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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32020D0620

Beschluss (EU) 2020/620 des Rates vom 4. Mai 2020 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

ST/6919/2020/INIT

ABl. L 147 vom 8.5.2020, S. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 25/01/2025

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/620/oj

8.5.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 147/3


BESCHLUSS (EU) 2020/620 DES RATES

vom 4. Mai 2020

zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 10. Dezember 2019, 20. Januar 2020, 3. Februar 2020 und 26. März 2020 die Beschlüsse (EU) 2019/2157 (1), (EU) 2020/102 (2), (EU) 2020/144 (3) und (EU) 2020/511 (4) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 erlassen.

(2)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Markus ACHLEITNER ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(3)

Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Viktor SIGL ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025 ernannt:

a)

zum Mitglied:

Herr Thomas STELZER, Mitglied eines regionalen Exekutivorgans mit einem auf Wahlen beruhenden Mandat: State Government of Upper Austria;

b)

zum stellvertretenden Mitglied:

Herr Markus ACHLEITNER, Mitglied eines regionalen Exekutivorgans mit einem auf Wahlen beruhenden Mandat: State Government of Upper Austria.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. GRLIĆ RADMAN


(1)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).

(2)  Beschluss (EU) 2020/102 des Rates vom 20. Januar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 20 vom 24.1.2020, S. 2).

(3)  Beschluss (EU) 2020/144 des Rates vom 3. Februar 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 32 vom 4.2.2020, S. 16).

(4)  Beschluss (EU) 2020/511 des Rates vom 26. März 2020 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 113 vom 8.4.2020, S. 18).


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