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Sie soll sicherstellen, dass der Luftverkehr in der Europäischen Union (EU) die Klimaziele der EU für 2030 und 2050 erreicht, und eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Europäischen Klimagesetzes spielen, wobei gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt gewährleistet bleiben.
Sie ist seit in Kraft, mit Ausnahme der Artikel 4, 5, 6, 8 und 10, die am in Kraft treten werden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative ReFuelEU Aviation) (ABl. L, 2023/2405 vom ).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2023/2405 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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