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EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 – EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • In dieser Verordnung wird ein System für die Erfassung und Zusammenstellung von Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen in der Europäischen Union (EU) festgelegt, das unter der Bezeichnung EU-SILC bekannt ist.
  • Diese Daten dienen der Überwachung des Fortschritts der Strategie Europa 2020 und insbesondere der Ziele zur Armutsbekämpfung, daher ist es wichtig sicherzustellen, dass die erhobenen Daten vergleichbar sind, indem die Vorschriften zur Erhebung und Zusammenstellung harmonisiert werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • EU-SILC sammelt aktuelle Querschnittdaten* und Längsschnittdaten* über Einkommen sowie den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler und europäischer Ebene.
  • Das System erfasst Querschnittdaten über Einkommen, Armut, soziale Ausgrenzung und sonstige Lebensbedingungen sowie Längsschnittdaten, die auf Einkommen, Erwerbstätigkeit und eine begrenzte Zahl von nichtmonetären Indikatoren der sozialen Ausgrenzung (z. B. wirtschaftliche Probleme, Verschuldung und erzwungener Mangel an lebensnotwendigen Dingen) beschränkt sind.
  • Die Querschnittdaten und die Längsschnittdaten müssen aus national repräsentativen Wahrscheinlichkeitsstichproben stammen.
  • Die Verordnung legt eine Reihe von Vorschriften fest, mit denen das harmonisierte Verzeichnis der primären und sekundären Zielvariablen festgelegt wird, das die EU-Länder dem Statistischen Amt der Europäischen Kommission Eurostat vorzulegen haben:
    • primäre Variablen werden jährlich erhoben und umfassen auf Haushaltsebene Grunddaten, Unterbringung, materielle Entbehrung und Einkommen und auf Personenebene Grunddaten, Bildung, Gesundheit, Erwerbstätigkeit und Einkommen;
    • sekundäre Variablen, die alle vier Jahre oder seltener erhoben werden, umfassen sowohl Informationen auf Haushalts- und Personenebene zu Aspekten wie Wohnbedingungen, von einer zur nächsten Generation weitergereichte Armut und materielle Entbehrung.
  • Damit mehrdimensionale Analysen auf der Ebene von Haushalten und Einzelpersonen durchgeführt und insbesondere wichtige Aspekte von sozialer Bedeutung untersucht werden können, die neu sind und spezifische Forschungsarbeiten erforderlich machen, müssen alle Haushalts- und Personendaten der Querschnitt- und Längsschnittkomponente miteinander verknüpfbar sein.
  • In den EU-Ländern wird von einem Jahr zum anderen möglichst an demselben Zeitplan für die Erhebung der Daten festgehalten.
  • Für die ersten vier Jahre von EU-SILC erhielten die EU-Länder einen Finanzbeitrag der EU zu den betreffenden Arbeiten in der Datenerhebung.
  • Eurostat kann für wissenschaftliche Zwecke in ihren Räumen Zugang zu vertraulichen Daten gewähren oder anonymisierte Mikrodatensätze aus dem EU-SILC-Bestand freigeben.
  • Der aus nationalen Sachverständigen bestehende Ausschuss für das Europäische Statistische System wird von der Kommission geleitet. Er entscheidet über Themen wie die sekundären Zielgebiete, die erfasst werden sollen.
  • Die Verordnung wurde dreimal geändert und angepasst:
    • im Jahr 2004 mit der EU-Erweiterung, um zehn neue Länder aufzunehmen;
    • im Jahr 2004 mit der erneuten EU-Erweiterung, um Bulgarien und Rumänien aufzunehmen;
    • im Jahr 2013 mit der Aufnahme von Kroatien.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 23. Juli 2003 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

EU-SILC wurde im Jahr 2003 eingeführt und umfasste damals sechs EU-Länder (Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg und Österreich) sowie Norwegen und ist ein wesentlicher Bestandteil des Europäischen Statistischen Systems. Im Laufe der Jahre hat sich der Erfassungsbereich auf alle 28 EU-Länder, die drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Norwegen und Schweiz) sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei ausgeweitet.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Querschnittdaten: Daten, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt oder bestimmten Zeitraum beziehen. Diese Daten können aus einer Querschnitt-Stichprobenerhebung stammen und mit Registerdaten (d. h. Daten über Personen, Haushalte oder Wohnungen, die aus einem Verwaltungs- oder Statistikregister auf der Ebene der Einheit gewonnen werden) kombiniert werden.

Längsschnittdaten: Daten auf der Ebene von Einzelpersonen, die sich mit der Zeit verändern und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum beobachtet werden. Sie können entweder aus einer Querschnitterhebung mit Rotationsstichproben stammen, bei der einmal ausgewählte Personen weiterbefragt werden, oder aus einer reinen Panelerhebung. Sie können mit Registerdaten kombiniert werden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1-9)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 1-22)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 23-28)

Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 29-33)

Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission vom 7. November 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der primären Zielvariablen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 34-85)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EG) Nr. 28/2004 der Kommission vom 5. Januar 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf den detaillierten Inhalt der Qualitätsberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht) (ABl. L 5, vom 9.1.2004, S. 42-56)

Letzte Aktualisierung: 18.11.2016

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