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Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Es handelt sich um das erste internationale Instrument, das sich auf umfassende Weise mit Massenvernichtungswaffen befasst. Sie erlegt den Ländern verbindliche Verpflichtungen auf:
Am 30. November 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2663 angenommen und beschlossen, das Mandat des im Rahmen der Resolution 1540 eingerichteten Ausschusses (des 1540-Ausschusses) für einen Zeitraum von zehn Jahren bis zum 30. November 2032 zu verlängern. Der Ausschuss arbeitet aktiv mit Ländern und relevanten internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen an Möglichkeiten, die Resolution 1540 umzusetzen.
EU-Strategie
Das Ziel der 2003 angenommenen Strategie ist es, Massenvernichtungswaffenprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern beziehungsweise zu stoppen und, wenn möglich, definitiv zu beenden. Die Grundprinzipien sind die Folgenden.
Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates.
Der Beschluss wendet die folgenden Grundsätze an:
Seine spezifischen Ziele sind:
Der Beschluss stützt die folgenden Tätigkeiten:
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verknüpft das EU-Projekt mit dem 1540-Ausschuss und steht in Verbindung mit einschlägigen EU-Programmen und Projekten im Rahmen der folgenden Beschlüsse des Rates und stimmt sich mit diesen ab:
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsident der Kommission verantwortlich. Er unterrichtet den Rat mittels regelmäßiger Berichte des UNODA über die Durchführung des Beschlusses.
Mit dem Beschluss wird ein Haushalt in Höhe von 2 368 769,46 EUR für das Projekt zugewiesen.
Sie ist am 20. März 2023 in Kraft getreten.
Die Vereinten Nationen erließen zahlreiche weitere Resolutionen zu Resolution 1540: 1673 (2006), 1977 (2011) and 2325 (2016).
Die EU-Unterstützung zur Umsetzung der Resolution 1540 wurde über die Gemeinsamen Unternehmungen 2006/419/GASP und 2008/368/GASP und die Beschlüsse 2013/391/GASP und (GASP) 2017/809 des Rates realisiert.
Die EU erließ zudem:
Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 81 vom 21.3.2023, S. 29-36).
Beschluss (GASP) 2023/124 des Rates vom 17. Januar 2023 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 16 vom 18.1.2023, S. 36-41).
Beschluss (GASP) 2022/597 des Rates vom 11. April 2022 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 75-87).
Beschluss (GASP) 2021/2072 des Rates vom 25. November 2021 zur Stärkung der Resilienz im Bereich der Biosicherheit durch das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (ABl. L 421 vom 26.11.2021, S. 56-64).
Beschluss (GASP) 2020/732 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen (ABl. L 172 vom 3.6.2020, S. 5-14).
Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 204 vom 2.8.2019, S. 29-35).
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2019/1296 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 123-133).
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11-19).
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss (GASP) 2016/51 des Rates vom 18. Januar 2016 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 50-59).
Schlussfolgerungen des Rates und neue Aktionslinien der Europäischen Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und dazugehörigen Trägersystemen, Rat der Europäischen Union, 17. Dezember 2008.
Gemeinsame Aktion 2008/368/GASP des Rates vom 14. Mai 2008 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 127 vom 15.5.2008, S. 78-83).
Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rat der Europäischen Union, 10. Dezember 2003.
Letzte Aktualisierung: 14.06.2023