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Document 22009D0093

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 93/2009 vom 3. Juli 2009 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

ABl. L 277 vom 22.10.2009, p. 49–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/93(2)/oj

22.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 277/49


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 93/2009

vom 3. Juli 2009

zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98, in Erwägung nachstehender

Gründe:

(1)

Das Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2008 vom 4. Juli 2008 (1) geändert.

(2)

Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei der Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen.

(3)

Das Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese erweiterte Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2008 fortgesetzt werden kann —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 7 des Protokolls 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:

1.

In Absatz 6 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009“ ersetzt.

2.

In Absatz 7 werden die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008“ durch die Wörter „Haushaltsjahre 2006, 2007, 2008 und 2009“ ersetzt.

3.

In Absatz 8 werden die Wörter „das Haushaltsjahr 2008“ durch die Wörter „die Haushaltsjahre 2008 und 2009“ ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (2).

Er gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2009.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 3. Juli 2009.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Vorsitzende

Oda Helen SLETNES


(1)  ABl. L 280 vom 23.10.2008, S. 36.

(2)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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