Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 12005SP051

    Protokoll über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union - FÜNFTER TEIL:BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DIESES PROTOKOLLS - TITEL I:EINSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN - Artikel 51

    ABl. L 157 vom 21.6.2005, p. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_2005/pro_1/art_51/sign

    12005SP051

    Protokoll über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens in die Europäische Union - FÜNFTER TEIL:BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DIESES PROTOKOLLS - TITEL I:EINSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN - Artikel 51

    Amtsblatt Nr. L 157 vom 21/06/2005 S. 0043 - 0043


    Artikel 51

    (1) Die neuen Mitglieder der durch die Verfassung oder durch Rechtsakte der Organe eingesetzten Ausschüsse, Gruppen oder sonstigen Gremien werden unter den Bedingungen und nach den Verfahren ernannt, die für die Ernennung der Mitglieder dieser Ausschüsse, Gruppen oder sonstigen Gremien gelten. Die Amtszeit der neu ernannten Mitglieder endet zur gleichen Zeit wie die Amtszeit der zum Tag des Beitritts im Amt befindlichen Mitglieder.

    (2) Sämtliche Mitglieder der durch die Verfassung oder durch Rechtsakte der Organe eingesetzten Ausschüsse oder Gruppen, deren Mitgliederzahl unabhängig von der Gesamtzahl der Mitgliedstaaten unveränderlich bleibt, werden mit dem Beitritt neu ernannt, es sei denn, die Amtszeit der im Amt befindlichen Mitglieder endet innerhalb des auf den Beitritt folgenden Jahres.

    --------------------------------------------------

    Top