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Freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT)

Beschluss (EU) 2024/1412 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Côte d’Ivoire über FLEGT

Beschluss (EU) 2024/1413 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Côte d’Ivoire über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten

Beschluss (EU) 2022/1974 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Guyana über FLEGT

Beschluss (EU) 2023/904 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Guyana über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Honduras über FLEGT

Beschluss (EU) 2020/2185 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Honduras über FLEGT

Beschluss (EU) 2021/964 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Honduras über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Beschluss (EU) 2018/1528 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Beschluss (EU) 2019/854 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Beschluss 2013/486/EU über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Beschluss 2014/284/EU über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Beschluss 2011/475/EU über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Beschluss 2012/373/EU über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Beschluss 2011/790/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Beschluss 2012/374/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Beschluss 2011/200/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Beschluss 2011/201/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Beschluss 2010/615/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Beschluss 2011/202/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ghana über FLEGT

Beschluss 2010/151/EG über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ghana über FLEGT

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

  • Die Abkommen sollen sicherstellen, dass Holz und Holzprodukte, die aus den Ländern eingeführt werden, mit denen die Europäische Union (EU) ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen (FPA) eingegangen ist, legal produziert werden.
  • Mit den Beschlüssen werden die Unterzeichnung und der Abschluss der Abkommen im Namen der EU kenntlich gemacht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Legalitätssicherungssysteme für Holz

  • Länder, die ein FPA mit der EU abschließen, müssen ein Legalitätssicherungssystem für Holz einrichten und anwenden.
  • Mit einem solchen Legalitätssicherungssystem wird überprüft, ob Holz und Holzerzeugnisse legal erzeugt worden sind.
  • Nur überprüfte Lieferungen werden in die EU ausgeführt und sind durch eine FLEGT-Genehmigung abgedeckt.
  • Das System muss Konformitätsprüfungen sowie Verfahren beinhalten, die sicherstellen, dass Holz illegalen oder unbekannten Ursprungs nicht in die Lieferkette gelangt.
  • Eine unabhängige Bewertungsstelle wird die Umsetzung, die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit des Legalitätssicherungssystems und des FLEGT-Genehmigungssystems bewerten.
  • Der Geltungsbereich des FLEGT-Genehmigungssystems erstreckt sich auf eine Kernliste vorgeschriebener Produkte, die unter Anhang II der FLEGT-Verordnung aufgeführt werden, sowie auf zusätzliche länderspezifische Produkte, die in Anhang III aufgeführt werden (im Einklang mit dem im jeweiligen FPA vereinbarten sachlichen Geltungsbereich).

Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)

  • Mit den Abkommen wird die Einführung eines FLEGT-Genehmigungssystems angestrebt, sobald beide Vertragsparteien des Abkommens auf der Grundlage einer gemeinsamen Beurteilung der Betriebsbereitschaft feststellen, ob das Legalitätssicherungssystem für Holz, das zur Unterstützung des Genehmigungssystems eingerichtet wird, seinem Auftrag gerecht wird.
  • Außerdem werden damit die Verfahren und Anforderungen festgelegt, damit überprüft und, im Falle von Ausfuhren in die EU, durch FLEGT-Genehmigungen bestätigt werden kann, dass die in die EU verbrachten Holzprodukte legal erzeugt wurden. Die FLEGT-Genehmigungen wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet.
  • Sobald das FLEGT-Genehmigungssystem für Holz und Holzprodukte in Kraft tritt, die unter dieses Abkommen fallen, wird die EU nur Holzladungen aus dem entsprechenden Land akzeptieren, wenn für diese eine gültige FLEGT-Genehmigung vorliegt. Holz mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung wird als legal geschlagen angesehen im Sinne der Europäischen Holzverordnung, Verordnung (EU) Nr. 995/2010, (siehe Zusammenfassung). Wirtschaftsbeteiligte, die Holz mit einer FLEGT-Genehmigung einführen, müssen daher die Sorgfaltspflicht gemäß dieser Verordnung nicht erfüllen.

