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Programm zur Unterstützung von Strukturreformen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/825 – Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für 2017-2020

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Mit dieser Verordnung wurde ein Programm der Europäischen Union (EU) eingerichtet, das institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen in ihren Mitgliedstaaten unterstützen sollte.
  • Mit der Verordnung (EU) 2018/1671 zur Änderung wurde der Anwendungsbereich des Programms ausgeweitet und seine Finanzausstattung erhöht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Um die angestrebten Ziele zu erreichen, wird das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) nationale Behörden bei Maßnahmen unterstützen, die der Reform und Stärkung von Institutionen, der politischen Steuerung, der öffentlichen Verwaltung sowie des Wirtschafts- und Sozialsektors dienen. Das SRSP soll zu Verbesserungen in folgenden Bereichen führen:

Diese Unterstützung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU, unter anderem durch einen effizienten, wirksamen und transparenten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Anwendungsbereich

Die Unterstützung von wachstumsfördernden Reformen kann auf Ersuchen von Mitgliedstaaten für verschiedene, nachstehende Politikbereiche gewährt werden.

  • Politische Steuerung und öffentliche Verwaltung. Unterstützung von institutionellen Reformen und effizienter, dienstleistungsorientierter öffentlicher Verwaltung, unter anderem durch:
  • Steuereinnahmen und öffentliche Haushaltsführung. Modernisierung des Einnahmen- und Steuerverwaltungssystems, Bekämpfung von Steuerhinterziehung usw.
  • Wachstum und Rahmenbedingungen für Unternehmen. Verbesserung des Investmentklimas sowie von energie- und klimapolitischen Maßnahmen, Förderung der Energieunion, Verbesserungen in Bezug auf die Verwaltung der öffentlichen Vermögenswerte, den Handel und ausländische Direktinvestitionen usw.
  • Arbeitsmarkt, Gesundheits- und Sozialwesen. Unterstützung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheitsversorgungssysteme, Arbeitsmarktpolitik einschließlich des sozialen Dialogs, Armutsbekämpfung usw.
  • Finanzdienstleistungssektor und Zugang zu Finanzierungen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion, Förderung des finanziellen Grundwissens, Finanzstabilität usw.

Mit der Verordnung (EU) 2018/1671 zur Änderung wurde die Finanzausstattung für das Programm um 80 Millionen EUR auf insgesamt 222,8 Millionen EUR erhöht.

Merkmale des SRSP

  • Umgesetzt durch die Europäische Kommission im Einklang mit den in der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 – siehe Zusammenfassung) festgelegten Vorschriften.
  • Die Kommission und die begünstigten Mitgliedstaaten fördern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Synergien und sorgen für eine wirksame Koordinierung zwischen dem SRSP und anderen Finanzierungsprogrammen und -instrumenten der EU.
  • Die Kommission überwacht die Durchführung der aus dem Programm finanzierten Maßnahmen. Sie misst außerdem die erzielten Fortschritte anhand der Indikatoren, die in der SRSP-Verordnung festgelegt sind.

Nachfolgeprogramm: Instrument für technische Unterstützung

Das Instrument für technische Unterstützung der EU, das mit Verordnung (EU) 2021/240 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde, baut auf den Erfahrungen des SRSP auf und läuft von 2021-2027.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) 2017/825 ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Auflegung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. L 129 vom , S. 1-16).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/825 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung

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