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Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2023/654 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Es handelt sich um das erste internationale Instrument, das sich auf umfassende Weise mit Massenvernichtungswaffen befasst. Sie erlegt den Ländern verbindliche Verpflichtungen auf:

  • Durchsetzung nationaler Kontrollen und Verabschiedung von Rechtsvorschriften, um die Verbreitung atomarer, chemischer oder biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme zu verhindern;
  • Verweigerung jeglicher Unterstützung für nichtstaatliche Akteure oder Einrichtungen, Massenvernichtungswaffen zu entwickeln, zu erwerben, herzustellen, zu besitzen, zu transportieren, zu übertragen oder einzusetzen.

Am 30. November 2022 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2663 angenommen und beschlossen, das Mandat des im Rahmen der Resolution 1540 eingerichteten Ausschusses (des 1540-Ausschusses) für einen Zeitraum von zehn Jahren bis zum 30. November 2032 zu verlängern. Der Ausschuss arbeitet aktiv mit Ländern und relevanten internationalen, regionalen und subregionalen Organisationen an Möglichkeiten, die Resolution 1540 umzusetzen.

EU-Strategie

Das Ziel der 2003 angenommenen Strategie ist es, Massenvernichtungswaffenprogramme, die weltweit Besorgnis erregen, zu verhindern beziehungsweise zu stoppen und, wenn möglich, definitiv zu beenden. Die Grundprinzipien sind die Folgenden.

  • Multilateralismus. Stärkung der internationalen Nichtverbreitungsmechanismen und Arbeit an der Verbesserung von Systemen zur Überprüfung von Verletzungen der in den multilateralen Verträgen festgelegten Regeln;
  • Prävention. Förderung eines stabilen internationalen und regionalen Umfelds durch Stärkung der Programme zur Förderung der Abrüstung und Einbeziehung der Nichtverbreitungsanliegen in alle politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Aktivitäten der EU;
  • Internationale Zusammenarbeit. Enge Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen und wichtigen Parteien wie der NATO und den Vereinigten Staaten sowie Unterstützung von Nicht-EU-Ländern, ihre Verfahren und Umsetzung der Pflichten im Rahmen multilateraler Übereinkünfte und Regelungen zu verbessern.

Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates.

Der Beschluss wendet die folgenden Grundsätze an:

  • die Erfahrungen aus früheren Gemeinsamen Aktionen und Beschlüssen des Rates der Europäischen Union zur Unterstützung der Umsetzung der UNSCR 1540 (2004) bestmöglich zu nutzen.
  • die von den Staaten bekundeten spezifischen Bedürfnisse und Konzepte für deren maßgeschneiderte Unterstützung zu berücksichtigen;
  • die nationale und regionale Eigenverantwortung für die Tätigkeiten zu fördern, um deren langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
  • Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Nicht-EU-Ländern aufzubauen, damit Synergien und Komplementaritäten gewährleistet sind;
  • einen Schwerpunkt auf diejenigen Tätigkeiten zu legen, die zu konkreten Ergebnisse in Bezug auf die Stärkung der Umsetzung auf nationaler Ebene, die verstärkte Unterstützung, die Sensibilisierung und das Engagement für die UNSCR 1540 (2004) geführt haben.

Seine spezifischen Ziele sind:

  • Verstärkung der einschlägigen nationalen und regionalen Anstrengungen und Fähigkeiten zur Umsetzung der UNSCR 1540, in erster Linie durch Ausbildung, Kapazitätsaufbau und Erleichterung der Unterstützung;
  • Stärkung der Kapazitäten der Kontaktstellen, der Zusammenarbeit und der Interaktion zwischen den Staaten und dem 1540-Ausschuss;
  • Verbesserung der Umsetzung der freiwilligen Aktionspläne für die Umsetzung durch Unterstützung ihrer Weiterentwicklung;
  • Ausbau der subregionalen, regionalen und internationalen Zusammenarbeit;
  • verstärkte Sensibilisierung und Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger und Verbesserung der praktischen Umsetzung der spezifischen Empfehlungen.

