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Document 32025D1110
Council Decision (CFSP) 2025/1110 of 28 May 2025 amending Decision (CFSP) 2020/1999 concerning restrictive measures against serious human rights violations and abuses
Beschluss (GASP) 2025/1110 des Rates vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Beschluss (GASP) 2025/1110 des Rates vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
ST/9165/2025/INIT
ABl. L, 2025/1110, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1110/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1110 |
28.5.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1110 DES RATES
vom 28. Mai 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen. |
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(2) |
Durch die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. |
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(3) |
Im März 2025 führte eine Welle der Gewalt in Syriens Küstenregion zu einer hohen Zahl von Opfern, darunter viele Zivilpersonen. Am 11. März 2025 gab die Hohe Vertreterin im Namen der Union eine Erklärung ab, in der die Union die schrecklichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit dieser Gewalt, einschließlich willkürlicher Tötungen, verurteilte. |
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(4) |
In diesem Zusammenhang sollten zwei Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. |
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(5) |
Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. SZŁAPKA
(1) Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj).
ANHANG
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:
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1. |
Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:
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2. |
Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1110/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)