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Sie soll eine einheitliche europaweite Methode für die Erhebung und Verarbeitung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in nationalen Hoheitsgebieten sicherstellen. Diese Statistiken sind ein wichtiges Instrument der Gemeinsamen Fischereipolitik, mit der Fangbeschränkungen festgelegt wurden, um die Nachhaltigkeit und langfristige Erhaltung der Fischbestände zu gewährleisten.
Sie ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 1382/91.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates (ABl. L 403 vom , S. 1-8)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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