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Beschluss (EU) 2017/899 über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union
Entscheidung 2006/771/EG zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite
Richtlinie 87/372/EWG, in der Fassung der Richtlinie 2009/114/EG
Während Richtlinie 2009/114/EG des Rates die Zuweisung des 900-MHz-Bandes für das globale Mobilfunksystem (GSM) als dem System der technischen Referenz in diesem Band bestätigt, müssen die Mitgliedstaaten die Frequenzbänder 880-915 MHz und 925-960 MHz (900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme (Universelles mobiles Telekommunikationssystem) zugänglich machen sowie auch andere terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdiente erbringen können, die neben den GSM-Systemen koexistieren können, und das gemäß der Funkfrequenzpolitik in der EU.
Die Richtlinie 87/372/EWG, geändert durch die Richtlinie 2009/114/EG, musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.
Beschluss | Geltungsbeginn |
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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/340 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/173 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/667 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/636 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/590 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/784 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/235 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/661 | |
Beschluss (EU) 2017/899 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2317 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/687 | |
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/750 | |
Durchführungsbeschluss 2014/276/EU | |
Durchführungsbeschluss 2013/654/EU | |
Durchführungsbeschluss 2012/688/EU | |
Beschluss 2010/267/EU | |
Beschluss 2008/477/EG | |
Beschluss 2008/411/EG | |
Beschluss 2008/294/EG | |
Beschluss 2007/98/EG | |
Beschluss 2006/771/EG |
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 87/372/EWG des Rates vom über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind (ABl. L 196 vom , S. 85-86).
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 87/372/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/340 der Kommission vom über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Schiffen in der Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/166/EU (ABl. L, 2024/340 vom ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/173 der Kommission vom zur Harmonisierung des 900-MHz-Frequenzbands und des 1800-MHz-Frequenzbands für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können, und zur Aufhebung der Entscheidung 2009/766/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 605) (ABl. L 28 vom , S. 29-39).
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/667 der Kommission vom zur Änderung des Beschlusses 2012/688/EU der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen in den Frequenzbändern 1920-1980 MHz und 2110-2170 MHz (ABl. L 156 vom , S. 6-12).
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/636 der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2008/477/EG der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 2500-2690 MHz (ABl. L 149 vom , S. 3-11).
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/590 der Kommission vom zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/784 der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 24,25-27,5 GHz (ABl. L 138 vom , S. 19-22).
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/784 der Kommission vom zur Harmonisierung des Frequenzbands 24,25-27,5 GHz für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können (ABl. L 127 vom , S. 13-22).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/235 der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2008/411/EG der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 3400-3800 MHz (ABl. L 37 vom , S. 135-143).
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/661 der Kommission vom zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/750 zur Harmonisierung des Frequenzbands 1452-1492 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können, im Hinblick auf seine Ausweitung auf die harmonisierten Frequenzbänder 1427-1452 MHz und 1492-1517 MHz (ABl. L 110 vom , S. 127-133).
Beschluss (EU) 2017/899 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union (ABl. L 138 vom , S. 131-137).
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2317 der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2008/294/EG und des Durchführungsbeschlusses 2013/654/EU zwecks Vereinfachung des Betriebs von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Union (ABl. L 345 vom , S. 67-71).
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/687 der Kommission vom zur Harmonisierung des Frequenzbands 694-790 MHz für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste erbringen können, und für eine flexible nationale Nutzung in der Union (ABl. L 118 vom , S. 4-15).
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/750 der Kommission vom zur Harmonisierung des Frequenzbands 1 452-1492 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können (ABl. L 119 vom , S. 27-31).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsbeschluss 2014/276/EU der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2008/411/EG der Kommission zur Harmonisierung des Frequenzbands 3400-3800 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können (ABl. L 139 vom , S. 18-25).
Durchführungsbeschluss 2013/654/EU der Kommission vom zur Änderung der Entscheidung 2008/294/EG zwecks Aufnahme weiterer Zugangstechnologien und Frequenzbänder für Mobilfunkdienste an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste) (ABl. L 303 vom , S. 48-51).
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsbeschluss 2012/688/EU der Kommission vom zur Harmonisierung der Frequenzbänder 1920-1980 MHz und 2110-2170 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Union erbringen können (ABl. L 307 vom , S. 84-88).
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss 2010/267/EU der Kommission vom über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung des Frequenzbands 790-862 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Europäischen Union erbringen können (ABl. L 117 vom , S. 95-101).
Entscheidung 2008/477/EG der Kommission vom zur Harmonisierung des Frequenzbands 2500-2690 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können (ABl. L 163 vom , S. 37-41).
Siehe konsolidierte Fassung.
Entscheidung 2008/411/EG der Kommission vom zur Harmonisierung des Frequenzbands 3400-3800 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können (ABl. L 144 vom , S. 77-81).
Siehe konsolidierte Fassung.
Entscheidung 2008/294/EG der Kommission vom über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 98 vom , S. 19-23).
Siehe konsolidierte Fassung.
Entscheidung 2007/98/EG der Kommission vom zur harmonisierten Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 409) (ABl. L 43 vom , S. 32-34)
Entscheidung 2006/771/EG der Kommission vom zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite (ABl. L 312 vom , S. 66-70).
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: