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Document 31988R0091

    Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 91/88 der Kommission vom 13. Januar 1988 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

    ABl. L 11 vom 15.1.1988, p. 31–35 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/08/2009; Aufgehoben durch 32009R0780

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1988/91/oj

    31988R0091

    Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 91/88 der Kommission vom 13. Januar 1988 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

    Amtsblatt Nr. L 011 vom 15/01/1988 S. 0031 - 0035
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 2 S. 0082
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 2 S. 0082


    *****

    ANHANG

    1.2.3 // // // // EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN // // VORDRUCK // // // EG - EBZ (1) // // //

    BESCHEINIGUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG EINER/EINES EHEMALIGEN BEDIENSTETEN AUF ZEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ALS ARBEITSUCHENDE/R UND ÜBER DEN ANSPRUCH AUF LEISTUNGEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT

    (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 2799/85 des Rates, Artikel 33)

    1.2 // // // 1 // Organ der Europäischen Gemeinschaften, an das die Bescheinigung zu senden ist // // // 1.1 // Bezeichnung: // 1.2 // Anschrift: // // // // 1.2 // // // 2 // Angaben zur Person der/des ehemaligen Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften // // // 2.1 // Familienname: // 2.2 // Mädchenname: // 2.3 // Vornamen: // 2.4 // Geburtsdatum: // 2.5 // Anschrift: // // // 2.6 // Personalnummer/Aktennummer EG: // //

    Teil A - Eintragung und Kontrolle

    3 Hiermit wird bescheinigt, daß die/der Vorgenannte

    3.1 am bei der Arbeitsverwaltung in

    als Arbeitsuchende/r gemeldet worden ist

    3.2 vom bis als Arbeitsuchende/r gemeldet war.

    3.3 die Auflagen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften vom bis nicht erfuellt hat. Grund:

    1.2 // // // 4 // Einzelstaatlicher Träger, der die Bescheinigung ausstellt (Teil A) // // // 4.1 // Bezeichnung: // 4.2 // Anschrift: // 4.3 // Stempel: // // 4.4 Datum: // // 4.5 Unterschrift: Bediensteter auf Zeit.

    Teil B - Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    5 Hiermit wird bescheinigt,

    5.1 daß die/der in Feld 2 Genannte am einen Antrag auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit gestellt hat

    5.2 daß dieser Antrag zur Zeit geprüft wird

    5.3 daß die/der Betreffende keinen Antrag gestellt hat

    6 Die/der in Feld 2 Genannte

    6.1 hat keinen Anspruch auf die Leistungen bei Arbeitslosigkeit, da sie/er:

    6.2 sich nicht als Arbeitsuchende/r gemeldet hat

    6.3 nicht die Auflagen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften erfuellt hat

    6.4 nicht die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit erfuellt

    6.5 sonstige Gründe:

    7 Anspruch auf die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) hat

    7.1 ab dem

    7.2 zu einem Tagessatz von brutto

    7.3 zu einem Wochensatz von brutto

    7.4 zu einem Monatssatz von brutto

    7.5 während Tagen

    7.6 bis zum

    7.7 Betrag der für den Bezugsmonat gewährten Leistungen

    8 Die Zahlung des Arbeitslosengeldes wurde

    8.1 unterbrochen vom bis zum

    8.2 eingestellt

    8.3 Grund:

    1.2 // // // 9 // Einzelstaatlicher Träger, der die Bescheinigung ausstellt (Teil B) // // // 9.1 // Bezeichnung: // 9.2 // Anschrift: // 9.3 // Stempel: // // 9.4 Datum: // // 9.5 Unterschrift: // // // // // // // //

    (1) EG = Europäische Gemeinschaften. EBZ = Ehemaliger

    HINWEISE FÜR DIE BENUTZER DES VORDRUCKES

    (Der Vordruck ist in Druckschrift auszufuellen. Bitte nicht vor der punktierten Linie anfangen und nicht darüber hinaus schreiben)

    A. Hinweise für die Dienststellen der Organe der Europäischen Gemeinschaften

    1. Die Felder 1 und 2 sind von der zuständigen Dienststelle des Organs der Europäischen Gemeinschaften auszufuellen, bei dem die/der ehemalige Bedienstete auf Zeit beschäftigt war.

    2. Diese Dienststelle händigt der/dem ehemaligen Bediensteten auf Zeit 5 Ausfertigungen des so ausgefuellten Vordrucks aus.

    B. Hinweise für die einzelstaatlichen Träger

    1. Bei Eintragung der/des Beschäftigungssuchenden fuellt der zuständige einzelstaatliche Träger wenigstens Punkt 3.1 und Feld 4 und 5 des Vordrucks aus, den ihm die/der ehemalige Bedienstete auf Zeit vorzulegen und anschließend an das in Feld 1 bezeichnete Organ der Europäischen Gemeinschaften zu senden hat.

    2. In der Folge fuellt er monatlich, abgesehen von Punkt 3.1 und Feld 4 und 5, die jeweils zutreffenden sonstigen Punkte aus.

    C. Hinweise für die/den ehemalige/n Bedienstete/n der Europäischen Gemeinschaften

    Um das Arbeitslosengeld nach Artikel 33 der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 2799/85 des Rates zu erhalten,

    müssen Sie:

    1. sich vor dem 31. Tag nach Beendigung Ihrer Beschäftigung als Bedienstete/r auf Zeit bei der Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats, in dem Sie Wohnsitz (oder Aufenthalt) nehmen, als Beschäftigungssuchende/r eintragen lassen;

    Anm: Die zuständigen Dienststellen werden in einer von der Kommission aufgestellten und laufend ergänzten Liste angegeben. Die Liste wird den Betreffenden von ihrer Herkunftsverwaltung ausgehändigt.

    2. die in den Rechtsvorschriften über Arbeitslosigkeit des Mitgliedstaats, in dem Sie als Beschäftigungssuchende/r gemeldet sind, vorgesehenen Auflagen erfuellen;

    3. von dem einzelstaatlichen Arbeitsamt bei Ihrer Eintragung als Beschäftigungssuchende/r und in der folge einmal monatlich eine Ausfertigung dieses Vordrucks ausfuellen lassen (siehe Hinweise unter B);

    4. den Vordruck dem zuständigen Organ der EG (siehe Feld 1) zusenden.

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