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Sie bildet den Rahmen für die Arbeit der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter und gibt die politischen Ziele und die wichtigsten Maßnahmen für den Zeitraum 2020-2025 vor.
Das Ziel der Strategie der Europäischen Union (EU) für die Gleichstellung der Geschlechter ist es, ein Europa der Gleichstellung zu schaffen, frei von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und struktureller Ungleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Umsetzung der Strategie folgt einem zweigleisigen Ansatz aus:
Zentrale Ziele und Maßnahmen
Die Strategie gibt zentrale Ziele und entsprechende Maßnahmen vor, die von der Kommission, dem Rat der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der EU zu ergreifen sind.
Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive bei EU-Entscheidungen
Die Kommission wird die Geschlechterperspektive in alle wichtigen Initiativen der Kommission einbeziehen. Dies wird durch die Ernennung des ersten für Gleichstellungsfragen zuständigen Kommissionsmitglieds mit eigenständigem Ressort und durch die Einrichtung einer Taskforce für Gleichheitspolitik erleichtert.
Geschlechtergleichstellung bei Finanzierungen
Der Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt verschiedene Aspekte der Geschlechtergleichstellung, darunter:
Die Finanzmittel stammen aus verschiedenen Finanz- und Haushaltsgarantieinstrumenten der EU, darunter:
Im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ werden gezielt Mittel für Projekte bereitgestellt, die Organisationen der Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen, die spezifische Maßnahmen durchführen, darunter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020) 152 final vom 5.3.2020).
Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79-93).
Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9-17).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2022