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EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 – EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 23. Juli 2003 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
EU-SILC wurde im Jahr 2003 eingeführt und umfasste damals sechs EU-Länder (Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg und Österreich) sowie Norwegen und ist ein wesentlicher Bestandteil des Europäischen Statistischen Systems. Im Laufe der Jahre hat sich der Erfassungsbereich auf alle 28 EU-Länder, die drei Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Norwegen und Schweiz) sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei ausgeweitet.
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Querschnittdaten: Daten, die sich auf einen bestimmten Zeitpunkt oder bestimmten Zeitraum beziehen. Diese Daten können aus einer Querschnitt-Stichprobenerhebung stammen und mit Registerdaten (d. h. Daten über Personen, Haushalte oder Wohnungen, die aus einem Verwaltungs- oder Statistikregister auf der Ebene der Einheit gewonnen werden) kombiniert werden.
Längsschnittdaten: Daten auf der Ebene von Einzelpersonen, die sich mit der Zeit verändern und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum beobachtet werden. Sie können entweder aus einer Querschnitterhebung mit Rotationsstichproben stammen, bei der einmal ausgewählte Personen weiterbefragt werden, oder aus einer reinen Panelerhebung. Sie können mit Registerdaten kombiniert werden.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1-9)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 1-22)
Siehe konsolidierte Fassung
Verordnung (EG) Nr. 1981/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 23-28)
Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 29-33)
Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission vom 7. November 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der primären Zielvariablen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 34-85)
Siehe konsolidierte Fassung
Verordnung (EG) Nr. 28/2004 der Kommission vom 5. Januar 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf den detaillierten Inhalt der Qualitätsberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht) (ABl. L 5, vom 9.1.2004, S. 42-56)
Letzte Aktualisierung: 18.11.2016