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Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren
Sie ist am in Kraft getreten.
Das FLEGT-Genehmigungssystem wurde erstmals 2003 im FLEGT-Aktionsplan vorgeschlagen, der den illegalen Holzeinschlag bekämpfen und Angebot und Nachfrage für Holz aus legalem Einschlag verbessern sollte. Im Fokus standen dabei vor allem die holzreichen Regionen in Zentralafrika, Russland, Südostasien und Teilen Südamerikas.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom , S. 1-6)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom , S. 115-127)
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