Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Schlussfolgerungen des Rates zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche
WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?
Sie betonen die Bedeutung der Kultur- und Kreativbranche für die Identität, Gesellschaft und Wirtschaft Europas. Diese Branchen waren von der COVID-19-Pandemie am stärksten betroffen.
Die Kultur- und Kreativbranche gehört zu den am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Sektoren aufgrund ihrer einzigartigen Merkmale wie dem direkten Kontakt mit dem Publikum und aufgrund der Tatsache, dass viele Kulturstätten geschlossen und Kulturveranstaltungen abgesagt wurden, was zu gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt hat.
Die Schlussfolgerungen des Rates betonen die Entschlossenheit, unverzüglich entscheidende politische Maßnahmen zu ergreifen, um die Kultur- und Kreativbranche in Krisenzeiten und darüber hinaus zu unterstützen.
In den Schlussfolgerungen werden sechs Schwerpunktbereiche sowie Begleitmaßnahmen genannt, in denen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU) sofortige Hilfe leisten und sicherstellen, dass die Kultur- und Kreativbranche die Pandemie erfolgreich übersteht und für die Zukunft gestärkt wird.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Schlussfolgerungen legen den Rahmen für nationale und europäische Maßnahmen fest, um die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen. Sie betonen
- die Verpflichtung in der europäischen Säule sozialer Rechte, dass niemand bei der Erholung oder beim digitalen und ökologischen Wandel zurückbleibt;
- die entscheidende Rolle, die die Kultur durch ihren Eigenwert und ihren sozialen und wirtschaftlichen Beitrag zu einer dynamischen Demokratie spielt;
- die Unsicherheit, die häufig auf mangelnde Sozialschutz- und Arbeitslosenunterstützungsmechanismen zurückzuführen ist, da die kulturelle Arbeit häufig durch unsichere kurzfristige Arbeitsverträge und eine starke Prävalenz von Selbständigen gekennzeichnet ist.
In den Schlussfolgerungen werden die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission entweder gemeinsam oder einzeln aufgefordert, in den folgenden sechs vorrangigen Bereichen die folgenden auf die Kultur- und Kreativbranche ausgerichteten Maßnahmen zu ergreifen.
Verbesserung des Zugangs zu den verfügbaren Finanzmitteln
- Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Kultur- und Kreativbranche widerstandsfähiger zu machen.
- Förderung von Synergien zwischen den für die Kultur- und Kreativbranche relevanten EU-Programmen wie Kreatives Europa, Erasmus+, Horizont Europa, InvestEU, Digitales Europa, den kohäsionspolitischen Fonds und dem Aufbauinstrument der Europäischen Union.
- Vereinfachung der Antragsverfahren, Abbau der Bürokratie und Austausch maßgeschneiderter Informationen über Finanzierungs- und Kofinanzierungsmöglichkeiten, die der Kultur- und Kreativbranche zur Verfügung stehen.
- Gewährleistung, dass die Finanzmittel den spezifischen Bedürfnissen der Selbstständigen gerecht werden, und zwar von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen (sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige) im Kulturbereich.
Die Kommission wird ausdrücklich ersucht,
- der Kultur- und Kreativbranche eine zentrale Anlaufstelle für relevante Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten bereitzustellen;
- zu prüfen, ob die Vorschriften der staatlichen Beihilfen der EU für die Kultur- und Kreativbranche angepasst werden sollen;
- bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen und Finanzierungsprogrammen insbesondere unter unvorhergesehenen Umständen eng mit den Beteiligten zusammenzuarbeiten.
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche
- Förderung der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch die Kultur- und Kreativbranche, Schulungsmaßnahmen in unternehmerischen, digitalen, finanziellen und verwaltungstechnischen Kompetenzen.
- Ermutigung zur Erforschung neuer Wege zur Sicherung des Einkommens von Künstlerinnen und Künstlern und zur Diskussion über ihren Status und ihre Arbeitsbedingungen.
Die Mitgliedstaaten werden ausdrücklich ersucht,
- einen fairen und nachhaltigen Arbeitsmarkt mit sozialem Schutz für die Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche unter Berücksichtigung der Merkmale kultureller und kreativer Aktivitäten zu entwickeln und einen ständigen Dialog und Austauschs mit den Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche zu fördern.
