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Document 52024M11503

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11503 – VITOL / SARAS) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/451

ABl. C, C/2024/3275, 23.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3275/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3275/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/3275

23.5.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11503 – VITOL / SARAS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/3275)

1.   

Am 14. Mai 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Vitol Holding B.V. („Vitol“, Niederlande), indirekt kontrolliert von Vitol Holding II S.A. (Luxemburg), der obersten Muttergesellschaft der Vitol-Gruppe,

Saras S.p.A. („Saras“, Italien), kontrolliert von Massimo Moratti S.a.p.A. di Massimo Moratti (Italien), Angel Capital Management S.p.A. (Italien) und Stella Holding S.p.A. (Italien).

Vitol wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Saras erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vitol ist in erster Linie im weltweiten Handel und Vertrieb von Energie- und Rohstoffprodukten tätig,

Saras ist in erster Linie in der Erdölraffination und Stromerzeugung aus seinen Industrieanlagen und Windparks in Italien sowie im Großhandel mit raffinierten Erdölerzeugnissen in Italien und Spanien tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11503 – VITOL / SARAS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3275/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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