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Um die angestrebten Ziele zu erreichen, wird das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) nationale Behörden bei Maßnahmen unterstützen, die der Reform und Stärkung von Institutionen, der politischen Steuerung, der öffentlichen Verwaltung sowie des Wirtschafts- und Sozialsektors dienen. Das SRSP soll zu Verbesserungen in folgenden Bereichen führen:
Diese Unterstützung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU, unter anderem durch einen effizienten, wirksamen und transparenten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds.
Die Unterstützung von wachstumsfördernden Reformen kann auf Ersuchen von Mitgliedstaaten für verschiedene, nachstehende Politikbereiche gewährt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2018/1671 zur Änderung wurde die Finanzausstattung für das Programm um 80 Millionen EUR auf insgesamt 222,8 Millionen EUR erhöht.
Das Instrument für technische Unterstützung der EU, das mit Verordnung (EU) 2021/240 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde, baut auf den Erfahrungen des SRSP auf und läuft von 2021-2027.
Die Verordnung (EU) 2017/825 ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom , S. 1-16).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/825 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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