Ausbau von Mobilität und Zusammenarbeit
- Erleichterung der Freizügigkeit, auch mit Nicht-EU-Ländern, und Förderung des Austauschs, der Zusammenarbeit und der künstlerischen Freiheit.
- Suche nach Möglichkeiten zur Erleichterung des Umgangs mit den unterschiedlichen Verwaltungspraktiken und Ermutigung zur bereichsübergreifenden Zusammenarbeit in der Kunst.
- Förderung der Flexibilität, um die EU-Mobilitätsfonds auf die dringendsten Bedürfnisse der Kultur- und Kreativbranche umzuleiten, wenn Reisebeschränkungen bestehen.
Beschleunigung des digitalen und ökologischen Wandels
- Ermutigung zur Weiterqualifizierung, damit alle Menschen in der Kultur- und Kreativbranche von neuen digitalen Möglichkeiten profitieren können.
- Nutzung der Möglichkeiten, die die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Urheberrechtsrichtlinie bieten.
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen der Kultur- und Kreativbranche, den Sektoren Umwelt und Technologie zur Stärkung von Innovationen.
- Förderung der kulturellen Bildung in Richtung einer größeren Vielfalt kultureller Produktionen.
- Hervorhebung der Rolle, die die Kultur- und Kreativbranche als Motor der Nachhaltigkeit spielt, und deren Unterstützung beim Verringerung des ökologischen Fußabdrucks ihrer Tätigkeiten.
Vertiefung des Wissens und Verbesserung der Vorsorge im Hinblick auf künftige Herausforderungen
- Analyse der spezifischen Bedürfnisse, Merkmale und Schwachstellen jeder Kultur- und Kreativbranche entlang der Wertschöpfungskette.
- Erleichterung des Austauschs von Know-how und der bewährten Verfahren, um die Erholung und Vorbereitung der Sektoren auf unerwartete Ereignisse zu fördern.
- Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Katastrophenresilienz als integrale Bestandteile der Verwaltung des Kulturerbes.
Berücksichtigung der Kulturszenen und lokalen Gemeinschaften
- Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Ansichten als Orientierungsquelle für die Festlegung von Prioritäten für kulturpolitische Maßnahmen, Strategien und Programme.
- Förderung von Partnerschaften mit anderen Politikbereichen, um die Vorzüge der Kultur für Wohlbefinden und Nachhaltigkeit hervorzuheben.
Die Mitgliedstaaten werden ausdrücklich ersucht,
- den starken Bottom-up-Charakter kultureller und kreativer Ökosysteme durch Förderung von Verbindungen zwischen solchen in der Kultur- und Kreativbranche und den lokalen Gemeinschaften und Behörden anzuerkennen;
- die Kultur zur Förderung des sozialen Zusammenhalts durch Kultur als wertvolles Mittel zur Reaktion auf die Auswirkungen der sozialen Distanzierung und der digitalen Interaktionen zu nutzen;
- die kulturelle Teilhabe und den gleichberechtigten Zugang zur Kultur für alle gesellschaftlichen Schichten zu fördern, einschließlich der am stärksten ausgegrenzten und hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen;
- die Kultureinrichtungen zu ermutigen, innovative Konzepte und Methoden zu entwickeln, um unterschiedliches Publikum anzuziehen.
Der Rat der Europäischen Union fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bis 2023 bewährte Verfahren auszutauschen und eine Bestandsaufnahme dieser Schlussfolgerungen vorzunehmen.
HINTERGRUND
Die Kultur- und Kreativbranche, die sehr stark von einem Live-Publikum abhängt, gehörte zu den Ersten beim Schließen und zu den Letzten beim Öffnen im Rahmen der Lockdown-Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die COVID-19-Pandemie zu bekämpfen.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Schlussfolgerungen des Rates zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche (ABl. C 209 vom 2.6.2021, S. 3-9).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34-60).
Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17-75).
Berichtigungen an der Verordnung (EU) Nr. 2021/241 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1-33).
Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1-34).
Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30-89).
Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23-27).
Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1-24).
Siehe konsolidierte Fassung.
Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (kodifizierte Fassung) (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 12-18).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 29.09.2022