Trommel-Kurven bestimmt ist, und b) Rundlaufabweichung der Spindel nicht kleiner (besser) als 0,0006 mm.

    3. Unternummer 2B001c1 erfasst nicht Werkzeugschleif- oder -schärfmaschinen mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Lieferung als komplettes System mit Software, besonders entwickelt für die Herstellung von Werkzeugen,

    b) nicht mehr als zwei Drehachsen, die für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können,

    c) Rundlaufabweichung bei einer Umdrehung der Spindel nicht besser als 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) und d) Positioniergenauigkeit mit allen verfügbaren Kompensationen nicht besser als 1. 0,004 mm entlang einer Linearachse oder 2. 0,001° bei einer Drehachse.

    2. Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Drahterodiermaschinen - mit fünf oder mehr Achsen, die für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können,

    3. Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Senkerodiermaschinen - mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können,

    4. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen a) mittels 1. Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschließlich solcher, die abrasive Zusätze enthalten,

    2. Elektronenstrahlen oder 3. Laserstrahlen und b) mit zwei oder mehr Drehachsen, welche 1. für eine Bahnsteuerung simultan koordiniert werden können und 2. eine Positioniergenauigkeit besser als 0,003° haben.

    Technische Anmerkung: Maschinen mit zwei oder mehr Drehachsen oder einer oder mehr Schwenkspindeln, die fähig sind, eine bahngesteuerte Bewegung durchzuführen, gelten unabhängig von der Anzahl der bahngesteuerten Achsen der numerischen Steuerung, die angeschlossen ist, als erfasst.

    2B002 Werkzeugmaschinen, die nicht numerisch gesteuert werden, für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen, wie folgt:

    a) Drehmaschinen, bei denen ein Werkzeug mit einer Schneide verwendet wird, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Schlitten-Positioniergenauigkeit besser als 0,0005 mm bezogen auf 300 mm Verfahrweg,

    2. Schlitten-Positions-Wiederholgenauigkeit beim Anfahren von beiden Seiten besser als 0,00025 mm bezogen auf 300 mm Verfahrlänge,

    3. Spindel-Rundlaufabweichung und Planlaufabweichung kleiner als 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR),

    4. Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner als 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über den gesamten Verfahrweg und 5. Rechtwinkligkeit des Schlittens besser als 0,001 mm bezogen auf 300 mm Verfahrweg;

    Technische Anmerkung:

    Die Schlitten-Positions-Wiederholgenauigkeit R einer Achse beim Anfahren von beiden Seiten ist der maximale Wert der Positions-Wiederholgenauigkeit bei jeder Position entlang oder rundum der Achse, ermittelt mit dem Meßverfahren und unter den Bedingungen, die in Abschnitt 2.11 der Norm ISO 230-2 (1988) spezifiziert sind.

    b) Fly-Cutting-Maschinen (Schlagfräsmaschinen) mit folgenden beiden Merkmalen:

    1. Spindel-Rundlaufabweichung und Planlaufabweichung kleiner als 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) und 2. Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner als 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über den gesamten Verfahrweg.

    2B003 Numerisch gesteuerte oder manuell bedienbare Werkzeugmaschinen, besonders entwickelt für das Fräsen, die Feinbearbeitung, das Schleifen oder Honen der beiden folgenden Klassen gehärteter (Rc = 40 oder mehr) Kegel- oder Stirn-(Zylinder)Zahnräder sowie besonders entwickelte Bestandteile, Steuerungen und besonders entwickeltes Zubehör hierfür:

    a) gehärtete Kegelräder, feinbearbeitet, mit einer Qualität besser als AGMA 13 (entsprechend ISO 1328 Klasse 4) oder b) gehärtete geradverzahnte, schrägverzahnte und pfeilverzahnte Räder mit einem Teilkreisdurchmesser grösser als 1 250 mm und einer Zahnbreite von 15 % oder mehr des Teilkreisdurchmessers, feinbearbeitet, mit einer Qualität AGMA 14 oder besser (entsprechend ISO 1328 Klasse 3).

    2B004 Heiß-isostatische Pressen wie folgt und besonders entwickelte Gesenke, Formen, Bestandteile, besonders entwickeltes Zubehör und Steuerungen hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 2B104 und 2B204.

    a) mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und einer lichten Weite (Innendurchmesser) des Kammerraums grösser/gleich 406 mm und b) mit 1. maximalem Arbeitsdruck grösser als 207 MPa,

    2. geregelter thermischer Umgebung grösser als 1 773 K (1 500 °C) oder 3. einer Einrichtung zum Imprägnieren mit Kohlenwasserstoffen und zur Entsorgung entstehender gasförmiger Reaktionsprodukte.

    Technische Anmerkung:

    Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

    2B005 Ausrüstung, besonders konstruiert für die Abscheidung, Bearbeitung und Verfahrenskontrolle von anorganischen Auflageschichten, sonstigen Schichten und oberflächenverändernden Schichten, wie folgt, auf Substrate für nichtelektronische Anwendungen durch Verfahren, die in der nach Unternummer 2E003d aufgeführten Tabelle nebst zugehörigen Anmerkungen dargestellt sind, und besonders konstruierte Bauteile zur automatischen Handhabung, Positionierung, Bewegung und Regelung hierfür:

    a) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD = chemical vapour deposition) mit beiden folgenden Eigenschaften:

    1. Verwendung eines für eine der folgenden Beschichtungsarten abgeänderten Verfahrens:

    a) CVD-Beschichten bei pulsierendem Druck,

    b) thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (CNTD = controlled nucleation thermal decomposition) oder c) plasmaverstärktes oder -unterstütztes CVD-Beschichten und 2. mit einem der folgenden Merkmale:

    a) mit rotierenden Hochvakuumdichtungen (Druck kleiner/gleich 0,1 Pa) oder b) mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage;

    b) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Ionenimplantation mit Strahlströmen von mindestens 5 mA;

    c) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die physikalische Beschichtung aus der Dampfphase (PVD = physical vapour deposition) mittels Elektronenstrahl (EB-PVD) mit folgenden Eigenschaften:

    1. mit eingebauten Stromversorgungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 80 kW,

    2. mit eingebautem Laser-Regelsystem für den Stand des Flüssigkeitsbads, das die Zufuhrgeschwindigkeit des Schichtwerkstoffs genau regelt, und 3. mit eingebautem Monitor zur rechnergesteuerten Überwachung der Abscheiderate bei einer Schicht aus zwei oder mehreren Elementen, wobei das Verfahren auf dem Prinzip der Photolumineszenz der inonisierten Atome im Dampfstrahl beruht;

    d) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für das Plasmaspritzen mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Betrieb in geregelter Schutzgasatmosphäre bei verringertem Druck (kleiner/gleich 10 kPa, gemessen oberhalb des Spritzdüsenaustritts und innerhalb eines Umkreises von 300 mm um den Austritt) in einer Vakuumkammer, in der der Druck vor dem Spritzvorgang auf 0,01 Pa reduziert werden kann, oder 2. mit Schichtdickenüberwachung in der Anlage;

    e) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Kathodenzerstäubungs-(Sputter-)Beschichtung, geeignet für Stromdichten von 9,1 mA/mm² oder höher bei einer Beschichtungsrate grösser/gleich 15 ìm/h;

    f) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung für die Bogenentladungs-Kathodenzerstäubungs-Beschichtung (cathodic arc deposition), die über ein Gitter aus Elektromagneten zur Steuerung des Auftreffpunkts des Lichtbogens auf der Kathode verfügt;

    g) speicherprogrammierbare Herstellungsausrüstung zur Ionenplattierung, die in der Anlage die Messung einer der folgenden Eigenschaften ermöglicht:

    1. Schichtdicke auf dem Substrat und Abscheidegeschwindigkeit oder 2. optische Eigenschaften.

    Anmerkung:

    Unternummer 2B005g erfasst nicht standardmässige Ionenplattieranlagen für Schneid- oder sonstige Werkzeuge für spanende Bearbeitung.

    2B006 Koordinatenmeßmaschinen oder -geräte wie folgt:

    a) rechnergesteuerte, numerisch gesteuerte oder speicherprogrammierbare Koordinatenmeßmaschinen mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. zwei oder mehr Achsen,

    2. eine eindimensionale (1D) Längen-Messunsicherheit kleiner (besser)/gleich (1,25 + L/1 000) ìm, geprüft mit einem Messtaster mit einer Genauigkeit kleiner (besser) als 0,2 ìm (Meßlänge L in mm);

    b) Linear- und Winkelmesseinrichtungen wie folgt:

    1. lineare Meßgeräte mit einem der folgenden Merkmale:

    a) berührungslose Meßsysteme mit einer Auflösung kleiner (besser)/gleich 0,2 ìm in einem Meßbereich bis 0,2 mm,

    b) Linearspannungs-Differentialtransformatoren mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Linearität kleiner (besser)/ gleich 0,1 % innerhalb eines Meßbereichs bis zu 5 mm,

    2. Drift kleiner (besser)/gleich 0,1 % pro Tag bei Standardumgebungstemperatur im Prüfraum ±1 K oder c) Meßsysteme mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. sie enthalten einen Laser,

    2. sie behalten über mindestens 12 Stunden über einen Temperaturbereich von ±1 K um eine Standardtemperatur und bei einem Standarddruck folgende Eigenschaften bei:

    a) Auflösung von ±0,1 ìm oder besser über den vollen Meßbereich und b) Messunsicherheit kleiner (besser)/gleich (0,2 + L/2 000) ìm (Meßlänge L in mm),

    2. Winkelmeßgeräte mit einer Winkelpositionsabweichung kleiner (besser)/gleich 0,00025 Grad;

    Anmerkung:

    Unternummer 2B006b2 erfasst nicht optische Geräte, z. B. Autokollimatoren, die ausgeblendetes Licht benutzen, um die Winkelverstellung eines Spiegels festzustellen.

    c) Systeme für die simultane Längen- und Winkelprüfung von Halbschalen mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Messunsicherheit über eine der linearen Achsen kleiner (besser)/gleich 3,5 ìm je 5 mm,

    2. Winkelpositionsabweichung kleiner/gleich 0,02 Grad;

    d) Ausrüstung zur Messung von Oberflächenunebenheiten mittels optischer Streuung als eine Funktion des Winkels mit einer Empfindlichkeit kleiner (besser)/gleich 0,5 nm.

    Technische Anmerkungen:

    1. Der Messtaster, der bei der Bestimmung der Messunsicherheit eines Längenmeßsystems verwendet wird, soll dem in VDI/VDE 2617, Blatt 2.1, Kapitel 3.4 beschriebenen entsprechen.

    2. Alle Parameter oder Meßwerte in Nummer 2B006 stellen zugelassene positive und negative Abweichungen von dem Sollwert dar, d. h. nicht das gesamte Band.

    Anmerkungen:

    1. Werkzeugmaschinen, die auch als Meßmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Meßmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

    2. Eine in Nummer 2B006 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches überschreitet.

    2B007 Roboter wie folgt sowie besonders konstruierte Steuerungen und Endeffektoren hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 2B207.

    a) fähig zur Verarbeitung oder Auswertung von vollständigen dreidimensionalen Bilddaten in Echtzeit, um Programme und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern;

    Anmerkung:

    Die Begrenzung der Bildauswertung schließt nicht die Annäherung an die dritte Dimension durch Wahl eines bestimmten Blickwinkels oder eine begrenzte Grauwert-Interpretation zur Wahrnehmung von Tiefe und Struktur für die jeweils genehmigten Aufgaben ein (2 1/2 D).

    b) besonders konstruiert zur Erfuellung nationaler Sicherheitsvorschriften für explosionsgefährliche Munitions-Umgebungen oder c) besonders konstruiert oder ausgelegt als strahlungsfest, und zwar über das zum Schutz gegen normale ionisierende Strahlung in der Industrie (d. h. nichtnuklearen Industrie) erforderliche Maß hinaus.

    2B008 Baugruppen, Baueinheiten oder Einsätze, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen oder von Nummer 2B006 oder 2B007 erfasste Ausrüstung wie folgt:

    a) Spindel-Baugruppen, die mindestens aus Spindeln und Lagern bestehen, mit einer Rundlaufabweichung oder Planlaufabweichung bei einer Spindelumdrehung kleiner als 0,0006 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR);

    b) lineare Positions-Rückmeldeeinheiten, z. B. induktive Geber, Maßskalen, Infrarot-Systeme oder Laser-Systeme mit einer Gesamtgenauigkeit besser als (800 + (600 × L × 10-3)) nm (L ist die nutzbare Länge in mm);

    c) Winkel-Positions-Rückmeldeeinheiten, z. B. induktive Geber, Maßskalen, Infrarot-Systeme oder Laser-Systeme mit einer Genauigkeit besser als ±0,00025 Grad;

    d) Schlittenbaugruppen, die mindestens aus Führung, Bett und Schlitten bestehen, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Gier-, Stampf- oder Rollbewegung kleiner (besser) als 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) (Bezug: ISO/DIS 230-1) über den gesamten Verfahrweg,

    2. horizontale Geradlinigkeit kleiner (besser) als 2 ìm je 300 mm Länge und 3. vertikale Geradlinigkeit kleiner (besser) als 2 ìm je 300 mm Länge;

    e) einschneidige Diamantwerkzeugeinsätze mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Schneidkante riß- und riefenfrei in allen Richtungen bei 400facher Vergrösserung,

    2. Schneidenradius zwischen 0,1 mm und 5 mm,

    3. Unrundheit des Schneidenradius kleiner (besser) als 0,002 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR).

    2B009 Besonders konstruierte bestückte Leiterplatten und Software hierfür oder kombinierte Schwenk-Rundtische oder Schwenkspindeln, die nach den Beschreibungen des Herstellers die Leistungsfähigkeit von numerischen Steuerungen, Werkzeugmaschinen oder Positions-Rückmeldeeinrichtungen auf oder über das in Nummer 2B angegebene Niveau verbessern können.

    2B104 Ausrüstung und Prozeßsteuerungen, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Struktur-Verbundwerkstoffen für Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern.

    Anmerkung:

    Nummer 2B104 schließt die folgenden isostatischen Pressen und Öfen ein:

    a) isostatische Pressen, die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. maximaler Arbeitsdruck grösser/gleich 69 MPa,

    2. konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung grösser/gleich 873 K (600 °C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten,

    3. lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) grösser/gleich 254 mm und b) Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen.

    2B115 Fließdrückmaschinen und ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür, die:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 2B215.

    a) nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit einer numerischen Steuerung oder einer Rechnersteuerung ausgerüstet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht damit ausgestattet sind, und b) über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können.

    Technische Anmerkung:

    Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden für die Zwecke dieser Nummer als Fließdrückmaschinen betrachtet.

    2B116 Vibrationsprüfsysteme und Bestandteile wie folgt:

    a) Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik und digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit grösser/gleich 10 g (*) RMS im gesamten Frequenzbereich zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und bei Übertragungskräften grösser/gleich 50 kN, gemessen am "Prüftisch";

    b) digitale Steuerungen in Verbindung mit ausschließlich für Vibrationsprüfung entwickelter Software, mit einer Echtzeit-Bandbreite grösser/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen;

    c) Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von grösser/gleich 50 kN, gemessen am "Prüftisch", und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme;

    d) Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte grösser/gleich 50 kN, gemessen am "Prüftisch", erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme.

    Anmerkung:

    Ein "Prüftisch" im Sinne von Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

    2B204 Isostatische Pressen, die nicht von Nummer 2B004 oder 2B104 erfasst werden, mit einem maximalen Arbeitsdruck grösser/gleich 69 MPa und einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) grösser als 152 mm, sowie besonders konstruierte Gesenke, Formen und Steuerungen hierfür.

    2B207 Roboter und Endeffektoren, die nicht von Nummer 2B007 erfasst werden, besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z. B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen), sowie besonders konstruierte Steuerungen hierfür.

    2B215 Drück- und Fließdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B115 erfasst werden, mit folgenden Eigenschaften sowie Präzisionsrunddorne, konstruiert hierfür, zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm:

    a) die nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit numerischen Steuerungen oder Rechnersteuerung ausgerüstet werden können und b) die zwei oder mehr Achsen haben, die simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können.

    Technische Anmerkung:

    Nummer 2B215 erfasst nur Drückmaschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion.

    2B225 Fernlenk-Manipulatoren, die die mechanische Übertragung der Einwirkungen einer Bedienungsperson durch elektrische, hydraulische oder mechanische Mittel auf einen Funktionsarm und eine Endvorrichtung besorgen, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen und in heissen Zellen eingesetzt werden können wie folgt:

    a) zur Durchdringung einer Zellenwand mit einer Dicke grösser/gleich 0,6 m und b) zur Überbrückung einer Zellenwand mit einer Dicke grösser/gleich 0,6 m.

    2B226 Vakuum- oder Schutzgas-Induktionsöfen, geeignet für Betriebstemperaturen über 1 123 K (850 °C) und ausgerüstet mit Induktionsspulen mit einem Innendurchmesser kleiner/gleich 600 mm, sowie Energieversorgungseinrichtungen, besonders konstruiert für Induktionsöfen mit einer Leistung grösser/gleich 5 kW.

    Anmerkung:

    Nummer 2B226 erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von Halbleiterwafern.

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 3B.

    2B227 Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgießöfen wie folgt sowie besonders entwickelte Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme hierfür:

    a) Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Gießöfen) mit einem Abschmelzelektrodenvolumen zwischen 1 000 cm³ und 20 000 cm³, geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1 973 K (1 700 °C);

    b) Elektronenstrahlöfen und Plasma-Schmelz- oder Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen mit einer Leistung grösser/gleich 50 kW, geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1 473 K (1 200 °C).

    2B228 Rotorfertigungs- und Rotormontageausrüstung sowie Dorne zur Sickenformung und Gesenke hierfür, wie folgt:

    a) Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln. Diese Ausrüstung schließt Präzisionsdorne, Haltevorrichtungen und Einschrumpfvorrichtungen ein;

    b) Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Zentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse;

    Technische Anmerkung:

    Diese Ausrüstung besteht üblicherweise aus Präzisionsmeßsonden, die mit einem Computer verbunden sind, der die Funktion, z. B. der Backen zum Ausrichten der Rotorteile, steuert.

    c) Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken (Sicken aus hochfesten Aluminiumlegierungen, martensitaushärtendem Stahl oder hochfesten Faserwerkstoffen). Die Sicken haben folgende Abmessungen:

    1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,

    2. Länge grösser/gleich 12,7 mm und 3. Sickenhöhe grösser als 2 mm.

    2B229 Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, horizontal oder vertikal, wie folgt:

    a) konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge grösser/gleich 600 mm, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Rotor- oder Zapfen-Durchmesser grösser/gleich 75 mm,

    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg und 3. nutzbare Auswuchtdrehzahl grösser als 5 000 U/min;

    b) konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Aufnahme-Durchmesser grösser/gleich 75 mm,

    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,

    3. Eignung zum Auswuchten für eine Restunwucht kleiner(besser)/gleich 0,01 kgmm/kg pro Auswuchtebene und 4. Riemenantriebsausführung.

    2B230 Druckmeßgeräte für Drücke bis zu 13 kPa mit einer Genauigkeit kleiner (besser) als 1 % vom Skalenendwert und mit korrosionsfesten Drucksensoren aus Nickel, Nickellegierungen, Phosphorbronze, rostfreiem Stahl, Aluminium oder Aluminiumlegierungen.

    2B231 Vakuumpumpen mit einem Ansaugdurchmesser grösser/gleich 380 mm mit einer Fördermenge grösser/gleich 15 000 l/s und einem Endvakuumdruck kleiner (besser) als 13 mPa.

    Technische Anmerkung:

    Der Endvakuumdruck wird bei geschlossener Saugseite der Pumpe bestimmt.

    2B232 Mehrkammer-Leichtgaskanonen oder andere Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (gewickelt, elektromagnetisch, elektrothermisch oder andere fortgeschrittene Systeme) zur Beschleunigung von Projektilen auf Geschwindigkeiten grösser/gleich 2 km/s.

    2B350 Chemische Herstellungseinrichtungen und Apparate wie folgt:

    a) Reaktionsbehälter und Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m³ (100 l) und kleiner als 20 m³ (20 000 l), deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    5. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    6. Titan oder Titan-Legierungen oder 7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    b) Rührer für die Verwendung in Reaktionskesseln oder Reaktoren, deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    5. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    6. Titan oder Titan-Legierungen,

    7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    c) Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m³ (100 l), deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    5. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    6. Titan oder Titan-Legierungen,

    7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    d) Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche von weniger als 20 m², deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Graphit,

    5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    6. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    7. Titan oder Titan-Legierungen,

    8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    e) Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser grösser als 0,1 m, deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Graphit,

    5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    6. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    7. Titan- oder Titan-Legierungen,

    8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    f) fernbedienbare Abfuelleinrichtungen, deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom oder 2. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;

    g) Ventile mit Mehrfachdichtung und Leckdetektor-Anschluß, Faltenbalgventile, Rückschlagverhinderer oder Membranventile, deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    5. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    6. Titan oder Titan-Legierungen,

    7. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    h) mehrwandige Rohre mit Leckdetektor-Anschluß, deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Fluorpolymere,

    3. Glas oder Email,

    4. Graphit,

    5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    6. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    7. Titan oder Titan-Legierungen,

    8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    i) Pumpen mit Mehrfachdichtung, Spaltrohrmotorpumpen, Magnetkupplungspumpen, Faltenbalgpumpen oder Membranpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m³/h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 5 m³/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K (0 °C) und 101,3 kPa), deren medienberührende Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Keramik,

    3. Ferrosiliziumguß,

    4. Fluorpolymere,

    5. Glas oder Email,

    6. Graphit,

    7. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel,

    8. Tantal oder Tantal-Legierungen,

    9. Titan oder Titan-Legierungen oder 10. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;

    j) Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen, mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungs-Einrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur grösser als 1 273 K (1 000 °C), wobei die medienberührenden Flächen des Zuführungssystems ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom,

    2. Keramik oder 3. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel.

    2B351 Systeme zur Registrierung toxischer Gase wie folgt, sowie dafür bestimmte Detektoren:

    a) entwickelt für den kontinuierlichen Betrieb und verwendbar für den Nachweis von chemischen Kampfstoffen, den in Nummer 1C350 genannten Substanzen oder organischen Verbindungen, die Phosphor, Schwefel, Fluor oder Chlor enthalten, unterhalb einer Konzentration von 0,3 mg/m³ oder b) entwickelt für die Anzeige der cholinesterasehemmenden Wirkung.

    2B352 Ausrüstung für biologische Stoffe wie folgt:

    a) vollständige biologische Sicherheitsbereiche, ausgestattet nach den Richtlinien für die Sicherheitsstufen P3 oder P4;

    Technische Anmerkung:

    Die Sicherheitsstufen P3 oder P4 (BL3, BL4, L3, L4) entsprechen der Definition im WHO-Handbuch "Laboratory Biosafety" (Genf, 1983).

    b) Fermenter, geeignet zum Betrieb ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Kapazität von 300 l oder mehr,

    2. Doppel- oder Mehrfachdichtung im Dampfsterilisationsbereich und 3. geeignet zur In-situ-Sterilisation im geschlossenen Zustand;

    Technische Anmerkung:

    Fermenter schließen Bioreaktoren, Chemostate und kontinuierliche Fermentationssysteme ein.

    c) Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Durchflußrate über 100 l/h,

    2. Bestandteile aus poliertem Edelstahl oder Titan,

    3. Doppel- oder Mehrfachdichtung im Dampfsterilisationsbereich und 4. geeignet zur In-situ-Sterilisation im geschlossenen Zustand;

    Technische Anmerkung:

    Zentrifugalseparatoren schließen Dekanter ein.

    d) Kreuzstromfilter, konstruiert zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Filterfläche von 5 m² oder mehr und 2. geeignet zur In-situ-Sterilisation;

    e) Dampfsterilisierbare Gefriertrocknungsanlagen mit einer Eiskapazität des Kondensators von mehr als 50 und weniger als 1 000 kg in 24 Stunden;

    f) Ausrüstung für P3- oder P4-Sicherheitsbereiche wie folgt:

    1. fremdbelüftete Voll- oder Halbschutzanzuege,

    2. Sicherheitswerkbänke der Klasse III oder Isolatoren, in denen manuelle Arbeiten unter gleichwertigen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden können;

    Anmerkung:

    Unternummer 2B352f2 schließt flexible Isolatoren, Trocknungskammern (dry boxes), Kammern für anärobe Arbeiten und Handschuharbeitsboxen ein.

    g) Aerosolprüfkammern mit einem Volumen von mindestens 1 m³, konstruiert für Aerosoleignungsprüfungen von pathogenen Mikroorganismen oder Toxinen.

    2D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 2D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung, die von den Nummern 2A001 bis 2A006 oder 2B001 bis 2B009 erfasst wird.

    2D002 Software wie folgt:

    a) Software, die adaptive Steuerung ermöglicht, mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. für flexible Fertigungseinheiten (FMU's), die mindestens aus den in Absatz b) Nummer 1 und 2 der Begriffsbestimmungen der flexiblen Fertigungseinheiten genannten Geräten bestehen, und 2. fähig, im Echtzeitverfahren Programme oder Daten zu erzeugen oder zu ändern unter Verwendung von Signalen, die gleichzeitig aus mindestens zwei Erfassungsverfahren gewonnen werden, wie a) Bildverarbeitung zur Werkstückerkennung (optische Einstellung),

    b) Infrarot-Abbildung,

    c) Ultraschall-Abbildung (akustische Einstellung),

    d) Berührungsmessung,

    e) Trägheits-Positionierung,

    f) Kraftmessung,

    g) Drehmomentmessung;

    Anmerkung:

    Unternummer 2D002a erfasst nicht Software, die unter Verwendung vorgespeicherter Teileprogramme und einer vorgespeicherten Strategie zur Verteilung der Teileprogramme für den Wiedereinsatz von funktionell identischen Geräten innerhalb einer flexiblen Fertigungseinheit sorgt.

    b) Software für andere als die in Unternummer 2B001a oder b genannten elektronischen Einrichtungen, wenn damit Funktionen zur numerischen Steuerung wie durch Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B001, ermöglicht werden.

    2D101 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B115 oder 2B116.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9D004.

    2D201 Software, besonders entwickelt für die Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B204, 2B207, 2B215, 2B227 oder 2B229.

    2E TECHNOLOGIE 2E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung oder Software, die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird.

    2E002 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die von Nummer 2A oder 2B erfasst wird.

    2E003 Technologie wie folgt:

    a) Technologie für die Entwicklung von 1. interaktiven Graphiken als integrierter Teil in numerischen Steuerungen für die Vorbereitung oder Änderung von Teileprogrammen,

    2. Generatoren für die Erstellung von Steuerbefehlen für Werkzeugmaschinen (z. B. Teileprogramme) aus Konstruktionsdaten innerhalb der numerischen Steuerungen,

    3. Integrations-Software für den Einbau von Expertensystemen für fortschrittliche Unterstützung bei Entscheidungen zum Arbeitsablauf auf Werkstattebene in numerische Steuerungen;

    b) Technologie für metallbearbeitende Fertigungsverfahren wie folgt:

    1. Technologie für den Entwurf von Werkzeugen, Gesenken oder Spannvorrichtungen, besonders entwickelt für die folgenden Verfahren:

    a) superplastisches Verformen,

    b) Diffusionsschweissen,

    c) hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung,

    2. technische Daten, d. h. Verfahrensbeschreibungen oder Parameter, wie folgt für die Verfahrenssteuerung:

    a) superplastisches Verformen von Aluminium-, Titan- oder Superlegierungen:

    1. Oberflächenvorbehandlung,

    2. Dehngeschwindigkeit,

    3. Temperatur,

    4. Druck,

    b) Diffusionsschweissen von Superlegierungen oder Titanlegierungen:

    1. Oberflächenvorbehandlung,

    2. Temperatur,

    3. Druck,

    c) hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung von Aluminium- oder Titanlegierungen:

    1. Druck,

    2. Dauer des Arbeitsvorgangs,

    d) heissisostatisches Verdichten von Titan-, Aluminium- oder Superlegierungen:

    1. Temperatur,

    2. Druck,

    3. Dauer des Arbeitsvorgangs;

    c) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von hydraulischen Streckziehpressen und dazugehörigen Formwerkzeugen zur Fertigung von Bauelementen für Flugzeugzellen;

    d) Technologie wie folgt für - das Aufbringen von anorganischen Auflageschichten oder anorganischen oberflächenverändernden Schichten gemäß Spalte 3 der nachstehenden Tabelle,

    - Substrate für nichtelektronische Anwendungen gemäß Spalte 2 der nachstehenden Tabelle,

    - die in Spalte 1 der nachstehenden Tabelle aufgeführten und in der Technischen Anmerkung definierten Verfahren:

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    KATEGORIE 3

    ALLGEMEINE ELEKTRONIK 3A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE Anmerkungen:

    1. Die Erfassung der in Nummer 3A - ohne die Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10 oder 3A001a12 - beschriebenen Ausrüstung, Baugruppen und Bauteile, die besonders konstruiert sind oder dieselben Funktionsmerkmale wie andere Waren aufweisen, richtet sich nach deren Erfassungsstatus.

    2. Die Erfassung der in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a9 oder 3A001a12 beschriebenen integrierten Schaltungen, die festprogrammiert sind oder für eine bestimmte Funktion entwickelt wurden, richtet sich nach dem Erfassungsstatus der Waren, in denen sie verwendet werden.

    Ergänzende Anmerkungen:

    Wenn der Hersteller oder Ausführer den Erfassungsstatus der anderen für die Endbenutzung vorgesehenen Ware nicht festlegen kann, richtet sich die Erfassung der integrierten Schaltungen nach den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a9 oder 3A001a12.

    Ist die integrierte Schaltung aus Silizium und ein Mikrocomputer oder Mikrocontroller gemäß Unternummer 3A001a3 mit einer Datenwortlänge von kleiner/gleich 8 bit, gelten die Grenzwerte von Unternummer 3A001a3.

    3A001 Elektronische Baugruppen und Bauelemente wie folgt:

    a) integrierte Schaltungen für allgemeine Anwendungen wie folgt:

    Anmerkungen:

    1. Die Erfassung von (fertigen oder noch nicht fertigen) Wafern, deren Funktion festliegt, richtet sich nach den Parametern von Unternummer 3A001a.

    2. Zu den integrierten Schaltungen gehören:

    - monolithisch integrierte Schaltungen,

    - integrierte Hybrid-Schaltungen,

    - integrierte Multichip-Schaltungen,

    - integrierte Schichtschaltungen einschließlich integrierter Schaltungen in SOS-Technologie,

    - integrierte optische Schaltungen.

    1. integrierte Schaltungen, entwickelt oder ausgelegt für eine der folgenden Strahlungsfestigkeiten:

    a) Gesamtdosis grösser/gleich 5 × 105 Rad (Si), oder b) Dosisrate grösser/gleich 5 × 108 Rad (Si)/s,

    2. in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10 oder 3A001a12 beschriebene integrierte Schaltungen wie folgt:

    a) ausgelegt für eine Betriebstemperatur über 398 K (+125 °C),

    b) ausgelegt für eine Betriebstemperatur unter 218 K (−55 °C) oder c) ausgelegt für einen Bereich von 218 K (− 55 °C) bis 398 K (+125 °C),

    Anmerkung:

    Unternummer 3A001a2 gilt nicht für integrierte Schaltungen, die in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzuegen verwendet werden.

