Illegaler Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen (2022)
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten
WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?
Der Beschluss sichert die volle Unterstützung der Europäischen Union (EU) für die wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments der Vereinten Nationen (UN) zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen* und leichten Waffen* (SALW). Dadurch sollen die globale, regionale und nationale Sicherheit erhöht und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden.
Konkret unterstützt der Beschluss:
- zukunftsweisende globale politische Entwicklungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms
- die wirksame nationale und regionale Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments
- geschlechtsspezifische Strategien und Programme zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen
WICHTIGE ECKPUNKTE
Der Beitrag der EU zur vierten UN-Überprüfungskonferenz (RevCon4) des Aktionsprogramms für Kleinwaffen im Jahr 2024 besteht in:
- der Förderung globaler Strategien und Verpflichtungen durch:
- Unterstützung von vier virtuellen Experten-Rundtischgesprächen zur Ausarbeitung praktischer Empfehlungen für die SALW-Kontrolle
- Organisation von fünf zweitägigen Regionaltreffen, um regionalspezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit SALW zu ermitteln, regionale Prioritäten für die RevCon4 zu erörtern und die nationale Berichterstattung zu prüfen
- Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten von bis zu 15 Personen für die Teilnahme an der RevCon4
- Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, einschließlich der Förderung der Globalen Aktionswoche gegen Waffengewalt
- der Gewährleistung der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Aktionsprogramms für Kleinwaffen und des dazugehörigen Internationalen Rückverfolgungsinstruments auf der Grundlage nationaler und regionaler Prioritäten, Ziele, Strategien und Aktionspläne durch:
- Verbesserung des Bewertungsinstruments „Model Small-arms-control Implementation Compendium“ (MOSAIC)
- Organisation von Seminaren, Workshops, Arbeitssitzungen und Treffen in Lateinamerika, der Karibik, dem asiatisch-pazifischen Raum und Afrika
- Förderung der Beteiligung der Zivilgesellschaft durch Kampagnen, Kapazitätsaufbau und politikorientierte Materialien
- der Vertiefung der geschlechtsspezifischen Kontrollpolitik und -programme in Bezug auf Kleinwaffen und im Einklang mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch:
- Veranstaltung einschlägiger Kurse, Webinare und regionaler Workshops in Lateinamerika, der Karibik, im asiatisch-pazifischen Raum und in Afrika
- Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch die Verbreitung eines Berichts über die Erfolge und Erfahrungen im Rahmen der von EU-finanzierten Maßnahmen für geschlechtsspezifische Politiken und Programme, die Durchführung virtueller Workshops und die Erstellung eines Instrumentariums zur Förderung von Synergien zwischen Politiken und Programmen zur Kleinwaffenkontrolle sowie der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
- der Unterstützung des UN-Büros für Abrüstungsfragen (UNODA) bei der Bewusstseinsbildung, Interessenvertretung, Zusammenarbeit und Partnerschaften.
Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik:
- ist verantwortlich für die Durchführung des Projekts, das von der EU mit einem Budget von 4,5 Millionen Euro finanziert wird und
- berichtet dem Rat der Europäischen Union auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des UNODA über die Umsetzung des Beschlusses.
UNODA ist für die technische Umsetzung des Projekts zuständig und untersteht dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Sie ist am 17. Oktober 2022 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
- 20. Juli 2001: Die Vereinten Nationen nehmen das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten an.
- 8. Dezember 2005: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nimmt das Internationale Rückverfolgungsinstrument an, das es den Staaten ermöglichen soll, illegale Kleinwaffen und leichte Waffen rechtzeitig und zuverlässig zu identifizieren und zurückzuverfolgen (das so genannte „Internationale Rückverfolgungsinstrument“).
- 16. Dezember 2005: Der Europäische Rat nimmt die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels mit diesen an, um das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu unterstützen.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Kleinwaffen. Revolver und selbstladende Pistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre.
Leichte Waffen. Schwere Maschinengewehre, tragbare Flugabwehrkanonen, Mörser, Munition, Granaten, Handgranaten, Landminen und Sprengstoffe.
HAUPTDOKUMENT
Beschluss (GASP) 2022/1965 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 67-81).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (GASP) 2021/2138 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit (ABl. L 432 vom 3.12.2021, S. 72).
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Elemente für eine EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ (JOIN/2018/17 final vom 13.6.2018).
Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (ABl. L 90 vom 04.04.2017, S. 12-21).
Letzte Aktualisierung: 15.03.2023