Genehmigungsstelle

  • Das ausführende Land muss eine Genehmigungsstelle benennen.
  • Die Genehmigungsstelle überprüft, ob die Holzprodukte legal erzeugt wurden, und erteilt FLEGT-Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Produkte in die EU.
  • Sie stellt keine FLEGT-Genehmigungen aus:
    • für jede Ladung von Holzprodukten, die nicht nach den nationalen Rechtsvorschriften des Landes gemäß diesem Abkommen legal erzeugt wurde; oder
    • im Falle von eingeführtem Holz und von Holzprodukten, die aus nicht gemäß den Rechtsvorschriften des Erntelands und des Herstellungslands geschlagenem Holz erzeugt oder ausgeführt wurden.
  • Das Verfahren für die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen muss öffentlich zugänglich sein, und es sind Aufzeichnungen über alle Ladungen zu führen, für die solche Genehmigungen erteilt wurden.

Entgegennahme und Prüfung von FLEGT-Genehmigungen

  • Die zuständige Behörde des betroffenen Mitgliedstaats der EU hat zu prüfen, dass jede Ladung durch eine gültige FLEGT-Genehmigung gedeckt ist, bevor sie zum freien Verkehr in der EU überlassen wird.
  • Diese Überlassung kann ausgesetzt und die Ladung zurückgehalten werden, wenn Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung bestehen.

Unregelmäßigkeiten

Jede Vertragspartei hat die andere zu informieren, wenn sie den Verdacht hegt oder Belege dafür gefunden hat, dass das Genehmigungssystem umgangen oder nicht ordnungsgemäß angewandt wurde, u. a. in folgenden Fällen:

  • Umleitung der Handelsströme aus dem Ausfuhrland in die EU über ein Nicht-EU-Land mit der Absicht, die Genehmigungspflicht zu umgehen;
  • im Falle von FLEGT-Genehmigungen für Holzprodukte, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführtes Holz enthalten, bei dem der Verdacht besteht, dass es illegal erzeugt wurde;
  • im Falle von Betrug bei der Erlangung oder Verwendung von FLEGT-Genehmigungen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Land Datum des Inkrafttretens des Abkommens Datum der Ratifizierung des Abkommens Datum der Unterzeichnung des Abkommens Beginn der FLEGT-Genehmigung
Côte d’Ivoire April 2024
Guyana März 2023
Honduras Juni 2021
Vietnam Mai 2019
Indonesien April 2014
Liberia Dezember 2013
Kongo Februar 2013
Kamerun – EU – Kamerun
Zentralafrikanische Republik 1. Juli 2012
Ghana
Demokratische Republik Kongo Wird derzeit noch verhandelt
Gabun Wird derzeit noch verhandelt

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L, 2024/1414 vom ).

Beschluss (EU) 2024/1412 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L, 2024/1412 vom ).

Beschluss (EU) 2024/1413 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L, 2024/1413 vom ).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 121 vom , S. 3-152).

Beschluss (EU) 2022/1974 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 271 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2023/904 des Rates vom über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Kooperativen Republik Guyana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 121 vom , S. 1-2).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 217 vom , S. 3-136).

Beschluss (EU) 2020/2185 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 435 vom , S. 63-64).

Beschluss (EU) 2021/964 des Rates vom über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 217 vom , S. 1-2).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 147 vom , S. 3-209).

Beschluss (EU) 2018/1528 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 257 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2019/854 des Rates vom über den Abschluss des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 147 vom , S. 1-2).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 150 vom , S. 252-330).

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2013/486/EU des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 265 vom , S. 1-2).

Beschluss 2014/284/EU des Rates vom über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 150 vom , S. 250-251).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 191 vom , S. 3-90).

Beschluss 2011/475/EU des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 196 vom , S. 2).

Beschluss 2012/373/EU des Rates vom über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 191 vom , S. 1).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 191 vom , S. 103-256).

Beschluss 2011/790/EU des Rates vom über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 320 vom , S. 2).

Beschluss 2012/374/EU des Rates vom über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 191 vom , S. 102).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom , S. 4-125).

Beschluss 2011/200/EU des Rates vom über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom , S. 1-2).

Beschluss 2011/201/EU des Rates vom über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom , S. 3).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom , S. 127-238).

Beschluss 2010/615/EU des Rates vom über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 271 vom , S. 1-2).

Beschluss 2011/202/EU des Rates vom über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom , S. 126).

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft (ABl. L 70 vom , S. 3-75).

Beschluss 2010/151/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft (ABl. L 70 vom , S. 1-2).

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