    3. Mikroprozessoren, Mikrocomputer und Mikrocontroller mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    Anmerkung:

    Unternummer 3A001a3 schließt digitale Signal-Prozessoren, Vektorprozessoren und Coprozessoren ein.

    a) eine arithmetisch-logische Einheit (ALU) mit einer Zugriffsbreite von grösser/gleich 32 bit und einer zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP von grösser/gleich 80 Mtops (Millionen theoretischer Operationen je Sekunde),

    b) hergestellt aus einem Verbindungshalbleiter und mit einer Taktfrequenz grösser als 40 MHz,

    c) mehr als ein Daten- oder Befehlsbus oder mehr als eine serielle KommunikationsSchnittstelle für die externe Verbindung mit einem Parallelprozessor mit einer Übertragungsrate grösser als 2,5 Mbyte/s,

    4. EEPROMs, SRAMs und Speicherschaltungen aus einem Verbindungshalbleiter wie folgt:

    a) elektrisch löschbare programmierbare Festwertspeicher (EEPROMs) mit einer Speicherkapazität:

    1. grösser als 16 Mbit pro Baustein für Flash-EEPROMs oder 2. für alle anderen EEPROMs:

    a) grösser als 4 Mbit pro Baustein oder b) grösser als 1 Mbit pro Baustein und einer maximalen Zugriffszeit kleiner als 80 ns,

    b) statische Speicher (SRAMs) mit einer Speicherkapazität:

    1. grösser als 4 Mbit pro Baustein oder 2. grösser als 1 Mbit pro Baustein und einer maximalen Zugriffszeit kleiner als 20 ns,

    c) aus einem Verbindungshalbleiter hergestellte integrierte Speicherschaltungen,

    5. Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlerschaltungen wie folgt:

    a) Analog-Digital-Wandler mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. Auflösung grösser/gleich 8 bit, aber kleiner als 12 bit, mit einer Wandlungszeit bei maximaler Auflösung kleiner als 10 ns,

    2. Auflösung von 12 bit mit einer Wandlungszeit bei maximaler Auflösung kleiner als 200 ns oder 3. Auflösung grösser als 12 bit mit einer Wandlungszeit bei maximaler Auflösung kleiner als 2 ìs,

    b) Digital-Analog-Wandler mit einer Auflösung grösser/gleich 12 bit und einer Einstellzeit (setting time) kleiner als 10 ns,

    6. elektrooptische oder integrierte optische Schaltungen für die Signaldatenverarbeitung mit allen folgenden Merkmalen:

    a) mit einer oder mehreren internen Laser-Diode(n),

    b) mit einem oder mehreren internen lichtempfindlichen Element(en) und c) mit optischen Strahlführungselementen,

    7. anwenderprogrammierbare Gate-Arrays (FPGA) mit einem der folgenden Merkmale:

    a) nutzbares Gatteräquivalent (equivalent usable gate count) grösser als 30 000 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b) typische Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time) kleiner als 0,4 ns,

    8. anwenderprogrammierbare Logic-Arrays mit einem der folgenden Merkmale:

    a) nutzbares Gatteräquivalent (equivalent usable gate count) grösser als 30 000 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b) Umschalt-Frequenz (toggle frequency) grösser als 133 MHz,

    9. integrierte Schaltungen für neuronale Netze,

    10. kundenspezifische integrierte Schaltungen, deren Funktion unbekannt ist oder deren Erfassungsstatus in bezug auf die Endbenutzergeräte dem Hersteller nicht bekannt ist, mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) mehr als 144 Anschlüsse,

    b) typische Signallaufzeit des Grundgatters (basic gate propagation delay time) kleiner als 0,4 ns oder c) Betriebsfrequenz grösser als 3 GHz,

    11. andere als die in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10 oder 3A001a12 beschriebenen digitalen integrierten Schaltungen, die auf einem Verbindungshalbleiter basieren und eines der folgenden Merkmale aufweisen:

    a) Gatteräquivalent (equivalent gate count) grösser als 300 (Gatter mit zwei Eingängen) oder b) Umschalt-Frequenz (toggle frequency) grösser als 1,2 GHz,

    12. FFT-Prozessoren (Fast Fourier Transform) mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) ausgelegt für eine komplexe FFT mit 1 024 Punkten in weniger als 1 ms,

    b) ausgelegt für eine komplexe FFT mit n Punkten (n ungleich 1 024) in weniger als n × log2n/10 240 ms oder c) FFT-Butterfly-Berechnungsdurchsatz von mehr als 5,12 MHz;

    b) Mikro- oder Millimeterwellenbauteile wie folgt:

    1. elektronische Vakuumröhren und Kathoden wie folgt:

    Anmerkungen:

    1. Magnetrons mit schneller Frequenzabstimmbarkeit [frequency agile magnetron tubes]: siehe Teil I A Nummer 0011.

    2. Unternummer 3A001b1 erfasst nicht Röhren, die für den Betrieb in den standardisierten Bändern der zivilen Nachrichtentechnik bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz entwickelt oder ausgelegt sind.

    a) Wanderfeldröhren für Impuls- oder Dauerstrichbetrieb wie folgt:

    1. Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz,

    2. mit einem Kathodenheizelement, das eine Einschaltzeit von weniger als 3 Sekunden bis zum Erreichen der HF-Nennleistung ermöglicht,

    3. hohlraumgekoppelte oder davon abgeleitete Röhren, mit einer Momentan-Bandbreite grösser als 7 % der nominalen Betriebsfrequenz und einer Spitzenleistung grösser als 2,5 kW,

    Technische Anmerkung:

    Die nominale Betriebsfrequenz entspricht der Hälfte der Summe der höchsten plus der niedrigsten spezifizierten Betriebsfrequenz.

    4. Wendelröhren oder davon abgeleitete Röhren mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Momentan-Bandbreite grösser als eine Oktave und Produkt der mittleren Leistung (in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz) grösser als 0,5,

    b) Momentan-Bandbreite kleiner/gleich eine Oktave und Produkt der mittleren Leistung (in Kilowatt) und der Frequenz (in Gigahertz) grösser als 1 oder c) weltraumgeeignet,

    b) Croß-Field-Verstärkerröhren mit einem Verstärkungsfaktor grösser als 17 dB,

    c) getränkte (impregnated) Kathoden für elektronische Röhren mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Einschaltzeit bis zum Erreichen der Nennemission kleiner als drei Sekunden oder 2. Erzeugung einer Stromdichte grösser als 5 A/cm² bei kontinuierlicher Emission und Nenn-Betriebsbedingungen,

    2. integrierte Mikrowellenschaltungen oder Module, die monolithisch integrierte Schaltungen enthalten mit einer Betriebsfrequenz grösser als 3 GHz,

    Anmerkung:

    Unternummer 3A001b2 erfasst nicht Schaltungen oder Module, konstruiert oder ausgelegt für Geräte, die in den standardisierten internationalen Fernmeldebändern bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz betrieben werden.

    3. Mikrowellentransistoren, die für den Betrieb bei Frequenzen grösser als 31 GHz ausgelegt sind,

    4. Halbleitermikrowellenverstärker wie folgt:

    a) Betriebsfrequenz grösser als 10,5 GHz und Momentan-Bandbreite grösser als eine halbe Oktave oder b) Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz,

    5. elektronisch oder magnetisch abstimmbare Bandpaßfilter oder Bandsperrfilter mit mehr als fünf abstimmbaren Resonatoren, die in weniger als 10 ìs über einen Frequenzbereich im Verhältnis 1,5:1 (fmax/fmin) abgestimmt werden können, mit einem der folgenden Merkmale:

    a) mit einer Durchlaßbandbreite grösser als 0,5 % der Mittenfrequenz oder b) mit einer Sperrbandbreite kleiner als 0,5 % der Mittenfrequenz,

    6. Mikrowellenbaugruppen, die bei Frequenzen grösser als 31 GHz betrieben werden können,

    7. Mischer und Umsetzer, entwickelt, um den Frequenzbereich von Ausrüstung gemäß Unternummer 3A002c, 3A002e oder 3A002f über die dort genannten Grenzwerte hinaus zu erweitern;

    c) Akustikwellenvorrichtungen wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    1. Vorrichtungen mit akustischen Oberflächenwellen (surface acoustic waves) und mit akustischen oberflächennahen Volumenwellen [surface skimming (shallow bulk) acoustic waves], d. h. Signaldatenverarbeitungs-Vorrichtungen, die akustisch-mechanische Schwingungen (elastic waves) in Werkstoffen verwenden, mit einem der folgenden Merkmale:

    a) Trägerfrequenz grösser als 2,5 GHz,

    b) Trägerfrequenz kleiner/gleich 2,5 GHz, verbunden mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. Nebenkeulendämpfung grösser als 55 dB,

    2. Produkt aus maximaler Verzögerungszeit (in Mikrosekunden) und Bandbreite (in Megahertz) grösser als 100 oder 3. dispergierende Verzögerung grösser als 10 ìs oder c) Trägerfrequenz grösser als 1 GHz und einer Bandbreite grösser/gleich 250 MHz,

    2. akustische Volumenwellenvorrichtungen, d. h. Signaldatenverarbeitungs-Vorrichtungen, die akustisch-mechanische Schwingungen verwenden, mit denen die unmittelbare Aufbereitung von Signalen bei einer Frequenz grösser als 1 GHz möglich ist,

    3. akustisch-optische Signaldatenverarbeitungs-Vorrichtungen, die die Wechselwirkung zwischen Schallwellen (Volumen- oder Oberflächenwellen) und Lichtwellen ausnutzen und die eine unmittelbare Aufbereitung von Signalen oder Bildern ermöglichen einschließlich Spektralanalyse, Korrelation oder Konvolution (Faltung);

    d) elektronische Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus supraleitenden Werkstoffen enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der kritischen Temperatur von wenigstens einem ihrer supraleitenden Bestandteile mit einer der folgenden Funktionen:

    1. elektromagnetische Verstärkung a) bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz mit einer Rauschzahl kleiner als 0,5 dB oder b) bei Frequenzen grösser als 31 GHz,

    2. Stromschalter für digitale Schaltungen mit supraleitenden Gattern mit einem Produkt aus Laufzeit pro Gatter (in Sekunden) und Verlustleistung je Gatter (in Watt) kleiner als 10−14 J oder 3. Frequenzselektion bei allen Frequenzen mit Resonanzkreisen, die Gütefaktoren von mehr als 10 000 aufweisen;

    e) hochenergietechnische Geräte wie folgt:

    1. Batterien wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 3A001e1 erfasst nicht Batterien, deren Volumen kleiner/gleich 27 cm³ ist (z. B. Standard-Typen, C-Zellen, UM-2, R 14 oder sogenannte Babyzellen).

    a) Primärzellen und Batterien, die über eine Energiedichte grösser als 480 Wh/kg (Wattstunden je kg) verfügen und für den Betrieb in einem Temperaturbereich von unter 243 K (−30 °C) bis über 343 K (70 °C) ausgelegt sind,

    b) wiederaufladbare Zellen und Batterien, die nach 75 Ladungs-/Entladungszyklen bei einem Entladungsstrom gleich C/5 Stunden (wobei C die Nennkapazität in Ampèrestunden ist) in einem Temperaturbereich von unter 253 K (−20 °C) bis über 333 K (60 °C) über eine Energiedichte grösser als 150 Wh/kg verfügen,

    Technische Anmerkung:

    Die Energiedichte errechnet sich durch Multiplikation der Durchschnittsleistung in Watt (durchschnittliche Spannung in Volt mal durchschnittlicher Strom in Ampère) mit der Dauer der Entladung in Stunden bis auf 75 % der Leerlaufspannung und dividiert durch die gesamte Masse der Zelle (oder Batterie) in Kilogramm.

    c) weltraumgeeignete (space qualified) und strahlungsfeste Solargeneratoren mit einer spezifischen Leistung grösser als 160 W/m² bei einer Betriebstemperatur von 301 K (28 °C) und bei einer Beleuchtung mit 1 kW/m² durch einen Wolframglühfaden von 2 800 K (2 527 °C),

    2. Hochenergie-Speicherkondensatoren wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Unternummer 3A201a.

    a) Kondensatoren mit einer Folgefrequenz kleiner als 10 Hz (single shot capacitors) mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Nennspannung grösser/gleich 5 kV,

    2. Energiedichte grösser/gleich 250 J/kg und 3. Gesamtenergie grösser/gleich 25 kJ,

    b) Kondensatoren mit einer Folgefrequenz grösser/gleich 10 Hz (repetition rated capacitors) mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Nennspannung grösser/gleich 5 kV,

    2. Energiedichte grösser/gleich 50 J/kg,

    3. Gesamtenergie grösser/gleich 100 J und 4. Lebensdauer grösser/gleich 10 000 Ladungs-/Entladungszyklen,

    3. supraleitende Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert, um in weniger als einer Sekunde vollständig geladen oder entladen zu werden, mit allen folgenden Merkmalen:

    Anmerkung:

    Unternummer 3A001e3 erfasst nicht supraleitende Elektromagnete oder Zylinderspulen, besonders konstruiert für medizinisches Gerät für Magnetresonanzbilderzeugung (Magnetic Resonance Imaging).

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Unternummer 3A201b.

    a) Energieabgabe während der ersten Sekunde der Entladung grösser als 10 kJ,

    b) innerer Durchmesser der stromführenden Windungen grösser als 250 mm und c) spezifiziert für eine magnetische Induktion grösser als 8 Tesla oder eine Gesamtstromdichte (overall current density) in der Windung grösser als 300 A/mm²,

    4. Schaltungen oder Systeme für elektromagnetische Energiespeicherung, die Bauteile aus supraleitenden Werkstoffen enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der kritischen Temperatur von mindestens einem ihrer supraleitenden Bestandteile, mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Betriebs-Resonanzfrequenzen grösser als 1 MHz,

    b) Dichte der gespeicherten Energie grösser/gleich 1 MJ/m³ und c) Entladungszeit kleiner als 1 ms,

    5. Blitzentladungsröntgensysteme und Röhren hierfür mit allen folgenden Merkmalen:

    Anmerkung:

    Siehe auch Unternummer 3A201c.

    a) Spitzenleistung grösser als 500 MW,

    b) Ausgangsspannung grösser als 500 kV und c) Impulsbreite kleiner als 0,2 ìs;

    f) Absolut-Drehwinkelgeber mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Auflösung besser als 1 zu 265 000 vom Skalenendwert (Auflösung 18 bit) oder 2. Genauigkeit kleiner (besser) als ± 2,5 Bogensekunden.

    3A002 Elektronische Geräte für allgemeine Zwecke wie folgt:

    a) Aufzeichnungsgeräte wie folgt und besonders entwickelte Test-Magnetbänder hierfür:

    1. analoge Meßmagnetbandgeräte einschließlich solcher, die die Aufnahme digitaler Signale gestatten, z. B. mit einem "high density digital recording (HDDR) module", mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Bandbreite grösser als 4 MHz je elektronischem Kanal oder je Spur,

    b) Bandbreite grösser als 2 MHz je elektronischem Kanal oder je Spur und mit mehr als 42 Spuren oder c) Zeitfehler gegenüber der Zeitbasis (time displacement [base] error), gemessen in Übereinstimmung mit den zutreffenden IRIG- oder EIA-Normen, kleiner als ± 0,1 ìs,

    2. digitale Videomagnetbandgeräte mit einer höchsten Bit-Übertragungsrate (der digitalen Schnittstelle) grösser als 180 Mio. bit/s, ausgenommen Geräte, besonders konstruiert für Fernsehaufzeichnungen mit Signalformaten, die von der CCIR oder IEC für zivile Fernsehanwendungen genormt wurden oder empfohlen werden,

    3. digitale Meß-/Datenaufzeichnungsmagnetbandgeräte mit Schrägschriftverfahren oder Festkopfverfahren mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) maximale Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle grösser als 175 Mio. bit/s oder b) weltraumgeeignet,

    Anmerkung:

    Unternummer 3A002a3 erfasst nicht Analogmagnetbandgeräte, die mit einer Umsetzelektronik für digitale Aufzeichnungen hoher Dichte (HDDR) ausgestattet und so konfiguriert sind, daß sie nur digitale Daten aufzeichnen können.

    4. Einrichtungen mit einer maximalen Übertragungsrate über die digitale Schnittstelle grösser als 175 Mio. bit/s, konstruiert, um digitale Videobandgeräte als digitale Meßmagnetbandgeräte einsetzen zu können,

    5. Signal-Digitalisierer (waveform digitisers) und Transientenrekorder mit beiden folgenden Merkmalen:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 3A202.

    a) Digitalisierungsrate grösser/gleich 200 × 106 Abtastwerte (samples) pro Sekunde und einer Auflösung von 10 bit oder mehr und b) kontinuierlicher Datendurchlauf von 2 Gbit/s oder mehr;

    Technische Anmerkung:

    Für Geräte mit einer parallelen Bus-Architektur ist der kontinuierliche Datendurchlauf die höchste Wortgeschwindigkeit (word rate) multipliziert mit der Anzahl der Bit pro Wort.

    Der kontinuierliche Datendurchlauf ist der schnellste Datenfluß (data rate), den das Gerät ohne Informationsverlust und bei gleichbleibender Abtastrate und A/D-Wandlung an den Massenspeicher ausgeben kann.

    b) Elektronische Baugruppen für Frequenz-Synthesizer mit einer Frequenzumschaltzeit für das Umschalten von einer gewählten Frequenz zu einer anderen kleiner als 1 ms;

    c) Signalanalysatoren wie folgt:

    1. geeignet zur Analyse von Frequenzen grösser als 31 GHz,

    2. dynamische Signalanalysatoren mit einer Echtzeitbandbreite grösser als 25,6 kHz, ausgenommen solche, die nur konstante prozentuale Bandbreitenfilter verwenden (auch als Oktaven- oder Teiloktavenfilter bekannt);

    d) mit Frequenzsynthese arbeitende Signalgeneratoren, die Ausgangsfrequenzen erzeugen, deren Genauigkeit sowie Kurz- und Langzeitstabilität von der geräteeigenen Normalfrequenz gesteuert, abgeleitet oder geregelt werden, und die mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:

    1. grösste, durch Frequenzsynthese erzeugte Ausgangsfrequenz über 31 GHz,

    2. Frequenzumschaltzeit für das Umschalten von einer gewählten Frequenz zu einer anderen kleiner als 1 ms oder 3. Phasenrauschen im Einseitenband (SSB) besser als −(126 + 20 log10-F - 20 log10-f) in dBc/Hz, wobei F für den Abstand von der Betriebsfrequenz (in Hertz) und f für die Betriebsfrequenz (in Megahertz) steht;

    Anmerkung:

    Unternummer 3A002d erfasst nicht Geräte, in denen die Ausgangsfrequenz entweder durch Addition oder Subtraktion von zwei oder mehreren quarzgesteuerten Oszillatorfrequenzen oder durch Addition oder Subtraktion und darauf folgende Multiplikation des Ergebnisses erzeugt wird.

    e) Netzwerkanalysatoren mit einer höchsten Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz;

    Anmerkung:

    Unternummer 3A002e erfasst nicht Wobbel-Netzwerkanalysatoren mit einer höchsten Betriebsfrequenz kleiner/gleich 40 GHz und die keinen Datenbus zu Fernsteuerungszwecken enthalten.

    f) Mikrowellenmessempfänger mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. höchste Betriebsfrequenz grösser als 31 GHz und 2. geeignet zur gleichzeitigen Messung von Amplitude und Phase;

    g) Atomfrequenznormale mit einem der beiden folgenden Merkmale:

    1. Langzeitstabilität (Alterung) kleiner (besser) als 1 × 10−11 pro Monat oder 2. weltraumgeeignet;

    Anmerkung:

    Unternummer 3A002g1 erfasst nicht Rubidiumnormale, die nicht weltraumgeeignet sind.

    h) Emulatoren für Mikroschaltungen, die von Unternummer 3A001a3 oder 3A001a9 erfasst werden.

    Anmerkung:

    Unternummer 3A002h erfasst nicht Emulatoren, die für eine Familie mit mindestens einem Bauteil ausgelegt sind, das nicht von Unternummer 3A001a3 oder 3A001a9 erfasst wird.

    3A101 Elektronische Ausrüstung, Geräte und Komponenten, die nicht von Nummer 3A001 erfasst werden, wie folgt:

    a) Analog-Digital-Wandler, geeignet für Flugkörper, besonders robust konstruiert (ruggedized), um militärischen Spezifikationen zu genügen;

    b) Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit Elektronenenergien grösser/gleich 2 MeV, und Systeme, die solche Beschleuniger enthalten.

    Anmerkung:

    Unternummer 3A101b erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für medizinische Zwecke.

    3A201 Elektronische Ausrüstung, die nicht von Nummer 3A001 erfasst wird, wie folgt:

    a) Kondensatoren wie folgt:

    1. Betriebsspannung grösser als 1,4 kV, gespeicherte Energie grösser als 10 J, Kapazität grösser als 0,5 ìF und Reiheninduktivität kleiner als 50 nH,

    2. Betriebsspannung grösser als 750 V, Kapazität grösser als 0,25 ìF und Reiheninduktivität kleiner als 10 nH;

    b) supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder grösser als 2 Tesla (20 kGauß),

    2. L/D-Verhältnis grösser als 2 (L/D-Verhältnis ist die Länge bezogen auf den inneren Durchmesser),

    3. Innendurchmesser grösser als 300 mm,

    4. Gleichmässigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innenliegenden 50 % des inneren Volumens besser als 1 %;

    Anmerkung:

    Unternummer 3A201b erfasst nicht Magnete, die besonders konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon exportiert werden.

    Dabei ist es nicht notwendig, daß alle Teile in einer Lieferung zusammengefasst sind. Jedoch muß aus den Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, daß es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

    c) Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer Spitzenenergie grösser/gleich 500 keV wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 3A201c erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete ausserhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z. B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.

    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers grösser/gleich 500 keV, aber kleiner als 25 MeV und ein Gütefaktor K grösser/gleich 0,25,

    2. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers grösser/gleich 25 MeV und Spitzenleistung grösser als 50 MW (Spitzenleistung = Produkt aus Spitzenpotential in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere).

    Technische Anmerkungen:

    1. Im Sinne von Unternummer 3A201c ist der Gütefaktor K definiert als:

    K = 1,7 × 10³ × V2,65 × Q,

    V = Spitzenelektronenenergie in MeV,

    Q = gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 ìs. Falls die Dauer grösser ist als 1 ìs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 ìs (Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t in Sekunden).

    2. Im Sinne von Unternummer 3A201c ist bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities),

    a) die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert von 1 ìs oder der Dauer des Strahlbündels, das durch einen Modulatorimpuls erzeugt wird,

    b) der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während der Dauer eines Strahlbündels.

    3A202 Oszilloskope und Transientenrekorder, die nicht von Unternummer 3A002a5 erfasst werden, wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Nummer 3A202 erfasst nur folgende besonders konstruierte Bestandteile für analoge Oszilloskope:

    1. Einschubmodule,

    2. externe Verstärker,

    3. Vorverstärker,

    4. Sampling-Zusätze,

    5. Kathodenstrahlröhren für analoge Oszilloskope.

    a) nichtmodulare analoge Oszilloskopsysteme mit einer Bandbreite grösser/gleich 1 GHz;

    b) modulare analoge Oszilloskopsysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Grundgerät (mainframe) mit einer Bandbreite grösser/gleich 1 GHz oder 2. Einschubmodule mit einer Einzelbandbreite grösser/gleich 4 GHz;

    c) analoge Sampling-Oszilloskope für die Analyse von periodischen Ereignissen mit einer effektiven Bandbreite grösser als 4 GHz;

    d) digitale Oszilloskope und Transientenrekorder mit A/D-Wandler-Verfahren, die geeignet sind zur Speicherung transienter Vorgänge durch sequentielle Abtastung einmaliger Eingangssignale in aufeinanderfolgenden Intervallen von weniger als 1 ns [mehr als 109 Abtastwerte (samples) pro Sekunde], mit einer digitalen Auflösung von 8 bit oder mehr und einer Speichermöglichkeit von 256 oder mehr Abtastwerten.

    Technische Anmerkung:

    Bandbreite im Sinne von Nummer 3A202 ist der Frequenzbereich, in dem die Auslenkung in der Kathodenstrahlröhre bei konstanter Eingangsspannung nicht unter 70,7 % des Wertes abfällt, der bei maximaler Auslenkung gemessen wird.

    3A225 Frequenzumwandler (Konverter oder Inverter) oder Generatoren, die nicht von Unternummer 0B001c11 erfasst werden, mit allen folgenden Merkmalen:

    a) Mehrphasenausgang mit einer Leistung grösser/gleich 40 W,

    b) Frequenzbereich von 600 Hz bis 2 000 Hz,

    c) Klirrfaktor kleiner als 10 % und d) Frequenzstabilisierung besser als 0,1 %.

    3A226 Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte für die Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom grösser/gleich 500 A und einer Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 %.

    3A227 Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte für die Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom grösser/gleich 1 A und mit einer Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 %.

    3A228 Schaltelemente wie folgt:

    a) Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfuellung (einschließlich gasgefuellter Krytrons und Vakuum-Sprytrons), die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit drei oder mehr Elektroden und allen folgenden Eigenschaften:

    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung grösser/gleich 2,5 kV,

    2. spezifizierter Anodenspitzenstrom grösser/gleich 100 A,

    3. Zuendverzögerungszeit kleiner/gleich 10 ìs;

    b) getriggerte Schaltfunkenstrecken mit einer Zuendverzögerungszeit kleiner/gleich 15 ìs und spezifiziert für Spitzenströme grösser/gleich 500 A;

    c) Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung grösser als 2 kV,

    2. spezifizierter Anodenspitzenstrom grösser/gleich 500 A,

    3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 ìs.

    3A229 Zuendvorrichtungen und gleichwertige Hochstrom-Impulsgeneratoren (für gesteuerte Detonatoren) wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Teil I A.

    a) Zuendvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur gleichzeitigen Zuendung mehrerer Detonatoren gemäß Nummer 3A232;

    b) modulare elektrische Impulsgeneratoren (einschließlich Xenon-Blitzlampentreibern), konstruiert für beweglichen oder besonders robusten (ruggedized) Einsatz, mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. Energieabgabe in weniger als 15 ìs,

    2. Ausgangsstrom grösser als 100 A,

    3. Anstiegszeit kleiner als 10 ìs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,

    Technische Anmerkung:

    Die Anstiegszeit ist definiert als das Zeitintervall von 10 % bis 90 % der Stromamplitude beim Treiben einer ohmschen Last.

    4. staubdichte Ausführung,

    5. keine Abmessung grösser als 25,4 cm,

    6. Gewicht kleiner als 25 kg,

    7. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (−50 °C) und 373 K (100 °C) oder luftfahrttauglich.

    3A230 Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren mit einer Ausgangsspannung grösser als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und mit einer Impulsanstiegszeit kleiner als 500 ps.

    Technische Anmerkung:

    Impulsanstiegszeit im Sinne von Nummer 3A230 ist das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt.

    3A231 Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren, konstruiert für den Betrieb ohne äusseres Vakuumsystem und unter Verwendung elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion.

    3A232 Detonatoren und Mehrfachzuendersysteme wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Teil IA.

    a) elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:

    1. Brückenzuender (EB),

    2. Brückenzuenderdraht (EBW),

    3. Slapperzuender,

    4. Folienzuender (EFI);

    b) Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zuenden grosser explosiver Oberflächen (grösser als 5 000 mm²) mit nur einem Zuendsignal (maximale zeitliche Abweichung vom ursprünglichen Zuendsignal über der gesamten zu zuendenden Oberfläche kleiner als 2,5 ìs.

    Anmerkung:

    Nummer 3A232 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe, wie z. B. Bleiazid, verwenden.

    Technische Anmerkung:

    Die von Nummer 3A229 oder 3A232 erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Ausser bei den Slapperzuendern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z. B. PETN (Pentärythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzuendern wird durch den explodierenden Leiter ein Zuendhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zuendmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zuendhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzuender kann sich sowohl auf Brückenzuender als auch auf Slapperzuender beziehen. Der Begriff Detonator wird auch anstelle von Zuender verwendet.

    3A233 Massenspektrometer, die nicht von Unternummer 0B002g erfasst werden, für die Messung von Ionen einer Atommasse grösser/gleich 230 (amu) mit einer Auflösung besser als 2/230 und Ionenquellen hierfür wie folgt:

    a) induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS);

    b) Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS);

    c) Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS);

    d) Elektronenstoß-Massenspektrometer mit einer Quellenkammer, hergestellt aus UF6-resistenten Werkstoffen, damit ausgekleidet oder plattiert;

    e) Molekularstrahl-Massenspektrometer wie folgt:

    1. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus rostfreiem Stahl oder Molybdän, damit ausgekleidet oder plattiert und mit einer Kühlfalle, die auf 193 K (−80 °C) oder weniger kühlen kann, oder 2. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus UF6-resistenten Materialien, damit ausgekleidet oder plattiert;

    f) Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert zur Verwendung mit Aktiniden oder Aktinidenfluoriden.

    3B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN Ausrüstung für die Fertigung oder Prüfung von Halbleiterbauelementen oder -materialien wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

    3B001 Speicherprogrammierbare Epitaxieausrüstung wie folgt:

    a) geeignet zur Herstellung einer gleichmässigen Schichtdicke mit einer Abweichung von weniger als ± 2,5 % auf einer Strecke grösser/gleich 75 mm;

    b) MOCVD (Metal Organic Chemical Vapour Deposition)-Reaktoren, besonders konstruiert für das Kristallwachstum von Verbindungshalbleitern aus der chemischen Reaktion zwischen Substanzen (Materialien, Werkstoffen), die von Nummer 3C003 oder 3C004 erfasst werden;

    c) Ausrüstung für Molekularstrahl-Epitaxie, die Gasquellen verwendet.

    3B002 Speicherprogrammierbare Ausrüstung, konstruiert für Ionenimplantation, mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Beschleunigungsspannungen grösser als 200 keV,

    b) besonders konstruiert und optimiert, um bei Beschleunigungsspannungen kleiner als 10 keV zu arbeiten,

    c) mit Direktschreibbetrieb oder d) mit der Fähigkeit, Sauerstoff mit hoher Energie in ein erhitztes Halbleitersubstrat zu implantieren.

    3B003 Speicherprogrammierbare Ausrüstung zum anisotropen Trockenätzen im Plasma wie folgt:

    a) mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen und mit einem der beiden folgenden Merkmale:

    1. magnetische Plasmafeldbegrenzung oder 2. Elektronenzyklotronresonanz (ECR);

    b) besonders konstruiert für die von Nummer 3B005 erfasste Ausrüstung und mit einem der folgenden Merkmale:

    1. magnetische Plasmafeldbegrenzung oder 2. Elektronenzyklotronresonanz (ECR).

