Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Handelsübereinkommen der EU mit Kolumbien, Peru und Ecuador

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Handelsübereinkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru

Beschluss 2012/735/EU zur Unterzeichnung des Handelsübereinkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru

Beschluss (EU) 2024/2751 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru

Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru betreffend den Beitritt Ecuadors

Beschluss (EU) 2016/2369 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru betreffend den Beitritt Ecuadors

Beschluss (EU) 2024/2728 über den Abschluss des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten sowie Kolumbien und Peru betreffend den Beitritt Ecuadors

WAS IST DER ZWECK DES HANDELSABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

  • Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den EU-Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits soll Märkte auf beiden Seiten öffnen und die Stabilität der Handelsbeziehungen zwischen den Partnern verbessern. Es sieht die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung durch eine ehrgeizige und ausgewogene Freihandelszone vor.
  • Das Ziel des Handelsübereinkommens ist es, Handel und Investitionen zwischen den beiden Regionen zu verbessern, leistungsfähige Wertschöpfungsketten1 zu etablieren und lokale Unternehmen zu unterstützen, sich auf ihrem regionalen Markt zu entwickeln, um international wettbewerbsfähig zu sein.
  • Mit den Beschlüssen 2012/735/EU und 2024/2751 werden im Namen der EU die Unterzeichnung und der Abschluss des Handelsabkommens bestätigt.
  • Das Beitrittsprotokoll enthält alle relevanten Vorschriften für den Beitritt Ecuadors zum Handelsabkommen.
  • Mit den Beschlüssen (EU) 2016/2369 und 2024/2728 werden die Unterzeichnung und der Abschluss des Beitrittsprotokolls bestätigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Vorteile des Handelsübereinkommens für die Partner

  • Der Hauptvorteil des Handelsübereinkommens besteht darin, dass es stabile und berechenbare Bedingungen für Unternehmen schaffen soll, wodurch diese mit Vertrauen Handel treiben und Investitionen tätigen können. Das Handelsübereinkommen bietet erhebliche Chancen für Unternehmen und Kunden auf beiden Seiten.
  • Weitere zu erwartende Vorteile sind:
    • Freie Märkte für Güter, Dienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen;
    • Ersparnisse in Höhe von 500 Mio. EUR pro Jahr auf Einfuhrabgaben (von den Zollbehörden erhobene Steuern auf Grundlage des Güterwerts oder einigen anderen Kriterien wie ihrem Gewicht) am Ende des Übergangszeitraums;
    • bessere Handelsbedingungen durch vereinfachte Verfahren (z. B. Ursprungsregeln, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Bedingungen, Zollverfahren), Verbesserung des Wettbewerbs, größere Transparenz und Gewährleistung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums;
    • transparentere Rahmenbedingungen für Unternehmen, durch die das Leben für Unternehmen und Personen vereinfacht wird;
    • neue Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Modernisierung der Produktion, Handelserleichterungen und Technologietransfer.
  • Das Handelsübereinkommens zielt zudem auf die Förderung der regionalen Integration der Andenstaaten ab. In diesem Zusammenhang wurden im Juli 2014 die Verhandlungen über den Betritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen abgeschlossen, mit dem Ergebnis, dass Ecuador dem Übereinkommen im Januar 2017 beitrat.
  • Auch Bolivien, ein Mitglied der Andengemeinschaft, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitritt zum Handelsübereinkommen zu stellen.

Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung

Ein grundlegendes Element des Handelsübereinkommens ist die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Das Handelsübereinkommen umfasst ferner Elemente zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch die Umsetzung internationaler Übereinkommen zu Arbeitnehmerrechten und zum Umweltschutz. Bürgerinitiativen sind an der Kontrolle dieser Verpflichtungen beteiligt.

Durchführung des Handelsübereinkommens

  • Für Peru bietet das Handelsübereinkommen eine wichtige Chance in Bezug auf die Agrar- und Fischereiausfuhren (auf die ein Drittel der Gesamtausfuhren des Landes in die EU entfallen). Die umfangreichsten Investitionen in Peru tätigt die EU, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, mineralgewinnende Industrien, Bankwesen und Finanzen.
  • In Kolumbien wird durch das Handelsübereinkommen eine Diversifizierung der Ausfuhren in die EU ermöglicht, und zwar nicht nur der Ausfuhren von Agrar- und Fischereierzeugnissen, sondern auch von Industrieprodukten. Die EU ist der größte Investor in Kolumbien, vorwiegend in den Bereichen Landwirtschaft, Kraftstoff und Bergbau.
  • Laut dem fünften Jährlichen Bericht über die Umsetzung des Freihandelsabkommens mit Kolumbien, Ecuador und Peru sind die Auswirkungen des Abkommens weiterhin positiv. Es stabilisiert den Handel trotz des Absturzes der Rohstoffpreise und fördert weiterhin die Diversifizierung des Handels. Das Freihandelsabkommen hat neue Sektoren für EU-Investitionen eröffnet und die Rechtssicherheit für Investoren im Zusammenhang mit zukünftigen politischen Rückschlägen erhöht. Außerdem wurde der bilaterale Handel von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zwischen den Parteien angeregt; dies ist vor allem auf die Zollpräferenzen und die effiziente Zollabwicklung zurückzuführen. Landwirtschaftliche Exporte machen mittlerweile knapp die Hälfte aller Exporte in die EU aus. Das Abkommen hat die mit der EU handelnden Bereiche positiv beeinflusst hinsichtlich Beschäftigung, Sozialhilfe, Verringerung der Armut und informelle Aktivität. Die vollständige Durchführung des Abkommens ist weiterhin eine Priorität, um den betroffenen Unternehmen und Kunden weitere Vorteile zu bieten. Es muss an sanitären und phytosanitären Problemen hinsichtlich harmonisierter Verfahren (Zertifikate und Vorerschliessung) sowie Themen des Handels und nachhaltiger Entwicklung gearbeitet werden, insbesondere der Umwelt sowie Menschen- und Arbeitsrechten.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

  • Das Handelsabkommen und das Beitrittsprotokoll sind am in Kraft getreten.
  • Auf vorläufiger Basis wird das Handelsübereinkommen mit Peru seit dem und das Handelsübereinkommen mit Kolumbien seit dem angewendet.
  • Das Handelsübereinkommen mit Ecuador wird vorläufig seit dem angewendet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Wertschöpfungskette. Eine Reihe wirtschaftlicher Tätigkeiten, die einen Wert für die Kunden eines Unternehmens schaffen. An jedem Punkt dieser Aktivitätenkette erhält das Produkt dank eines zusätzlichen Einsatzes oder Verfahrens einen Mehrwert.

HAUPTDOKUMENTE

Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (ABl. L 354 vom , S. 3-2607).

Nachfolgende Änderungen des Übereinkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2012/735/EU des Rates vom zur Unterzeichnung – im Namen der Union – des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (ABl. L 354 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2024/2751 des Rates vom über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (ABl. L, 2024/2751 vom ).

Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (ABl. L 356 vom , S. 3-1456).

Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (ABl. L 356 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2024/2728 des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Union – des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors (ABl. L, 2024/2728 vom ).

Letzte Aktualisierung:

Top