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„Zivilgesellschaft“ ist ein Sammelbegriff für alle Formen sozialen Handelns von Einzelnen oder Gruppen, die weder mit staatlichen Behörden verbunden sind, noch von diesen verwaltet werden.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation ist eine organisierte Struktur, deren Mitglieder über einen demokratischen Prozess dem allgemeinen Interesse dienen. Eine solche Organisation tritt als Vermittler zwischen Behörden und Bürgern auf.
Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die Bedeutung der Zivilgesellschaft für eine verantwortungsvolle Führung der Europäischen Union (EU) an. Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union unterstreicht die Notwendigkeit eines offenen, transparenten und regelmäßigen Dialogs der EU mit den Organisationen der Zivilgesellschaft, z. B. bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für EU-Gesetze.
Zu den Organisationen der Zivilgesellschaft gehören:
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen auf EU-Ebene und spielt eine entscheidende Rolle im Rechtsetzungsprozess der EU. Es werden Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog eingesetzt, um die Sozialpartner weiter in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Die Europäische Kommission arbeitet regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen zusammen, indem sie Initiativen wie den Dialog der Interessengruppen in der EU oder das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität („Progress“) durchführt.
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