    3B004 Speicherprogrammierbare Ausrüstung für plasmaunterstützte chemische Abscheidung (PECVD) wie folgt:

    a) mit Kassettenbetrieb und Ladeschleusen und mit einem der beiden folgenden Merkmale:

    1. magnetische Plasmafeldbegrenzung oder 2. Elektronenzyklotronresonanz (ECR);

    b) besonders konstruiert für die von Nummer 3B005 erfasste Ausrüstung und mit einem der beiden folgenden Merkmale:

    1. magnetische Plasmafeldbegrenzung oder 2. Elektronenzyklotronresonanz (ECR).

    3B005 Speicherprogrammierbare zentrale Waferhandlingsysteme für das automatische Beladen von Mehrkammersystemen mit Schnittstellen für Waferein- und -ausgabe, an die mehr als zwei Halbleiterprozeßgeräte angeschlossen werden können, so daß ein integriertes System zur sequentiellen, variablen Mehrprozeßverarbeitung von Wafern in ein und derselben Vakuumumgebung entsteht.

    Anmerkung:

    Nummer 3B005 erfasst nicht automatische, für die Handhabung von Scheiben vorgesehene Robotersysteme, die nicht für den Betrieb in Vakuumumgebungen ausgelegt sind.

    3B006 Speicherprogrammierbare Lithographieanlagen wie folgt:

    a) Step-and-repeat-Belichtungsanlagen für die Waferfertigung, die lichtoptische oder röntgenoptische Verfahren verwenden, mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. Wellenlänge der Lichtquelle kleiner als 400 nm oder 2. geeignet, kleinste auflösbare Strukturbreiten von kleiner/gleich 0,7 ìm zu erzeugen;

    Technische Anmerkung:

    Die kleinste auflösbare Strukturbreite KAS wird berechnet nach der Formel:

    KAS = Lambda × K NA mit:

    Lambda = Wellenlänge der Belichtungsquelle (in ìm),

    K=0,7,

    NA = numerische Apertur.

    b) Anlagen, besonders konstruiert für die Maskenherstellung oder die Herstellung von Halbleiterbauelementen, die abgelenkte, fokussierte Elektronenstrahlen, Ionenstrahlen oder Laserstrahlen verwenden, mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. Auflösungsvermögen kleiner als 0,2 ìm,

    2. Fähigkeit, Strukturen mit Abmessungen kleiner als 1 ìm zu erzeugen, oder 3. Justiergenauigkeit (overlay accuracy) besser als ± 0,20 ìm (3 Sigma).

    3B007 Masken oder Reticles wie folgt:

    a) für integrierte Schaltungen, die von Nummer 3A001 erfasst werden;

    b) Multilayer-Masken mit einer phasenverschiebenden Schicht.

    3B008 Speicherprogrammierbare Prüfgeräte, besonders konstruiert zur Prüfung von Halbleiterbauelementen und nicht gekapselten Chips wie folgt:

    a) zum Prüfen der S-Parameter von Transistoren bei Frequenzen grösser als 31 GHz;

    b) zum Prüfen von integrierten Schaltungen mit Wahrheitstabellen (truth tables) bei einer Testmusterrate grösser als 40 MHz;

    Anmerkung:

    Unternummer 3B008b erfasst nicht Prüfgeräte, besonders konstruiert für die Prüfung von 1. elektronischen Baugruppen oder einer Klasse von elektronischen Baugruppen für die Haushalts- oder Unterhaltungselektronik,

    2. nicht erfassten elektronischen Bauteilen, elektronischen Baugruppen oder integrierten Schaltungen.

    c) zum Prüfen von integrierten Mikrowellenschaltungen bei Frequenzen grösser als 3 GHz;

    Anmerkung:

    Unternummer 3B008c erfasst nicht Prüfgeräte, besonders konstruiert zur Prüfung von integrierten Mikrowellenschaltungen, die für Geräte entwickelt oder ausgelegt sind, die nur in den standardisierten internationalen Fernmeldebändern bei Frequenzen kleiner/gleich 31 GHz betrieben werden.

    d) Elektronenstrahlsysteme, entwickelt für den Betrieb bei oder unter 3 keV oder Laserstrahlsysteme zur berührungsfreien Prüfung von Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. mit stroboskopischer Fähigkeit entweder mittels Strahlaustastung (beam-blanking) oder Pulsbetrieb des Detektors (detector strobing) und 2. mit einem Elektronenspektrometer zur Spannungsmessung mit einer Auflösung kleiner als 0,5 V.

    Anmerkung:

    Unternummer 3B008d erfasst nicht Rasterelektronenmikroskope, ausgenommen solche, die für die berührungsfreie Prüfung von Halbleiterbauelementen im eingeschalteten Zustand besonders ausgelegt und ausgerüstet sind.

    3C WERKSTOFFE UND MATERIALIEN 3C001 Hetero-epitaxiale Werkstoffe aus einem Substrat, das mehrere epitaxial gewachsene Schichten aus a) Silicium,

    b) Germanium oder c) III/V-Verbindungen von Gallium oder Indium aufweist.

    Technische Anmerkung:

    III/V-Verbindungen sind polykristalline, binäre oder komplexe monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIA und VA des Mendelejeffschen Periodensystems (Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid usw.) bestehen.

    3C002 Photoresists wie folgt und Substrate, die mit erfassten Photoresists beschichtet sind:

    a) Positiv-Photoresists für die Halbleiter-Lithographie, besonders eingestellt (optimiert) für den Einsatz bei Wellenlängen kleiner als 370 nm;

    b) alle Photoresists zur Verwendung mit Elektronen- oder Ionenstrahlen mit einer Empfindlichkeit besser/gleich 0,01 ìCb/mm²;

    c) alle Photoresists zur Verwendung mit Röntgenstrahlen mit einer Empfindlichkeit besser/gleich 2,5 mJ/mm²;

    d) alle Photoresists, optimiert für Oberflächenbelichtungstechnologien einschließlich silyierter Photoresists (silyated resists).

    Technische Anmerkung:

    "Silyation"-Techniken sind Verfahren, bei denen Oxydation innerhalb der Resistschicht zur Verbesserung der Naß- und Trockenentwicklung angewendet wird.

    3C003 Organisch-anorganische Verbindungen wie folgt:

    a) metallorganische Verbindungen aus Aluminium, Gallium oder Indium mit einer Reinheit (bezogen auf das Metall) grösser als 99,999 %;

    b) organische Arsen-, Antimon- oder Phosphorverbindungen mit einer Reinheit (bezogen auf das anorganische Element) grösser als 99,999 %.

    Anmerkung:

    Nummer 3C003 erfasst nur Verbindungen, deren metallisches, halbmetallisches oder nichtmetallisches Element direkt an das Kohlenstoffatom im organischen Teil des Moleküls gebunden ist.

    3C004 Phosphor-, Arsen- oder Antimonhydride mit einer Reinheit grösser als 99,999 %, auch verdünnt in Inertgasen oder Wasserstoff.

    Anmerkung:

    Nummer 3C004 erfasst nicht Hydride, die 20 Molprozent oder mehr Inertgase oder Wasserstoff enthalten.

    3D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 3D001 Software, besonders entwickelt für die Entwicklung oder Herstellung von Ausrüstung, die von den Unternummern 3A001b bis 3A002h oder Nummer 3B erfasst wird.

    3D002 Software, besonders entwickelt für die Verwendung der von Nummer 3B erfassten speicherprogrammierbaren Ausrüstung.

    3D003 Software für den computergestützten Entwurf (CAD) zur Fertigung von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) Entwurfsregeln oder Regeln zur Überprüfung des Schaltungsentwurfs,

    b) Simulation der physikalischen Eigenschaften von entworfenen Schaltungen oder c) Simulation der lithographischen Bearbeitung in der Entwurfsphase.

    Technische Anmerkung:

    Ein Simulator der lithographischen Bearbeitung ist ein Software-Paket für die Entwurfsphase, bei dem die Schrittfolge in bezug auf die Lithographie, das Ätzen und die Abscheidung festgelegt werden, um die Maskenmuster in die spezifischen topographischen Muster für die Leiterbahnen, dielektrischen Werkstoffe oder Halbleiterwerkstoffe umzusetzen.

    Anmerkung:

    Nummer 3D003 erfasst nicht Software, besonders entwickelt für die Schaltplaneingabe, die Logiksimulation, das Plazieren und die Anordnung der elektrischen Verbindungen, die Layout-Überprüfung oder die Erstellung des PG (Pattern Generation)-Bandes.

    Ergänzende Anmerkung:

    Die Bibliotheken, die Entwurfsattribute oder die zugehörigen Daten zum Entwurf von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen gelten als Technologie.

    3D101 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung.

    3E TECHNOLOGIE 3E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden.

    Anmerkung:

    Nummer 3E001 erfasst nicht Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von a) Mikrowellentransistoren, die bei Frequenzen unter 31 GHz arbeiten,

    b) integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 12 erfasst werden und folgende Merkmale aufweisen:

    1. Verwendung einer Technologie mit minimalen Strukturbreiten grösser/gleich 1 ìm und 2. keine Multilayer-Strukturen.

    Ergänzende Anmerkung:

    Die vorstehende Anmerkung schließt die Ausfuhr von Multilayer-Technologie für Bauelemente mit höchstens zwei Metallisierungsschichten und zwei Polysiliciumschichten nicht aus.

    3E002 Technologie wie folgt für die Entwicklung oder Herstellung von a) mikrölektronischen Vakuumbauelementen;

    b) Halbleiterbauelementen mit heterogener Struktur, z. B. HEMT's (high electron mobility transistors), HBT's (hetero-bipolar transistors), "quantum well devices" oder "super lattice devices";

    c) supraleitenden elektronischen Bauelementen;

    d) Substraten mit Diamantfilmen für elektronische Bauelemente.

    3E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung oder Software, erfasst von Unternummer 3A001a1, 3A001a2, Nummer 3A101 oder 3D101.

    3E102 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Software, erfasst von Nummer 3D101.

    3E201 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Unternummer 3A001e2, 3A001e3, 3A001e5 oder Nummer 3A201 bis 3A233.

    KATEGORIE 4

    RECHNER Anmerkungen zu Kategorie 4:

    1. Rechner, verwandte Geräte oder Software für Telekommunikations- oder Local Area Network-Funktionen sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation, zu bewerten.

    Ergänzende Anmerkungen:

    1. Steuereinheiten, die Bussysteme oder Kanäle von Zentraleinheiten, Hauptspeicher oder Plattensteuerungen direkt verbinden, gelten nicht als Telekommunikationsgeräte im Sinne der Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

    2. Die Erfassung von Software, die ein Routing oder Switching von Datagramm-Paketen oder von Einzelpaketen ermöglicht (d. h. Richtungswahl je Paket), oder von Software, besonders entwickelt für die Paketvermittlung, richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

    2. Rechner, verwandte Geräte oder Software mit kryptographischen, kryptoanalytischen, einstufbaren mehrstufigen Sicherheits- oder einstufbaren Teilnehmerabgrenzungs-Funktionen oder mit einer Begrenzung elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit, zu bewerten.

    4A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 4A001 Elektronische Rechner und verwandte Geräte wie folgt sowie elektronische Baugruppen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 4A101.

    a) besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften:

    1. ausgelegt für den Betrieb bei Umgebungstemperaturen unterhalb 228 K ( 45 °C) oder oberhalb 358 K (+85 °C) oder Anmerkung:

    Unternummer 4A001a1 gilt nicht für Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen Kraftfahrzeugen oder Eisenbahnzuegen.

    2. unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen (radiation-hardened), die höher sind als mindestens einer der folgenden Grenzwerte:

    a) Gesamtstrahlungsdosis5 × 105 Rad (Si),

    b) kritische Strahlungsdosisleistung5 × 108 Rad (Si)/s oder c) Einzelereignis-Grenzwerte (SEU)1 × 10-7 Fehler/bit/Tag;

    Anmerkung:

    Geräte, konstruiert oder ausgelegt für kurzzeitige ionisierende Strahlungen, werden von Teil IA dieser Liste - Waffen, Munition und Rüstungsmaterial - erfasst.

    b) mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit, überschreiten.

    4A002 Hybridrechner wie folgt sowie elektronische Baugruppen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 4A102.

    a) mit von Nummer 4A003 erfassten Digitalrechnern;

    b) mit Analog/Digital- oder Digital/Analog-Wandlern, die folgende Eigenschaften haben:

    1. 32 oder mehr Kanäle und 2. Auflösung grösser/gleich 14 bit (ohne Vorzeichen) bei Wandlungsraten grösser/gleich 200 000 Wandlungen/s.

    4A003 Digitalrechner, elektronische Baugruppen und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkungen:

    1. Nummer 4A003 schließt Vektorrechner, Array-Rechner, digitale Signaldatenverarbeitungsrechner, Logikrechner und Geräte für Bildverarbeitung oder Signaldatenverarbeitung ein.

    2. Die Erfassung von in Nummer 4A003 beschriebenen Digitalrechnern oder verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern a) die Digitalrechner oder die verwandten Geräte wesentlich sind für die Funktion der anderen Geräte oder Systeme,

    b) die Digitalrechner oder verwandten Geräte nicht einen Hauptbestandteil der anderen Geräte oder Systeme darstellen und Ergänzende Anmerkungen:

    1. Die Erfassung von Geräten zur Signaldatenverarbeitung oder Bildverarbeitung, besonders konstruiert für andere Einrichtungen unter Einhaltung der Funktionsgrenzwerte dieser anderen Einrichtungen, wird durch den Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen auch dann bestimmt, wenn das Kriterium des Hauptbestandteils nicht mehr erfuellt ist.

    2. Die Erfassung von Digitalrechnern oder verwandten Geräten für Telekommunikationseinrichtungen richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation.

    c) die Technologie für die Digitalrechner oder verwandten Geräte von Nummer 4E geregelt wird.

    a) konstruiert oder geändert für Systeme mit Fehlertoleranz;

    Anmerkung:

    Im Sinne von Unternummer 4A003a gelten Digitalrechner und verwandte Geräte nicht als konstruiert oder geändert für Fehlertoleranz, wenn sie 1. Fehlererkennungs- oder Fehlerkorrekturalgorithmen im Hauptspeicher verwenden,

    2. die gegenseitige Verbindung von zwei Digitalrechnern so verwenden, daß bei Ausfall der aktiven Zentraleinheit eine mitlaufende Zentraleinheit die Aufgaben des Systems fortführen kann,

    3. die gegenseitige Verbindung von zwei Zentraleinheiten über Datenkanäle oder gemeinsame Speicher so verwenden, daß eine mitlaufende Zentraleinheit so lange andere Aufgaben ausführen kann, bis die aktive Zentraleinheit ausfällt; dann übernimmt die mitlaufende Zentraleinheit, um die Aufgaben des Systems fortzuführen, oder 4. die Synchronisierung von zwei Zentraleinheiten mittels Software so verwenden, daß die mitlaufende Zentraleinheit erkennt, wenn die aktive Zentraleinheit ausfällt, um dann die Aufgaben der ausgefallenen Zentraleinheit zu übernehmen.

    b) Digitalrechner mit einer zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP von mehr als 260 Mtops (Millionen theoretischer Operationen je Sekunde);

    c) elektronische Baugruppen, besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Rechenelementen CEs, so daß die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP den Grenzwert von Unternummer 4A003b überschreiten kann;

    Anmerkungen:

    1. Unternummer 4A003c gilt nur für elektronische Baugruppen und programmierbare Zusammenschaltungen von Rechenelementen CEs, die die Grenzwerte der Unternummer 4A003b nicht überschreiten, soweit sie als einzelne elektronische Baugruppen geliefert werden. Unternummer 4A003c gilt nicht für elektronische Baugruppen, die aufgrund ihrer Konstruktion auf eine Verwendung als von Unternummer 4A003d, e oder f erfasste verwandte Geräte beschränkt sind.

    2. Unternummer 4A003c erfasst keine elektronischen Baugruppen, besonders konstruiert für Produkte oder Produktfamilien, deren Maximalkonfiguration den Grenzwert der Unternummer 4A003b nicht überschreitet.

    d) Grafikbeschleuniger oder Grafik-Coprozessoren mit einer 3-D-Vektorrate grösser als 1 600 000 Vektoren/s;

    e) Geräte für Analog/Digital-Umwandlungen, die die Grenzwerte der Unternummer 3A001a5 überschreiten;

    f) Geräte mit Endgeräte-Schnittstellen, die die Grenzwerte der Unternummer 5A001b3 überschreiten;

    Anmerkung:

    Der Begriff Endgeräte-Schnittstelle im Sinne von Unternummer 4A003f schließt Local Area Network-Schnittstellen, Modems und sonstige Kommunikations-Schnittstellen ein. Local Area Network-Schnittstellen werden als Netz-Zugangssteuerungen betrachtet.

    g) Geräte, besonders konstruiert für die externe Vernetzung von Digitalrechnern oder verwandten Geräten, die eine Kommunikation mit Datenraten über 80 MByte/s erlauben.

    Anmerkung:

    Unternummer 4A003g erfasst keine Geräte zur internen Vernetzung (z. B. Rückwandplatinen, Bussysteme) oder passives Netzwerkzubehör.

    4A004 Rechner wie folgt und besonders konstruierte verwandte Geräte, elektronische Baugruppen und Bauteile hierfür:

    a) systolische Array-Rechner;

    b) neuronale Rechner;

    c) optische Rechner.

    4A101 Analogrechner, Digitalrechner oder digitale Differentialanalysatoren, die nicht von Unternummer 4A001a1 erfasst werden, besonders robust (ruggedized) und konstruiert oder geändert für die Verwendung in den von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen.

    4A102 Hybridrechner, ausschließlich konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Entwurfsintegration der von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systeme.

    Anmerkung:

    Nummer 4A102 erfasst nur Ausrüstung in Verbindung mit der von Nummer 7D103 oder 9D103 erfassten Software.

    4D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) Anmerkung:

    Der Erfassungsstatus von Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von in anderen Kategorien beschriebenen Einrichtungen wird in den zutreffenden Kategorien geregelt.

    Die Erfassung von Software für die in Kategorie 4 beschriebenen Einrichtungen richtet sich nach Nummer 4D.

    4D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 4A001 bis 4A004 oder 4D erfasst werden.

    4D002 Software, besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der Technologie, die von Nummer 4E erfasst wird.

    4D003 Software wie folgt:

    a) Quellcodes von Betriebssystem-Software, Software-Entwicklungswerkzeugen und Compilern, besonders entwickelt für Geräte zur Mehrfachdatenstromverarbeitung;

    b) Expertensysteme oder Software für Expertensysteme zur Wissensauswertung (inference engines) mit beiden folgenden Eigenschaften:

    1. zeitabhängige Regeln und 2. Elementarfunktionen (primitives) zur Behandlung von Zeitcharakteristika der Regeln und Tatsachen;

    c) Software mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherheit, überschreiten;

    d) Betriebssysteme, besonders konstruiert für Rechner zur Echtzeitverarbeitung, die eine Prozeß-Reaktionszeit (global interrupt latency time) kleiner als 20 ìs gewährleisten.

    4E TECHNOLOGIE 4E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 4A oder 4D erfasst werden.

    4E002 Technologie wie folgt:

    a) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Einrichtungen für Mehrfachdatenstromverarbeitung, wenn die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP den Wert von 120 Mtops überschreitet;

    b) Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von magnetischen Festplattenspeichern mit einer höchsten Bit-Übertragungsrate grösser als 47 Mio. bit/s.

    TECHNISCHE ANMERKUNG:

    ZUSAMMENGESETZTE THEORETISCHE VERARBEITUNGSRATE CTP (COMPOSITE THEORETICAL PERFORMANCE) Abkürzungen:

    CE Rechenelement (i. d. R. eine arithmetische oder logische Einheit) FP Gleitkomma XP Festkomma t Ausführungszeit eines Befehls (in Mikrosekunden) XOR exklusive ODER-Verknüpfung CPU Zentraleinheit TP theoretische Verarbeitungsrate (eines einzelnen Rechenelements CEs) (in Mtops, Millionen theoretischer Operationen je Sekunde) CTP zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate (in Mtops, Millionen theoretischer Operationen je Sekunde) von mehreren Rechenelementen CEs effektive Verarbeitungsrate R effektive Verarbeitungsrate WL Wortlänge (in Bit) L Wortlängen-Normierung Die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in Millionen theoretischer Operationen je Sekunde (Mtops). Zur Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP eines Systems mit Rechenelementen CEs sind folgende drei prinzipielle Schritte erforderlich:

    1. Berechnung der effektiven Verarbeitungsrate R für jedes Rechenelement CE.

    2. Berechnung der theoretischen Verarbeitungsrate TP durch Verknüpfung der effektiven Verarbeitungsrate R und der zugehörigen Wortlängen-Normierung L je Rechenelement CE.

    3. Enthält ein System mehr als ein Rechenelement CE, so sind zur Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP die einzelnen theoretischen Verarbeitungsraten TP zu aggregieren.

    Technische Anmerkungen:

    1. Für Zusammenschaltungen mehrerer Rechenelemente CEs, die sowohl gemeinsamen Speicher als auch lokalen (keinen gemeinsamen) Speicher besitzen, ist die Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP in zwei Schritten nacheinander durchzuführen:

    a) es ist die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP der Zusammenschaltung (Gruppen) der Rechenelemente CEs mit gemeinsamen Speicher und dann b) die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP der Gruppen unter Verwendung der Rechenvorschrift für mehrere parallel arbeitende Rechenelemente CEs ohne einen gemeinsamen Speicher zu berechnen.

    2. Rechenelemente CEs, deren Funktion beschränkt ist auf Ein-/Ausgabe und periphere Funktionen (z. B. Festplatten-, Kommunikations- und Bildschirm-Steuereinheiten), sind nicht in die CTP-Berechnung mit einzubeziehen.

    Schritt 1 Berechnung der effektiven Verarbeitungsrate R veschiedener Rechenelemente CEs:

    Ergänzende Anmerkung:

    Jedes Rechenelement CE muß unabhängig von den anderen berechnet werden.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Schritt 2 Berechnung der theoretischen Verarbeitungsrate TP unter Berücksichtigung der Wortlänge WL:

    Die effektive Verarbeitungsrate R (oder R′) ist wie folgt durch die Wortlänge WL zu normalisieren:

    TP = R × (1/3 + WL/96) Ergänzende Anmerkung:

    Die Wortlänge WL entspricht der Länge der Operanden in Bits. Verwendet ein Befehl Operanden unterschiedlicher Länge, so ist die grösste Wortlänge zu benutzen.

    Bei der Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP ist die Kombination einer arithmetischen logischen Einheit ALU zur Berechnung der Mantisse mit einer ALU zur Berechnung des Exponenten einer Gleitkommazahl in einem Gleitkommaprozessor oder einer Gleitkommäinheit als ein einziges Rechenelement CE mit einer Wortlänge WL entsprechend der Anzahl der Datenbits in der Datendarstellung (typisch 32 oder 64 Bit) zu betrachten.

    Die Normalisierung der effektiven Verarbeitungsrate R (oder R′) ist nicht für spezielle Rechenelemente CEs ohne XOR-Befehle anzuwenden. Hier gilt TP = R.

    Die grösstmögliche theoretische Verarbeitungsrate TP ergibt sich aus:

    Rxp = Rechenelement CE mit Festkommaarithmetik,

    Rfp = Rechenelement CE mit Gleitkommaarithmetik,

    Rxp und Rfp = Rechenelement CE mit Fest- und Gleitkommaarithmetik,

    R = Rechenelement CE mit nur logischen Befehlen (keine arithmetischen Befehle) und R = Rechenelement CE ohne die spezifizierten arithmetischen oder logischen Befehle.

    Schritt 3 Berechnung der zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate CTP zusammengeschalteter Rechenelemente CEs, einschließlich Rechenwerke CPUs:

    a) Für ein Rechenwerk mit nur einem Rechenelement CE gilt CTP = TP Ergänzende Anmerkung:

    Für Rechenelemente CEs mit Fest- und Gleitkommaarithmetik gilt TP = max (TPxp, TPfp).

    b) Für Systeme mit mehreren simultan arbeitenden Rechenelementen CEs:

    Anmerkung 1:

    Für Zusammenschaltungen, in denen nicht alle Rechenelemente CEs simultan arbeiten, ist diejenige mögliche Kombination simultan arbeitender Rechenelemente CEs auszuwählen, die den höchsten CTP-Wert ergibt. Die zum Gesamtergebnis beitragende höchste erreichbare theoretische Verarbeitungsrate jedes Rechenelements CEs ist zu ermitteln, ehe die zusammengesetzte theoretische Verarbeitungsrate CTP des Systems berechnet wird.

    Ergänzende Anmerkung:

    Um die möglichen Kombinationen von gleichzeitig arbeitenden Rechenelementen CEs zu bestimmen, soll eine Befehlssequenz erstellt werden, die Operationen in mehreren Rechenelementen CEs in Gang setzt, beginnend mit dem "langsamsten" Rechenelement CE (das Rechenelement CE, das die grösste Anzahl von Instruktionszyklen für die Ausführung der Operation benötigt) und endend mit dem "schnellsten" Rechenelement CE.

    Während jedes Zyklus der Befehelssequenz ist jede Kombination von Rechenelementen CEs, die arbeitet, eine mögliche Kombination.

    Die Befehlssequenz muß alle hardeware- und/oder architekturbedingten Einschränkungen für überlappende Operationen berücksichtigen.

    Anmerkung 2 Ein einzelner Integrierter Schaltkreis oder eine Platine kann mehrere Rechenelemente CEs enthalten.

    Anmerkung 3 Es ist von simultan arbeitenden Rechenelementen CEs auszugehen, wenn der Hersteller in seinen Handbüchern oder Datenblättern die parallele oder simultane Verarbeitung von Befehlen angibt.

    Anmerkung 4 Eine Aggregation der CTP-Werte einzelner Rechenelemente CEs ist nicht vorzunehmen bei Kombinationen von Rechenelementen CEs, die verbunden oder vernetzt sind über Lokal Area Networks (LANs), Weitverkehrsnetze (WANs), Systeme, die über gemeinsame I/O-Verbindungen vernetzt sind, Systeme mit gemeinsamen I/O-Steuereinheiten und alle Systeme, bei denen die Kommunikationsverbindung ausschließlich durch Software implementiert ist.

    Anmerkung 5:

    Eine Aggregation der CTP-Werte ist vorzunehmen bei mehreren Rechenelementen CEs, wenn diese besonders konstruiert sind, um die Rechenleistung durch Zusammenschaltung zu erhöhen, sie gleichzeitig arbeiten und gemeinsamen Speicher besitzen.

    Ebenfalls aggregiert werden müssen Speicher/Rechenelemente-Kombinationen, die gleichzeitig arbeiten und besonders konstruierte Hardware zur Parallelverarbeitung benutzen. Diese Aggregation ist nicht für Baugruppen gemäß Unternummer 4A003c anzuwenden, wenn diese als Einzelbaugruppen exportiert werden.

    CTP = TP1 + C2 × TP2 + . . . + Cn × TPn,

    wobei TP1 der höchste aller TP-Werte und Ci ein durch den Grad der Kopplung der Rechenelemente CEs bestimmter Faktor ist wie folgt:

    1. Für mehrere parallel arbeitende Rechenelemente CEs mit einem gemeinsamen Speicher:

    C2 = C3 = C4 = . . . = Cn = 0,75.

    Anmerkung:

    Rechenelemente CEs haben einen gemeinsamen Speicher, falls sie zu mindestens einem gemeinsamen Segment eines Halbleiterspeichers zugreifen können. Der Speicher kann aus Pufferspeicher, Hauptspeicher oder anderem internem Speicher bestehen. Periphere Speichergeräte wie Plattenspeicher, Magnetbandspeicher oder "RAM disk" sind ausgeschlossen.

    2. Für parallel arbeitende Rechenelemente CEs oder Rechenwerke ohne einen gemeinsamen Speicher, die über einen oder mehrere Datenkanäle verbunden sind:

    Ci = 0,75 × ki (i = 2, . . . , 32) (siehe unten) = 0,60 × ki (i = 33, . . . , 64) = 0,45 × ki (i = 65, . . . , 256) = 0,30 × ki (i > 256) Der Wert Ci bezieht sich auf die Anzahl der Rechenelemente CEs und nicht auf die Anzahl der Knoten mit:

    ki = min (Si/Kr, 1) und Kr = Normalisierungsfaktor auf 20 MByte/s.

    Si = Summe der höchsten Datenraten in MByte/s aller Datenkanäle, die mit dem i-ten Rechenelement CE oder Rechenwerk verbunden sind.

    Bei der Berechnung von Ci für ein Rechenwerk bestimmt die laufende Nummer des ersten Rechenelementes CE den richtigen Grenzwert für Ci.

    Beispiel:

    In einer Zusammenschaltung von Rechenwerken, die jeweils aus 3 Rechenelementen CEs besthen, enthält das 22. Rechenwerk die Rechenelemente CEs Nr. 64, 65 und 66. Der richtige Ci-Wert für dieses Rechenwerk ist 0,60.

    Die Zusammenschaltung (von Rechenelementen CEs oder Rechenwerken) sollte in der Reihenfolge vom schnellsten zum langsamsten geschehen, d. h. TP1 ≥ TP2 ≥ TP3 ≥ . . . TPn und im Falle von TPi = TPi+1 vom grössten zum kleinsten Ci, d. h. Ci ≥ Ci+1 Anmerkung:

    Der ki-Faktor wird nicht auf die Rechenelemente CEs Nr. 2 bis Nr. 12 angewendet, wenn die TPi des Rechenelementes CE oder des Rechenwerks grösser als 50 Mtops ist, d. h., Ci für die Rechenelemente CEs 2 bis 12 ist dann 0,75.

    Anmerkung W:

    Für ein Rechenelement CE in Fließbandtechnik (pipelined CE), das in einer seiner sequentiellen Funktionseinheiten bis zu einem Befehl pro Zyklus ausführen kann, nachdem das Fließband (pipeline) gefuellt ist, kann eine Verarbeitungsrate für Rechenelemente CEs in Fließbandtechnik eingeführt werden. Die effektive Verarbeitungsrate R für ein derartiges Rechenelement CE ist die grössere der beiden Verarbeitungsraten für den Fließband- (pipeline-) und den Nicht-Fließband-Betrieb des Rechenelementes CE.

    Anmerkung X:

    Für ein Rechenelement CE, das mehrere gleichartige arithmetische Opertionen während eines Maschinenzyklusses ausführt (z. B. zwei Additionen je Zyklus oder zwei identischen logischen Operationen pro Zyklus) ergibt sich die Ausführungszeit t wie folgt:

    >NUM>t = Zykluszeit >DEN>Anzahl der identischen Operationen je Zyklus Rechenelemente CEs, die verschiedenartige arithmetische oder logische Operationen in einem Maschinenzyklus ausführen, sind als mehrere selbständige simultan arbeitende Rechenelemente CEs zu behandeln (z. B. führt ein Rechenelement CE in demselben Zyklus einen Additions- und einen Multiplikationsbefehl aus, so ist diese Operation als in zwei Rechenelementen CEs ausgeführt anzusehen. Das erste Rechenelement CE führt in einem Zyklus den Additionsbefehl und das zweite in einem Zyklus den Multiplikationsbefehl aus).

