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Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission – Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie bildet den Rahmen für die Arbeit der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter und gibt die politischen Ziele und die wichtigsten Maßnahmen für den Zeitraum 2020-2025 vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Ziel der Strategie der Europäischen Union (EU) für die Gleichstellung der Geschlechter ist es, ein Europa der Gleichstellung zu schaffen, frei von geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und struktureller Ungleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Umsetzung der Strategie folgt einem zweigleisigen Ansatz aus:

  • gezielten Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und
  • Gender Mainstreaming, um die Integration einer Geschlechterperspektive in allen EU-Politikbereichen und wichtigen Initiativen zu fördern.

Zentrale Ziele und Maßnahmen

Die Strategie gibt zentrale Ziele und entsprechende Maßnahmen vor, die von der Kommission, dem Rat der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der EU zu ergreifen sind.

  • 1.
    Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und von Stereotypen. Wichtige Maßnahmen sind:
    • Beitritt zum Übereinkommen des Europarats – dem Übereinkommen von Istanbul – zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt;
    • eine EU-weite Kommunikationskampagne gegen Geschlechterstereotypen.
  • 2.
    Eine florierende geschlechtergerechte Wirtschaft durch Bewältigung von Problemen wie dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. Wichtige Maßnahmen sind:
  • 3.
    Gleichberechtigte Führungschancen in Entscheidungspositionen und Politik. Wichtige Maßnahmen sind:
    • Durchsetzung der Verabschiedung einer Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen;
    • Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen und Führungspositionen.
  • 4.
    Förderung der EU-Gleichstellungspolitik in der Außenpolitik. Wichtige Maßnahmen sind:

Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive bei EU-Entscheidungen

Die Kommission wird die Geschlechterperspektive in alle wichtigen Initiativen der Kommission einbeziehen. Dies wird durch die Ernennung des ersten für Gleichstellungsfragen zuständigen Kommissionsmitglieds mit eigenständigem Ressort und durch die Einrichtung einer Taskforce für Gleichheitspolitik erleichtert.

Geschlechtergleichstellung bei Finanzierungen

Der Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 unterstützt verschiedene Aspekte der Geschlechtergleichstellung, darunter:

  • Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben,
  • Investitionen in Betreuungseinrichtungen und
  • Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen.

Die Finanzmittel stammen aus verschiedenen Finanz- und Haushaltsgarantieinstrumenten der EU, darunter:

Im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ werden gezielt Mittel für Projekte bereitgestellt, die Organisationen der Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen, die spezifische Maßnahmen durchführen, darunter Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020) 152 final vom 5.3.2020).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79-93).

Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9-17).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2022

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