Der Beschluss stützt die folgenden Tätigkeiten:

  • Thematische Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau mit Schwerpunkt auf Staaten und Regierungsbeamten aus den Regionen Lateinamerika, Karibik, Afrika und Asien;
  • Schulung der Kontaktstellen auf regionaler Ebene durch Vermittlung einer gründlichen Kenntnis der Resolution 1540 und Stärkung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Staaten;
  • Ausarbeitung nationaler Aktionspläne mit klaren Zielen, Zeitvorgaben und Arbeitsteilungen und Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung zur Ermittlung und Korrektur möglicher Defizite;
  • virtuelle Konferenz über regionale Unterstützung, um den Austausch in Bezug auf die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne zu fördern und Chancen, Erkenntnisse und bewährte Vorgehensweisen zu ermitteln;
  • zwei regionale Outreach-Konferenzen, um politische Entscheidungsträger und Vertreter der Zivilgesellschaft zu sensibilisieren;
  • Wissensgenerierung und -verbreitung durch Veröffentlichungen und Webinare zur Umsetzung, potenziellen und neu auftretenden Bedrohungen und den Austausch wirksamer Vorgehensweisen.

Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) verknüpft das EU-Projekt mit dem 1540-Ausschuss und steht in Verbindung mit einschlägigen EU-Programmen und Projekten im Rahmen der folgenden Beschlüsse des Rates und stimmt sich mit diesen ab:

  • Beschlüsse (GASP) 2016/51, 2019/97, 2021/2072 und 2023/123 des Rates zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen;
  • Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine;
  • Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika;
  • Beschluss (GASP) 2020/732 des Rates zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen;
  • Beschluss (GASP) 2021/2072 des Rates zur Stärkung der Resilienz im Bereich der Biosicherheit durch das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen.

Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsident der Kommission verantwortlich. Er unterrichtet den Rat mittels regelmäßiger Berichte des UNODA über die Durchführung des Beschlusses.

Mit dem Beschluss wird ein Haushalt in Höhe von 2 368 769,46 EUR für das Projekt zugewiesen.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am 20. März 2023 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Vereinten Nationen erließen zahlreiche weitere Resolutionen zu Resolution 1540: 1673 (2006), 1977 (2011) and 2325 (2016).

Die EU-Unterstützung zur Umsetzung der Resolution 1540 wurde über die Gemeinsamen Unternehmungen 2006/419/GASP und 2008/368/GASP und die Beschlüsse 2013/391/GASP und (GASP) 2017/809 des Rates realisiert.

Die EU erließ zudem:

  • Beschluss (GASP) 2022/597 des Rates zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen und
  • Beschluss (GASP) 2023/124 des Rates zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 81 vom 21.3.2023, S. 29-36).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2023/124 des Rates vom 17. Januar 2023 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 16 vom 18.1.2023, S. 36-41).

Beschluss (GASP) 2022/597 des Rates vom 11. April 2022 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 75-87).

Beschluss (GASP) 2021/2072 des Rates vom 25. November 2021 zur Stärkung der Resilienz im Bereich der Biosicherheit durch das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (ABl. L 421 vom 26.11.2021, S. 56-64).

Beschluss (GASP) 2020/732 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Unterstützung des Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen oder Toxinwaffen (ABl. L 172 vom 3.6.2020, S. 5-14).

Beschluss (GASP) 2019/1296 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in der Ukraine im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 204 vom 2.8.2019, S. 29-35).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2019/1296 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 123-133).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11-19).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss (GASP) 2016/51 des Rates vom 18. Januar 2016 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 50-59).

Schlussfolgerungen des Rates und neue Aktionslinien der Europäischen Union zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und dazugehörigen Trägersystemen, Rat der Europäischen Union, 17. Dezember 2008.

Gemeinsame Aktion 2008/368/GASP des Rates vom 14. Mai 2008 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 127 vom 15.5.2008, S. 78-83).

Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rat der Europäischen Union, 10. Dezember 2003.

Letzte Aktualisierung: 14.06.2023

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