    Kann ein Rechenelement CE sowohl skalare Operationen als auch Vektoroperationen ausführen, so ist die kürzere Ausführungszeit zu verwenden.

    Anmerkung Y:

    Sind in einem Rechenelement CE keine Gleitkomma-Additions- oder Gleitkomma-Multiplikationsbefehle vorhanden, hingegen Divisionsbefehle, so gilt:

    >NUM>Rfp = 1 >DEN>(tfp div) Wenn in einem Gleitkomma-Rechenelement CE der Reziprok-Befehl implementiert ist, jedoch weder die Addition noch die Multiplikation oder Division implementiert ist, dann gilt:

    >NUM>Rfp = 1 >DEN>(tfp reziprok) Sind keine der angegebenen Befehle vorhanden, so ist die effektive Verarbeitungsrate R für Gleitkomma-Operationen gleich Null zu setzen.

    Anmerkung Z:

    Durch einfache logische Operationen werden von einem Befehl nicht mehr als zwei Operanden bestimmter Länge miteinander verknüpft. Durch komplexe logische Operationen werden von einem Befehl mehrere Verknüpfungen ausgeführt, um ein oder mehrere Ergebnisse aus zwei oder mehreren Operanden zu erzeugen.

    Die Verarbeitungsraten sind für alle im System vorhandenen Operandenlängen zu ermitteln, und zwar unter Berücksichtigung der schnellsten Befehlsausführungszeit je Operandenlänge, sowohl für Operationen in Fließbandtechnik (pipelined operations), wenn vorhanden, als auch für sequentielle Befehle, basierend auf:

    1. Register-Register-Operationen oder Operationen in Fließbandtechnik (pipelined operations).

    Sehr kurze Befehlsausführungszeiten für Operationen mit vorab festgelegtem Operand oder bestimmten Operanden (z. B. eine Multiplikation mit 0 und 1) können ausser Betracht bleiben. Sind keine Register-Register-Operationen vorhanden, so ist mit 2. fortzufahren.

    2. Register-Speicher- oder Speicher-Register-Operationen.

    Sind keine Register-Speicher- oder Speicher-Register-Operationen vorhanden, so ist mit 3. fortzufahren.

    3. Speicher-Speicher-Operationen.

    In jedem der vorstehenden Fälle ist die vom Hersteller angegebene kürzeste Befehlsausführungszeit anzuwenden.

    KATEGORIE 5 TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT

    TEIL 1 TELEKOMMUNIKATION Anmerkungen zu Kategorie 5, Teil 1:

    1. Die Erfassung von Bauteilen, Lasern, Test- und Herstellungseinrichtungen, Werkstoffen und Software hierfür, die für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind, richtet sich nach Kategorie 5.

    2. Digitalrechner, verwandte Geräte (Peripherie) oder Software, soweit notwendig für den Betrieb und die Unterstützung von in dieser Kategorie beschriebenen Telekommunikationsgeräten, gelten als besonders entwickelte Bestandteile, sofern sie standardgemäß vom Hersteller vorgesehene Typen sind. Dies schließt Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungs- oder Gebühren- (Billing-)Computer-Systeme ein.

    5A1 AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 5A001 a) Jede Art von Telekommunikationsgeräten mit mindestens einer der folgenden Charakteristiken, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:

    1. besonders entwickelt, um transienten Störstrahlungen oder elektromagnetischen Impulsen, erzeugt durch eine Kernexplosion, zu widerstehen,

    2. besonders geschützt, um Gamma-, Neutronen- oder Ionen-Strahlung zu widerstehen,

    3. besonders entwickelt für den Betrieb unter 218 K (−55 °C) oder über 397 K (124 °C);

    Anmerkung:

    Unternummer 51001a3 gilt nur für elektronische Geräte.

    Anmerkung:

    Unternummern 5A001a2 und 3 gelten nicht für Geräte an Bord von Satelliten.

    b) Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder -systeme sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit mindestens einer der folgenden Charakteristiken, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:

    Anmerkung:

    Betroffen sind Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,

    a) wie im folgenden aufgelistet, oder Kombinationen hiervon:

    1. Funkgeräte (z. B. Sender, Empfänger und Sendeempfänger),

    2. Leitungsendgeräte,

    3. Zwischenverstärker,

    4. regenerative Verstärker,

    5. Regeneratoren,

    6. Code-Wandler (Transcoder),

    7. Multiplexgeräte (einschließlich statistischer Multiplexer),

    8. Modulatoren/Demodulatoren (Modems),

    9. Transmultiplexer (s. CCITT Rec. G701),

    10. speicherprogrammierbare digitale Crossconnect Einrichtungen,

    11. Netzuebergänge (Gateways) und Brücken,

    12. Medienzugriffseinheiten und b) entwickelt zur Verwendung in Ein- oder Mehrkanalkommunikation über 1. Draht,

    2. Koaxial-Kabel,

    3. Lichtwellenleiterkabel,

    4. elektromagnetische Ausstrahlung,

    5. akustische Wellenausbreitung unter Wasser.

    1. Verwendung von digitalen Techniken einschließlich digitaler Verarbeitung von analogen Signalen und entwickelt für eine digitale Übertragungsrate am höchsten Multiplexpunkt grösser als 45 Mbit/s oder eine gesamte digitale Übertragungsrate grösser als 90 Mbit/s,

    Anmerkung:

    Unternummer 5A001b1 erfasst keine Geräte, besonders entwickelt zur Integration und zum Betrieb in Satellitensystemen für zivile Verwendung.

    2. speicherprogrammierbare digitale Crossconnect-Einrichtungen mit einer digitalen Übertragungsrate grösser als 8,5 Mbit/s pro Anschluß,

    3. Einrichtungen mit a) Modems mit einer Datenübertragungsrate grösser als 28 800 bit/s bei Übertragung über einen Kanal mit der Bandbreite eines Sprachkanals,

    b) einer Datenübertragungsrate grösser als 2,1 Mbit/s pro Kanal für Kommunikationskanalsteuerungen mit digitalem Ausgang oder c) einer digitalen Übertragungsrate grösser als 156 Mbit/s für Netzzugangssteuerungen (z. B. Kommunikationsprozessoren),

    Anmerkung:

    Wenn nicht erfasste Geräte eine Netzzugangssteuerung enthalten, dann dürfen sie keine Telekommunikationsschnittstellen haben, ausgenommen solche, die von Unternummer 5A001b3 beschrieben, jedoch nicht erfasst werden.

    4. Verwendung von Lasern und mit mindestens einer der folgenden Charakteristiken a) Übertragungswellenlänge grösser als 1 000 nm,

    b) Bandbreite grösser als 45 MHz beim Einsatz von analogen Techniken,

    c) Einsatz von heterodynen oder homodynen optischen Techniken,

    d) Einsatz von Wellenlängen-Multiplex oder e) Einsatz optischer Verstärkung,

    5. Funkgeräte mit Eingangs- oder Ausgangsfrequenzen grösser als a) 31 GHz für Satellitenfunk oder b) 26,5 GHz für andere Anwendungen,

    Anmerkung:

    Unternummer 5A001b5b erfasst keine Geräte für zivile Verwendung, die auf von ITU festgelegten Frequenzen zwischen 26,5 GHz und 31 GHz eingesetzt werden.

    6. Funkgeräte mit a) Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 4, sofern die gesamte digitale Übertragungsrate grösser als 8,5 Mbit/s ist,

    b) Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) höher als Stufe 16, sofern die gesamte digitale Übertragungsrate kleiner/gleich 8,5 Mbit/s ist, oder c) einer spektralen Effektivität grösser als 3 bit/s/Hz bei Verwendung anderer digitaler Modulationsverfahren,

    Anmerkungen:

    1. Unternummer 5A001b6b erfasst nicht Geräte, besonders entwickelt zur Integration und zum Betrieb in Satellitensystemen für zivile Nutzung.

    2. Unternummer 5A001b6b erfasst keine Richtfunk-Ausrüstung, die für den Betrieb in einem von ITU festgelegten Frequenzband bestimmt ist, wie folgt:

    a) 1. Frequenz kleiner/gleich 960 MHz oder 2. mit einer gesamten digitalen Übertragungsrate kleiner/gleich 8,5 Mbit/s und b) mit einer spektralen Effektivität kleiner/gleich 4 bit/s/Hz.

    7. Funkgeräte für den Einsatz im Bereich 1,5 MHz bis 87,5 MHz mit einem der folgenden Merkmale:

    a) 1. automatische Vorwahl und Auswahl der Frequenzen und der gesamten digitalen Übertragungsraten pro Kanal zur Optimierung der Übertragung und 2. ausgestattet mit einem Linear-Leistungsverstärker mit der Fähigkeit, gleichzeitiger Mehrfachsignale mit einer Ausgangsleistung grösser/gleich 1 kW im Frequenzbereich 1,5 MHz bis 30 MHz oder grösser/gleich 250 W im Frequenzbereich 30 MHz bis 87,5 MHz abzugeben bei einer Momentan-Bandbreite grösser/gleich einer Oktave und mit einem Oberwellen- und Klirranteil besser als −80 dB oder b) Einsatz von adaptiven Verfahren, die ein Störsignal grösser als 15 dB kompensieren,

    8. Funkgeräte, die Gespreiztes-Spektrum-Verfahren oder Frequenzsprungverfahren einsetzen, mit einer der folgenden Eigenschaften a) anwenderprogrammierbare Spreizungscodes oder b) eine gesamte gesendete Bandbreite mit 100facher oder mehr als 100facher Bandbreite eines beliebigen einzelnen Informationskanals und mit mehr als 50 kHz Bandbreite,

    9. digitale Funkempfänger mit mehr als 1 000 Kanälen, die a) automatisch einen Teil des elektromagnetischen Spektrums absuchen,

    b) die empfangenen Signale oder den Sendertyp identifizieren und c) eine Frequenzumschaltzeit kleiner als 1 ms haben,

    10. Funktionen der digitalen Signal-Verarbeitung wie folgt:

    a) Sprach-Codierung mit weniger als 2 400 bit/s,

    b) Einsatz von Schaltungen, die anwenderzugängliche Programmierbarkeit mit digitaler Signal-Verarbeitung bei Überschreitung der Grenzwerte von Unternummer 4A003b enthalten,

    11. Unterwasser-Kommunikationssysteme mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) akustische Trägerfrequenz ausserhalb des Bereiches von 20 bis 60 kHz,

    b) elektromagnetische Trägerfrequenz kleiner als 30 kHz oder c) elektronische Strahlungstechniken;

    c) Speicherprogrammierbare Vermittlungseinrichtungen und zugehörige Signalisierungssysteme mit mindestens einer der folgenden Charakteristiken, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür:

    Anmerkung:

    Statistische Mulitplex mit digitalem Ein- und Ausgang, die Vermittlungsfunktionen haben, werden als speicherprogrammierbare Vermittlungen behandelt.

    1. Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal,

    Anmerkung:

    Signalisierungssysteme, in denen der Signalisierungskanal enthalten ist und sich auf nicht mehr als 32 mehrfach ausgenützte (multiplexed) Kanäle bezieht, die zusammen eine Verbindungsleitung von nicht mehr als 2,1 Mbit/s bilden und bei denen die Signalisierungsinformation in einem fest zugeordneten Zeitmultiplex-Kanal enthalten ist, ohne adressierte Nachrichten (labelled messages) zu verwenden, gelten nicht als Systeme mit Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal.

    2. Funktionen des diensteintegrierten digitalen Nachrichtennetzes (ISDN) wie folgt:

    a) mit Schnittstellen zwischen Vermittlung und Endgerät mit einer digitalen Übertragungsrate am höchsten Multiplexpunkt einschließlich des zugehörigen Signalisierungskanals (z. B. 2 B + D) grösser als 192 kbit/s oder b) mit der Fähigkeit, eine auf einem gegebenen Kanal empfangene Signalisierungsinformation, die zugehörig ist zur Information auf einem anderen Kanal, durchzuschalten zu einer weiteren Vermittlung,

    Anmerkung:

    Unternummer 5A001c2 beschränkt nicht 1. die Auswertung und entsprechende Reaktion der empfangenden Vermittlung,

    2. unabhängigen Datenverkehr über eine D-Kanal des ISDN.

    3. mehrstufige Priorität und Bevorrechtigung bei Leitungsvermittlungen,

    Anmerkung:

    Unternummer 5A001c3 erfasst nicht einstufige Bevorrechtigung.

    4. dynamisch adaptive Leitweglenkung,

    5. Leitweglenkung oder Vermittlung von Datagram-Paketen,

    6. Leitweglenkung oder Vermittlung von Einzelpaketen (fast select),

    Anmerkung:

    Die Einschränkungen in den Unternummern 5A001c5 und 6 gelten nicht für Netzzugangssteuerungen oder für Netze, die nur Netzzugangssteuerungen verwenden.

    7. automatisches Weiterleiten von Mobilfunk-Verbindungen von einer Mobilfunk-Vermittlung zur anderen oder die automatische Verbindung zu einer zentralen, mehreren Vermittlungen gemeinsamen Teilnehmer-Datenbank,

    8. Paketvermittlungen, Leitungsvermittlungen, Leitweglenkeinrichtungen (Router) mit Leitungsanschlüssen, die folgende Werte überschreiten:

    a) Datenübertragungsrate von 64 kbit/s pro Kanal bei einer Kommunikationskanalsteuerung oder Anmerkung:

    Unternummer 5A001c8a beschränkt nicht das Multiplexen zu einem Summenbitstrom, soweit dieser nicht von Unternummer 5A001c8a erfasst wird.

    b) digitale Übertragungsrate von 33 Mbit/s bei einer Netzzugangssteuerung und dem zugehörigen gemeinsamen Übertragungsmedium,

    9. optische Vermittlung,

    10. Asynchronous Transfer Mode (ATM)-Verfahren,

    11. speicherprogrammierbare digitale Crossconnect-Einrichtungen mit einer digitalen Übertragungsrate grösser als 8,5 Mbit/s pro Anschluß;

    d) Zentrale Netzsteuerung mit folgenden Merkmalen:

    1. sie empfängt Informationen von den Knoten (Vermittlungen) und 2. verarbeitet diese Daten zur Verkehrskontrolle ohne Bediener-(Operator)-Entscheidungen, so daß eine dynamisch adaptive Leitweglenkung erfolgt;

    Anmerkung:

    Unternummer 5A001d beschränkt nicht die Verkehrssteuerung auf Basis von voraussagbaren statistischen Verkehrssituationen.

    e) Lichtwellenleiterkabel, Lichtwellenleiter und Zubehör hierfür, wie folgt:

    1. Lichtwellenleiter oder Lichtwellenleiterkabel von mehr als 50 m Länge mit einem der folgenden Merkmale:

    a) entwickelt für Mono(single)-Mode-Betrieb oder b) Lichtwellenleiter mit einer vom Hersteller spezifizierten Prüf-Zugfestigkeit grösser/gleich 2 × 109 N/m2,

    Technische Anmerkung:

    Prüf-Zugfestigkeit (proof test): eine an den Produktionsprozeß gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 15 cm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muß dabei nominell 293 K (20 °C) und die relative Feuchte 40 % betragen.

    Ergänzende Anmerkung:

    Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der Prüf-Zugfestigkeit verwendet werden.

    2. Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, entwickelt für Unterwasserbetrieb;

    Anmerkung:

    Faseroptische Schiffskörper-Durchführungen oder Steckverbinder: siehe Unternummer 8A002c.

    f) Phasengesteuerte Antennen für Frequenzen über 10,5 GHz mit aktiven Bestandteilen und verteilten Bauelementen, entwickelt zur elektronischen Steuerung der Abstrahlcharakteristik und -bündelung, ausgenommen solche für Instrumenten-Landesysteme gemäß ICAO-Empfehlungen (Mikrowellen-Landesysteme MLS ).

    5A101 Fernmeß- und Fernsteuerungsausrüstung, geeignet für Flugkörper.

    Anmerkung:

    Nummer 5A101 erfasst nicht Geräte, die besonders für die Fernsteuerung von Modell-Flugzeugen, -booten oder -fahrzeugen konstruiert sind und eine elektrische Feldstärke kleiner/gleich 200 ìV/m in einer Entfernung von 500 m erzeugen.

    5B1 PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 5B001 a) Einrichtungen, besonders entwickelt für folgende Einsatzzwecke, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

    1. die Entwicklung der von Nummer 5A001, 5B001, 5C001, 5D001 oder 5E001 erfassten Geräte, Werkstoffe, Funktionen oder Eigenschaften, einschließlich Meß- oder Prüfgeräten,

    2. die Herstellung der von Nummer 5A001, 5B001, 5C001, 5D001 oder 5E001 erfassten Geräte, Werkstoffe, Funktionen oder Eigenschaften, einschließlich Meß-, Prüf- oder Reparaturgeräte,

    3. die Verwendung (Gebrauch) von Geräten, Werkstoffen, Funktionen oder Eigenschaften, die mindestens einen der weniger strengen Grenzwerte von Nummer 5A001, 5B001, 5C001, 5D001 oder 5E001 überschreiten, einschließlich Meß-, Reparatur- oder Prüfgeräten;

    Anmerkung:

    Unternummer 5B001a erfasst nicht Ausrüstung zur Charakterisierung von Lichtwellenleitern und Lichtwellenleiter-Preforms, die keine Halbleiter-Laser enthalten.

    b) Sonstige Einrichtungen wie folgt:

    1. Bitfehlerraten-Messeinrichtungen, entwickelt oder geändert für die Prüfung der von Unternummer 5A001b1 erfassten Geräte,

    2. Protokoll-Analysatoren, -Tester und -Simulatoren für die von Nummer 5A001 erfassten Funktionen,

    3. eigenständige (stand alone) speicherprogrammierbare Funkstrecken-Simulatoren/Funkprognosesysteme, besonders entwickelt zum Testen der von Unternummer 5A001b5 erfassten Geräte.

    5C1 WERKSTOFFE UND MATERIALIEN 5C001 Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen, optimiert für die Fertigung der von Unternummer 5A001e erfassten Lichtwellenleiter.

    5D1 DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 5D001 a) Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von Nummer 5A001, 5B001 oder 5C001 erfassten Geräte oder Werkstoffe;

    b) Software, besonders entwickelt oder geändert für die Nutzung der von Nummer 5E001 erfassten Technologie;

    c) Software wie folgt:

    1. Basis-Software, besonders entwickelt oder geändert für die Verwendung von speicherprogrammierbaren, digitalen Vermittlungseinrichtungen, ausser in maschinenausführbarem Code,

    2. Software, besonders entwickelt oder geändert für die Verwendung digitaler, zellularer Mobilfunkeinrichtungen, ausser in maschinenausführbarem Code,

    3. Software, besonders entwickelt oder geändert zur Erzielung der von Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Charakteristiken, Funktionen oder Leistungsmerkmale,

    4. Software, die die Rückgewinnung des Quellcodes (sourcecode) der von Kategorie 5 erfassten Telekommunikationssoftware ermöglicht,

    5. Software, besonders entwickelt für die Entwicklung oder Herstellung der von Nummer 5D001 erfassten Software.

    Anmerkung:

    Software für Signaldatenverarbeitung: siehe auch Nummern 4D und 6D.

    5E1 TECHNOLOGIE 5E001 a) Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung (ausser Betrieb) von Geräten, Systemen, Werkstoffen oder Software, die von Nummer 5A001, 5B001, 5C001 oder 5D001 erfasst werden;

    b) Technologie wie folgt:

    1. unverzichtbare Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Telekommunikationseinrichtungen, besonders entwickelt zur Verwendung in Satelliten,

    2. Technologie für die Entwicklung oder Verwendung von Laser-Kommunikationstechniken mit der Fähigkeit, Signale automatisch zu erfassen und zu verfolgen und Kommunikationsverbindungen durch die Exoatmosphäre oder durch Wasser zu gewährleisten,

    3. Technologie für die Verarbeitung und die Aufbringung von Beschichtungen (Ummantelung) auf Lichtwellenleiter, um sie zum Unterwassereinsatz geeignet zu machen,

    4. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Geräten für Synchronous Digital Hierarchy (SDH) bzw. Synchronous Optical Network (SONET),

    5. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung einer Vermittlungsmatrix mit mehr als 64 kbit/s pro Informationskanal, ausser für die in Vermittlungen integrierten Crossconnect-Einrichtungen,

    6. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von zentraler Netzsteuerung,

    7. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von digitalen, zellularen Mobilfunksystemen,

    8. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung des diensteintegrierten digitalen Nachrichtennetzes (ISDN),

    9. Technologie für die Entwicklung von QAM-Techniken für Funkgeräte höher als Stufe 4.

    5E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101.

    TEIL 2 INFORMATIONSSICHERHEIT Anmerkung zu Kategorie 5, Teil 2:

    Die Erfassung von Einrichtungen, Software, Systemen, anwenderspezifischen elektronischen Baugruppen, Modulen, integrierten Schaltungen, Bauteilen oder Funktionen der Informationssicherheit richtet sich nach Kategorie 5, Teil 2 auch dann, wenn es sich um Komponenten oder elektronische Baugruppen anderer Einrichtungen handelt.

    5A2 AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 5A002 Systeme, Geräte, anwenderspezifische elektronische Baugruppen, Module oder integrierte Schaltungen für Informationssicherheit wie folgt und andere besonders entwickelte Bestandteile hierfür:

    a) entwickelt oder geändert zum Einsatz digitaler Kryptotechnik zur Gewährleistung von Informationssicherheit,

    b) entwickelt oder geändert zur Ausführung kryptoanalytischer Funktionen,

    c) entwickelt oder geändert zum Einsatz analoger Kryptotechnik zur Gewährleistung von Informationssicherheit, ausgenommen:

    1. Geräte, die Festbandverwürfelung von nicht mehr als 8 Bändern verwenden, wobei der Transpositionswechsel nicht häufiger als 1mal pro Sekunde stattfindet,

    2. Geräte, die Festbandverwürfelung von mehr als 8 Bändern verwenden, wobei der Transpositionswechsel nicht häufiger als 1mal pro 10 Sekunden stattfindet,

    3. Geräte, die Festfrequenzinvertierung verwenden, wobei der Transpositionswechsel nicht häufiger als 1mal pro Sekunde stattfindet,

    4. Faksimile-Geräte,

    5. kommerzielle Rundfunk-Sende- und -Empfangsgeräte,

    6. zivile Fernseh-Geräte,

    d) entwickelt oder geändert, um kompromittierende Abstrahlung von Informationssignalen zu unterdrücken;

    Anmerkung:

    Unternummer 5A002d erfasst keine Einrichtungen, besonders entwickelt, um Abstrahlungen aus Gesundheits- oder Gefährdungsgründen zu unterdrücken.

    e) entwickelt oder geändert, um Kryptotechniken zur Erzeugung eines Spreizungscodes für Systeme mit Gespreiztem-Spektrum-Verfahren oder eines Sprung-Codes für Systeme mit Frequenzsprungverfahren zu verwenden;

    f) entwickelt oder geändert, um eingestufte oder einstufbare mehrstufige Sicherheit oder Teilnehmerbegrenzungen auf einer höheren Ebene als Klasse B2 von TCSEC (Trusted Computer System Evaluation Criteria) oder einer vergleichbaren Norm zu ermöglichen;

    g) Kommunikations-Kabelsysteme, entwickelt oder geändert, um unter Einsatz von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Mitteln heimliches Eindringen zu erkennen.

    Anmerkung: Nummer 5A002 erfasst nicht a) personenbezogene Mikroprozessor-Karten (personalized smart cards), die Kryptotechnik einsetzen, begrenzt auf die ausschließliche Verwendung in Einrichtungen oder Systemen wie folgt:

    1. von der Erfassung ausgenommen von Unternummer 5A002c1 bis 6,

    2. von der Erfassung ausgenommen von den Anmerkungen b), c) oder e),

    3. a) Einrichtungene für Zugangskontrolle, z. B. Geld-Ein-/Auszahlungsautomaten, selbstbediente Kontoauszugsdrucker oder Kassenautomaten, die durch Paßwort, persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder ähnliches geschützt werden, um unzulässigen Zugang zu verhindern. Sie dürfen aber nicht die Verschlüsselung von Dateien oder Texten ermöglichen, mit Ausnahme der im direkten Zusammenhang mit dem Schutz des Paßwortes oder der persönlichen Identifikationsnummer stehenden,

    b) Datensicherungseinrichtungen (data authentication equipment), die einen Datensicherungscode (message authentication code -MAC-) oder ähnliches erstellen oder auswerten, um abzusichern, daß keine Textverfälschung stattgefunden hat, oder um die Echtheit der Zugangsberechtigung zu überprüfen. Sie dürfen aber nicht die Verschlüsselung anderer Daten, Texte oder sonstiger Informationen erlauben als die für die Überprüfung der Echtheit (authentication) nötigen,

    c) Kryptöinrichtungen, besonders entwickelt oder geändert für Bankgeräte oder Geldtransaktionen, z. B. Geld-Ein-/Auszahlungsautomaten, selbstbediente Kontoauszugsdrucker, Kassenautomaten oder Geräte zur Verschlüsselung von Interbank-Transaktionen, soweit die Geräte nur für diese Anwendungen vorgesehen sind,

    d) tragbare (persönliche) oder mobile Funktelefone für zivilen Einsatz, z. B. für den Einsatz in kommerziellen, zivilen, zellularen Mobilfunksystemen, die Verschlüsselung enthalten,

    b) Einrichtungen mit fester Datenkompression oder Kodierung,

    c) Rundfunkempfänger, Pay-TV oder ähnliche eingeschränkte Fernseheinrichtungen für den allgemeinen Gebrauch ohne digitale Verschlüsselung, bei denen die digitale Entschlüsselung auf die Bild-, Ton- oder Bedienfunktionen beschränkt ist,

    d) tragbare (persönliche) oder mobile Funktelefone für zivilen Einsatz, z. B. für den Einsatz in kommerziellen, zivilen, zellularen Mobilfunksystemen, die Verschlüsselung enthalten, wenn sie ihren Anwender begleiten,

    e) Entschlüsselungsfunktionen, besonders entwickelt für die Anwendung kopiergeschützter Software, sofern diese Entschlüsselungsfunktionen dem Benutzer nicht zugänglich sind.

    5B2 PRÜF-, TEST UND HERSTELLUNGSRICHTLINIEN 5B002 a) Einrichtungen, besonders entwickelt für 1. die Entwicklung von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 erfasst werden, einschließlich entsprechender Meß- und Prüfeinrichtungen,

    2. die Herstellung von Geräten oder Funktionen, die von Nummer 5A002, 5B002, 5D002 oder 5E002 erfasst werden, einschließlich entsprechender Meß-, Prüf-, Reparatur- oder Herstellungseinrichtungen;

    b) Messeinrichtungen, besonders entwickelt, um Informationssicherheitsfunktionen, die von Nummer 5A002 oder 5D002 erfasst werden, auszuwerten und zu bestätigen.

    5D2 DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 5D002 a) Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 5A002, 5B002 oder 5D002 erfasst werden;

    b) Software, besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der von Nummer 5E002 erfassten Technologie;

    c) Software wie folgt:

    1. Software, die die Eigenschaften der von Nummer 5A002 oder 5B002 erfassten Geräte besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert,

    2. Software zur Zertifizierung der von Unternummer 5D002c1 erfassten Software,

    3. Software, entwickelt oder geändert zum Schutz gegen böswillige Computerbeeinträchtigungen, z. B. Viren.

    Anmerkung:

    Nummer 5D002 erfasst nicht a) Software, unverzichtbar für die Verwendung von Einrichtungen, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind,

    b) Software, die Funktionen von Einrichtungen bereitgestellt, die gemäß der Anmerkung zu Nummer 5A002 von der Erfassung ausgenommen sind.

    5E2 TECHNOLOGIE 5E002 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Einrichtungen oder Software, die von Nummer 5A002, 5B002 oder 5D002 erfasst werden.

    KATEGORIE 6

    SENSOREN UND LASER 6A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 6A001 Akustik a) Marine-Akustiksysteme, -Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

    1. aktive (Sende- oder Sende-/Empfangs-) Systeme, Ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A001a1 erfasst nicht:

    a) akustische Tiefenmesser, die in vertikaler Richtung unter dem Geräteträger betrieben werden, keinen grösseren selektiven Abtastwinkel als ±10° haben und begrenzt sind auf das Messen der Wassertiefe, der Entfernung unter der Wasseroberfläche oder im Boden befindlicher Objekte oder auf die Fischortung,

    b) akustische Baken wie folgt:

    1. akustische Notfall-Baken oder 2. Pinger, besonders konstruiert für das Wiederauffinden einer Unterwasser-Position oder die Rückkehr zu dieser.

    a) Fächer-Echolotsysteme zum Erstellen topografischer Meeresbodenkarten wie folgt:

    1. entwickelt,

    a) um selektive Messungen innerhalb eines Abtastwinkels grösser als 10° von der Vertikalen auszuführen und b) um Tiefen grösser als 600 m unter der Wasseroberfläche zu messen und 2. entwickelt a) zur Verwendung von mehrfachen Strahlkeulen, deren einzelne Keulenbreite kleiner als 2° ist, oder b) für eine Meßgenauigkeit besser als 0,5 % der Wassertiefe über den gesamten Meßwinkel, gemittelt über die Einzelmessungen innerhalb des Meßwinkels,

    b) Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Sendefrequenz kleiner als 10 kHz,

    2. Schalldruckpegel grösser als 224 dB (bezogen auf 1 ìPa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen grösser/gleich 10 kHz und kleiner/gleich 24 kHz,

    3. Schalldruckpegel grösser als 235 dB (bezogen auf 1 ìPa in 1 m Entfernung) für Geräte mit Betriebsfrequenzen grösser als 24 kHz und kleiner/gleich 30 kHz,

    4. mit Strahlkeulen, deren Keulenbreite in jeder Achse kleiner als 1° ist, und mit einer Betriebsfrequenz kleiner als 100 kHz,

    5. konstruiert, um während des Normalbetriebs Drücken in Tiefen von mehr als 1 000 m standzuhalten und mit Wandlern a) mit dynamischem Druckausgleich oder b) mit anderen Wandlungselementen als Blei-Zirkon-Titanat oder 6. konstruiert zum Messen von Entfernungen zu Objekten im Abstand von mehr als 5 120 m,

    c) Akustikprojektoren einschließlich Wandlern mit piezölektrischen, magnetostriktiven, elektrostriktiven, elektrodynamischen oder hydraulischen Bauteilen, die einzeln oder in einer konstruierten Zusammensetzung arbeiten und mindestens eines der folgenden Merkmale haben:

    Anmerkungen:

    1. Die Erfassung von Akustikprojektoren einschließlich Wandlern, besonders entwickelt für andere Geräte, richtet sich nach der Erfassung der anderen Geräte.

    2. Unternummer 6A001a1c erfasst nicht elektronische Geräuschquellen, ausschließlich für Anwendungen mit vertikaler Richtwirkung, mechanische (z. B. "air gun" oder "vapour-shock gun") oder chemische (z. B. Verwendung von Explosivstoffen) Geräuschquellen.

