This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur
Beschluss (EU) 2019/1875 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur
Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die EU-Wirtschaftsteilnehmer die Gelegenheiten in vollem Umfang nutzen können, die in Singapur geschaffen werden:
Es gibt ein Protokoll zu dem Abkommen, das die Definition für „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen beinhaltet. Es wurde Ende 2022 geändert unter Berücksichtigung:
Die Vereinbarung ist am in Kraft getreten.
Das Freihandelsabkommen wurde parallel zum Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur ausgehandelt.
Weiterführende Informationen:
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom , S. 3-755).
Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss (EU) 2018/1599 des Rates vom zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 267 vom , S. 1-2).
Beschluss (EU) 2019/1875 des Rates vom zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L 294 vom , S. 1-2).
Letzte Aktualisierung