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Document 32011D0375
2011/375/EU: Council Decision of 20 June 2011 appointing two Italian members and two Italian alternate members of the Committee of the Regions
2011/375/EU: Beschluss des Rates vom 20. Juni 2011 zur Ernennung von zwei italienischen Mitgliedern und zwei italienischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen
2011/375/EU: Beschluss des Rates vom 20. Juni 2011 zur Ernennung von zwei italienischen Mitgliedern und zwei italienischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen
ABl. L 168 vom 28.6.2011, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2015
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28.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 168/10 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 20. Juni 2011
zur Ernennung von zwei italienischen Mitgliedern und zwei italienischen Stellvertretern im Ausschuss der Regionen
(2011/375/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der italienischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
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(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeiten von Herrn Sergio CHIAMPARINO und Herrn Savino Antonio SANTARELLA sind zwei Sitze von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. Infolge des Ablaufs der Amtszeiten von Herrn Luigi MONTANARO und Herrn Giuseppe VARACALLI sind zwei Sitze von Stellvertretern im Ausschuss der Regionen frei geworden. |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
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a) |
zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen:
sowie |
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b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
MATOLCSY Gy.