    1. momentan (pulsförmig) abgestrahlte Schalleistungsdichte grösser als 0,01 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit Frequenzen unter 10 kHz arbeiten,

    2. kontinuierlich (Dauerstrich) abgestrahlte Schalleistungsdichte grösser als 0,001 mW/mm2 je Hz bei Geräten, die mit Frequenzen unter 10 kHz arbeiten,

    Technische Anmerkung:

    Schalleistungsdichte wird wie folgt bestimmt: Schallausgangsleistung geteilt durch das Produkt aus der Grösse der Abstrahlfläche und der Arbeitsfrequenz.

    3. konstruiert, um während des Normalbetriebs Drücken in Tiefen grösser als 1 000 m standzuhalten, oder 4. Nebenkeulenunterdrückung grösser als 22 dB,

    d) Akustiksysteme, -ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile zur Ermittlung der Position von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, konstruiert:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A001a1d schließt Ausrüstung ein, die kohärente Signaldatenverarbeitung zwischen zwei oder mehreren Baken und der auf einem Überwasserschiff oder Unterwasserfahrzeug befindlichen Hydrophoneinheit verwendet oder die automatisch Ausbreitungsgeschwindigkeitsfehler in der Berechnung eines Punkts berichtigen kann.

    1. zum Betrieb bei Reichweiten grösser als 1 000 m mit einer Positionsgenauigkeit besser (kleiner) als 10 m rms bei einer Messung mit einer Reichweite von 1 000 m oder 2. um Drücken in Tiefen grösser als 1 000 m standzuhalten,

    2. passive Systeme oder Geräte (Empfangssysteme, unabhängig ob in der normalen Anwendung mit einer separaten aktiven Ausrüstung in Zusammenhang stehend oder nicht) und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

    a) Hydrophone (Wandler) mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. mit kontinuierlichen, flexiblen Sensoren oder mit Anordnungen diskreter Sensoren mit einem Durchmesser oder einer Länge kleiner als 20 mm und mit einem Abstand zwischen den Elementen kleiner als 20 mm,

    2. mit mindestens einem der folgenden Sensor-Elemente:

    a) Lichtwellenleiter,

    b) piezölektrische Polymere,

    b) flexible piezölektrische Keramik-Werkstoffe,

    3. Hydrophonempfindlichkeit besser als -180 dB bei jeder Tiefe ohne Beschleunigungskompensation,

    4. Hydrophonempfindlichkeit besser als -186 dB mit Beschleunigungskompensation, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen nicht grösser als 35 m,

    5. Hydrophonempfindlichkeit besser als -192 dB mit Beschleunigungskompensation, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen grösser als 35 m,

    6. Hydrophonempfindlichkeit besser als -204 dB, wenn konstruiert für Normalbetrieb in Tiefen grösser als 100 m, oder 7. konstruiert für Betrieb in Tiefen grösser als 1 000 m,

    Technische Anmerkung:

    Die Empfindlichkeit eines Hydrophons wird definiert als 20 × log10 des Effektivwerts (rms) der Ausgangsspannung, bezogen auf 1 V, wenn sich der Hydrophonsensor ohne einen Vorverstärker in einem ebenen Schallwellenfeld mit effektivem Schalldruck von 1 Mikropascal befindet. Beispiel: Ein Hydrophon mit einer Empfindlichkeit von -160 dB (Bezugseinheit 1 V je Mikropascal) würde in einem solchen Feld eine Ausgangsspannung von 10-8 V abgeben, während ein Hydrophon mit einer Empfindlichkeit von -180 dB eine Ausgangsspannung von nur 10-9 V abgeben würde. Somit ist -160 dB besser als -180 dB.

    b) akustische Schlepp-Hydrophonanordnungen mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen kleiner als 12,5 m,

    2. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen von 12,5 m bis kleiner als 25 m und entwickelt oder änderungsfähig für Normalbetrieb in Tiefen grösser als 35 m,

    Technische Anmerkung:

    "Änderungsfähig" im Sinne von Unternummer 6A001a2b2 bedeutet, daß Vorkehrungen bestehen für die Möglichkeit einer Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen, um den Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen oder die Begrenzung der Betriebstauchtiefe zu ändern. Diese Vorkehrungen sind:

    Zusatzverdrahtung von mehr als 10 % der Anzahl der Kabeladern, Blöcke zur Einstellung des Abstands zwischen den einzelnen Hydrophongruppen oder interne Mittel zur Begrenzung der Betriebstauchtiefe, die einstellbar sind oder die mehr als eine Gruppe von Hydrophonen steuern.

    3. mit einem Abstand zwischen den einzelnen Hydrophongruppen von 25 m oder grösser und entwickelt für Normalbetrieb in Tiefen grösser als 100 m,

    4. mit Steuerkurssensoren, erfasst von Unternummer 6A001a2d,

    5. mit nichtmetallischen Strukturverstärkungselementen oder Schlauchanordnungen mit Strukturverstärkung in Längsrichtung,

    6. mit einem Durchmesser der fertigmontierten Schlauchanordnung kleiner als 40 mm,

    7. mit gebündelten (multiplexed) Signalen der Hydrophone einer Gruppe oder 8. mit Hydrophoneigenschaften gemäß Unternummer 6A001a2a,

    c) Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für akustische Schlepp-Hydrophonanordnungen, mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Anwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder einer anderen Transformation zur Berechnung von 1 024 oder mehr komplexen Punkten in weniger als 20 ms ohne anwenderzugängliche Programmierbarkeit oder 2. Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier- oder anderer Transformationen oder Verfahren mit anwenderzugänglicher Programmierbarkeit,

    d) Steuerkurssensoren mit einer Genauigkeit besser als ±0,5° und 1. entwickelt zur Integration in eine Schlauchanordnung und für Betrieb in Tiefen grösser als 35 m oder mit einer einstellbaren oder entfernbaren Tiefenmesseinrichtung, um in Tiefen grösser als 35 m arbeiten zu können oder 2. entwickelt, um ausserhalb der Schlauchanordnung angebracht werden zu können, und mit einer Sensoreinheit, die bei einem Rollwinkel von 360° in Tiefen grösser als 35 m betrieben werden kann;

    b) terrestrische Geophone, umrüstbar zur Verwendung in Marinesystemen oder -ausrüstung sowie besonders konstruierte Bestandteile, die von Unternummer 6A001a2a erfasst werden;

    c) Sonar-Korrelationsausrüstung zur Messung der horizontalen Geschwindigkeit des Geräteträgers in bezug zum Meeresboden bei Entfernungen zwischen Träger und Meeresboden grösser als 500 m.

    6A002 Optische Sensoren Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 6A102.

    a) Optische Detektoren wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A002a erfasst nicht optölektronische Bauelemente aus Germanium oder Silicium.

    1. weltraumgeeignete Detektorelemente mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) 1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb eines Wellenlängenbereichs grösser als 10 nm bis 300 nm und 2. Empfindlichkeit kleiner als 0,1 % bezogen auf die Spitzenempfindlichkeit bei einer Wellenlänge grösser als 400 nm,

    b) 1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 900 nm bis 1 200 nm und 2. Ansprechzeitkonstante kleiner/gleich 95 ns oder c) Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 1 200 nm bis 30 000 nm,

    2. Bildverstärkerröhren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

    a) Bildverstärkerröhren mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs von grösser als 400 nm bis 1 050 nm,

    2. Mikrokanalanode zur elektronischen Bildverstärkung mit einem Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 ìm und 3. a) S-20, S-25 oder multialkalische Fotokathode oder b) GaAs- oder GaInAs-Fotokathode,

    b) besonders konstruierte Bauteile wie folgt:

    1. faseroptische Bildinverter,

    2. Mikrokanalanoden mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) 15 000 oder mehr Röhrchen je Platte und b) Lochabstand (Lochmitte zu Lochmitte) kleiner als 25 ìm,

    3. GaAs- oder GaInAs-Fotokathoden,

    3. nichtweltraumgeeignete Focal-plane-arrays mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    Technische Anmerkung:

    Detektorarrays mit mehreren Elementen in Zeilenanordnung oder zweidimensionaler Anordnung gelten als Focal-plane-arrays.

    Anmerkungen:

    1. Unternummer 6A002a3 schließt photoleitende und photovoltaische Anordnungen (arrays) ein.

    2. Unternummer 6A002a3 erfasst nicht Focal-plane-arrays aus Silicium, gekapselte, aus maximal 16 Elementen bestehende photoleitende Zellen oder pyrölektrische Detektoren, die mindestens eines der folgenden Materialien verwenden:

    a) Bleisulfid,

    b) Triglycinsulfat und Varianten,

    c) Bleilanthanzirkoniumtitanat und Varianten,

    d) Lithiumtantalat,

    e) Polyvinylidenfluorid und Varianten,

    f) Strontiumbariumniobat und Varianten,

    g) Bleiselenid.

    a) 1. Einzelelemente mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 900 nm bis 1 050 mm und 2. Ansprechzeitkonstante kleiner als 0,5 ns,

    b) 1. Einzelelemente mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 1 050 nm bis 1 200 nm und 2. Ansprechzeitkonstante kleiner/gleich 95 ns oder c) Einzelelemente mit einer Spitzenempfindlichkeit innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 1 200 nm bis 30 000 nm,

    4. nichtweltraumgeeignete Halbleiter-Photodioden oder Phototransistoren als Einzel- oder Mehrfachelement mit beiden folgenden Merkmalen:

    a) Spitzenempfindlichkeit innerhalb eines Wellenlängenbereichs grösser als 1 200 nm bis 30 000 nm und b) Ansprechzeitkonstante kleiner/gleich 0,5 ns;

    b) multispektrale Bildsensoren, entwickelt für die Fernerkennung, mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. momentaner Bildfeldwinkel (IFOV, Instantaneous Field Of View) kleiner als 200 ìrad oder 2. spezifiziert für Betrieb im Wellenlängenbereich grösser als 400 nm bis 30 000 nm und a) Ausgabe von Bilddaten in digitaler Form und b) 1. weltraumgeeignet oder 2. entwickelt für Luftfahrtbetrieb unter Einsatz anderer als Silicium-Detektoren und mit einem momentanen Bildfeldwinkel (IFOV) von weniger als 2,5 ìrad;

    c) Ausrüstung zur direkten Bildwanderung für das sichtbare oder Infrarotspektrum, die folgendes enthält:

    1. von Unternummer 6A002a2 erfasste Bildverstärkerröhren oder 2. von Unternummer 6A002a3 erfasste Focal-plane-arrays;

    Technische Anmerkung:

    "Direkte Bildwandlung" bezieht sich auf Bildausrüstung, die im sichtbaren oder Infrarotspektrum arbeitet und einem Beobachter ein sichtbares Bild ohne Umwandlung in ein elektronisches Signal für TV-Bildschirme liefert. Dabei kann das Bild nicht fotografisch, elektronisch oder durch andere Mittel aufgezeichnet oder gespeichert werden.

    Anmerkung:

    Unternummer 6A002c erfasst nicht folgende Ausrüstung, wenn sie andere als GaAs- oder GaInAs-Fotokathoden enthält:

    a) industrielle und zivile Einbruch-Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Zählsysteme für den Verkehr und für industrielle Anwendungen,

    b) medizinische Geräte,

    c) industrielle Geräte zum Prüfen, Sortieren oder Analysieren von Werkstoffeigenschaften,

    d) Flammenwächter für industrielle Öfen,

    e) Geräte, besonders entwickelt zum Einsatz in Laboratorien.

    d) Teile für optische Sensoren wie folgt:

    1. weltraumgeeignete kryogenische Kühler,

    2. nichtweltraumgeeignete kryogenische Kühler mit einer Kühlerausgangstemperatur unter 218 K (-55 °C), wie folgt:

    a) geschlossener Kühlmittelkreislauf mit einer spezifizierten mittleren Zeit bis zum Ausfall (MTTF, Mean Time To Failure) oder mit einer mittleren Zeit zwischen zwei Ausfällen (MTBF, Mean Time Between Failures) grösser als 2 500 h oder b) selbstregelnde Joule-Thomson-Miniaturkühler für Bohrungsdurchmesser kleiner als 8 mm,

    3. optische Fasern für Sensorzwecke,

    a) besonders gefertigt, entweder durch die Zusammensetzung oder die Struktur, oder durch Beschichtung so verändert, daß sie akustisch, thermisch, trägheitsmässig, elektromagnetisch oder gegen ionisierende Strahlung empfindlich sind, oder b) strukturell geändert, um eine Schwebungslänge kleiner als 50 mm aufzuweisen (hohe Doppelbrechung).

    6A003 Kameras Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 6A203.

    a) Kameraausrüstung wie folgt:

    1. Hochgeschwindigkeitsfilmkameras für die Filmformate von 8 mm bis 16 mm, bei denen der Film während der Aufzeichnungsdauer kontinuierlich transportiert wird und die mehr als 13 150 Einzelbilder pro Sekunde aufnehmen können,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A003a1 erfasst nicht Filmkameras für übliche zivile Zwecke.

    2. mechanische Hochgeschwindigkeitskameras mit stillstehendem Film, die mehr als 1 Million Einzelbilder pro Sekunde mit der vollen Bildhöhe im 35-mm-Bildformat aufnehmen können oder proportional höhere Aufnahmegeschwindigkeiten für geringere Bildhöhen oder proportional niedrigere Aufnahmegeschwindigkeiten für grössere Bildhöhen ermöglichen,

    3. mechanische oder elektronische Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten grösser als 10 mm/ìs,

    4. elektronische Bildkameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit von mehr als 1 Million Einzelbildern pro Sekunde,

    5. elektronische Kameras mit beiden folgenden Eigenschaften:

    a) elektronische Verschlußgeschwindigkeit (Ausblendfähigkeit) kleiner als 1 ìs pro Vollbild und b) Ausgabezeit, die eine Bildgeschwindigkeit von mehr als 125 Vollbildern pro Sekunde ermöglicht;

    b) Bildkameras wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A003b erfasst nicht Fernseh- oder Videokameras, besonders konstruiert für Fernseh-Rundfunk-Einsatz.

    1. Videokameras mit Halbleitersensoren und mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) mehr als 4 × 106 aktive Bildelemente (active pixels) je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Monochrom-Kameras (Schwarzweißkameras),

    b) mehr als 4 × 106 aktive Bildelemente je Halbleiter-Sensor-Anordnung für Farbkameras mit drei Halbleiter-Sensor-Anordnungen oder c) mehr als 12 × 106 aktive Bildelemente für Halbleiter-Farbkameras mit einer Halbleiter-Sensor-Anordnung,

    2. Abtastkameras und Abtastkamerasysteme a) mit linearen Sensor-Anordnungen (linear detector arrays) mit mehr als 8 192 Elementen je Anordnung und b) mit mechanischer Abtastung in einer Richtung,

    3. mit Bildverstärkern, die von Unternummer 6A002a2a erfasst werden,

    4. mit Focal-plane-arrays, die von Unternummer 6A002a3 erfasst werden.

    Anmerkung:

    Kameras, besonders konstruiert oder geändert für Unterwassereinsatz: siehe Unternummer 8A002d und e.

    6A004 Optik a) Optische Spiegel (Reflektoren) wie folgt:

    1. verformbare Spiegel mit kontinuierlichen oder aus mehreren Elementen bestehenden Oberflächen und besonders entwickelte Bauteile hierfür, die in der Lage sind, Teile der Oberfläche dynamisch mit einer Frequenz grösser als 100 Hz zu positionieren,

    2. monolithische Leichtspiegel mit einer mittleren äquivalenten Dichte kleiner als 30 kg/m2 und einem Gesamtgewicht grösser als 10 kg,

    3. Verbundwerkstoff- oder Schaumstoffstrukturen für Leichtspiegel mit einer mittleren äquivalenten Dichte kleiner als 30 kg/m2 und einem Gesamtgewicht grösser als 2 kg,

    4. strahllenkende Spiegel (beam steering mirrors) mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge grösser als 100 mm, die eine Ebenheit (flatneß) kleiner (besser)/gleich Lambda/2 (Lambda entspricht 633 nm) bewahren, und einer Regelbandbreite grösser als 100 Hz;

    b) optische Elemente aus Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) mit einer Transmissionswellenlänge im Bereich von grösser als 3 000 nm bis 25 000 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Volumen grösser als 100 cm3 oder 2. Durchmesser oder Hauptachsenlänge grösser als 80 mm und Dicke (Tiefe) grösser als 20 mm;

    c) weltraumgeeignete Bauteile für optische Systeme wie folgt:

    1. Gewichtsreduzierung auf weniger als 20 % der äquivalenten Dichte eines massiven Werkstücks gleicher Blendenöffnung und Dicke,

    2. Substrate, Substrate mit Oberflächenbeschichtungen (eine oder mehrere Schichten, metallisch oder dielektrisch, elektrisch leitend, halbleitend oder nichtleitend) oder mit Schutzfilmen,

    3. Segmente oder Baugruppen von Spiegeln, entwickelt für den Zusammenbau im Weltraum zu einem optischen System, dessen Sammelblendenöffnung der einer Einzeloptik mit einem Durchmesser von 1 m oder grösser entspricht,

    4. hergestellt aus Verbundwerkstoffen mit einem linearen thermischen Ausdehnungsköffizienten kleiner/gleich 5 × 10-6 in jeder Koordinatenrichtung;

    d) optische Filter wie folgt:

    1. für Wellenlängen grösser als 250 nm, bestehend aus optisch wirksamen Beschichtungen in mehreren Schichten und mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Bandbreite kleiner/gleich 1 nm FWHI (Full Width Half Intensity) und Spitzendurchlässigkeit grösser/gleich 90 % oder b) Bandbreite kleiner/gleich 0,1 nm FWHI (Full Width Half Intensity) und Spitzendurchlässigkeit grösser/gleich 50 %,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A004d1 erfasst nicht optische Filter mit festen Luftspalten oder Lyot-Filter.

    2. für Wellenlängen grösser als 250 nm mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) abstimmbar über einen Spektralbereich von 500 nm oder grösser,

    b) optischer Bandpaß mit einer momentanen Bandbreite von 1,25 nm oder weniger,

    c) innerhalb von 0,1 ms auf eine Genauigkeit besser/gleich 1 nm innerhalb des abstimmbaren Spektralbereichs zurücksetzbare Wellenlänge und d) Spitzendurchlässigkeit (single peak transmission) grösser/gleich 91 %,

    3. optische Schalter (Filter) mit einem Sichtfeld grösser/gleich 30° und einer Ansprechzeit kleiner/gleich 1 ns;

    e) Steuereinrichtungen für optische Elemente wie folgt:

    1. besonders entwickelt, um die Oberflächenform (surface figure) oder -ausrichtung der von Unternummer 6A004c1 oder 3 erfassten weltraumgeeigneten Bauteile beizubehalten,

    2. mit Steuer-, Verfolgungs-, Stabilisierungs- oder Resonatoreinstellbandbreiten grösser/gleich 100 Hz und mit einer Genauigkeit von 10 ìrad oder besser,

    3. kardanische Aufhängung mit einem Drehbereich von mehr als 5°, einer Bandbreite grösser/gleich 100 Hz und mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) 1. Hauptachsenlänge oder Durchmesser grösser als 0,15 m bis 1 m,

    2. Winkelbeschleunigungen grösser als 2 rad/s2 und 3. Winkelfehler kleiner/gleich 200 ìrad oder b) 1. Hauptachsenlänge oder Durchmesser grösser als 1 m,

    2. Winkelbeschleunigungen grösser als 0,5 rad/s2 und 3. Winkelfehler kleiner/gleich 200 ìrad,

    4. besonders entwickelt für die Beibehaltung der Justierung von Gruppenstrahler-Spiegelsystemen (auch mit Phasenkopplung zwischen Segmenten), die aus Spiegeln mit einem Segmentdurchmesser oder einer Hauptachsenlänge von 1 m oder grösser bestehen;

    f) Fluoridfaser-Kabel oder Lichtwellenleiter (LWL) hierfür mit einer Dämpfung von weniger als 4 dB/km innerhalb des Wellenlängenbereichs grösser als 1 000 nm bis 3 000 nm.

    6A005 Laser Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 6A205.

    Laser, Bauteile und optische Ausrüstung wie folgt:

    Anmerkungen:

    1. Gepulste Laser schließen solche ein, die im Dauerstrichbetrieb mit überlagerten Pulsen arbeiten.

    2. Impulserregte Laser schließen solche ein, die im kontinuierlich angeregten Betrieb mit überlagerten Erregungsimpulsen arbeiten.

    3. Der Erfassungsstatus von Raman-Lasern richtet sich nach den Parametern der Pump-Laserquelle. Eine Pump-Laserquelle kann jeder der nachstehend beschriebenen Laser ein.

    a) Gaslaser wie folgt:

    1. Excimer-Laser mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    b) Ausgangswellenlänge grösser als 150 nm, aber nicht grösser als 190 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 120 W,

    c) Ausgangswellenlänge grösser als 190 nm, aber nicht grösser als 360 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 10 J je Puls oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 500 W,

    d) Ausgangswellenlänge grösser als 360 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,

    2. Metalldampf-Laser wie folgt:

    a) Kupfer(Cu)-Laser mit einer mittleren oder CW-Ausgangsleistung grösser als 20 W,

    b) Gold(Au)-Laser mit einer mittleren oder CW-Ausgangsleistung grösser als 5 W,

    c) Natrium(Na)-Laser mit einer Ausgangsleistung grösser als 5 W,

    d) Barium(Ba)-Laser mit einer mittleren oder CW-Ausgangsleistung grösser als 2 W,

    3. CO-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsenergie grösser als 2 J je Puls und Spitzenleistung grösser als 5 kW oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 5 kW,

    4. CO2-Laser mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) CW-Ausgangsleistung grösser als 10 kW,

    b) gepulste Ausgangsstrahlung mit einer Pulsdauer grösser als 10 ìs und einer 1. mittleren Ausgangsleistung grösser als 10 kW oder 2. gepulsten Spitzenleistung grösser als 100 kW,

    c) gepulste Ausgangsstrahlung mit einer Pulsdauer kleiner/gleich 10 ìs und einer 1. Pulsenergie grösser als 5 J je Puls und Spitzenleistung grösser als 2,5 kW oder 2. mittleren Ausgangsleistung grösser als 2,5 kW,

    5. chemische Laser wie folgt:

    a) Wasserstoff-Fluorid(HF)-Laser,

    b) Deuteriumfluorid(DF)-Laser,

    c) Transfer-Laser:

    1. Sauerstoff-Jod(O2-J)-Laser,

    2. Deuteriumfluorid-Kohlendioxid(DF-CO2)-Laser,

    6. Gasentladungs- und Ionen-Laser, d.h. Kryptonionen- oder Argonionen-Laser, mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls oder gepulste Spitzenleistung grösser als 50 W oder b) mittlere oder CW-Augangsleistung grösser als 50 W,

    7. andere Gas-Laser, ausgenommen Stickstofflaser, mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls oder gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    b) Ausgangswellenlänge grösser als 150 nm, aber nicht grösser als 800 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 30 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,

    c) Ausgangswellenlänge grösser als 800 nm, aber nicht grösser als 1 400 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 0,25 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 10 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W,

    d) Ausgangswellenlänge grösser als 1 400 nm und mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W;

    b) Halbleiter-Laser wie folgt:

    Technische Anmerkung:

    Halbleiter-Laser werden gewöhnlich als Laser-Dioden bezeichnet.

    Anmerkung:

    Die Erfassung von Halbleiter-Lasern, besonders konstruiert für andere Einrichtungen, richtet sich nach dem Erfassungsstatus der anderen Einrichtungen.

    1. einzelne Halbleiter-Laser, die im "single-transverse-mode" arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) mittlere Ausgangsleistung grösser als 100 mW oder b) Wellenlänge grösser als 1 050 nm,

    2. einzelne Halbleiter-Laser, die im "multi-transverse-mode" arbeiten, oder "Arrays" einzelner Halbleiter-Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsenergie grösser als 500 ìJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 10 W,

    b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W oder c) Wellenlänge grösser als 1 050 nm;

    c) Festkörper-Laser wie folgt:

    1. abstimmbare Laser mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A005c1 schließt Titan-Saphir (Ti:Al2O3)-Laser, Thulium-YAG (Tm:YAG)-Laser, Thulium-YSGG (Tm:YSGG)-Laser, Alexandrit (Cr:BeAl-2O4)-Laser und "Colour centre"-Laser ein.

    a) Ausgangswellenlänge kleiner als 600 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    b) Ausgangswellenlänge grösser/gleich 600 nm, aber nicht grösser als 1 400 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 1 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 20 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 20 W,

    c) Ausgangswellenlänge grösser als 1 400 nm und 1. Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    2. nichtabstimmbare Laser wie folgt:

    Anmerkung:

    Unternummer 6A005c2 schließt nach dem Prinzip der Atomtransition arbeitende Festkörperlaser ein.

    a) Rubin-Laser mit einer Ausgangsenergie grösser als 20 J je Puls,

    b) Neodym-Glas-Laser wie folgt:

    1. gütegeschaltete Laser mit folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsenergie je Impuls grösser als 20 J, aber nicht grösser als 50 J und mittlere Ausgangsleistung grösser als 10 W oder b) Ausgangsenergie je Impuls grösser als 50 J,

    2. nichtgütegeschaltete Laser mit folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsenergie von 50 bis 100 J je Impuls und mittlere Ausgangsleistung grösser als 20 W oder b) Ausgangsenergie grösser als 100 J je Impuls,

    c) Neodym-dotierte (andere als Glas) Laser mit einer Ausgangswellenlänge grösser als 1 000 nm, aber nicht grösser als 1 100 nm und einer der folgenden Eigenschaften:

    Anmerkung:

    Neodym-dotierte (andere als Glas) Laser, bei denen die Ausgangswellenlänge nicht zwischen 1 000 nm und 1 100 nm liegt: siehe Unternummer 6A005c2d.

    1. pulserregte, modengekoppelte und gütegeschaltete Laser mit einer Pulsdauer kleiner als 1 ns und einer a) Spitzenleistung grösser als 5 GW,

    b) mittleren Ausgangsleistung grösser als 10 W oder b) Pulsenergie grösser als 0,1 J,

    2. pulserregte, gütegeschaltete Laser mit einer Pulsdauer grösser/gleich 1 ns und a) einer Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb (single transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 100 MW,

    2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 20 W oder 3. Pulsenergie grösser als 2 J oder b) einer Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb (multiple transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 200 MW,

    2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 50 W oder 3. Pulsenergie grösser als 2 J,

    3. pulserregte, nichtgütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb (single transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 150 kW oder 2. mittlere Ausgangsleistung grösser als 150 W oder b) Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb (multiple transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 1 MW oder 2. mittlere Leistung grösser als 500 W,

    4. kontinuierlich angeregte Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    a) Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb (single transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 500 kW oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 150 W oder b) Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb (multiple transverse mode) mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Spitzenleistung grösser als 1 MW oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 500 W,

    d) andere nichtabstimmbare Laser mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Wellenlänge kleiner als 150 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    2. Wellenlänge grösser/gleich 150 nm, aber nicht grösser als 800 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 30 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 30 W,

    3. Wellenlänge grösser als 800 nm, aber nicht grösser als 1 400 nm wie folgt:

    a) gütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Ausgangsenergie grösser als 0,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 50 W oder 2. mittlere Ausgangsleistung grösser als a) 10 W für Laser im Singlemodebetrieb oder b) 30 W für Laser im Multimodebetrieb b) nichtgütegeschaltete Laser mit einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Ausgangsenergie grösser als 2 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 50 W oder 2. mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 50 W oder 4. Wellenlänge grösser als 1 400 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 100 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W;

    d) Farbstoff-(Dye-) und andere Flüssigkeits-Laser mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. Wellenlänge kleiner als 150 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 50 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W,

    2. Wellenlänge grösser/gleich 150 nm, aber nicht grösser als 800 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 1,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 20 W,

    b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 20 W oder c) gepulster Oszillator im longitudinalen Singlemodebetrieb (single longitudinal mode) mit einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 1 W und einer Pulswiederholfrequenz grösser als 1 kHz, wenn die Pulsdauer kleiner als 100 ns ist,

    3. Wellenlänge grösser als 800 nm, aber nicht grösser als 1 400 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 0,5 J je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 10 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 10 W oder 4. Wellenlänge grösser als 1 400 nm und a) Ausgangsenergie grösser als 100 mJ je Puls und gepulste Spitzenleistung grösser als 1 W oder b) mittlere oder CW-Ausgangsleistung grösser als 1 W;

    e) Freie-Elektronen-Laser (FEL);

    f) Bauteile wie folgt:

    1. gekühlte Spiegel mit aktiver Kühlung oder mit Kühlung durch Wärmeuebertragungsrohre (heat pipe),

    Technische Anmerkung:

    Aktive Kühlung ist ein Kühlverfahren für optische Bauteile, bei dem strömende Medien im oberflächennahen Bereich (allgemein weniger als 1 mm unter der optischen Oberfläche) des optischen Bauteils verwendet werden, um Wärme von der Optik abzuleiten.

    2. optische Spiegel und vollkommen oder teilweise lichtdurchlässige optische oder elektrooptische Bauteile, besondere konstruiert für die Verwendung in Verbindung mit erfassten Lasern;

    g) optische Ausrüstung wie folgt:

    1. Ausrüstung zur Messung dynamischer Wellenfronten (Phasenlage), die in der Lage ist, mindestens 50 Positionen einer Keulenwellenfront zu messen mit folgenden Eigenschaften:

    a) Bildwechselfrequenz grösser/gleich 100 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 5 % der Wellenlänge des Keulensignals oder b) Bildwechselfrequenz grösser/gleich 1 000 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 20 % der Wellenlänge des Keulensignals,

    2. Ausrüstung zur Diagnose von Strahlführungs-Winkelfehlern kleiner/gleich 10 ìrad an Super-High-Power-Lasern (SHPL),

    3. optische Ausrüstung, Baugruppen oder Bauteile, besonders entwickelt für ein Super-High-Power-Laser-System mit Gruppenstrahlern (phased array SHPL-system) zur kohärenten Strahlzusammenführung, mit einer Genauigkeit von Lambda/10 der ausgelegten Wellenlänge oder 0,1 ìm, wobei der kleinere Wert zählt,

    4. Projektionsteleskope, besonders konstruiert für die Verwendung mit Super-High-Power-Lasern (SHPL).

    Anmerkung:

    Optische Elemente mit gemeinsamer Blende, die in Verbindung mit Super-High-Power-Lasern (SHPL) verwendet werden können: siehe Teil IA, Unternummer 0023d.

