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Die Erdgasunternehmen, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission tragen gemeinsam die Verantwortung für die sichere Gasversorgung. Die wichtigsten Aspekte der neuen Verordnung sind die Folgenden:
Aufhebung
Mit der Verordnung wird Verordnung (EU) Nr. 994/2010 aufgehoben.
Die Verordnung (EU) 2017/1938 ist am 1. November 2017 in Kraft getreten. Die mit der Änderungsverordnung (EU) 2024/1789 eingeführten Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Weitere Änderungen hinsichtlich der Verpflichtungen zur Gasspeicherung wurden durch die Verordnung (EU) 2025/1733 vorgenommen; sie gilt seit dem 11. September 2025.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280, , S. 1-56).
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