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Document 31977R1376

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 1376/77 des Rates vom 21. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften

ABl. L 157 vom 28.6.1977, p. 1–1 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (EL, ES, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1977/1376/oj

31977R1376

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 1376/77 des Rates vom 21. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 157 vom 28/06/1977 S. 0001 - 0001
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0128
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 2 S. 0068
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0128
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 2 S. 0068


VERORDNUNG (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 1376/77 DES RATES vom 21. Juni 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 24,

gestützt auf den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf die Artikel 7, 15 und 23,

auf Vorschlag der Kommission nach Stellungnahme des Statutsbeirats,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Gerichtshofes,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Im Anschluß an die Einsetzung eines Rechnungshofes erscheint es angebracht, für die Anwendung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung dieses Rechnungshofes mit den Organen der Gemeinschaften vorzunehmen und zu diesem Zweck das Statut zu ändern, welches durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3178/76 (3), festgelegt worden ist.

Es ist Aufgabe des Rates, das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme der zuständigen Organe mit qualifizierter Mehrheit zu ändern -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Der Wirtschafts- und Sozialausschuß und der Rechnungshof werden bei der Anwendung des Statuts den Organen der Gemeinschaft gleichgestellt, soweit nichts anderes bestimmt ist."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab dem Tage des Inkrafttretens des Vertrages vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 1977.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. OWEN (1)ABl. Nr. C 133 vom 6.6.1977, S. 11. (2)ABl. Nr. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. (3)ABl. Nr. L 359 vom 30.12.1976, S. 9.

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