    6A006 Magnetometer Magnetometer, Magnetfeldgradientenmesser, intrinsische Magnetfeldgradientenmesser und Kompensationssysteme sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

    Anmerkung:

    Nummer 6A006 erfasst keine Ausrüstung, besonders konstruiert für biomagnetische Messungen im Rahmen medizinischer Diagnose, sofern sie keine nicht fest eingebauten Sensoren enthält, die von Unternummer 6A006h erfasst werden.

    a) Magnetometer auf der Basis von supraleitenden, optisch gepumpten oder Kernpräzessions-(Proton/Overhauser)-Verfahren mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) kleiner (besser) als 0,05 nTrms/vHz;

    b) Induktionsspulen-Magnetometer mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) kleiner (besser) als 1. 50 pTrms/√Hz bei Frequenzen von weniger als 1 Hz,

    2. 1 pTrms/√Hz bei Frequenzen von 1 bis 10 Hz oder 3. 0,1 pTrms/√Hz bei Frequenzen von mehr als 10 Hz;

    c) Lichtwellenleiter-Magnetometer mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) kleiner (besser) als 1 nTrms/√Hz;

    d) Magnetfeldgradientenmesser mit mehreren Magnetometern, die von Unternummer 6A006a, b oder c erfasst werden;

    e) intrinsische Magnetfeldgradientenmesser auf Lichtwellenleiterbasis mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 0,3 nT/m rms/√Hz;

    f) intrinsische Magnetfeldgradientenmesser, die auf der Basis anderer als der Lichtwellenleitertechnik arbeiten, mit einem Rauschpegel (Empfindlichkeit) des Magnetfeldgradienten kleiner (besser) als 15 pT/m rms/√Hz;

    g) Magnetfeld-Kompensationssysteme für Magnetfeld-Sensoren, die für Betrieb auf mobilen Plattformen konstruiert wurden;

    h) supraleitende elektromagnetische Sensoren, die Bauteile aus supraleitenden Materialien enthalten, wie folgt:

    1. konstruiert zum Betrieb mindestens eines ihrer supraleitenden Bestandteile bei Temperaturen unterhalb der kritischen Temperatur (einschließlich Josephson-Elementen und SQUIDs (superconductive quantum interference devices)),

    2. konstruiert zum Erkennen von Änderungen des elektromagnetischen Felds bei Frequenzen kleiner/gleich 1 kHz und 3. mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    a) mit Dünnfilm-SQUIDs, deren kleinste Strukturabmessung kleiner ist als 2 ìm und mit zugehörigen Ein- und Ausgangskopplungsschaltungen,

    b) konstruiert zum Betrieb mit einer Magnetfeldänderungsgeschwindigkeit von mehr als 1 × 106 magnetischen Flußquanten pro Sekunde,

    c) konstruiert zum Betrieb ohne magnetische Abschirmung innerhalb des Erdmagnetfelds oder d) mit einem Temperaturköffizienten kleiner (weniger) als 0,1 magnetische Flußquanten/K.

    6A007 Gravimeter Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 6A107.

    Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:

    a) Schwerkraftmesser für die Verwendung an Land mit einer statischen Genauigkeit kleiner (besser) als 10 ìgal;

    Anmerkung:

    Unternummer 6A007a erfasst nicht Landgravimeter mit Quarzelement (Worden-Prinzip).

    b) Schwerkraftmesser für mobile Plattformen zur Verwendung an Land, auf See oder auf Tauch-, Raum- oder Luftfahrzeugen mit beiden folgenden Eigenschaften:

    1. statische Genauigkeit kleiner (besser) als 0,7 mgal und 2. Betriebsgenauigkeit kleiner (besser) als 0,7 mgal bei einer Zeit kleiner als 2 min bis zur Stabilisierung des Meßwerts bei jeder Kombination von manuellen Kompensationsmaßnahmen und dynamischen Einfluessen;

    c) Schwerkraftgradientenmesser.

    6A008 Radar Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 6A108.

    Radarsysteme, -geräte und Baugruppen mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Nummer 6A008 erfasst nicht:

    a) Sekundär-Überwachungsradarsysteme (SSR, Secondary Surveillance Radar),

    b) Fahrzeug-Radarsysteme zum Kollisionsschutz,

    c) Überwachungs- und Anzeigegeräte für die Flugsicherung mit einer Auflösung von maximal 12 Elementen pro mm,

    d) meteorologische (Wetter-) Radarsysteme.

    a) mit einer Betriebsfrequenz von 40 bis 230 GHz und einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 100 mW,

    b) über mehr als ± 6,25 % der nominalen Betriebsfrequenz abstimmbare Bandbreite,

    Technische Anmerkung:

    Die nominale Betriebsfrequenz entspricht der Hälfte der Summe der höchsten plus der niedrigsten spezifizierten Betriebsfrequenz.

    c) Möglichkeit zum gleichzeitigen Betrieb auf mehr als zwei Trägerfrequenzen,

    d) Radar mit künstlicher Apertur (SAR, Synthetic-Aperture Radar), inverser künstlicher Apertur (ISAR, Inverse-Synthetic-Aperture Radar) oder als Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (SLAR, Side Looking Airborne Radar),

    e) mit elektronisch phasengesteuerten Antennengruppen (phased array antennä),

    f) Möglichkeit zur autonomen Zielhöhenmessung,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A008f erfasst nicht Präzisionsanflug-Radarsysteme (PAR, Precision Approach Radar) gemäß den ICAO-Normen.

    g) besonders entwickelt für Betrieb in Luftfahrzeugen (Montage in Ballons oder Flugzeugzellen) und mit Verarbeitung von Doppler-Signalen zur Bewegtzielerkennung,

    h) Verarbeitung von Radarsignalen unter Anwendung folgender Verfahren:

    1. gespreiztes Spektrum (Radar) oder 2. Frequenzsprung (Radar),

    i) vorgesehen für Bodenbetrieb mit einem maximalen Erfassungsbereich grösser als 185 km,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A008i erfasst nicht:

    a) Radarsysteme zur Überwachung von Fischereigebieten,

    b) Bodenradarsysteme, besonders konstruiert für die Strecken- (enroute) Flugsicherung und besonders entwickelte Software hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. maximaler Erfassungsbereich kleiner/gleich 500 km,

    2. so konfiguriert, daß die Radarzieldaten nur in einer Richtung an eine oder mehrere zivile Flugsicherungszentralen übermittelt werden können,

    3. keine Fernsteuerungsmöglichkeiten der Abtastgeschwindigkeit durch die Flugsicherungszentrale zur Luftraumüberwachung von Streckenfluegen und 4. fest installiert.

    Ergänzende Anmerkung:

    Die Anwendersoftware muß begrenzt sein auf den Maschinencode und den für die Installation, Funktion oder Wartung unbedingt notwendigen Quellcode.

    j) Laser- oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging) mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften:

    1. weltraumgeeignet oder 2. Verwendung von kohärenten Überlagerungsverfahren (heterodyn oder homodyn) und Winkelauflösung kleiner (besser) als 20 ìrad,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A008j erfasst nicht Lichtradar (LIDAR), besonders entwickelt für die Landvermessung oder für meteorologische Beobachtung.

    k) mit Subsystemen für die Signaldatenverarbeitung, die Impulskompression anwenden, mit 1. einem Impulskompressions-Verhältnis grösser als 150 oder 2. einer Impulsbreite kleiner als 200 ns oder l) mit Subsystemen für die Datenverarbeitung mit folgenden Eigenschaften:

    1. automatische Zielverfolgung, bei der während jeder Antenennenumdrehung die wahrscheinliche Zielposition vor dem Zeitpunkt des nächsten Zieldurchgangs der Antennenkeule geliefert wird,

    Anmerkung:

    Unternummer 6A008l1 erfasst nicht die Kollisionswarnmöglichkeit in Flugsicherungssystemen, Marine- oder Hafenradar.

    2. Berechnung der Zielgeschwindigkeit aus den Signalen von Primärradarsystemen, die mit nichtperiodischer (variabler) Abtastung arbeiten,

    3. Aufbereitung für automatische Mustererkennung (Gewinnung von Merkmalen) und Vergleich mit in Datenbanken gespeicherten Zielmerkmalen (Signal- oder Bilddaten) zur Identifizierung oder Klassifizierung von Zielen oder 4. Überlagerung und Korrelation oder Verknüpfung von Zieldaten von zwei oder mehreren geographisch verteilten und miteinander verbundenen Radarsensoren zur Verbesserung der Unterscheidung von Zielen.

    Anmerkung:

    Unternummer 6A008l4 erfasst nicht Systeme, Geräte und Baugruppen, die für die Überwachung des Schiffsverkehrs verwendet werden.

    6A102 Strahlungsfeste Detektoren, die nicht von Nummer 6A002 erfasst werden, zum Schutz gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls (EMP), Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für Flugkörper, konstruiert oder ausgelegt, um einer Gesamtstrahlungsdosis von grösser/gleich 5 × 105 rad (Si) zu widerstehen.

    Technische Anmerkung:

    Im Sinne von Nummer 6A102 ist ein Detektor definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials.

    6A107 Ausschließlich konstruierte Bestandteile für die von Unternummer 6A007b erfassten Schwerkraftmesser oder die von Unternummer 6A007c erfassten Schwerkraftgradientenmesser.

    6A108 Radarsysteme und Bahnverfolgungssysteme, die nicht von Nummer 6A008 erfasst werden, wie folgt:

    a) Radarsysteme und Laserradarsysteme, konstruiert oder geändert zur Verwendung in Systemen, die von Nummer 9A004 oder 9A104 erfasst werden;

    b) Präzisionsbahnverfolgungssysteme, geeignet für Flugkörper, wie folgt:

    1. Verfolgungssysteme mit einem Umsetzer in Verbindung mit Boden- oder Luftreferenzsystemen oder Navigationssatellitensystemen, zur Echtzeitmessung von Flugposition und Geschwindigkeit,

    2. Vermessungsradare (range instrumentation radars) einschließlich zugehöriger optischer/Infrarot-Zielverfolgungsgeräte mit allen folgenden Eigenschaften:

    a) Winkelauflösung kleiner (besser) als 3 mrad (0,5 mils),

    b) Reichweite grösser/gleich 30 km mit einer Entfernungsauflösung besser als 10 m RMS (quadratischer Mittelwert) und c) Geschwindigkeitsauflösung besser als 3 m/s.

    6A202 Photölektronenvervielfacherröhren mit einer Photokathodenfläche grösser als 20 cm2 und einer Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.

    6A203 Kameraausrüstung, die nicht von Nummer 6A003 erfasst wird, wie folgt:

    a) mechanische Drehspiegelkameras wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    1. Bildkameras mit einer Aufnahmegeschwindigkeit von mehr als 225 000 Einzelbildern/s,

    2. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten grösser als 0,5 mm/ìs;

    Anmerkung:

    Die besonders konstruierten Bestandteile schließen Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen (bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern) ein.

    b) elektronische Streak- oder Bildkameras und Elektronenröhren wie folgt:

    1. Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns und Streak-Elektronenröhren hierfür,

    2. elektronische Bildkameras (oder Bildkameras mit elektronischem Verschluß) mit einer Bild-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,

    3. Aufnahmeröhren und Halbleiter-Bildsensoren für die Verwendung in Kameras, die von Unternummer b2 erfasst werden, wie folgt:

    a) Bildverstärkerröhren mit kleiner Brennweite, die eine Photokathode mit durchsichtigem leitfähigem Belag haben, zur Verkleinerung des Photokathoden-Flächenwiderstands,

    b) Gate-SIT(silicon intensifier target)-Vidicon-Röhren, bei denen ein schnelles System das Steuern der Photölektronen von der Photokathode ermöglicht, ehe sie auf die SIT-Platte auftreffen,

    c) elektrooptische Kerr- oder Pockels-Zellen-Verschlüsse,

    d) Bildröhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Schnellbild-Abtastzeit von weniger als 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras, die von Unternummer b2 erfasst werden;

    c) strahlungsfeste TV-Kameras, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen grösser als 5 × 106 Rad (Si) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust, und besonders konstruierte Linsen hierfür.

    6A205 Laser, die nicht von Nummer 6A005 erfasst werden, wie folgt:

    a) Argonionen-Laser mit einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 40 W und einer Betriebswellenlänge zwischen 400 nm und 515 nm;

    b) abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 1 W, einer Pulsfrequenz grösser als 1 kHz, einer Pulsdauer kleiner als 100 ns und einer Wellenlänge zwischen 300 nm und 800 nm;

    c) abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren (ausgenommen Single-Mode-Oszillatoren) mit einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 30 W, einer Pulsfrequenz grösser als 1 kHz, einer Pulsdauer kleiner als 100 ns und einer Wellenlänge zwischen 300 nm und 800 nm;

    d) gepulste CO2-Laser mit einer Pulsfrequenz grösser als 250 Hz, einer mittleren Ausgangsleistung grösser als 500 W, einer Pulsdauer kleiner als 200 ns und einer Betriebswellenlänge zwischen 9 ìm und 11 ìm;

    e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 ìm und eine Pulsfrequenz grösser als 250 Hz.

    6A225 Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten grösser als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 ìs (z. B. VISAR's, Doppler Laser Interferometer (DLI's).

    6A226 Drucksensoren für Drücke grösser als 100 kbar wie folgt:

    a) mit Manganin-Sensorelementen oder b) mit Quarz-Meßwertaufnehmern.

    6B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 6B004 Optik a) Ausrüstung zur Messung des absoluten Reflexionsgrads mit einer Genauigkeit von ± 1 % des tatsächlichen Reflexionsgrads;

    b) Ausrüstung mit einem Meßfenster grösser als 10 cm, besonders konstruiert für die berührungslose Vermessung von nichtplanaren Oberflächen mit einer Genauigkeit kleiner/gleich 2 nm bezogen auf das Referenzprofil.

    Anmerkung:

    Unternummer 6B004b erfasst nicht Mikroskope oder Ausrüstung zum Messen der Streuung von optischen Oberflächen.

    6B005 Laser Besonders entwickelte oder geänderte Ausrüstung einschließlich Werkzeugen, Formen, Halterungsvorrichtungen oder Lehren wie folgt sowie andere besonders entwickelte Bauteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür:

    a) für die Herstellung oder Kontrolle von 1. Wigglermagneten von Freie-Elektronen-Lasern,

    2. Fotoinjektoren von Freie-Elektronen-Lasern;

    b) zur Einstellung des Longitudinalmagnetfelds von Freie-Elektronen-Lasern innerhalb der erforderlichen Toleranzen.

    6B007 Gravimeter Ausrüstung für die Herstellung, Justierung und Kalibrierung von Landgravimetern mit einer statischen Genauigkeit besser als 0,1 mgal.

    6B008 Radar Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

    6B108 Meßsysteme, ausschließlich konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für Flugkörper und Flugkörper-Subsysteme.

    6C WERKSTOFFE UND MATERIALIEN 6C002 Optische Sensoren a) Tellur (Te) mit einem Reinheitsgrad von 99,9995 % oder grösser;

    b) CdTe-, CdZnTe- oder CdHgTe-Einkristalle jedes Reinheitsgrads einschließlich hieraus gefertigter Epitaxial-Halbleiterscheiben;

    c) Lichtwellenleiter-Preforms, besonders entwickelt für die Herstellung von hoch-doppelbrechenden Fasern, die von Unternummer 6A002d3 erfasst werden.

    6C004 Optik a) Durch CVD-Verfahren mit Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) bedampfte monolithische Substrate,

    1. deren Volumen grösser ist als 100 cm3 oder 2. deren Durchmesser grösser ist als 80 mm mit einer Dicke grösser/gleich 20 mm;

    b) birnenförmige Rohkristalle (boules) der folgenden elektrooptischen Materialien:

    1. Kaliumtitanarsenat (KTA),

    2. Silbergalliumselenid (AgGaSe2),

    3. Thalliumarsenselenid (Tl3AsSe3, auch als TAS bezeichnet);

    c) nichtlinear arbeitende optische Materialien mit 1. Suszeptibilität dritter Ordnung (Chi23) und einer Empfindlichkeit kleiner/gleich 1 W/m2 und 2. einer Ansprechzeit von weniger als 1 ms;

    d) monolithische Substrate aus abgeschiedenem Siliciumkarbid oder Be/Be mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge grösser als 300 mm;

    e) Material mit geringer optischer Absorption wie folgt:

    1. aus Fluoridmischungen bestehendes Material, das Bestandteile mit einer Reinheit grösser/gleich 99,999 % enthält,

    Anmerkung:

    Unternummer 6C004e1 erfasst Zirkon- oder Aluminiumfluoride und Variationen hiervon.

    2. Fluoridglas-Mischungen, die aus den von Unternummer 6C004e1 erfassten Mischungen bestehen;

    f) optisches Glas einschließlich geschmolzenen Quarzes, Phosphatglas, Fluorphosphatglas und Schwermetallfluoride (ZrF4 und HfF4) mit 1. einer OH-Ionen-Konzentration kleiner als 5 ppm,

    2. einem Reinheitsgrad integrierter metallischer Bestandteile besser als 1 ppm und 3. hoher Homogenität (Varianz des Brechungsindex) kleiner als 5 × 10-6;

    g) synthetische Diamanten mit einer Absorption kleiner als 10 ppm/cm bei einer Wellenlänge grösser als 200 nm bis 14 000 nm;

    h) Lichtwellenleiter-Preforms aus Fluoridmischungen, die Bestandteile mit einer Reinheit grösser/gleich 99,999 % enthalten, besonders entwickelt zur Herstellung der von Unternummer 6A004f erfassten Fluoridfasern.

    6C005 Laser Synthetisches kristallines Grundmaterial für Laser in nicht einbaufertiger Form wie folgt:

    a) mit Titan dotierte Saphire;

    b) Alexandrit.

    6D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 6D001 Software, besonders entwickelt für die Entwicklung oder Herstellung der von Nummer 6A004, 6A005, 6A008 oder 6B008 erfassten Ausrüstung.

    6D002 Software, besonders entwickelt für die Verwendung der von Unternummer 6A002b, Nummer 6A008 oder 6B008 erfassten Ausrüstung.

    6D003 Software wie folgt:

    a) Akustik 1. Software, besonders entwickelt zur Formung akustischer Keulen zur Echtzeitverarbeitung akustischer Daten für den passiven Empfang unter Verwendung von Schlepp-Hydrophonanordnungen,

    2. Quellcode zur Echtzeitverarbeitung akustischer Daten für den passiven Empfang unter Verwendung von Schlepp-Hydrophonanordnungen;

    b) Magnetometer 1. Software, besonders entwickelt für Magnetfeld-Kompensationssysteme für Magnetfeld-Sensoren, entwickelt für den Betrieb auf mobilen Plattformen,

    2. Software, besonders entwickelt für die Erkennung magnetischer Anomalien auf mobilen Plattformen;

    c) Gravimeter Software, besonders entwickelt zur Korrektor von Bewegungseinfluessen auf Schwerkraftmesser oder Schwerkraftgradientenmesser;

    d) Radar 1. Software (Anwendungsprogramme) für Flugsicherungszwecke, die auf Universalrechnern in Flugsicherungszentralen verwendet wird und über mindestens eine der folgenden Funktionen verfügt:

    a) Möglichkeit zur gleichzeitigen Verarbeitung und Darstellung von mehr als 150 Systemzieldaten,

    b) Möglichkeit zur Übernahme von Radarzieldaten von mehr als vier Primärradarsystemen oder c) Möglichkeit zur automatischen Übergabe von Primärradar-Zieldaten von der Flugsicherungsleitzentrale an eine andere Flugsicherungszentrale (sofern diese Daten nicht mit den Daten von Sekundär-Überwachungsradarsystemen (SSR, Secondary Surveillance Radar) korreliert sind),

    2. Software für die Konstruktion oder Herstellung von Antennenkuppeln (RADOME), die a) besonders konstruiert sind zum Schutz der von Unternummer 6A008e erfassten Antennen mit elektronisch phasengesteuerten Antennengruppen und b) die Erhöhung des mittleren Nebenkeulenpegels auf weniger als 13 dB bei Frequenzen von 2 GHz oder mehr begrenzen.

    6D102 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung der von Nummer 6A108 erfassten Waren.

    6D103 Software für die Verarbeitung von Daten, die während des Fluges aufgezeichnet und durch von Unternummer 6A108b erfasste Systeme gewonnen wurden, zur nachträglichen Bestimmung der Position eines Flugkörpers auf seiner Flugbahn.

    6E TECHNOLOGIE 6E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung, Werkstoffen oder Software, die von Nummer 6A, 6B, 6C oder 6D erfasst werden.

    6E002 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 6A, 6B oder 6C erfasst werden.

    6E003 Technologie wie folgt:

    a) Optik 1. Technologie für die optische Beschichtung und Oberflächenbehandlung, die erforderlich ist, um für optische Beschichtungen von Gegenständen mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge grösser/gleich 500 mm eine Gleichförmigkeit besser/gleich 99,5 % und einen Gesamtverlust (durch Absorption und Streuung) kleiner als 5 × 10-3 zu erreichen,

    2. Technologie für die Herstellung optischer Gegenstände wie folgt:

    a) zur Serienfertigung mit einer Quote grösser als 10 m2 Oberflächeninhalt pro Jahr auf einer einzelnen Spindel, für optische Bauteile mit folgenden Eigenschaften:

    1. Flächeninhalt grösser als 1 m2 und 2. Oberflächengüte grösser als Lambda/10 rms bei der vorgesehenen Wellenlänge,

    b) Verfahren zum Einpunkt-Diamantdrehen (SPDT, Single-Point Diamond Turning), mit denen auf nichtplanaren Oberflächen mit einer Fläche von mehr als 0,5 m2 effektive Oberflächengenauigkeiten von besser als 10 nmrms erreicht werden;

    (siehe auch Unternummer 2E003d) b) Laser 1. Technologie für optische Filter mit einer Bandbreite kleiner/gleich 10 nm, einem Bildfeldwinkel (FOV, Field Of View) grösser als 40° und einer Auflösung besser als 0,75 Linienpaare/mrad,

    2. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung besonders entwickelter Diagnosegeräte oder Targets in Einrichtungen zum Testen von Super-High-Power-Lasern (SHPL) oder zum Testen oder Auswerten von durch SHPL-Strahlen bestrahlten Werkstoffen;

    c) Magnetometer Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Luftspalt-Magnetometern (Fluxgate-Magnetometer) oder Luftspalt-Magnetometer-Systemen mit einem Rauschpegel 1. kleiner (besser) als 50 pTrms/√Hz bei Frequenzen von weniger als 1 Hz oder 2. kleiner (besser) als 1 pTrms/√Hz bei Frequenzen grösser/gleich 1 Hz.

    6E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung oder Software, die von Nummer 6A002, Unternummer 6A007b, 6A007c, Nummer 6A008, 6A102, 6A107, 6A108, 6B108, 6D102 oder 6D103 erfasst wird.

    Anmerkung:

    Nummer 6E101 erfasst Technologie für Ausrüstung, die von Nummer 6A008 erfasst wird, nur sofern sie für Anwendungen in Luftfahrzeugen entwickelt wurde und in Flugkörpern verwendet werden kann.

    6E201 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 6A003, Unternummer 6A005a1c, 6A005a2a, 6A005c1b, 6A005c2c2, 6A005c2d2b oder Nummer 6A202 bis 6A226.

    KATEGORIE 7

    LUFTFAHRTELEKTRONIK UND NAVIGATION 7A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 7A001 Beschleunigungsmesser, konstruiert für den Einsatz in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen mit mindestens einem der folgenden Merkmale und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A101.

    a) Nullpunkt-Stabilität (bias stability) kleiner (besser) als 130 ìg (*) über ein Jahr bezogen auf einen festen Kalibrierwert,

    b) Stabilität des Skalierungsfaktors kleiner (besser) als 130 ppm über ein Jahr bezogen auf einen festen Kalibriewert,

    c) spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 100 g (*).

    7A002 Kreisel mit mindestens einem der folgenden Merkmale und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A102.

    a) Stabilität der Driftrate, gemessen in einer 1-g (*)-Umgebung über einen Zeitraum von drei Monaten bezogen auf eine festen Kalibriewert, wie folgt:

    1. kleiner (besser) als 0,1°/h, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungspegeln kleiner als 10 g (*), oder 2. kleiner (besser) als 0,5°/h, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungspegeln im Bereich von 10 g (*) bis 100 g (*),

    b) spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 100 g (*).

    7A003 Trägheitsnavigationssysteme (kardanisch und "strap-down") und Trägheitsgeräte für Lage, Lenkung oder Steuerung mit mindestens einem der folgenden Merkmale und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A103.

    a) für Luftfahrzeuge:

    1. Navigationsfehler (trägheitsfrei) kleiner/gleich 0,8 nautische Meilen/h (CEP-Wert (Circular Error Probable) von 50 %) nach normaler Ausrichtung,

    2. von keiner Zivilluftfahrtbehörde für Verwendung in zivilen Luftfahrzeugen zugelassen oder 3. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 10 g (*),

    b) für Land- oder Raumfahrzeuge:

    1. Navigationsfehler (trägheitsfrei) kleiner/gleich 0,8 nautische Meilen/h (CEP-Wert (Circular Error Probable) von 50 %) nach normaler Ausrichtung oder 2. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten grösser als 10 g (*).

    7A004 Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, mit einer Azimutgenauigkeit kleiner (besser) / gleich 5 Bogensekunden.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A104.

    7A005 GPS-Empfangseinrichtungen (GPS = Global Positioning System) mit mindestens einem der folgenden Merkmale und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A105.

    a) Verwendung von Ver- oder Entschlüsselungsverfahren oder b) Verwendung einer null-steuernden (null-steerable) Antenne.

    7A006 Luftfahrzeughöhenmesser mit Betriebsfrequenzen ausserhalb des Frequenzbereichs von 4,2 bis 4,4 GHz und mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7A106.

    a) Leistungsmanagement oder b) Anwendung von Phasensprungmodulation (PSK).

    Anmerkungen:

    1. Autopiloten für Unterwasserfahrzeuge: siehe Kategorie 8.

    2. Radargeräte: siehe Kategorie 6.

    7A101 Beschleunigungsmesser, die nicht von Nummer 7A001 erfasst werden, konstruiert für den Einsatz in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art mit einem Ansprechschwellwert kleiner/gleich 0,05 g (*) und/oder einem Linearitätsfehler innerhalb von 0,25 % des vollen Meßbereichs und ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Nummer 7A101 erfasst nicht für Arbeiten an Bohrlöchern bestimmteBeschleunigungsmesser, konstruiert als Sensoren zur Messung während des Bohrvorgangs.

    7A102 Jede Art von Kreiseln, die nicht von Nummer 7A002 erfasst werden, geeignet für Flugkörper mit einer Nenn-Stabilität der Driftrate kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1-g (*)-Umgebung und ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    7A103 Navigationsausrüstung und -systeme, die nicht von Nummer 7A003 erfasst werden, wie folgt, sowie ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür:

    a) Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Nummer 7A001, 7A002, 7A101 oder 7A102 erfasste Beschleunigungsmesser oder Kreisel verwenden, und Systeme, in denen solche Geräte eingebaut sind;

    b) integrierte Fluginstrumentensysteme, die Stabilisierungskreisel oder Autopiloten enthalten, konstruiert oder geändert für die Verwendung in Systemen, erfasst von Nummer 9A004 oder 9A104.

    7A104 Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die nicht von Nummer 7A004 erfasst werden, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    7A105 GPS-Empfangseinrichtungen (GPS = Global Positioning System) oder ähnliche Satellitenempfangseinrichtungen, die nicht von Nummer 7A005 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen, die Navigationsdaten unter beiden folgenden Betriebsbedingungen ermitteln:

    a) bei Geschwindigkeiten über 515 m/s, und b) in Höhen über 18 km.

    7A106 Höhenmesser, die nicht von Nummer 7A006 erfasst werden, die nach dem Radar- oder Laser-Radarprinzip arbeiten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen.

    7A115 Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte) oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen.

    Anmerkung: Nummer 7A115 schließt Sensoren für folgende Ausrüstung ein:

    a) Ausrüstung für die Darstellung von Geländekonturen,

    b) Bildsensorausrüstung,

    c) Interferometerausrüstung.

    7A116 Flugsteuerungssysteme wie folgt, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen:

    a) hydraulische, mechanische, optronische oder elektromechanische Flugsteuerungssysteme einschließlich "Fly-by-Wire"-Systemen;

    b) Ausrüstung zur Fluglageregelung.

    7A117 Steuerungssysteme, geeignet für Flugkörper, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der Reichweite (z. B. ein CEP-Wert kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km).

    7B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 7B001 Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von Nummer 7A erfasste Ausrüstung, ausgenommen Ausrüstung für Wartung und Inspektion der Instandhaltungsstufe I oder der Instandhaltungsstufe II.

    Technische Anmerkungen:

    1. Instandhaltungsstufe I:

    Der Ausfall einer Einheit eines Trägheitsnagivationssystems wird im Luftfahrzeug durch entsprechende Anzeigen an der Überwachungs- und Anzeigeeinheit oder durch Statusmeldungen vom entsprechenden Subsystem gemeldet. Anhand des Wartungsbuchs kann die Ausfallursache bis auf die Ebene der defekten auswechselbaren Einheit (LRU) lokalisiert werden. Die defekte LRU wird dann vom Bedienpersonal ausgewechselt.

    2. Instandhaltungsstufe II:

    Die defekte LRU wird an die Reperaturwerkstatt (die des Herstellers oder die der für die Durchführung der Instandhaltungsstufe II zuständigen Stelle) geschickt. Dort wird die defekte LRU mit entspechenden Hilfsmitteln geprüft, um die für den Ausfall verantwortliche wechselbare Baugruppe (SRA) zu lokalisieren. Die defekte SRA wird anschließend durch eine funktionierende Einheit ersetzt. Die defekte SRA (oder auch die komplette LRU) wird dann zur Instandsetzung an den Hersteller eingesandt.

    Ergänzende Anmerkung:

    Wartung der Instandhaltungsstufe II schließt nicht den Ausbau erfasster Beschleunigungsmesser oder Kreiselsensoren aus einer SRA ein.

    7B002 Ausrüstung wie folgt, besonders konstruiert für die Charakterisierung von Spiegeln für Ringlaser-Kreisel:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 7B102.

    a) Streustrahlungsmesser mit einer Meßgenauigkeit kleiner(besser)/gleich 10 ppm;

    b) Profilmesser mit einer Meßgenauigkeit kleiner(besser)/gleich 0,5 nm.

    7B003 Einrichtungen, besonders konstruiert für die Herstellung der von Nummer 7A erfassten Ausrüstung, einschließlich a) Prüfständen für Kreiselabstimmung,

    b) dynamische Auswuchtvorrichtungen für Kreisel,

    c) Kreisel-Einlaufprüfständen und -Motorprüfständen,

    d) Vorrichtungen zum Evakuieren und Füllen von Kreiseln,

    e) Zentrifugalvorrichtung für Kreisellager,

    f) Einrichtungen für die Achsenjustierungen von Beschleunigungsmessern.

    7B102 Reflektometer, ausschließlich konstruiert zur Charakterisierung von Spiegeln für Ringlaser-Kreisel, mit einer Meßgenauigkeit kleiner(besser)/gleich 50 ppm.

    7B103 Herstellungsanlagen, ausschließlich konstruiert für die Herstellung der von Nummer 7A117 erfassten Steuerungssysteme.

    7D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 7D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung oder Herstellung der von Nummer 7A oder 7B erfassten Ausrüstung.

    7D002 Software (nur Quellcode) für die Verwendung aller Trägheitsnavigationssysteme sowie AHRS-Systeme (AHRS = Fluglage- und Steuerkursreferenzsystem), einschließlich Trägheitsnavigationsgeräten, die von Nummer 7A003 oder 7A004 nicht erfasst werden, ausgenommen kardanisch aufgehängte AHRS.

    Technische Anmerkung:

    AHRS unterscheidet sich im allgemeinen von Trägheitsnavigationssystemen (INS) dadurch, daß AHRS die Fluglageinformationen liefert, aber normalerweise nicht die bei INS üblichen Informationen über Beschleunigung, Geschwindigkeit und Position.

    7D003 Software wie folgt:

    a) Software, besonders entwickelt oder geändert zur Verbesserung des Betriebsverhaltens oder zur Verringerung des Navigationsfehlers von Systemen auf die in Nummer 7A003 oder 7A004 angegebenen Werte;

    b) Software (nur Quellcode) für hybride integrierte Systeme, die das Betriebsverhalten von Systemen verbessern oder deren Navigationsgenauigkeit auf den in Nummer 7A003 spezifizierten Wert erhöhen, indem kontinuierlich Trägheitsnavigationsdaten mit mindestens einer Art der folgenden Navigationsdaten kombiniert werden:

    1. Geschwindigkeitsdaten von Doppler-Radarsystemen,

    2. Referenzdaten von GPS-Systemen (GPS, Global Positioning System) oder 3. Datenbanken mit Geländedaten;

    c) Software (nur Quellcode) für integrierte Luftfahrtelektronik- oder Flugkontrollsysteme, die Sensordaten kombinieren und wissensbasierte Expertensysteme verwenden;

    d) Software (nur Quellcode) für die Entwicklung von 1. digitalen Flugsteuerungssystemen zur Optimierung der Flugbahn,

    2. integrierten Antriebs- und Flugregelsystemen,

    3. Flugregelsystemen mit drahtgebundener ("Fly-by-Wire") oder lichtleitergebundener ("Fly-by-Light") Steuerung,

    4. fehlertoleranten oder selbstrekonfigurierenden, aktiven Flugregelsystemen,

    5. automatischen Luftfahrzeugpeilanlagen,

    6. Luftwertesystemen auf der Basis statischer Oberflächenwerte,

    7. nach dem Rasterverfahren arbeitenden "Head-up-displays" oder dreidimensionalen Anzeigen.

    7D101 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung der von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115, 7B002, 7B003, 7B102 oder 7B103 erfassten Ausrüstungen.

    7D102 Software für die Integration der von Nummer 7A003 oder 7A103 erfassten Ausrüstung (Integrationssoftware).

    7D103 Software, ausschließlich entwickelt für die Modelldarstellung oder Simulation von Steuerungssystemen, die von Nummer 7A117 erfasst werden, oder für deren Integrationsentwurf in von Nummer 9A004 oder 9A104 erfasste Systeme.

    Anmerkung:

    Von Nummer 7D103 erfasste Software bleibt erfasst, wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird.

    7E TECHNOLOGIE 7E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung oder Software die von Nummer 7A, 7B oder 7D erfasst wird.

    7E002 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die von Nummer 7A oder 7B erfasst wird.

    7E003 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Reperatur, Überholung oder Wartung von Ausrüstung, die von den Nummern 7A001 bis 7A004 erfasst wird, ausgenommen Wartungstechnologie, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kalibrierung, dem Entfernen oder dem Auswechseln beschädigter oder nicht mehr instandsetzbarer auswechselbarer Einheiten (LRU) und auswechselbarer Baugruppen (SRA) eines zivilen Luftfahrzeugs gemäß Definition in der Wartung der Instandhaltungsstufe I oder der Wartung der Instandhaltungsstufe II steht (siehe Technische Anmerkungen zu Nummer 7B001).

    7E004 Technologie wie folgt:

    a) Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von 1. automatischen Luftfahrzeugpeilanlagen mit Betriebsfrequenzen grösser als 5 MHz,

    2. Luftwertesystemen ,die ausschließlich auf der Basis statischer Oberflächenwerte arbeiten, d. h., die konventionelle Luftwertesensoren unnötig machen,

    3. nach dem Rasterverfahren arbeitenden "Head-up-displays" oder dreidimensionalen Anzeigen für Luftfahrzeuge,

    4. Trägheitsnavigationssystemen oder Astro-Kreiselkompassen, die von Nummer 7A001 oder 7A002 erfasste Beschleunigungsmesser oder Kreisel enthalten;

    b) Technologie für die Entwicklung von aktiven Flugsteuerungssystemen (einschließlich "Fly-by-Wire" oder "Fly-by-Light") wie folgt:

    1. Konfigurationsentwurf für die Verknüpfung zwischen mehreren mikrölektronischen Datenverarbeitungselementen (Bordcomputern), um eine Echtzeitverarbeitung zur Durchführung der Flugregelung zu erreichen,

    2. Kompensation der Flugregelung hinsichtlich Einbauart der Sensoren und dynamischer Zellenbelastung, d. h. Kompensation von Schwingungen in der Umgebung der Sensoren oder von Veränderungen der Lage der Sensoren zum Flugzeugschwerpunkt,

    3. elektronische Überwachung von Datenredundanz oder Systemredundanz für Fehlererkennung, Fehlerbewertung, Fehlerlokalisierung oder Neukonfiguration,

    Anmerkung:

    Unternummer 7E004b3 erfasst nicht die Technologie zur Entwicklung physikalischer (mechanischer, elektrischer, hydraulischer) Redundanz.

    4. Flugsteuerungen, die während des Fluges eine Neukonfiguration der Widerstandsgrösse des Steuergefühls erlauben, um eine autonome Steuerung von Luftfahrzeugen in Echtzeit zu erreichen,

    5. Integration digitaler Flugregelungs-, Navigations- und Antriebssteuerdaten in ein digitales Flugmanagementsystem zur Optimierung des Flugwegs, ausgenommen Technologie für die Entwicklung von Luftfahrzeug-Fluginstrumentensystemen, die ausschließlich für Navigation und Landeanfluege mit VOR (VHF omnidirectional range = VHF-Drehfunkfeuer), DME (distance measuring equipment = Entfernungsmeßgerät), ILS (instrument landing system = Instrumentenlandesystem) oder MLS (microwave landing system = Mikrowellenlandesystem) integriert wurden,

    6. vollautomatische digitale Flugsteuerungssysteme oder mit mehreren Sensoren ausgerüstete vollautomatische Flugführungssysteme, die wissensgestützte Expertensysteme beinhalten;

    Anmerkung:

    Technologie für FADEC (full authority digital engine control): siehe Unternummer 9E003a10.

    c) Technologie für die Entwicklung von Hubschraubersystemen wie folgt:

    1. mehrachsige "Fly-by-Wire"- oder "Fly-by-Light"-Steuerungen für Hubschrauber, bei denen mindestens zwei der folgenden Funktionen in einem Steuerungselement zusammengefasst sind:

    a) kollektive Steuerung,

    b) zyklische Steuerung,

    c) Giersteuerung,

    2. Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation,

    3. Rotorblätter mit verstellbarer Blattprofilgeometrie, die in Systemen mit individueller Blattansteuerung verwendet werden.

    7E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Verwendung von Ausrüstung oder Software, erfasst von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115 bis 7A117, 7B002, 7B003, 7B102, 7B103 oder 7D101 bis 7D103.

    7E102 Technologie zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP) und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe Quellen für die Verwendung in den von Nummer 9A004 oder 9A104 erfassten Systemen, wie folgt:

    a) Entwurfstechnologie für Abschirmungsvorrichtungen;

    b) Entwurfstechnologie für die Auslegung von gehärteten elektrischen Schaltkreisen und gehärteten Bauteilen;

    c) Entwurfstechnologie für die Ermittlung von Härtungskriterien für die Unternummer a) oder b).

    7E104 Technologie für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung.

    KATEGORIE 8

    MEERES- UND SCHIFFSTECHNIK 8A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 8A001 Tauchfahrzeuge oder Überwasserfahrzeuge wie folgt:

    Anmerkung zu Nummer 8A001:

    Wegen der Erfassung von Ausrüstung für Tauchfahrzeuge siehe Kategorie 5, Teil 2 - Informationssicherung für verschlüsselte Nachrichtengeräte,

    Kategorie 6 für Sensoren,

    Kategorien 7 und 8 für Navigationsausrüstung,

    Nummer 8A für Unterwasserausrüstung.

    a) bemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für Betriebstauchtiefen grösser als 1 000 m;

    b) bemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einem der folgenden Merkmale:

    1. konstruiert für autonomen Betrieb und mit einer Hubkraft von a) grösser/gleich 10 % ihres Gewichts in Luft und b) grösser/gleich 15 kN,

    2. konstruiert für den Betrieb in Wassertiefen grösser als 1 000 m oder 3. mit allen der folgenden Merkmale:

    a) konstruiert für eine Besatzung grösser/gleich vier Personen,

    b) konstruiert für autonomen Betrieb grösser/gleich 10 Stunden,

    c) Reichweite grösser/gleich 25 Nautische Meilen und d) Länge kleiner/gleich 21 m;

    c) unbemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für den Einsatz in Tiefen grösser als 1 000 m, mit einem der folgenden Merkmale:

    1. konstruiert zur Bewegung mit eigenem Antrieb unter Nutzung von Antriebsmotoren oder Strahlrudern (thrusters), die von Unternummer 8A002a2 erfasst werden, oder 2. mit einer Datenübertragung über Lichtwellenleiter;

    d) unbemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einem der folgenden Merkmale:

    1. konstruiert zur Ermittlung des Kurses relativ zu einem beliebigen geographischen Bezugspunkt ohne Echtzeitunterstützung durch eine Bedienperson,

    2. mit einer akustischen Daten- oder Steuerübertragung oder 3.mit einem Lichtwellenleiter-Daten- oder Steuerungsübertragungskabel länger als 1 000 m;

    e) Hochseebergungssysteme mit einer Hubkraft grösser als 5 MN zur Bergung von Objekten aus Tiefen grösser als 250 m und mit einer der folgenden Ausrüstungen:

    1. dynamische Positionierungssysteme, die es dem Fahrzeug ermöglichen, eine Position innerhalb von 20 m von einem Punkt zu halten, der vom Navigationssystem vorgegeben wird, oder 2. Systeme für die Meeresbodennavigation und für die Integration von Navigationsdaten für Tiefen grösser als 1 000 m mit einer Positionierungsgenauigkeit bis 10 m Abstand von einem vorgegebenen Punkt;

    f) Oberflächeneffektfahrzeuge (vollständig mit Schürzen ausgerüstete Fahrzeuge) mit einer konzipierten Hoechstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 30 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 1,25 m (Seegang 3), mit einem Luftkissendruck grösser als 3 830 Pa und einem Verdrängungsverhältnis des leeren zum vollbeladenen Schiff kleiner als 0,7;

    g) Oberflächeneffektfahrzeuge (mit festen Seitenwänden) mit einer konzipierten Hoechstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 40 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5);

    h) Tragfluegelboote mit automatisch gesteuerten aktiven Tragfluegelsystemen mit einer konzipierten Hoechstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser/gleich 40 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5);

    i) SWATH-(Small Waterplane Area Twin-Hull)-Schiffe (Fahrzeuge mit kleiner Wasserlinienfläche) mit 1. Verdrängung, voll beladen, grösser als 500 t mit einer konzipierten Hoechstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 35 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5) oder 2. Verdrängung, voll beladen, grösser als 1 500 t mit einer konzipierten Hoechstgeschwindigkeit, voll beladen, grösser als 25 Knoten bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 4 m (Seegang 6).

    Technische Anmerkung:

    Ein SWATH-Schiff ist durch folgende Formel definiert:

    Wasserlinienfläche bei einem konzipierten Tiefgang kleiner als 2x (verdrängtes Volumen bei einem konzipierten Tiefgang) 2/3.

    8A002 Systeme oder Ausrüstung wie folgt:

    Anmerkung:

    Unterwasserkommunikationssysteme: siehe Kategorie 5, Teil 1 - Telekommunikation a) Systeme oder Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge, die für den Einsatz in Tiefen grösser als 1 000 m konstruiert sind, wie folgt:

    1. Druckgehäuse oder Druckkörper mit einem maximalen Innendurchmesser der Kammer grösser als 1,5 m,

    2. Gleichstrom-Antriebsmotoren oder -Strahlruder,

    3. Versorgungskabel und Steckverbinder hierfür, die mit Lichtwellenleitern und Verstärkungselementen aus synthetischem Material ausgerüstet sind;

    b) Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung, für von Nummer 8A001 erfasste Tauchfahrzeuge, die Navigationsdaten verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um 1. es dem Fahrzeug zu ermöglichen, sich innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu bewegen,

    2. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m von einem vorher bestimmten Punkt in der Wassersäule zu halten oder 3. die Position des Fahrzeugs innerhalb eines Abstands von 10 m zu halten, während es einem Kabel auf oder unter dem Meeresboden folgt;

    c) Schiffskörper-Durchführungen oder Steckverbinder für Lichtwellenleiter;

    d) Unterwasser-Beobachtungssysteme wie folgt:

    1. a) Fernsehsysteme (die Kamera, Beleuchtung, Bildschirm und Signalübertragungseinrichtungen enthalten) mit einer Grenzauflösung von mehr als 500 Linien, gemessen in Luft, und besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug oder b) Unterwasser-Fernsehkameras mit einer Grenzauflösung von mehr als 700 Linien, gemessen in Luft,

    Technische Anmerkung:

    Grenzauflösung bedeutet beim Fernsehen ein Maß für die horizontale Auflösung, die normalerweise ausgedrückt wird als die maximale Anzahl von Linien pro Bildhöhe, die auf einem Testbild unterschieden werden können nach IEEE-Standard 208/1960 oder einer vergleichbaren Norm.

    2. Systeme, besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug, die Verfahren verwenden, welche die Rückstreuungseffekte auf ein Minimum reduzieren, einschließlich Beleuchtungseinrichtungen mit Entfernungsgattern (range-gated illuminators) oder Lasersystemen,

    3. restlichtverstärkende Fernsehkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, die a) von Unternummer 6A002a2a erfasste Bildverstärkerröhren (image intensifier tubes) und b) mehr als 150 000 aktive Bildpunkte pro Halbleitersensoranordnung enthalten;

    e) fotografische Stehbildkameras, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, mit Filmbreiten grösser/gleich 35 mm und mindestens einem der folgenden Merkmale:

    1. Markieren des Films mit Daten, die von einer Datenquelle ausserhalb der Kamera geliefert werden,

    2. Autofokus oder ferngesteuerter Fokus, besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz,

    3. automatische Angleichung der Brennweite,

    4. automatische Kompensationssteuerung, besonders konstruiert für den Einsatz von Unterwasserkameragehäusen in Tiefen grösser als 1 000 m;

    f) elektronische Abbildungssysteme, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz, die mehr als 50 belichtete Aufnahmen digital speichern können;

    g) Beleuchtungssysteme wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz:

    1. Stroboskopleuchten mit einer Lichtausgangsenergie grösser als 300 J pro Blitz,

    2. Argon-Bogenlampen-Systeme, besonders konstruiert für den Einsatz in mehr als 1 000 m Wassertiefe;

    h) Roboter, besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen, speicherprogrammierbaren Computer gesteuert werden, mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Systeme, die den Roboter mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeuebte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeuebte Drehmoment, die Entfernung von einem externen Objekt oder den Tastsinn zwischen dem Roboter und einem externen Objekt messen, oder 2. fähig zur Ausübung einer Kraft grösser/gleich 250 N oder eines Drehmoments grösser/gleich 250 Nm und mit Bauteilen versehen, die Legierungen auf Titanbasis oder Verbundwerkstoffe aus faser- und fadenförmigen Materialien enthalten;

    i) ferngesteuerte Gelenkmanipulatoren, besonders konstruiert oder geändert für den Einsatz mit Tauchfahrzeugen, mit einem der folgenden Merkmale:

    1. Systeme, die den Manipulator mit Informationen von Sensoren steuern, welche die auf ein externes Objekt ausgeuebte Kraft oder das auf ein solches Objekt ausgeuebte Drehmoment oder den Tastsinn zwischen dem Manipulator und einem externen Objekt messen, oder 2. Steuerung durch proportionale Master-Slave-Verfahren oder durch einen anwendungsspezifischen, speicherbaren Computer und mit grösser/gleich 5 Freiheitsgraden der Bewegung;

    Anmerkung:

    Bei der Bestimmung der Anzahl der Freiheitsgrade werden nur Funktionen mit Proportionalsteuerung gezählt, die Stellungsrückkoppelung oder einen anwendungsspezifischen, speicherprogrammierbaren Computer verwenden.

    j) aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen wie folgt, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz:

    1. Brayton-, Stirling- oder Rankine-Prozeß-Motoren als aussenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    a) chemische Reinigungs- oder Absorber-Systeme, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem zurückgeführten Motorenabgas,

    b) Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,

    c) Einrichtungen oder Gehäuse, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderes Befestigungszubehör zur Schockdämpfung oder d) Systeme, besonders konstruiert 1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,

    2. zum Speichern von Reaktionsstoffen und 3. zum Entladen der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/gleich 100 kPa,

    2. Diesel-Motoren als aussenluftunabhängige Anlagen mit allen folgenden Merkmalen:

    a) chemische Reinigungs- oder Absorber-Subsysteme, besonders konstruiert zur Beseitigung von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Partikeln aus dem umgelaufenen Motorenabgas,

    b) Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung von monoatomarem Gas,

    c) Einrichtungen oder Gehäuse, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderes Befestigungszubehör zur Schockdämpfung undd) besonders konstruierte Abgassysteme, die Verbrennungsprodukte nicht kontinuierlich auslassen,

    3. Brennstoffzellen zur aussenluftunabhängigen Energieerzeugung mit einer Leistung grösser als 2 kW, mit einem der folgenden Merkmale:

    a) Einrichtungen oder Gehäuse, besonders konstruiert zur Unterwasser-Geräuschminderung von Frequenzen kleiner als 10 kHz, oder besonderes Befestigungszubehör zur Schockdämpfung oder b) Systeme, besonders konstruiert 1. zur Verdichtung von Reaktionsstoffen oder zur Reformierung von Brennstoff,

    2. zum Speichern von Reaktionsstoffen und 3. zum Entladen der Reaktionsstoffe gegen einen Druck grösser/gleich 100 kPa;

    k) flexible Schürzen, Abdichtungen und Schürzenfinger wie folgt:

    1. konstruiert für Luftkissendrücke grösser/gleich 3 830 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 1,25 m (Seegang 3) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (Fahrzeugvarianten, die voll mit Schürzen ausgerüstet sind), die von Unternummer 8A001f erfasst werden,

    2. konstruiert für Luftkissendrücke grösser/gleich 6 224 Pa, für den Einsatz bei signifikanten Wellenhöhen grösser/gleich 3,25 m (Seegang 5) und besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (mit festen Seitenwänden), die von Unternummer 8A001g erfasste werden;

    l) Hubgebläse mit einer Leistung grösser als 400 kW, besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge, die von Unternummer 8A001f oder 8A001g erfasst werden;

    m) vollgetauchte, unterkavitierende oder superkavitierende Tragfluegel, besonders konstruiert für Boote, die von Unternummer 8A001h erfasst werden;

    n) aktive Systeme, besonders konstruiert oder geändert für die automatische Steuerung der Stabilität von Fahrzeugen, die von Unternummer 8A001f, g, h oder i erfasst werden;

    o) 1. Wasserschraubenpropeller oder Leistungsübertragungssysteme wie folgt, besonders konstruiert für Oberflächeneffektfahrzeuge (sowohl mit Schürzen als auch mit Seitenwänden), Tragfluegelboote oder SWATH-(Small Waterplane Area Twin-Hull)-Schiffe, die von Unternummer 8A001f, g, h oder i erfasst werden:

    a) superkavitierende, superbelüftete, teilgetauchte oder die Oberfläche durchstossende Propeller mit einer Leistung grösser als 7,5 MW,

    b) gegenläufige Propellersysteme mit einer Leistung grösser als 15 MW,

    c) Systeme mit Anwendung von Pre-Swirl- oder Post-Swirl-Techniken zur Glättung der Propelleranströmung,

    d) Hochleistungsuntersetzungsgetriebe in Leichtbauweise (K-Faktor grösser als 300),

    e) Leistungsübertragungs-Wellensysteme für Übertragungsleistungen von mehr als 1 MW, die Bestandteile aus Verbundwerkstoff enthalten,

    2. Wasserschraubenpropeller, Energieerzeugungs- oder -übertragungssysteme für Schiffe wie folgt:

    a) Verstellpropeller und Nabenbaugruppen mit einer Leistung grösser als 30 MW,

    b) innenfluessigkeitsgekühlte elektrische Antriebsmaschinen mit einer Ausgangsleistung grösser als 2,5 MW,

    c) elektrische Antriebsmaschinen mit Supraleitung oder Permanentmagneten mit einer Leistung grösser als 0,1 MW,

    d) Leistungsübertragungs-Wellensysteme mit einer Übertragungsleistung grösser als 2 MW, die Bestandteile aus Verbundwerkstoff enthalten,

    e) belüftete oder basisbelüftete Propellersysteme mit einer Leistung grösser als 2,5 MW,

    3. Geräuschminderungssysteme für den Einsatz auf Schiffen grösser/gleich 1 000 Tonnen Wasserverdrängung wie folgt:

    a) Geräuschminderungssysteme, die bei Frequenzen kleiner als 500 Hz dämpfend wirken und aus zusammengesetzten, schalldämpfenden Halterungen für die akustische Isolation von Dieselmotoren, Dieselgeneratorsets, Gasturbinen, Gasturbinen-Generatorsets, Antriebsmotoren oder Antriebsuntersetzungsgetrieben bestehen, besonders konstruiert für die Isolierung gegen Schall oder Vibration, mit einer Zwischenmasse grösser als 30 % der Masse der Ausrüstung, die darauf montiert werden soll,

    b) aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme oder Magnetlager, besonders konstruiert für Leistungsübertragungssysteme, die elektronische Steuerungen enthalten, welche aktiv die Vibration der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungsstelle verringern können;

    p) Wasserstrahlantriebssysteme mit einer Leistung grösser als 2,5 MW, die divergierende Düsen und strömungsbeeinflussende Leitschaufeln ausnutzen, um die Antriebswirkung zu verstärken oder die durch den Antrieb erzeugten, unter Wasser ausgestrahlten Geräusche zu vermindern.

    8B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 8B001 Wasserumlauftanks (water tunnels) mit einem Hintergrundgeräuschpegel kleiner als 100 dB (bezogen auf 1 Mikropascal bei der Bandbreite von 1 Hz) im Frequenzbereich von 0 bis 500 Hz, konstruiert für die Messung akustischer Felder, die durch die Wasserströmung um Modelle von Antriebssystemen erzeugt werden.

    8C WERKSTOFFE UND MATERIALIEN 8C001 Syntaktischer Schaum für den Einsatz unter Wasser wie folgt:

    1. konstruiert für Wassertiefen grösser als 1 000 m und 2. mit einer Dichte kleiner als 561 kg/m3.

    Technische Anmerkung:

    Syntaktischer Schaum besteht aus Hohlkugeln aus Kunststoff oder Glas, die in eine Harzmatrix eingebettet sind.

    8D DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 8D001 Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der von Nummer 8A, 8B oder 8C erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe.

    8D002 Spezifische Software, besonders entwickelt oder geändert für die Entwicklung, Herstellung, Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser.

    8E TECHNOLOGIE 8E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 8A, 8B oder 8C erfasst werden.

    8E002 Technologie wie folgt:

    a) Technologie für die Entwicklung, Herstellung, Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser;

    b) Technologie für die Überholung oder Wiederaufarbeitung von Ausrüstung, die von Nummer 8A001, Unternummer 8A002b, j, o oder p erfasst wird.

    KATEGORIE 9

    ANTRIEBSSYSTEME, RAUMFAHRZEUGE UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG 9A AUSRÜSTUNG, BAUGRUPPEN UND BESTANDTEILE 9A001 Gasturbinenflugtriebwerke, die von Unternummer 9E003a erfasste Technologien enthalten, wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A101 a) nicht zugelassen für die spezifischen Zivilluftfahrzeuge, für die sie bestimmt sind;

    b) zur zivilen Verwendung von keiner Zivilluftfahrtbehörde zugelassen;

    c) entwickelt für Reisegeschwindigkeiten grösser als Mach 1,2 für mehr als 30 Minuten.

    9A002 Schiffsgasturbinen mit einer ISO-Standardnennleistung bei Dauerbetrieb grösser/gleich 24 245 kW und einem spezifischen Kraftstoffverbrauch kleiner als 0,219 kg/kWh in jedem Punkt des Leistungsbereichs von 35 % bis 100 % sowie besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Der Begriff "Schiffsgasturbinen' schließt diejenigen Industriegasturbinen oder aus Flugtriebwerken abgeleiteten Gasturbinen ein, die für den Schiffsantrieb oder die Stromerzeugung an Bord angepasst wurden.

    9A003 Besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile, die von Unternummer 9E003a erfasste Technologien enthalten, für folgende Gasturbinenantriebssysteme:

    a) erfasst von Nummer 9A001 oder b) deren entwicklungs- oder fertigungsmässige Herkunft dem Hersteller unbekannt ist.

    Anmerkung:

    Nummer 9A003 erfasst keine Mehrfachdombrennkammern (multiple domed combustors), die mit einer mittleren Brennkammeraustrittstemperatur von höchstens 1 813 K (1 540 °C) betrieben werden.

    9A004 Trägerraketen (für Raumfahrzeuge) oder Raumfahrzeuge (ohne ihre Nutzlast).

    Anmerkung:

    Der Erfassungsstatus von Erzeugnissen, die in den Nutzlasten von Raumfahrzeugen enthalten sind: siehe die zutreffenden Kategorien von Teil I C.

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A104.

    9A005 Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die von Nummer 9A006 erfasste Systeme oder Bestandteile enthalten.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A105 und 9A119.

    9A006 Systeme oder Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A106 und 9A108.

    a) Kryogenkühler, Leichtbau-Dewar-Gefässe, kryogene Wärmeleitrohre oder kryogene Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung in Trägerraketen, die Verluste an kryogener Flüssigkeit auf weniger als 30 % pro Jahr beschränken können;

    b) kryogene Behälter oder Tiefkühlsysteme mit geschlossenem Kreislauf, die Temperaturen kleiner/gleich 100 K ( 173 °C) aufrechterhalten können, für Luftfahrzeuge mit Dauerfluggeschwindigkeiten grösser als Mach 3, Trägerraketen oder Raumfahrzeuge;

    c) Lager- oder Umfuellsysteme für pastenförmigen Wasserstoff (slush hydrogen);

    d) Hochdruckturbopumpen (über 17,5 MPa), Pumpenbestandteile oder zugehörige Gaserzeuger- oder Antriebssysteme der Entspannungsturbine;

    e) Hochdruckbrennkammern (über 10,6 MP a) = und zugehörige Düsen;

    f) Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten.

    9A007 Feststoffraketenantriebssysteme mit mindestens einem der folgenden Merkmale:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A119.

    a) 1. Gesamtimpuls grösser als 1,1 MNs oder 2. massenspezifischer Impuls grösser/gleich 2,4 kNs/kg bei auf atmosphärische Bedingungen in Meereshöhe entspannter Düsenströmung für einen auf 7 MPa korrigierten Brennkammerdruck,

    b) 1. mit Stufenmassenanteilen grösser als 88 % und 2. Festtreibstoffanteil grösser als 86 %,

    c) mit mindestens einem der von Nummer 9A008 erfassten Bestandteile oder d) Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die eine direkt mit dem Motor verklebte Konstruktion verwenden, um eine feste mechanische Verbindung oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten.

    9A008 Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A108.

    a) Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die Zwischenlager (liner) verwenden, um eine feste mechanische Verbindung oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten;

    b) Motorgehäuse aus fasergewickeltem Verbundwerkstoff mit einem Durchmesser grösser als 0,61 m oder einem strukturellem Wirkungsgrad (PV/W) grösser als 25 km;

    Technische Anmerkung:

    Der strukturelle Wirkungsgrad (PV/W) ist gleich dem Berstdruck (P) mal dem Behältervolumen (V) geteilt durch das Gesamtgewicht (W) des Druckbehälters.

    c) Schubdüsen für den Schubbereich grösser als 45 kN oder mit Düsenhalserosionsraten kleiner als 0,075 mm/s;

    d) Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, die folgendes ausführen können:

    1. Bewegungen in alle Richtungen von mehr als ± 5°,

    2. Winkelgeschwindigkeiten grösser/gleich 20°/s oder 3. Winkelbeschleunigungen grösser/gleich 40°/s2.

    Technische Anmerkung:

    Eine feste mechanische Verbindung im Sinne der Unternummern 9A007d und 9A008a weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf.

    9A009 Hybridraketenantriebssysteme mit Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A109 und 9A119.

    a) einem Gesamtimpuls grösser als 1,1 MNs oder b) einem Schub grösser als 220 kN bei Entspannung gegen Vakuum.

    9A010 Besonders konstruierte Bestandteile oder Strukturen für Trägerrakten oder Trägerraketenantriebssysteme, die aus von Nummer 1C007 oder 1C010 erfassten Verbundwerkstoffen mit Metall-Matrix, aus organischen Verbundwerkstoffen, aus Werkstoffen mit keramischer Matrix oder aus intermetallisch verstärkten Werkstoffen hergestellt sind.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 1A002 und 9A110.

    9A011 Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung und Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A111 und 9A118.

    9A101 Kleine, treibstoffeffiziente Turbojet- und Turbofan-Triebwerke (einschließlich Turbo-Compound-Triebwerken) mit geringem Gewicht, soweit nicht erfasst von Nummer 9A001, und geeignet für Flugkörper wie folgt:

    a) Triebwerke mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Maximalschub grösser 1 000 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), ausser zivil zugelassene Triebwerke mit einem Maximalschub von grösser 8 890 N (erreicht in nicht eingebautem Zustand), und 2. spezifischer Treibstoffverbrauch kleiner/gleich 0,13 kg/N/h (Meereshöhe und Standardbedingungen), oder b) Triebwerke, konstruiert oder geändert für Flugkörper.

    9A104 Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für eine Reichweite von mindestens 300 km.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A004.

    9A105 Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A119.

    a) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, geeignet für Flugkörper, mit einem Gesamtimpuls grösser/gleich 1,1 MNs;

    b)Flüssigkeitsraketentriebwerke, geeignet für Flugkörper mit einer Reichweite von grösser/gleich 300 km (unabhängig von ihrer Nutzlast), die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A015a erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls von grösser/gleich 0,841 MNs.

    9A106 Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, geeignet für Flugkörper, wie folgt, ausschließlich entwickelt für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:

    a) Auskleidungen für Brennkammern;

    b) Raketendüsen;

    c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme;

    Technische Anmerkung:

    Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:

    1. flexible Düse,

    2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,

    3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,

    4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder 5. Verwendung von Schubklappen.

    d) Regelungssysteme für Flüssig- oder Suspensionstreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen von mehr als 10 g (*) RMS zwischen 20 Hz und 2 000 Hz sowie ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Unternummer 9A106d erfasst nur Ventile und Pumpen, die folgende Merkmale aufweisen:

    a) Servoventile, konstruiert für einen Durchfluß grösser/gleich 24 l/min bei einem absoluten Druck grösser/gleich 7 MPa und einer Stellzeit kleiner als 100 ms,

    b) Pumpen für Flüssigtreibstoff mit einer Drehzahl grösser/gleich 8 000 U/min oder einem Pumpendruck grösser/gleich 7 MPa.

    9A107 Feststoffraketentriebwerke, geeignet für Flugkörper mit einer Reichweite von grösser/gleich 300 km, soweit nicht von Nummer 9A007 erfasst, mit einem Gesamtimpuls von grösser/gleich 0,841 MNs.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A119.

    9A108 Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für Flugkörper, wie folgt, ausschließlich konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:

    a) Raketenmotorgehäuse, deren Innenbeschichtung und Isolierung;

    b) Raketendüsen;

    c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme.

    Technische Anmerkung:

    Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:

    1. flexible Düse,

    2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung,

    3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse,

    4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder 5. Verwendung von Schubklappen.

    9A109 Hybridraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A009 erfasst werden, geeignet für Flugkörper, sowie ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9A119.

    9A110 Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden, ausschließlich konstruiert für die Verwendung in Systemen, erfasst von Nummer 9A004 oder 9A104, oder in Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106 bis 9A108, 9A116 oder 9A119, und harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms hierfür, hergestellt aus organischer Matrix oder Metallmatrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit grösser als 7,62 × 104 m und einem spezifischen Modul grösser als 3,18 × 106 m.

    Anmerkung:

    Diese Nummer erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Übergangstemperatur in den glasartigen Zustand (Tg) von 418 K (145 °C) erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder nationalen Äquivalenzstandards).

    Ergänzende Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 1A002.

    9A111 Pulsostrahltriebwerke, geeignet für Flugkörper, und ausschließlich konstruierte Bestandteile hierfür.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummern 9A011 und 9A118.

    9A115 Startausrüstung, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 oder 9A104 erfasste Systeme wie folgt:

    a) Geräte und Vorrichtungen für die Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start;

    b) Fahrzeuge für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start.

    9A116 Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für Flugkörper, sowie dafür entwickelte oder abgeänderte Ausrüstung wie folgt:

    a) Wiedereintrittsfahrzeuge;

    b) Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder wärmeableitendem Material;

    c) Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit höher Wärmekapazität;

    d) elektronische Ausrüstung, ausschließlich konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge.

    9A117 Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für Flugkörper.

    9A118 Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für Triebwerke, geeignet für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Flugkörper.

    9A119 Einzelne Raketenstufen, geeignet für Flugkörper, die nicht von Nummer 9A005, 9A007, 9A009, Unternummer 9A105a, Nummer 9A017 oder 9A109 erfasst werden.

    9B PRÜF-, TEST- UND HERSTELLUNGSEINRICHTUNGEN 9B001 Besonders entwickelte Ausrüstung, Werkzeuge oder Vorrichtungen wie folgt für die Herstellung oder Vermessung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings):

    a) automatisierte Ausrüstung, die nichtmechanische Verfahren zur Messung von Schaufelblattwandstärken verwendet;

    b) Werkzeuge, Vorrichtungen oder Meßgeräte für die von Unternummer 9E003c erfassten Laser-, Wasserstrahl- oder elektrochemischen/funkenerosiven Verfahren zum Bohren von Löchern;

    c) Ausrüstung zum Gießen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung;

    d) Keramikkerne oder -schalen;

    e) Herstellungsausrüstung oder -werkzeuge für Keramikkerne;

    f) Ausrüstung zum Auslaugen von Keramikkernen;

    g) Ausrüstung zum Herstellen von Wachsmodellen für Keramikschalen;

    h) Ausrüstung zum Ausbrennen oder Backen von Keramikschalen.

    9B002 On-line(Echtzeit-)-Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder Ausrüstung für die automatische Datenerfassung und -verarbeitung, besonders konstruiert für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die von Unternummer 9E003a erfasste Technologien enthalten.

    9B003 Besonders konstruierte Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung von Gasturbinenbürstendichtungen, die für Schaufelspitzengeschwindigkeiten über 335 m/s ausgelegt sind, sowie besonders konstruierte Teile oder besonders konstruiertes Zubehör hierfür.

    9B004 Werkzeuge, Matrizen oder Vorrichtungen für das Festkörperverbinden (solid state joining) von Gasturbinenbauteilen aus Superlegierungen oder Titan.

    9B005 On-line(Echtzeit-)-Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an folgenden Windkanälen oder Einrichtungen:

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9B105.

    a) Windkanäle für Geschwindigkeiten grösser/gleich Mach 1,2, ausgenommen besonders für Unterrichtszwecke konstruierte Kanäle mit einer Abmessung des Meßquerschnitts (quer gemessen) kleiner als 250 mm;

    Technische Anmerkung:

    Unter Abmessung des Meßquerschnitts werden der Durchmesser des Kreises, die Seitenlänge des Quadrats oder die längste Seite des Rechtecks an der grössten Ausdehnung des Meßquerschnitts verstanden.

    b) Einrichtungen zur Simulierung von Strömungsverhältnissen bei Geschwindigkeiten grösser als Mach 5, einschließlich Lichtbogenwindkanälen, Plasmalichtbogenkanälen, Stoßwellenrohren, Stoßwellenkanälen, Gaskanälen und Leichtgaskanonen;

    c) Windkanäle oder Einrichtungen, ausgenommen solche mit zweidimensionalen Querschnitten, mit denen Strömungsverhältnisse mit einer Reynoldszahl grösser als 25 × 106 simuliert werden können.

    9B006 Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel grösser/gleich 160 dB (bezogen auf 20 Mikropascal) mit einem Nennausgang grösser/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur grösser als 1 273 K (1 000 °C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Meßwertgeber, Dehnungsmeßstreifen, Beschleunigungsmesser, Thermölemente oder Quarzheizelemente hierfür.

    9B007 Besonders konstruierte Ausrüstung zur Prüfung der Integrität von Raketenmotoren mit Hilfe anderer zerstörungsfreier Prüfverfahren (ZfP) als planares Röntgen oder grundlegende physikalische oder chemische Analysen.

    Anmerkung:

    Röntgenausrüstung siehe Unternummer 3A001e5.

    9B008 Besonders konstruierte Meßwertgeber für die direkte Messung der Wandreibung von Prüfströmungen mit einer Staupunkttemperatur grösser als 833 K (560 °C).

    9B009 Werkzeuge, besonders konstruiert für die Fertigung von pulvermetallurgischen Turbinenrotorkomponenten, die bei einem Spannungsniveau grösser/gleich 60 % der Zugfestigkeit und Metalltemperaturen grösser/gleich 873 K (600 °C) betrieben werden können.

    9B105 Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten grösser/gleich Mach 0,9, geeignet für Flugkörper und deren Subsysteme.

    Anmerkung:

    Siehe auch Nummer 9B005.

    9B106 Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt:

    a) Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:

    1. Vibrationsumgebungen grösser/gleich g 10 (*) RMS zwischen 20 Hz und 2 000 Hz und bei Übertragungskräften grösser/gleich 5 kN und 2. Höhe grösser/gleich 15 000 m oder 3. Temperaturbereich von 223 K ( 50 °C) bis 398 K (+125 °C) oder grösser;

    b) schalltote Räume für die Simulation folgender Flugbedingungen:

    1. akustische Umgebungsbedingungen mit einem Gesamtschalldruckpegel grösser/gleich 140 dB (bezogen auf 20 ì Pa) oder mit einer Nennausgangsleistung grösser/gleich 4 kW und 2. Höhe grösser/gleich 15 000 m oder 3. Temperaturbereich von 223 K (-50 °C) bis 398 K (+125 °C) oder grösser.

    9B115 Ausschließlich konstruierte Herstellungsausrüstung für die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108, 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.

    9B116 Ausschließlich konstruierte Herstellungsanlagen für die von Nummer 9A004 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A104, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108, 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.

    9B117 Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einem der folgenden Merkmale:

    a) ausgelegt für einen Schub grösser als 90 kN oder b) gleichzeitige Messung der drei Schubkomponenten.

    9C DATENVERARBEITUNGSPROGRAMME (SOFTWARE) 9D001 Software, die für die Entwicklung von Ausrüstung oder Technologie nötig ist, die von Nummer 9A, 9B oder 9E003 erfasst wird.

    9D002 Software, die für die Herstellung von Ausrüstung nötig ist, die von Nummer 9A oder 9B erfasst wird.

    9D003 Software, die für die Verwendung von volldigitalen elektronischen Reglern (FADEC = Full Authority Digital Electronic Engine Control) für Antriebssysteme nötig ist, die von Nummer 9A erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von Nummer 9B erfasst wird, wie folgt:

    a) Software in digitalen elektronischen Reglern für Antriebssysteme, Luft- und Raumfahrtprüfeinrichtungen oder Prüfeinrichtungen für luftatmende Flugtriebwerke;

    b) fehlertolerante Software, die in FADEC-Systemen für Antriebssysteme und zugehörige Prüfeinrichtungen verwendet wird.

    9D004 Software wie folgt:

    a) Software, die nicht von Nummer 2D101 erfasst wird, besonders entwickelt für Vibrationsprüfausrüstung mit digitalen Echtzeitsteuerungen und individuellen Erregern (Druckerzeugern) mit einer maximalen Übertragungskraft grösser als 100 kN;

    b) Software für zwei- oder dreidimensionale viskose Strömung, die für die gezielte Modellierung der Triebwerkströmung nötig und mit Windkanal- oder Flugprüfdaten validiert ist;

    c) Software, die für die Entwicklung oder Herstellung von volldigitalen elektronischen Echtzeitprüfeinrichtungen für Triebwerke oder Bestandteile nötig ist, die von Unternummer 9A erfasst werden;

    d) Software für die Prüfung von Gasturbinenflugtriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die besonders entwickelt ist, Daten in Echtzeit zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren mit während des Prüfvorgangs selbsttätiger Regelung einschließlich dynamischer Einstellungen an Prüflingen oder Prüfbedingungen;

    e) Software, besonders entwickelt für die Steuerung des Vorgangs beim Gießen mit gerichteter Erstarrung und mit monokristalliner Erstarrung;

    f) Software in der Form von Quellcode, Zielcode oder Maschinencode, die für die Verwendung aktiver Ausgleichssysteme für die Spaltregelung von Laufschaufelspitzen nötig ist.

    Anmerkung:

    Unternummer 9D004f erfasst keine Software, die in nichterfasster Ausrüstung integriert oder für Wartungstätigkeiten nötig ist, die mit der Kalibrierung, Instandsetzung oder Aktualisierung des aktiven Spaltregelungssystems verbunden sind.

    9D101 Software, ausschließlich entwickelt für die Verwendung von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106, 9B116 oder 9B117.

    9D103 Software, ausschließlich entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Entwurfsintegration von Systemen, erfasst von Nummer 9A004 oder 9A104, oder von Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106 bis 9A108, 9A116 oder 9A119.

    Anmerkung:

    Die von Nummer 9D103 erfasste Software bleibt erfasst, wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird.

    9E TECHNOLOGIE 9E001 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technolgieanmerkung für die Entwicklung von Ausrüstung oder Software, die von Unternummer 9A001c, Nummer 9A004 bis 9A011, 9B oder 9D erfasst wird.

    9E002 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologieanmerkung für die Herstellung von Ausrüstung, die von Unternummer 9A001c, Nummer 9A004 bis 9A011 oder 9B erfasst wird.

    Anmerkung:

    1. Von Nummer 9E erfasste Entwicklungs- oder Herstellungstechnologie für Gasturbinentriebwerke bleibt erfasst, wenn sie als Verwendungstechnologie für Instandsetzung, Modernisierung und Überholung verwendet wird. Von der Erfassung ausgenommen sind: technische Daten, Zeichnungen oder Dokumentation für Wartungstätigkeiten, die unmittelbar mit der Kalibrierung, dem Ausbau oder Austausch von beschädigten oder nichtbetriebsfähigen, am Einsatzstützpunkt ersetzbaren Teilen (LRU's) verbunden sind, einschließlich des Austausches ganzer Triebwerke oder Triebwerkmodule.

    2. Technolgie für die Instandsetzung von erfassten Strukturen, Laminaten oder Werkstoffen: siehe Unternummer 1E002f.

    9E002 Technologie wie folgt:

    a) Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung folgender Gasturbinentriebwerkbestandteile oder -systeme:

    1. gerrichtet erstarrte Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds) für Gastemperaturen im Schaufelkanal grösser als 1 593 K (1 320 °C),

    2. Einkristallaufschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds),

    3. Mehrfachdombrennkammern mit einer mittleren Brenneraustrittstemperatur grösser als 1 643 K (1 370 °C) oder Brennkammern mit thermisch entkoppelten Flammrohren (combustion liner), nichtmetallischen Flammrohren oder nichtmetallischen Ummantelungen,

    4. aus organischen Verbundwerkstoffen gefertigte Bestandteile für Betriebstemperaturen grösser als 588 K (315 °C) oder Bestandteile aus Verbundwerkstoffen mit Metall-Matrix, Werkstoffen mit Keramik-Matrix und intermetallischen oder intermetallisch verstärkten Werkstoffen, die von Nummer 1A002 oder 1C007 erfasst werden,

    5. ungekühlte Turbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln, Deckbänder (tip shrouds) oder andere Bestandteile, die für den Betrieb bei Gastemperaturen im Schaufelkanal grösser/gleich 1 323 K (1 050 °C) ausgelegt sind,

    6. gekühlte Turbinenschaufeln, -leitschaufeln oder Deckbänder (tip shrouds), andere als die in den Unternummern 9E003a1 und 2 beschriebenen, die Gastemperaturen im Schaufelkanal grösser/gleich 1 643 K (1 370 °C) ausgesetzt sind,

    7. durch Fügen im festen Zustand (solid state joining) verbundene Schaufelblatt/Scheiben-Kombinationen,

    8. Gasturbinentriebwerksbestandteile, bei denen von Unternummer 2E003b erfasste Diffusionsschweisstechnologie verwendet wird,

    9. schadenstolerante rotierende Bestandteile von Gasturbinentriebwerken, bei denen von Unternummer 1C002b erfasste pulvermetallurgische Werkstoffe verwendet werden,

    10. FADEC (Full Authority Digital Electronic Engine Control) für Gasturbinentriebwerke und Kombinationsantriebe sowie zugehörige Diagnosebauteile, Sensoren und besonders entwickelte Bestandteile,

    11. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme für a) Gasgeneratorturbinen,

    b) Fan's oder Arbeitsturbinen,

    c) Schubdüsen,

    Anmerkungen:

    1. Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie und zugehörige Regelsysteme schließen Eintrittsleitschaufeln, verstellbare Fans, verstellbare Leitkränze oder Abblasventile für Verdichter nicht ein.

    2. Unternummer 9E003a11 erfasst nicht Entwicklungs- oder Herstellungstechnologie für Strömungskanäle mit veränderlicher Geometrie für Umkehrschub.

    12. Laufschaufelspitzen-Spaltregelsysteme mit aktiver Gehäuseausgleichstechnologie, die auf Auslegungs- und Entwicklungsdaten beschränkt ist,

    13. Gaslager für Rotorbaugruppen von Gasturbinentriebwerken,

    14. hohle Fanlaufschaufeln grosser Profiltiefe ohne gegenseitige Abstützung der Schaufeln;

    b) Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung und Herstellung von 1. Flugmodellen für Windkanäle mit nicht störend auf den Luftstrom wirkenden Sensoren, die Daten von den Sensoren zum Datenerfassungssystem übertragen können,

    2. Propellerblättern und Propfanblättern aus Verbundwerkstoffen, die mehr als 2 000 kW bei Fluggeschwindigkeiten grösser als Mach 0,55 aufnehmen können;

    c) Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Bestandteilen für Gasturbinentriebwerke unter Verwendung von Laser-, Wasserstrahl- oder elektrochemischen/funkenerosiven Bohrverfahren zur Herstellung von Löchern mit 1. a) Tiefen grösser als das 4fache ihres Durchmessers,

    b) Durchmessern kleiner als 0,76 mm und c) Bohrwinkeln kleiner/gleich über 25° oder 2. a) Tiefen grösser als das 5fache ihres Durchmessers,

    b) Durchmessern kleiner als 0,4 mm und c) Bohrwinkeln über 25°;

    Anmerkung:

    Im Sinne von Unternummer 9E003c wird der Bohrwinkel von einer Ebene aus gemessen, die tangential zur Schaufelblattoberfläche an dem Punkt verläuft, an dem die Mittellinie der Bohrung in die Blattoberfläche eintritt.

    d) Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder Kippfluegel-Luftfahrzeuge,

    1. die bei Ausfall der Schmierung noch mindestens 30 Minuten betrieben werden können oder 2. die ein Leistungsgewicht grösser/gleich 8,87 kW/kg aufweisen;

    e) 1. Technologie für die Entwicklung oder Herstellung von Dieselmotor-Antriebssystemen für Landfahrzeuge mit allen folgenden technischen Daten:

    a) Boxvolumen kleiner/gleich 1,2 m3,

    b) Gesamtleistung grösser als 750 kW, basierend auf 80/1269/EEC, ISO 2534 oder gleichwertigen nationalen Normen und c) Leistungsdichte grösser als 700 kW/m3 Boxvolumen,

    Technische Anmerkung:

    Das Boxvolumen wird als das Produkt aus drei wie folgt gemessenen, aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen definiert:

    Länge: die Länge der Kurbelwelle von der Motorstirnseite bis zur Flanschfläche des Schwungrads,

    Breite: die grösste der folgenden Abmessungen:

    a) das Aussenmaß zwischen den Ventildeckeln,

    b) das Maß zwischen den Aussenkanten der Zylinderköpfe oder c) der Durchmesser des Schwungradgehäuses,

    Höhe: die grössere der folgenden Abmessungen:

    a)das Maß zwischen der Kurbelwellen-Mittellinie und der Oberkante des Ventildeckels (oder Zylinderkopfes) zuzueglich des doppelten Hubs oder b) der Durchmesser des Schwungradgehäuses.

    2. Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von besonders entwickelten Bestandteilen wie folgt für Hochleistungsdieselmotoren:

    a) Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Motorensystemen, bei denen für alle folgenden Bauteile keramische Werkstoffe verwendet werden, die von Nummer 1C007 erfasst werden:

    1. Zylinderlaufbuchsen,

    2. Kolben,

    3. Zylinderköpfe und 4. ein oder mehrere weitere Bauteile (einschließlich Auslassöffnungen, Turboladern, Ventilführungen, Ventilbaugruppen oder isolierter Kraftstoffeinspritzdüsen),

    b) Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Turboladersystemen mit Einstufenkompressoren mit allen folgenden Merkmalen:

    1. Betrieb bei Druckverhältnissen von 4:1 oder höher,

    2. Massendurchsatz im Bereich von 30 bis 130 kg/min und 3. Veränderbarkeit des Strömungsquerschnitts innerhalb des Kompressor- oder Turbinenbereichs,

    c) Technologie, die unverzichtbar ist für die Herstellung von Kraftstoffeinspritzsystemen, die eine besonders konstruierte Eignung zur Verwendung verschiedener Kraftstoffe (z. B. Diesel- oder Düsenkraftstoff) aufweisen, die den Viskositätsbereich von Dieselkraftstoff (2,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C) bis zu Benzin (0,5 cSt bei 310,8 K (37,8 °C) abdecken, mit beiden folgenden Merkmalen:

    1. Einspritzmenge grösser als 230 mm3 pro Einspritzung pro Zylinder und 2. besonders konstruierte elektronische Regeleinrichtungen zum automatischen Umschalten der Drehzahlreglercharakteristiken in Abhängigkeit von den Kraftstoffeigenschaften, um eine gleichbleibende Drehmomentcharakteristik mit Hilfe geeigneter Sensoren zu erzielen,

    3. Technologie, die unverzichtbar ist für die Entwicklung oder Herstellung von Hochleistungsdieselmotoren mit Fest-, Gasphasen- oder Flüssigfilmschmierung (auch in Kombination) der Zylinderwand für den Betrieb bei Temperaturen grösser als 723 K (450 °C), die an der Zylinderwand an der oberen Grenze des Wegs des obersten Kolbenringes gemessen werden.

    Technische Anmerkung:

    Hochleistungsdieselmotoren sind Dieselmotoren mit einem mittleren, spezifischen Effektivdruck grösser/gleich 1,8 MPa bei einer Drehzahl von 2 300 min-1, sofern die Nenndrehzahl mindestens 2 300 min-1 beträgt.

    9E101 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologieanmerkung für die Entwicklung oder Herstellung von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A104, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108 bis 9A111 oder 9A115 bis 9A119 erfasst wird.

    9E102 Technologie entsprechend der Allgemeinen Technologieanmerkung für die Verwendung von Ausrüstung oder Software, die von Nummer 9A004 bis 9A011, 9A101, 9A104, Unternummer 9A105a, Nummer 9A106, 9A108 bis 9A111, 9A115 bis 9A119, 9B105, 9B106, 9B115 bis 9B117, 9D101 oder 9D103 erfasst wird.

    (*) g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec2).

    (*) g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec2).

    (*) g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec2).

    (*) g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec²).

    (*) g = Erdbeschleunigung (9,81 m/sec²).

    ANHANG II

    Liste gemäß Artikel 3 des Beschlusses und gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 3381/94

    (Gemeinsame Liste der Bestimmungsziele, bei denen vereinfachte Formalitäten angewendet werden können) 1. Allgemeine Genehmigungen können bei der Lizenzvergabe für Güter mit doppeltem Verwendungszweck für bestimmte Bestimmungsziele erteilt werden, insbesondere für Ausfuhren nach den folgenden Staaten, die allen einschlägigen Regimen über die Nichtverbreitung und die Kontrolle sicherheitsempfindlicher Güter beigetreten sind oder uneingeschränkt an ihnen mitwirken:

    Australien

    Kanada

    Finnland

    Japan

    Norwegen

    Schweden

    Schweiz

    Österreich

    Vereinigte Staaten

    2. Dies schließt nicht aus, daß derartige Verfahren auch für Ausfuhren nach anderen Bestimmungszielen eingeführt werden.

    3. Die Mitgliedstaaten sollten einander sowie die Kommission über vereinfachte Verfahren unterrichten, die sie bei anderen Bestimmungszielen anwenden.

    ANHANG III

    Liste gemäß Artikel 4 des Beschlusses und gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94

    (Einvernehmen der Mitgliedstaaten über Leitlinien) Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung berücksichtigen die Mitgliedstaaten folgende Faktoren:

    a) ihre Verpflichtungen im Rahmen internationaler Vereinbarungen über die Nichtverbreitung und die Kontrolle sicherheitsempfindlicher Güter;

    b) ihre Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat oder die in anderen internationalen Gremien vereinbart wurden; (*) c) Überlegungen der nationalen Aussen- und Sicherheitspolitik, gegebenenfalls einschließlich der Aspekte, die von den Kriterien erfasst werden, auf die sie sich auf den Tagungen des Europäischen Rates in Luxemburg (Juni 1991) und Lissabon (Juni 1992) in bezug auf die Ausfuhr konventioneller Waffen verständigt haben;

    d) Überlegungen über den beabsichtigten Endverbleib und die Gefahr einer Umlenkung.

    Die Mitgliedstaaten führen gegebenenfalls einen Gedankenaustausch über diese Leitlinien, um sie im Bedarfsfall zu überarbeiten.

    (*) Für die folgenden Länder gilt ein generelles Handelsembargo der Vereinten Nationen (ausgenommen humanitäre Hilfe):

    - Irak, Serbien und Montenegro.

    Die folgenden Länder unterliegen zwar keinem allgemeinen Handelsembargo oder einem Embargo für Güter mit doppeltem Verwendungszweck; für sie gilt jedoch ein Waffenembargo der Vereinten Nationen oder der EU:

    - Angola (bestimmte Abnehmer); China, frühere Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, Liberia, Libyen (zusätzlich ein Embargo für Luftfahrzeuge und Ersatzteile hierfür und bestimmte Raffinerieausrüstungen), Myanmar, Ruanda, Somalia, Sudan, Zaire.

    ANHANG IV

    Liste gemäß Artikel 5 des Beschlusses und gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 3381/94

    (Gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren innergemeinschaftlicher Handel während des Übergangszeitraums genehmigungspflichtig ist) NB: Die nachstehenden Bezeichnungen sind abgekürzte Titel der jeweiligen Einträge. Hinsichtlich der vollständigen Angaben siehe Anhang I.

    NSG - TRIGGER LISTE TEIL 1 VON INFCIRC 254 (Diese Güter fallen auch unter Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94.) 0B001 Anlagen für die Isotopentrennung von "natürlichem" und abgereichertem Uran", "besonderem" und "anderem spaltbaren Material";

    0B002 Zusatzausrüstung für Anreicherungsanlagen;

    0B004 Schweres Wasser, Ausrüstung und Bestandteile für die Herstellung von schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen;

    0B006 Anlagen für die Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe;

    0B002 Nur das folgende spaltbare Material:

    a) abgetrenntes Plutonium;

    b) "angereichertes Uran", das die Isotope 235 oder 233 in einem Anteil von mehr als 20 % enthält;

    0D001 Soweit ein Zusammenhang mit Gütern der Nummern 0B001, 0B002, 0B004, 0B006 und 0C002 besteht;

    0E001 Soweit ein Zusammenhang mit Gütern der Nummern 0B001, 0B002, 0B004, 0B006 und 0C002 besteht.

    GEMEINSCHAFTLICHE STRATEGISCHE ÜBERWACHUNG 3A002.g Atomfrequenznormale;

    4A001.b Elektronische Rechner und verwandte Geräte sowie "elektronische Baugruppen" und besonders konstruierte Bestandteile hierfür mit Eigenschaften oder Funktionen, die die Grenzwerte der Kategorie 5 (Teil 2 - "Informationssicherheit") überschreiten;

    4A003.b Nur Hochleistungsrechner, d. h. Rechner mit einer zusammengesetzten theoretischen Verarbeitungsrate (CTP) grösser oder gleich 2 000 Millionen theoretischer Operationen je Sekunde (MTOPS);

    AD003.c "Software" mit Eigenschaften oder Funktionen, die Grenzwerte der Kategorie 5 (Teil 2 - "Informationssicherheit") überschreiten, mit Ausnahme von "Software", die eine der unter den Nummern 1-4 der Kategorie 5 in diesem Anhang beschriebenen Funktionen erbringt;

    Kategorie 5: Alle in Teil 2 "Informationssicherheit" aufgeführten Güter mit Ausnahme folgender Güter:

    1. Tragbare oder mobile Funktelefone, die nach anerkannten nationalen, regionalen oder internationalen Zivilnormen entwickelt wurden, d. h. tragbare oder mobile Funktelefone für den Einsatz in kommerziellen zivilen zellularen Mobilfunksystemen;

    2. Zugangskontrollausrüstung, wie z. B. Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker für Selbstbedienung oder POS-Terminals, die einen Schutz des Kennworts oder der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder vergleichbarer Daten zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf die Einrichtungen bietet, jedoch keine Verschlüsselung von Daten oder Textdaten ermöglicht, sofern diese nicht unmittelbar mit dem Kennwort oder der persönlichen Geheimzahl im Zusammenhang steht;

    3. Datenauthentisierungsausrüstung, die einen Nachrichten-Authentisierungscode (MAC) oder ein vergleichbares Ergebnis berechnet, um sicherzustellen, daß keine Textmanipulation stattgefunden hat, oder um die Benutzer zu authentisieren, jedoch keine Verschlüsselung von Daten, Text oder sonstigen Informationen ermöglicht, sofern diese nicht für die Authentisierung benötigt werden;

    4. Verschlüsselungsausrüstung, die speziell für den Einsatz in Geräten für Bankzwecke oder für Geldtransaktionen konstruiert, entwickelt oder umgerüstet wurde, wie Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker für Selbstbedienung oder POS-Terminals, oder Ausrüstung für die Verschlüsselung von Transaktionen zwischen Banken, die ausschließlich für einen derartigen Einsatz bestimmt ist;

    5. "Software" für die "Verwendung" der unter den Nummern 1-4 beschriebenen Ausrüstung oder "Software", die eine Funktion der unter den Nummern 1-4 beschriebenen Ausrüstung erbringt;

    6A001 Akustik;

    6D003.a "Software" zur Echtzeitverarbeitung akustischer Daten.

    TARN ("STEALTH")-TECHNOLOGIE 1C001 Werkstoffe, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen oder eigenleitfähige Polymere;

    1D103 "Software", besonders entwickelt für die Analyse reduzierter Meßgrössen, wie z. B. Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur;

    6B008 Einrichtungen zum Messen des Rückstrahlquerschnitts von Impulsradarsystemen mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

    6B108 Systeme, besonders entwickelt zur Bestimmung des Radarrückstrahlquerschnitts von "Flugkörpern" und "Flugkörper"-Subsystemen.

    MTCR-TECHNOLOGIE 9A005 Flüssigkeitsraketenantriebssysteme;

    9A007.a.1 Feststoffraketenantriebssysteme mit einer Gesamtimpulskapazität grösser als 1,1 MNs;

    9A008.d Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, besonders entwickelt für Feststoffraketenantriebssysteme;

    9A009.a Hybridraketenantriebssysteme mit einer Gesamtimpulskapazität grösser als 1,1 MNs;

    9A108.c Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, besonders entwickelt für Feststoffraketenantriebssysteme;

    9A119 einzelne Raketenstufen;

    9B115 besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" und "Herstellungseinrichtungen" für die unter 9A005, 9A007.a.1, 9A008.d, 9A108.c und 9A119 aufgeführten Systeme, Subsysteme und Bestandteile;

    9B116 besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die unter 9A005, 9A007.a.1, 9A008.d, 9A108.c und 9A119 aufgeführten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile;

    9D001 "Software", die für die "Entwicklung" der unter 9A005, 9A007.a.1, 9A008.d, 9A108.c, 9A119, 9B115 und 9B116 aufgeführten Ausrüstung oder "Technologie" erforderlich ist;

    9D101 "Software", besonders entwickelt für die Verwendung der unter 9B116 aufgeführten Güter;

    9D103 "Software", besonders entwickelt für die Modellierung, Simulation oder Entwurfsintegration der unter 9A007.a.1, 9A108.c oder 9A119 aufgeführten Systeme;

    9E001 "Technologie" für die "Entwicklung" von unter 9A005, 9A007.a.1, 9A008.d, 9A108.c, 9A119, 9B115, 9B116 aufgeführter Ausrüstung oder "Software";

    9E002 "Technologie" für die "Herstellung" der unter 9A005, 9A007.a.1, 9A008.d, 9A108.c, 9A119, 9B115 und 9B116 aufgeführten Ausrüstung.

    Für die unter 0B001, 0B002, 0B004, 0B006, 0C002, 4A003.b, 4D003.c und Kategorie 5 Teil 2 aufgeführten Güter gelten auch die Bestimmungen des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 in bezug auf alle Bestimmungsziele, einschließlich der des Anhangs II.

    ANHANG V

    Liste gemäß Artikel 6 des Beschlusses und gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3381/94

    NB: Xa = Ausnahmen, über die nach Ablauf des Übergangszeitraums eine Entscheidung über die endgültige Einbeziehung der Güter in den Anwendungsbereich der Regelung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck getroffen wird.

    Xb = Ausnahmen, die im Laufe des Übergangszeitraums hinfällig wird.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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